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Distribution GmbH (vormals: Müller&Sohn Projekt
GmbH)
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 22.02.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
22.2.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.666,00 |
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.666,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
23.077,35 |
12.500,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.284,81 |
12.500,00 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.792,54 |
|
| Aktiva |
27.743,35 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
22.2.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.740,51 |
12.500,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
7.259,49 |
|
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
7.502,84 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
7.502,84 |
|
| Passiva |
27.743,35 |
12.500,00 |
Anhang
I. Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1,
276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw.
§ 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug weniger als 50.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Sven
Müller geführt.
1. Bilanzierung
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
2. Bewertung
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen
wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Beteiligungen wurden zu
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich
zulässigen Wert angesetzt.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde nicht
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
II. Feststellung
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
30.11.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 4.12.2024,
gez.
Sven Müller
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2024
festgestellt.
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