TVP Series D AFO GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hannes Riekenberg seit 27.8.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() Atlan Management GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsmodell und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Atlan Management GmbH verwaltet als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 44 KAGB alternative Investmentfonds (AIF), die zum überwiegenden Teil Wagniskapitalinvestitionen in Start-Ups und Wachstumsunternehmen („Venture Capital“) tätigen. Umsatzerlöse werden dabei erst am Ende eines Projektes („Exit“) realisiert. Insofern verzögert sich die Umsatzrealisation bis zum Exit. Ende 2022 gingen die Anleger, nach einem Jahr 2021 mit negativer Performance bei Aktien und Anleihen, für das Jahr 2023 von einer wirtschaftlichen Rezession aus. Diese ist jedoch nicht eingetreten, vielmehr zeigten sich die Aktienmärkte zum Jahresende 2023 in einer besser als erwarteten Verfassung. Im Venture Capital-Markt hingegen verlief das Jahr 2023 wie von den meisten VCs und Experten erwartet: Sowohl die Anzahl als auch das Volumen der Transaktionen auf dem Venture-Capital-Markt sind im Jahr 2023 gegenüber 2022 deutlich zurückgegangen. Die weiterhin etwas zurückhaltendere Einstellung der Investoren spiegelte sich auch in der Aktivität der Atlan Management GmbH wider, weshalb im Jahr 2023 kein weiterer AIF aufgesetzt wurde (VJ: ein AIF). Dennoch fanden weitere Kapitalzusagen von Investoren für zwei bereits bestehende AIF statt. Das Investmentvermögen konnte im Berichtszeitraum trotz der schwierigen Marktbedingungen erweitert werden und stieg insgesamt auf >TEUR 93.200 (VJ: >TEUR 88.200). 2. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 einen geringfügigen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 1 aus (VJ: TEUR 11) auf. Dies resultiert analog zum Vorjahr insbesondere aus dem Umstand, dass keine Umsatzerlöse erzielt wurden. Insgesamt ist die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 besser als erwartet und besser als im Lagebericht 2022 prognostiziert verlaufen. Das ist insbesondere auf die in 2023 vorgenommene Bewertungsänderung bei den unfertigen Aufträgen zurückzuführen. Durch diese Bewertungsänderung sind die Vorräte und das Jahresergebnis zum Bilanzstichtag rund TEUR 119 höher als nach der letztjährigen Vorgehensweise. 3. Vermögens- und Finanzlage Im Umlaufvermögen haben sich die unfertigen Aufträge in 2023 planmäßig weiter auf nunmehr TEUR 832 (VJ: TEUR 181) erhöht. Die liquiden Mittel sind gegenüber dem Vorjahr von TEUR 675 auf TEUR 350 gesunken. Dies entspricht 22,6 % der Bilanzsumme (VJ: 56,1 %). Der Rückgang ist insbesondere auf die vertraglich geregelten Kostenübernahmen für die vers. AIF zurückzuführen. Das Unternehmen war im Jahr 2023 jederzeit in der Lage, den Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit nachzukommen. Auf der Passivseite erhöhten sich die sonstigen Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr um ca. TEUR 50. Dies betrifft vor allem noch ausstehende Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Übernahme der laufenden Kosten der AIF. Daneben stiegen die von den AIF erhaltenen Anzahlungen um TEUR 241 auf TEUR 1.215. 4. Sonstige Ereignisse Organisatorisch ist zu erwähnen, dass Herr Thomas Terschluse aus persönlichen Gründen zum 31.12.2023 aus der Geschäftsführung der Gesellschaft ausgeschieden ist. B. Risiko- & Chancenbericht Nach dem Bilanzstichtag hält der Krieg in der Ukraine unverändert an, welcher die Kurse an den Finanzmärkten weiterhin (negativ) beeinflusst. Auch die Inflationsraten sind im Berichtszeitraum weiterhin hoch geblieben, wodurch sich die Beschaffung von Kapital, insbesondere für (junge) Wachstumsunternehmen im Venture Capital Bereich erschwert und sich somit unter Umständen ein negativer Einfluss auf die Bewertung dieser Unternehmen ergibt. Die oben genannten Rahmenbedingungen führten im Jahr 2023 weiter zu einem Abschwächen der Transaktionsvolumina im Venture Capital Markt, was für die Gesellschaft spürbar war. Junge Unternehmen versuchten vermehrt Kapital zu einer niedrigeren Bewertung einzusammeln oder gar bereits geschlossene Finanzierungsrunden wieder zu öffnen und diese schlicht zu vergrößern. Für das Jahr 2024 wird eine Verbesserung der Gesamtsituation erwartet. Für die Gesellschaft sollten sich daraus interessante Opportunitäten ergeben, insbesondere an attraktiven Finanzierungsrunden zu partizipieren. Mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gerechnet. Am Bilanzstichtag weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR 1.426 aus und ist damit bilanziell - wenn auch nur geringfügig - überschuldet. Der Fehlbetrag resultiert aus dem Umstand, dass die Forderungen, die die Gesellschaft gegenüber den Beteiligungsgesellschaften hat, erst mit der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft entstehen und gleichzeitig nicht alle anfallenden Kosten als unfertige Leistungen aktiviert wurden. Ein erkennbares Risiko der Bestandsgefährdung besteht jedoch nicht. Grundlage dieser Einschätzung ist der Umstand, dass die Gesellschaft die ihr zustehende Vergütung zum Teil als Anzahlung erhalten und entsprechend passiviert hat. Die Anzahlungen übersteigen mit TEUR 1.215 den Fehlbetrag deutlich. Im Januar 2023 erfolgte bei der Portfoliogesellschaft von zwei AIF eine Kapitalmarkttransaktion (Merger) mit einer börsennotierten Gesellschaft. Im Juli 2024 endete die entsprechende Lockup-Frist, so dass - wegen der nun möglichen Exits - für 2024 mit einem deutlichen positiven Ergebnis gerechnet wird. Weiterhin haben die Gesellschafter die ausstehenden Einlagen von 12.500 zur Stärkung des Eigenkapitals im Frühjahr 2024 eingezahlt. Die Gesellschaft wird trotz der herausfordernden Gesamtlage weiterhin den Venture Capital Markt auf mögliche Opportunitäten untersuchen. Das nationale und internationale Netzwerk der Atlan Unternehmen liefert stetig neue Investitionsmöglichkeiten, die auf Grundlage der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Gemengelage beurteilt werden. Auch wenn sich der Venture Capital Markt im Jahr 2023 sichtlich abgekühlt hat, sollte die Gesellschaft bei Opportunitäten mit stark disruptivem Charakter durchaus signifikante Investmentvolumen >EUR 5 Mio. investieren und entsprechend die Ertragslage weiter stärken können. C. Prognosebericht Für das Jahr 2024 wird mit einer Abschwächung der Inflationsraten und Energiepreise gerechnet, bei gleichzeitig unverändert stark angespannter geopolitischer Lage. Daher wird mit einer leichten Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Vor dem Hintergrund einer teilweisen Stabilisierung der Finanzmärkte wird im Jahr 2024 mit einer gegenüber 2023 moderaten Erhöhung an Transaktionen gerechnet. Für das Jahr 2024 rechnen wir mit einem deutlich positiven Ergebnis, da aufgrund des Exits für mindestens einen AIF in 2024 nennenswerte Umsatzerlöse erzielt werden.
Hannes Riekenberg, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Atlan Management GmbH, HamburgAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Atlan Management GmbH, Hamburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde entsprechend der gesetzlichen Regelungen des HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 264 ff. HGB) sowie der rechtsformspezifischen Vorgaben des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist im Sinne der §§ 267a Abs. 1 HGB grundsätzlich eine Kleinstkapitalgesellschaft. Aufgrund ihrer Einordnung als rechtlich unabhängige und registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf sie die Erleichterungen für Kleinstgesellschaften nach § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB nicht in Anspruch nehmen. Somit ist sie als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Erstellung des Anhangs wurden größenabhängige Erleichterungen teilweise in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, soweit zum Bilanzstichtag erforderlich, zum geringeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte beinhalten unfertige Leistungen aus in Arbeit befindlichen Aufträgen. Diese werden in Höhe der Einzelkosten sowie der Material/Fertigungsgemeinkosten zzgl. der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten oder ggf. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Sobald die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird maximal bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben. Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle drohenden Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sachverhalte in fremder Währung werden mit dem Euro-Referenzkurs am Tag des Geschäftsvorfalls in Euro umgerechnet. Zum Bilanzstichtag noch bestehende kurzfristige Forderungen oder Verbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs (Euro Referenzkurs) am letzten Bankarbeitstag vor dem Bilanzstichtag bewertet. Bewertungsmethoden - Abweichungen zum Vorjahr Abweichend zum Vorjahr wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten der unfertigen Leistungen das Wahlrecht in Anspruch genommen, auch die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen zu berücksichtigen. Durch die Änderung sind die Vorräte und das Jahresergebnis zum Bilanzstichtag rund TEUR 119 höher als nach der letztjährigen Vorgehensweise. C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen (vgl. Anlage zum Anhang). Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Forderungen betreffen gestundete Honoraransprüche sowie Ansprüche aus freiwillig geleisteten Einlagen gegenüber zwei Gesellschaften, die mit Verbindlichkeiten aus der vertraglich vereinbarten Übernahme der laufenden Kosten der jeweiligen Gesellschaft verrechnet wurden. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Zusammenhang mit den AIF-Kommanditgesellschaften, die von der Gesellschaft zu übernehmen sind, von TEUR 137 (i. Vj. TEUR 100) sowie Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten von TEUR 39 (i. Vj. TEUR 25). Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Die erhaltenen Anzahlungen haben eine unbestimmte Restlaufzeit, da der Zeitpunkt der Leistungserbringung von der Dauer der jeweiligen AIF-Kommanditgesellschaft abhängt. Bei einem Teilbetrag von 73.475,82 Euro steht das Exit-Datum bereits fest; bei diesem Teilbetrag besteht eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus der vertraglich vereinbarten Übernahme der laufenden Kosten der verschiedenen Gesellschaften. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern von 4.237,12 Euro (i. Vj. 49.609,59 Euro). Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge In dem Posten sonstige betriebliche Erträge sind Erträge aus der Währungsumrechnung nach § 256a HGB in Höhe von 7.142,69 Euro (im Vorjahr 80.202,31 Euro) enthalten. Daneben enthält der Posten Erträge aus der Zuschreibung einer Ausleihung (3.217,83 Euro) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (877,69 Euro). Sonstige betriebliche Aufwendungen In dem Posten sonstige betriebliche Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung nach § 256a HGB in Höhe von 5.502,10 Euro (im Vorjahr 42.310,18 Euro) enthalten. Weiterhin enthält der Posten periodenfremde Aufwendungen aus nicht abziehbarer Vorsteuer von 5.962,00 Euro (im Vorjahr 0,00 Euro). E. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung Als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft sind bestellt: Hannes Riekenberg, Vermögensverwalter Thomas Terschluse, Vermögensverwalter (bis 31.12.2023) Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte in 2023 durchschnittlich 3 geringfügig Beschäftigte. F. Ergänzende Hinweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Gesellschaft ist zum 31.12.2023 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf 1.425,59 Euro (im Vorjahr 11.326,32 Euro). Der Fehlbetrag resultiert aus dem Umstand, dass die Forderungen, die die Gesellschaft gegenüber den Beteiligungsgesellschaften hat, erst mit der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft entstehen und gleichzeitig nicht alle anfallenden Kosten als unfertige Leistungen aktiviert werden können. Ein erkennbares Risiko der Bestandsgefährdung besteht jedoch nicht. Grundlage dieser Einschätzung ist der Umstand, dass die Gesellschaft die ihr zustehende Vergütung zum Teil als Anzahlung erhalten und entsprechend passiviert hat. Die Anzahlungen übersteigen mit TEUR 1.215 den Fehlbetrag deutlich. Im Januar 2023 erfolgte bei der Portfoliogesellschaft von zwei AIF eine Kapitalmarkttransaktion (Merger) mit einer börsennotierten Gesellschaft. Im Juli 2024 endete die entsprechende Lockup-Frist, so dass - wegen der nun möglichen Exits - für 2024 mit einem deutlichen positiven Ergebnis gerechnet wird. Weiterhin haben die Gesellschafter die ausstehenden Einlagen von 12.500 zur Stärkung des Eigenkapitals im Frühjahr 2024 eingezahlt.
Hamburg, 19.08.2024 Hannes Riekenberg, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31.12.2023Atlan Management GmbH, 22301 Hamburg
I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 114 Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Atlan Management GmbH, Hamburg, zum 31. Dezember 2023 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Atlan Management GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Atlan Management GmbH, Hamburg (im Folgenden „Gesellschaft“) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
Gensingen, den 30. September 2024 App Audit GmbH Jürgen App, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses der Atlan Management GmbH zum 31.12.2023 Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss vom 13.12.2024 festgestellt. Beschluss über die ErgebnisverwendungMit Beschluss vom 13.12.2024 wurde der Vortrag des Fehlbetrags auf neue Rechnung beschlossen. |
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