Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 87800
Vorher
BHH-Behindertenhilfe Hamburg gGmbHBHH Sozialkontor gGmbH
Eingetragen
10.7.2003
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungAmbulante Betreuungsdienste für ältere MenschenSonstige soziale Betreuung von Menschen mit Behinderung
Gegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaff ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. (3) Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der Jugendhilfe, der Pflege und der Altenhilfe im Sinne der Sozialgesetzbücher. (4) Die Gesellschaff verwirklicht ihre Zwecke durch planmäßiges Zusammenwirken mit dem Verein für Behindertenhilfe e.V. insbesondere durch den operativen Betrieb der Dienste und Einrichtungen. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaffliche Zwecke.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gerd Müller
seit 26.11.2025
Geschäftsführer
Michael Wild
seit 18.2.2025
Prokura
Karin Dethlefs
seit 24.7.2023
Prokura
Kay Siegmar Nernheim
seit 13.4.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
500.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BHH Sozialkontor gGmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für 2023

1. Grundlagen des Unternehmens

Die BHH Sozialkontor gGmbH (BHH) ist eine 100%ige Tochter des Vereins für Behindertenhilfe e.V. (VfB). Die BHH ist zuletzt mit Datum vom 02.01.2023 vom Finanzamt Hamburg-Nord als gemeinnütziges und mildtätiges Unternehmen anerkannt worden. Gemeinnütziger Zweck ist die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen.

Die BHH ist in ganz Hamburg mit Dienstleistungsangeboten vertreten. Schwerpunkte sind in Hamburg die Bezirke Wandsbek und Harburg, Dienstleistungsangebote gibt es auch in Niedersachsen (Landkreis Harburg). Die Dienstleistungen richten sich an Menschen mit schweren Körperbehinderungen, an Menschen mit einer Lernbehinderung und an Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Schwerpunkt sind erwachsene Menschen, angeboten werden aber auch Dienstleistungen für Kinder (Hortbetreuung) und Jugendliche.

2. Wirtschaftsbericht

Rahmenbedingungen

Auch das Jahr 2023 war weiterhin geprägt durch die Umsetzung der Rahmenvereinbarung für 2019 - 2023, welche zwischen BHH Sozialkontor und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI, heute Sozialbehörde) am 28. Juni 2018 abgeschlossen wurde. Im Mittelpunkt dieser Vereinbarung stand eine Festschreibung des anteiligen Erlösvolumens (bzw. aus Sicht der Sozialbehörde des Ausgabenvolumens) auf das Auslastungsniveau in allen relevanten Einheiten zum 31.12.2018. Dieser Wert wurde jeweils zu Jahresbeginn pauschal angehoben. Diese Regelung galt für die Jahre 2019 bis 2023. Die Rahmenvereinbarung mit der Freien und Hansestadt Hamburg erstreckt sich auf ca. 2/3 der Unternehmenserlöse und ist deshalb für das BHH Sozialkontor eine sehr entscheidende Grundlage ihrer Tätigkeit. Neben dem monetären Aspekt steht die Weiterentwicklung des Unternehmens und seiner Leistungsstrukturen im Fokus der Rahmenvereinbarung. Die Vertragspartner haben sich gemeinsam verpflichtet, dass Leistungen sozialräumlich orientiert, vernetzt und personenzentriert erbracht werden sollen. Darüber hinaus ist wesentlicher Inhalt der Rahmenvereinbarung, dass nicht die bestehenden Strukturen im Vordergrund stehen, sondern die individuellen Ziele und Bedarfe der Menschen mit Behinderung.

Am 04.09.2023 unterzeichneten die Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg und die BHH eine weitere Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 2024 - 2028.

Die BHH erbringt auch Leistungen der Pflege, welche auf Grundlage des Pflegeversicherungsgesetzes (PVG/SGB XI) finanziert werden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurde das Pflegeversicherungsgesetz erneut angepasst. Zwei wesentliche Elemente haben hierbei auch Relevanz für die BHH: zum einen das Erfordernis, Pflegekräfte auf Grundlage eines Tarifs zu entlohnen (bereits seit langer Zeit umgesetzt), zum anderen die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen. Zum 1. Juli 2023 ist darüber hinaus das neue Personalbemessungsverfahren in der stationären Pflege in Kraft getreten.

Bedingt durch den Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stark verändert. Im Jahr 2023 haben sich diverse Güter stark verteuert. Die BHH konnte - insbesondere im Bereich Energie - durch Rahmenverträge die Kostensteigerungen in Grenzen halten.

Geschäftsverlauf

Die Nachfrage nach Dienstleistungen der BHH Sozialkontor gGmbH war in 2023 über alle Dienstleistungen betrachtet hoch. In nahezu allen Dienstleistungsbereichen der Betreuung und Pflege von Menschen mit einer Behinderung konnte eine hohe Auslastung verzeichnet werden. Dies gilt sowohl für die Wohneinheiten als auch für die ambulanten Dienstleistungsangebote. Insgesamt über alle Leistungsbereiche betrachtet ist der Geschäftsverlauf in 2023 als gut zu beurteilen.

Die Nachfrage im Bereich der therapeutischen Leistungen ist in sehr hohem Maße abhängig von der Auslastung in den beiden Häusern Senator-Neumann-Haus und Haus Beerboom und hat sich insofern in 2023 ebenfalls gut entwickelt.

Im Bereich der Hortbetreuung werden auf Grundlage eines mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) vereinbarten Dienstleistungsvertrages an 6 Standorten unterschiedlicher Größe Betreuungsdienstleistungen als "Ganztagsbetreuung an Grundschulen" erbracht. Die Betreuung erfolgt während der Schulzeit im Anschluss an die Schule, in der Ferienzeit wird eine Ganztagsbetreuung angeboten. Nach den Sommerferien wurde die Dienstleistung an einem der Standorte beendet.

Ertragslage

Die BHH schließt das Jahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.014 ab (2022 TEUR 653).

Die Umsatzerlöse im Bereich der besonderen Wohnform stiegen im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 26.055, 2022 TEUR 23.629). Zu einem beträchtlichen Teil speist sich diese Steigerung aus einer Neubewertung eventueller Rückzahlungsverpflichtungen.

Die Erlöse aus der ambulanten Betreuung stiegen ebenso (TEUR 13.148, 2022 TEUR 11.715), wesentliche Treiber der Erhöhung waren die Erlöse in der Dienstleistung "Wohnen mit Assistenz" in Höhe von TEUR 4.832 (2022 TEUR 4.061) sowie die Erlöse in der Dienstleistungen "Ambulante Sozialpsychiatrie" in Höhe von TEUR 5.642 (2022 TEUR 5.336).

Die Erlöse aus Therapieleistungen stabilisierten sich (TEUR 1.583, 2022 TEUR 1.621). Ferner konnten in der Hortbetreuung die Erlöse leicht gesteigert werden (TEUR 2.652, 2022 TEUR 2.462).

Die sonstigen Umsatzerlöse erreichten ein leicht höheres Niveau im Vergleich zum Jahre 2022 (TEUR 2.209, 2022 TEUR 2.104).

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 1.437, 2022 TEUR 2.152) verringerten sich im Wesentlichen aufgrund des Wegfalls der Erlöse auf Basis der Corona-Testkostenverordnung.

Der Personalaufwand erhöhte sich u.a. aufgrund einer tariflichen Anpassung zum 1. März 2023 als auch aufgrund einer Zunahme des beschäftigten Personals. Die Personalaufwandsquote betrug in 2023 71,2 % (Vorjahr 72,1 %), die Materialaufwandsquote betrug 10,1 % (Vorjahr 10,8 %).

Vermögenslage

Die BHH Sozialkontor gGmbH ist zum größten Teil weder juristischer noch wirtschaftlicher Eigentümer des von ihr genutzten Anlagevermögens. Dieses Vermögen - alle gebäudeabhängigen bzw. nicht beweglichen Anlagegüter - wird nahezu ausschließlich beim Verein für Behindertenhilfe e.V. (VfB) bilanziert. Der Nutzung der Gebäude-Immobilien liegt ein Betriebspachtvertrag zugrunde, der am 24.8.2004 geschlossen und zuletzt am 1. Januar 2016 angepasst wurde.

Das wirtschaftliche Eigenkapital der BHH (Eigenkapital laut Handelsbilanz zuzüglich Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens) hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.086 erhöht, so dass die BHH zum 31. Dezember 2023 über ein wirtschaftliches Eigenkapital von TEUR 8.027 (2022 TEUR 4.996) verfügt. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 47,3 % (2022 30,3 %).

Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war in 2023 durchgängig gegeben. Sie konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.

In 2023 wurde ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 322 (2022 TEUR 1.143) erzielt. Dem standen Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit von TEUR 765 (2022 TEUR 1.800) gegenüber, so dass sich der Finanzmittelfonds der BHH (kurzfristig verfügbare Guthaben) um TEUR 443 reduziert hat (2022 TEUR - 657).

Investitionen

In 2023 wurden Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 550 vorgenommen (2022 TEUR 797). Darüber hinaus sind aufwandswirksame Instandhaltungen in Höhe von TEUR 1.280 (2022 TEUR 1.317) durchgeführt worden.

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren sind die betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 47.771 (2022 TEUR 44.228), der Personalaufwand in Höhe von TEUR 34.002 (2022 TEUR 31.906), der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.014 (2022 TEUR 653) und der Cash Flow bzw. die Veränderung der Finanzmittelfonds in Höhe von TEUR 443 (2022 TEUR - 657).

Personal

Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Gesellschaft inkl. Auszubildende und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen 834 (31. Dezember 2022 = 804) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese gehören unterschiedlichen Berufsfeldern an. Der wesentliche Teil der Mitarbeiterschaft gehört zu der Qualifizierungsgruppe Erzieher, Pflegekräfte und pädagogische Mitarbeitender. Das Unternehmen beschäftigt zu einem geringeren Teil ungelernte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der überwiegende Teil verfügt über eine einschlägige Ausbildung oder andere abgeschlossene berufliche Qualifikationen.

Die Schwerbehindertenquote lag 2023 bei 5,48 % (2022: 5,18 %).

Die BHH unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer weiteren beruflichen Qualifikation, bietet in erheblichem Umfang eigene Fortbildungsveranstaltungen an und trägt somit zur Aktualität von Kompetenz und Fachwissen bei.

Um dem Fachkräftemangel im Bereich der Pflege zu begegnen, setzt das BHH Sozialkontor nach wie vor auf die Ausbildung eigener Mitarbeiter. Seit dem Jahr 2013 ist die Finanzierung auf eine verlässliche Grundlage gestellt, Basis ist seitdem die Hamburger Altenpflege-Umlageverordnung (HmbAltPflUmIVO).

Im Jahre 2024 werden die tariflichen Gehälter auf Basis eines zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und der BHH abgeschlossenen Tarifvertrags stark erhöht. In den ersten 9 Monaten werden hier insgesamt 3.000 EUR per Vollzeitstelle in 3 Tranchen gezahlt. Zum 1. Oktober 2024 erfolgt eine Tabellenerhöhung, die im Durchschnitt ca. 10 % beträgt.

3. Chancen- und Risiken

Die BHH verfügt über ein Risikomanagementsystem, welches auf Geschäftsleitungsebene bearbeitet wird. Darüberhinaus ist der operative Planungs- und Steuerungsprozess (nebst Reporting) integraler Bestandteil des Risikomanagements. Die Strategieentwicklung und -überwachung ist hierbei ebenso einbezogen.

Chancen

Am 04.09.2023 unterzeichneten die Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg und die BHH eine weitere Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 2024 - 2028. Schwerpunkte in den nächsten Jahren sollen die weitere Stärkung von Selbstvertretung und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten sowie die Intensivierung kooperativer Ansätze sein. Herausforderungen werden insbesondere in der Digitalisierung sowie im demografischen Wandel gesehen.

Das in der Rahmenvereinbarung verhandelte Trägerbudget bezeichnet einen konkreten Geldbetrag, der für den vereinbarten Zeitraum für die vereinbarte Leistungsmenge und die vereinbarten Aufgaben zur Verfügung steht. Den jährlichen Budgetsummen liegen Annahmen zur Entwicklung der Fallzahlen innerhalb der angebotenen Leistungen sowie die Berücksichtigung von geplanten Anpassungen des Leistungsangebotes und der Entwicklung von in der Vereinbarung benannten Projekten und Vorhaben zugrunde.

Allgemeines wirtschaftliches Risiko

Der Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine gefährdet das Leben zahlreicher Menschen. Viele von ihnen fliehen aus dem Krisengebiet. Die Bundesregierung und zahlreiche weitere Staaten haben auf die militärischen Handlungen mit Sanktionen gegen Russland und Belarus reagiert. Diese Sanktionen, Störungen der Handelsströme, steigende Preise und fallende Aktienmärkte sind und werden mit Fortgang des Krieges auch in Deutschland und insbesondere im Wirtschaftsleben zu spüren sein.

Branchenrisiko

Die zentralen Risiken der künftigen Entwicklung für die BHH Sozialkontor gGmbH ergeben sich im Wesentlichen aus der Finanzlage der öffentlichen Haushalte und Pflegekassen bzw. aus der Höhe der von diesen gezahlten Vergütungen, sowie in Kostensteigerungen (vor allem im Personalbereich), die nicht oder nur teilweise durch Entgelte gedeckt sind.

Der zunehmend angespannte Hamburger Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und nicht mehr ausreichend vorhandenen sozialverträglichen Wohnungen wirkt sich verstärkt negativ auf die geplanten ambulanten und ambulantisierten Wohnungsangebote aus.

Personalrisiko

Umfang und Güte der Leistungsangebote der BHH sind grundlegend vom eingesetzten Personal abhängig. Sowohl in den Bereichen der Fachkräfte in Pflege, Eingliederungshilfe und Therapie wird es zunehmend schwieriger, zeitnah und adäquat offene Arbeitsplätze nachzubesetzen, als auch in der Förderung vorhandener Beschäftigter zu Leitungskräften oder die Besetzung mit geeigneten externen Bewerberinnen und Bewerbern. Das Gleiche gilt zunehmend aber auch für den Bereich der Assistenzkräfte. Wichtige Faktoren sind der demografische Wandel sowie die Verdienstmöglichkeiten im Sozialbereich.

Die BHH begegnet diesen Risiken, indem sie seit vielen Jahren auf unterschiedlichen Ebenen qualifiziert ausbildet. Darüber hinaus gibt es Kooperationen mit diversen Ausbildungsinstituten. Ein großer Stellenwert liegt darüber hinaus auf dem betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagement. Das Recruiting wird intensiv ausgebaut und Maßnahmen der Personalbindung gestärkt.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko wird dadurch gesteuert, dass regelmäßige Plan-Ist-Abgleiche und ein zeitnahes Forderungsmanagement durchgeführt werden.

Zwischen dem VfB und der BHH besteht darüberhinaus eine Cash-Management-Vereinbarung.

4. Prognose

Die Gesellschaft plant, das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss von 600 TEUR abzuschließen.

5. Zweigniederlassungen

Es besteht eine Zweigniederlassung des BHH Therapiezentrums (vormals Therapiezentrums Nord). Diese erbringt therapeutische Leistungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, medizinische Massagen und Bäder).

 

Hamburg, 15. Mai 2024

gez. Kay Nernheim, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 30.704,00 58.758,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 25.173,00 26.684,00
2. Technische Anlagen 2.119,00 4.932,00
3. Fahrzeuge 131.732,00 140.950,00
4. Einrichtungen und Ausstattungen 1.538.517,00 1.328.167,00
1.697.541,00 1.500.733,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.000,00 15.000,00
2. Beteiligungen 3.050,00 3.050,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 8.793.003,94 8.567.596,06
4. Genossenschaftsanteile 58.077,59 68.610,37
8.869.131,53 8.654.256,43
10.597.376,53 10.213.747,43
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 90.713,59 90.713,59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.358.674,53 1.525.335,36
2. Forderungen gegen Gesellschafter 489.288,96 332.270,36
3. Sonstige Vermögensgegenstände 562.791,47 1.112.389,38
3.410.754,96 2.969.995,10
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.809.825,84 2.252.508,74
5.311.294,39 5.313.217,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.065.540,08 947.732,79
16.974.211,00 16.474.697,65
Treuhandvermögen 20.000,00 20.000,00

Passiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Gewinnrücklagen 7.422.141,34 4.408.402,69
7.922.141,34 4.908.402,69
B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 104.443,00 87.848,00
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.368.046,00 3.211.212,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.523.822,68 2.290.676,13
4.891.868,68 5.501.888,13
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 590.130,20 666.735,80
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 12.132,19
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.305.469,56 2.608.212,31
4. Sonstige Verbindlichkeiten 798.723,71 2.378.025,22
3.694.323,47 5.665.105,52
E. Rechnungsabgrenzungsposten 361.434,51 311.453,31
16.974.211,00 16.474.697,65
Treuhandverbindlichkeiten 20.000,00 20.000,00

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Erträge aus allgemeinen Betreuungsleistungen 44.125.131,37 39.972.241,10
2. Sonstige Umsatzerlöse 2.208.705,52 2.104.135,23
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.436.680,72 2.151.508,75
47.770.517,61 44.227.885,08
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 25.493.575,08 23.468.344,87
b) Honorare Zeitarbeitskräfte 1.267.820,38 1.384.380,65
c) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige Aufwendungen 7.240.916,73 7.053.743,27
- davon für Altersversorgung EUR 1.483.255,56 (i.Vj. EUR 1.658.874,99)
34.002.312,19 31.906.468,79
5. Materialaufwand
a) Lebensmittel 729.124,64 666.337,49
b) Aufwendungen für Zusatzleistungen 141.532,18 151.159,77
c) Wasser, Energie, Brennstoffe 628.823,31 609.041,63
d) Wirtschaftsbedarf / Verwaltungsbedarf 3.340.660,17 3.339.353,33
4.840.140,30 4.765.892,22
6. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 65.290,01 65.205,09
7. Steuern, Abgaben, Versicherungen 301.546,85 282.585,32
8. Mieten, Pacht, Leasing 3.452.128,46 3.306.122,34
Zwischenergebnis 5.109.099,80 3.901.611,32
9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 24.095,62 24.211,00
10. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 379.577,89 393.192,06
11. Aufwendungen für Instandhaltung 1.280.281,03 1.316.663,56
12. Sonstige ordentliche Aufwendungen 573.635,86 1.651.069,06
Zwischenergebnis 2.899.700,64 564.897,64
13. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 168.240,46 118.017,50
14. Zinsen und ähnliche Erträge 9.183,56 2.992,56
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 63.386,01 33.365,00
16. Finanzergebnis 114.038,01 87.645,06
17. Jahresüberschuss/Ergebnis nach Steuern 3.013.738,65 652.542,70
18. Einstellung in Gewinnrücklagen -3.013.738,65 -652.542,70
19. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

GLIEDERUNG

A. Allgemeines

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

C. Erläuterungen zur Bilanz

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

E. Sonstige Angaben

A. Allgemeines

Die BHH Sozialkontor gGmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Nr. HRB 87800 eingetragen.

Die BHH nimmt für das Geschäftsjahr 2023 das Wahlrecht gemäß Artikel 93 Abs. 2 Satz 1 EGHGB wahr, bezüglich der Größenkriterien nach § 267 Abs. 1 und 2 HGB bereits die um 25 % angehobenen monetären Schwellenwerte anzuwenden. Insofern erfüllt die BHH zum 31. Dezember 2023 die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft.

Die Bilanz der BHH wurde nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Gemäß § 265 Abs. 5 und 6 HGB wurde entsprechend der Anlage 1 zur Pflege- Buchführungsverordnung (PBV) für bestimmte Bilanzposten eine aussagekräftigere Bezeichnung gewählt. Die nach dem Gesamtkostenverfahren gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 6 HGB teilweise entsprechend der Anlage 2 zur Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) aufgestellt, um die Gewinn- und Verlustrechnung im Hinblick auf die von der BHH durchgeführte Behindertenhilfe zutreffender und aussagekräftiger darzustellen.

Wahlpflichtangaben wurden statt in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung überwiegend im Anhang vermerkt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter vollständiger Ergebnisverwendung.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgte linear. Die Abschreibung auf Zugänge des Berichtsjahres erfolgt pro rata temporis. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden analog der Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten oder wegen nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zum Festwert bewertet. Eine Anpassung des Festwertes erfolgte nach Durchführung einer körperlichen Bestandsaufnahme letztmalig zum 31. Dezember 2022 und turnusmäßig alle drei Jahre.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Erhaltene Zuschüsse werden im Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens passiviert und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck), zukünftiger Gehaltssteigerungen von 2,0 % (in 2024 gesondert 10,5 %, in 2025 gesondert 3,0 %) und Rentensteigerungen von 1,0 %.

Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 %.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 27.243 (Unterschiedsbetrag).

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Die Höhe der Verpflichtungen aus Zeitwertkonten der Mitarbeitenden bestimmt sich nach dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere des Anlagevermögens (wertpapiergebundene Zusagen), soweit er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Zeitwertkontenverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beiliegt.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (TEUR 551, Vj. TEUR 458) sowie Verpflichtungen ggü. der Freien und Hansestadt Hamburg (TEUR 834, Vj. TEUR 1.798).

Angaben zur Verrechnung von Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

31.12.2023
Verpflichtung aus Zeitwertkonten 280.588,78
Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) -280.588,78
0,00

Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert und haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Allerdings ist ein liquiditätsmäßiger Ausgleich der Verbindlichkeiten aus Substanzerhaltung gegenüber dem VfB innerhalb des nächsten Jahres gemäß dem Wirtschaftsplan 2024 nicht vorgesehen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Substanzerhaltung (TEUR 1.499), Verbindlichkeiten aus der Weiterleitung von SGB XII Mitteln zur Deckung von Pensionsverpflichtungen aus Vorjahren (TEUR 559), Verbindlichkeiten für vom VfB verauslagte Ruhegeldzahlungen (TEUR 215) sowie Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr (TEUR 32).

Es bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 204 (Vj. TEUR 205) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 47 (Vj. TEUR 35).

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 98 ausgewiesen.

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 131 (hiervon Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen i.H.v. TEUR 2) ausgewiesen.

Die Zinsaufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 63 (Vj. TEUR 33).

E. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus dem Betriebspachtvertrag mit dem VfB (TEUR 1.235 p.a.). Daneben ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus Pachtverträgen, ebenfalls mit dem Gesellschafter VfB, für die Einrichtungen am Klotzenmoor (Haus Beerboom und Haus Klotzenmoor) in Hamburg in Höhe von insgesamt TEUR 405 p.a. für eine Festpachtzeit bis zum 30. Mai 2025.

Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverhältnissen in Höhe von TEUR 1.231.

Geschäftsführerbezüge

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Kay Nernheim, Dipl. Sozialpädagoge, Hamburg, bestellt.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Mitglieder des Beirates

Vorname, Name Tätigkeit
Herr Dr. Rembert Vaerst Vorsitzender des Beirates Kaufmann
Herr Herbert Dürkop Stellvertreter Rechtsanwalt & Wirtschaftsprüfer
Herr Mark Klimsa Mitglied Selbständiger Bankbetriebswirt
Herr Ulf Dikof Mitglied Physiotherapeut & Praxis-Eigentümer
Herr Arik Gotthardt Mitglied pens. Schulleiter

Beteiligungen

Eigenkapital Anteil am Stammkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres
EUR % EUR
BHH Assistenzkontor GmbH, Hamburg 57.079,04 60,00 4.070,96

*) Geschäftsjahr 2022

Personalbestand

Der durchschnittliche Mitarbeitendenbestand teilt sich wie folgt auf:

2023
Vollzeitkräfte 255
Teilzeitkräfte 578
833

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresüberschuss 2023 wird gemäß Gesellschafterbeschluss vollständig den Gewinnrücklagen zugeführt.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.

 

Hamburg, 15. Mai 2024

Kay Nernheim, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens der BHH Sozialkontor gGmbH, Hamburg, im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 344.455,72 3.088,05 0,00 347.543,77
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 37.367,17 0,00 0,00 37.367,17
2. Technische Anlagen 112.068,57 0,00 0,00 112.068,57
3. Fahrzeuge 451.418,93 29.535,00 2.850,00 478.103,93
4. Einrichtungen und Ausstattungen 3.691.369,02 517.211,84 0,00 4.208.580,86
4.292.223,69 546.746,84 2.850,00 4.836.120,53
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.000,00 0,00 0,00 15.000,00
2. Beteiligungen 3.050,00 0,00 0,00 3.050,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 8.567.596,06 1.338.007,44 1.112.599,56 8.793.003,94
4. Genossenschaftsanteile 68.610,37 0,00 10.532,78 58.077,59
8.654.256,43 1.338.007,44 1.123.132,34 8.869.131,53
13.290.935,84 1.887.842,33 1.125.982,34 14.052.795,83
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 285.697,72 31.142,05 0,00 316.839,77
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.683,17 1.511,00 0,00 12.194,17
2. Technische Anlagen 107.136,57 2.813,00 0,00 109.949,57
3. Fahrzeuge 310.468,93 37.250,00 1.347,00 346.371,93
4. Einrichtungen und Ausstattungen 2.363.202,02 306.861,84 0,00 2.670.063,86
2.791.490,69 348.435,84 1.347,00 3.138.579,53
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
3.077.188,41 379.577,89 1.347,00 3.455.419,30
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 30.704,00 58.758,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 25.173,00 26.684,00
2. Technische Anlagen 2.119,00 4.932,00
3. Fahrzeuge 131.732,00 140.950,00
4. Einrichtungen und Ausstattungen 1.538.517,00 1.328.167,00
1.697.541,00 1.500.733,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.000,00 15.000,00
2. Beteiligungen 3.050,00 3.050,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 8.793.003,94 8.567.596,06
4. Genossenschaftsanteile 58.077,59 68.610,37
8.869.131,53 8.654.256,43
10.597.376,53 10.213.747,43

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten gekürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BHH Sozialkontor gGmbH, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BHH Sozialkontor gGmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BHH Sozialkontor gGmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 18. Juni 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Hartmut Schmidt,Wirtschaftsprüfer

Silke Ammenwerth, Wirtschaftsprüferin

Feststellung des Jahresabschlusses

Auf der Gesellschafterversammlung am 17. September 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt.

Beschluss über die Ergebnisverwendung

Auf der Gesellschafterversammlung am 17. September 2024 wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 3.013.738,65 vollständig den Gewinnrücklagen zuzuführen.

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