Systemhaus-Bau GmbH
Genthin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
69.978,00 |
73.033,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
189,00 |
| II.
Sachanlagen |
69.975,00 |
72.844,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.077.829,89 |
337.723,00 |
| I.
Vorräte |
782.235,00 |
60.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
294.114,83 |
277.033,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.704,17 |
7.916,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.480,06 |
689,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.703,57 |
2.338,06 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
525.019,04 |
533.080,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.675.530,50 |
946.174,81 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Kapitalrücklage |
297.669,38 |
297.669,38 |
| III.
Bilanzverlust |
848.764,31 |
856.826,02 |
| davon
Verlustvortrag |
856.826,02 |
569.097,60 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
525.019,04 |
533.080,75 |
| B.
Rückstellungen |
261.874,79 |
247.328,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.413.655,71 |
698.846,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.341.242,12 |
621.408,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.675.530,50 |
946.174,81 |
Anhang
Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den Gliederungsvorschriften
der §§ 238 ff HGB, wobei die ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften § 264 ff
HGB sowie die allgemeinen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Abschlusserstellung für Kapitalgesellschaften
entsprechend angewandt wurden. Dabei sind die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und Bilanzierung beachtet worden § 243 Abs. 1 HGB.
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurden die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und
ergänzend zu diesen Vorschriften die Regelungen des
GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden
können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der
Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
In der Bilanz sind sämtliche Aktiva und
Passiva vollständig enthalten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2013
wurde gemäß § 325 Abs. 1 HGB beim Betreiber
des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die als Sachanlagen ausgewiesenen
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen linearen Abschreibungen, bewertet.
2. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden
sofort und in voller Höhe abgeschrieben bzw. gem.
§ 6 Abs. 2 EStG bewertet oder im Pool aktiviert.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den
Nennbeträgen aktiviert. Uneinbringliche Forderungen
wurden abgeschrieben, streitbehaftete Forderungen nach den
Erkenntnissen der Geschäftsführung angemessen
einzelwertberichtigt.
4. In der Höhe nicht endgültig feststehende
Verpflichtungen sind als Rückstellungen bilanziert,
soweit sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig und dem Grunde und der Höhe nach
angemessen sind. Die Steuerrückstellungen sind das
Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung für die
Jahre 2003 bis 2008 lt. geänderten Bescheiden vom
8.5.2014. Die Entscheidung im Rechtsbehelfsverfahren steht
noch aus.
5. Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert. Dabei wurden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert
vermerkt.
6. Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
7. Nachstehend werden nur die Posten des
Jahresabschlusses aufgeführt, die einer besonderen
Erläuterung zur Darstellung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft bedürfen oder denen aus gesetzlichen bzw.
anderen Gründen eine besondere Bedeutung zukommt.
Soweit bereits im Kontennachweis eine ausreichende
Aufgliederung einzelner Posten vorgenommen wurde, wird
hierauf verwiesen.
C.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter
Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im
Anlagenspiegel dargestellt.
2. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden
durch die Geschäftsführung zu Herstellungskosten
und unter Berücksichtigung einer verlustfreien
Bewertung ermittelt. Basis hierfür waren die
erhaltenen und angeforderten Unterlagen. Die Prüfung
der Bewertung war nicht Gegenstand des Auftrages. Eine
Inventurbeobachtung war nicht angefordert.
3. Die eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen
wurden zur Vermeidung einer Überschuldung mit einer
qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung
ausgestattet. Gleichzeitig wurde auf unbestimmte Zeit auf
eine fremdübliche Verzinsung verzichtet.
4. Die durch satzungsdurchbrechenden Beschlüsse
in den Vorjahren eingeforderte Nachschussbeträge
wurden in Höhe von 62.000,00 EUR 163.000,00 EUR und
65.000,00 EUR, also insgesamt 225.000,00 EUR als
freiwillige Kapitalrücklage zum Ausgleich des nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages eingefordert und
eingezahlt. Daneben wurde in der Vorzeit noch ein Betrag
von 15.000,00 DM in die Gesellschaft als Kapitaleinlage,
also insgesamt 297.669,38 EUR geleistet.
5. Die Steuerrückstellungen sowie
Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten wurden für das abgelaufene
Geschäftsjahr gebildet.
Die steuerlichen Auswirkungen der
Betriebsprüfung sind streitbefangen und
rechtsanhängig. Die behaupteten
Zahlungsverpflichtungen werden aber dennoch als
Rückstellung passiviert, auch wenn sie von der
Vollziehung ausgesetzt worden sind.
Gegen die Feststellungen der steuerlichen
Betriebsprüfung vom 27.7.2007 für die Jahre 2003
bis 2005 und der geänderten Steuerbescheide wurde am
5.12.2007 Einspruch erhoben. Eine Einspruchsentscheidung
steht noch aus. Die Steuernachforderungen wurden von der
Vollziehung ausgesetzt. Auch gegen die Feststellungen der
Folgeprüfung bzw. den geänderten Steuerbescheiden
vom 16.5.2014 für die Jahre 2006 bis 2008 wurde am
28.5.2014 fristgemäß Einspruch erhoben. Auch
hier wurde die Vollziehung der Steuerbescheide ausgesetzt.
Eine Einspruchsentscheidung steht ebenfalls noch aus. Die
strittigen Sachverhaltswürdigungen wurden trotz der
geteilten Rechtsauffassung als Rückstellungen in der
Handelsbilanz passiviert.
6. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
waren per 30.9.2015 in Höhe von 74,9 %
bezahlt.
7. Forderungen aus Werkverträge waren am
30.9.2014 in Höhe von 61,6 % noch nicht ausgeglichen.
D.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind nach Versicherung der
Geschäftsführung folgende
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
1. Gewährleistungen nach den Vorschriften der
VOB bzw. vereinzelt nach BGB aufgrund der allgemeinen
Vertragsbedingungen, die aber nach den vertraglichen
Vereinbarungen an die beteiligten Subunternehmer
weitergegeben werden.
E.
Geschäftsführung und Gesellschafter
Das Stammkapital von
51.000,00 DM ist in voller Höhe eingefordert
und eingezahlt. Alleiniger Geschäftsführer am
Abschlussstichtag ist:
Herr Dipl.-Ing. Thomas Erbs
Alleiniger Gesellschafter der Firma ist
Herr Thomas Erbs.
F.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt. Das Bilanzergebnis soll nach Vorschlag der
Geschäftsführung auf die neue Rechnung
vorgetragen werden.
G.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Das Betriebsergebnis des Jahres 2013 wurde um
außerordentliche Aufwendungen durch Passivierung von
Steuerrückstellungen nach einer Betriebsprüfung
für die Jahre 2003 bis 2008 einschließlich
Zinsen mit 319.842,65 EUR periodenfremd belastet. Gegen die
geänderten Steuerbescheide wurde am 28.5.2014
Einspruch mit gleichzeitigem Antrag auf Aussetzung der
Vollziehung erhoben. Eine Entscheidung steht noch aus. Mit
hinreichender Rechtssicherheit kann zurzeit keine
verbindliche Aussage darüber gemacht werden, wie und
wann mit welcher Rechtsfolge das Verfahren abgeschlossen
wird.
H.
Unterschrift der Geschäftsführung
Genthin, den 28. Oktober 2015
gez. Dipl.-Ing. Thomas Erbs
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 249.727,87 EUR.
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 323.680,86 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2015 festgestellt.
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