Nemetschek Aktiengesellschaft
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karlheinz, genannt Heinz Lofner seit 23.11.2010 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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SUNSELEX GmbH solar engineeringAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SUNSELEX AG(vormals: SUNSELEX GmbH solar energy systems)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Lagebericht 2010I. Geschäft und RahmenbedingungenGeschäftstätigkeit und Leistungsspektrum Die SUNSELEX AG erbringt weltweit Dienstleistungen zur Planung und Errichtung von schlüsselfertigen Photovoltaik (PV)-Anlagen in kommerzieller und industrieller Größe auf Frei- und Dachflächen sowie großen PV-Carports. Sie erbringt außerdem Dienstleistungen zum Betrieb, zur Pflege und Wartung, zur Ertragsüberwachung und zum Re-Powering von PV-Großanlagen. Die SUNSELEX AG gehört mit der kumulierten Erfahrung von inzwischen ca. 0,7 GWp verbauter Spitzenleistung zu den weltweit größten PV-Anlagenbauern. Sie verfügt als eines von wenigen dieser Unternehmen über die Fähigkeit, alle Dienstleistungen zum Bau von schlüsselfertigen Anlagen aus einer Hand zu liefern und die Arbeitsabläufe und Schnittstellen zwischen den Gewerken effizient zu organisieren. Sie stellt eine größtmögliche Integration von Komponenten und Leistungen beim Bau sicher und kümmert sich um die erfolgreiche Ausführung der Anlagen. Dieses und ihre internationale Ausrichtung und Aktivität geben der SUNSELEX AG eine einzigartige Positionierung im Bereich des PV-Großanlagenbaus. Das Leistungsspektrum der SUNSELEX AG ruht auf drei Pfeilern:
Die SUNSELEX AG bietet ihre Dienstleistungen auch modular und über den gesamten Lebenszyklus von Anlagen an. Die SUNSELEX AG agiert international, bisher mit einem Fokus auf Europa. Im Jahr 2010 realisierte die SUNSELEX AG Projektleistungen in Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland, Tschechien und Bulgarien. Kurze Vorlaufzeiten und eine effiziente und qualitativ hochwertige und präzise Planung und Ausführung sind neben der Leistungsfähigkeit der Systemkomponenten entscheidende anlagenimmanente Einflussfaktoren für die Wirtschaftlichkeit der Investitionskosten und Nachhaltigkeit hoher Erträge von PV-Anlagen. Die SUNSELEX AG zeichnet sich durch kurze Reaktionszeiten, Geschwindigkeit und Flexibilität und höchste Qualität in der Durch- und Ausführung aus. Sie trägt damit maßgeblich zur Erzielung hoher Erträge über die lange Anlagenlebensdauer von über 20 Jahren, zur wirtschaftlichen Attraktivität der Investitionen und zu hoher Kundenzufriedenheit bei. Organisation, Beteiligungen und Personal Die SUNSELEX AG hat ihren Firmensitz in München. Als Folge des Wachstums des Unternehmens beschlossen die Gesellschafter im vergangenen Jahr einen Formwechsel. Die SUNSELEX AG entstand mit Eintragung vom 23. November 2010 durch formwechselnde Umwandlung aus der SUNSELEX GmbH solar energy systems, München. Zur Vergleichbarkeit wurden die Zahlen des Berichtsjahres der SUNSELEX AG den geprüften Vorjahreszahlen der SUNSELEX GmbH solar energy systems gegenübergestellt. Wie im deutschen Aktiengesetz vorgeschrieben, verfügt das Unternehmen über die Organe Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Dazu wurden Dr. Wolfgang Jahrreiß (Vorsitzender), Gabi Lofner (stellvertretende Vorsitzende) und Michael Kamm berufen. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Dazu wurden Heinz Lofner (Vorstandsvorsitzender) und Jürgen Knop bestellt. Die SUNSELEX AG hat eine Reihe von Tochtergesellschaften und Beteiligungen, die z.T. Leistungsbeziehungen untereinander unterhalten und an der Leistungserbringung der Unternehmensgruppe beteiligt sind. Die SUNSELEX AG führt diese Unternehmensgruppe, steuert das Zusammenwirken der verbundenen und Beteiligungsunternehmen und führt das Projektmanagement für alle Projekte durch. Sie fungiert als Vertragspartner bei Dienstleistungsprojekten. Die Errichtung von schlüsselfertigen Anlagen und Eigenanlagen erfolgte in 2010 weitgehend unter der Ägide der SUNSELEX GmbH solar general constructor, die jeweils auch Vertragspartner Dritter war. Die SUNSELEX GmbH solar resources erbringt Ramm- und Montagedienstleistungen. Unter dem Dach der SUNSELEX GmbH solar electric services werden Leistungen im Bereich der Elektromontage und Betriebsführung gebündelt. Im Jahr 2010 wurden eine Reihe von Projektgesellschaften in Deutschland und Italien neu gegründet. Darin werden Rechte für die Realisierung von Eigenanlagen gehalten. Bei der SUNSELEX AG waren am Jahresende 24 Mitarbeiter beschäftigt, 8 mehr als im Vorjahr. Darin bringen sich Investitionen in den Ausbau der Leistungspalette, die Vorbereitung neuer Geschäftsfelder und der Aufbau einer das schnelle Wachstum des Unternehmens unterstützenden kaufmännischen Struktur zum Ausdruck. Marktumfeld und Rahmenbedingungen Die Geschäftsfelder der SUNSELEX AG blieben in 2010 stark geprägt durch politische und gesetzgeberische Einflüsse und unterschiedliche Reifegrade. Deutschland war auch in 2010 weltweit der größte PV-Markt und verzeichnete absolut den höchsten Zubau mit ca. 7 GW, etwa doppelt so viel wie im Vorjahr. Politische Unterstützung für Solarenergie und attraktive Förderprogramme in anderen Regionen haben dort in 2010 zu höheren Wachstumsraten geführt, so etwa in Italien, USA, Frankreich und der Tschechischen Republik. Die Wettbewerbsfähigkeit von mit PV-Anlagen erzeugtem Strom hängt noch stark von staatlicher Förderung ab. Das deutsche Instrument der Einspeisevergütung als "Mindestpreis" für mittels Photovoltaik erzeugten Stroms, garantiert für die Dauer von 20 Jahren, hat sich als wirkungsvolles Instrument erwiesen, nötige Investitionssicherheit zu schaffen und den Ausbau von PV zu fördern. Über jährliche Degression der Mindestvergütung für Neuanlagen soll für die Industrie der Anreiz entstehen, die Kosten fortlaufend zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit von PV-Strom aus eigener Kraft zu fördern. Andere Länder haben dieses Modell so oder in Abwandlung übernommen und damit Dynamik im Ausbau von PV geschaffen. Das Jahr 2010 sah eine Einschränkung oder Ankündigung von Einschränkungen von Fördermaßnahmen in einigen Ländern vor, während andere Regionen mit ihren Maßnahmen erst begannen. Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Deutschland zum 1. Juli 2010 brachte eine Beschleunigung der Vergütungsdegression und limitierte die zur Bebauung zugelassenen Freiflächen. Die tschechische Regierung kündigte einen fast kompletten Abbau der Förderung ab 2011 an. Die französische Gesetzgebung führte eine Deckelung des Zubaus und eine 20 %ige Kürzung der Einspeisetarife ein, die ab März 2011 wirksam werden. In jungen PV-Märkten wie bspw. Indien beschleunigte sich die politische Willensbildung und es wurden teilweise schon Fördermaßnahmen eingeführt. Die Gesetzesnovellierung in Deutschland führte in 2010 zu einer besonderen Dynamik im PV-Anlagenbau und zu einer Ballung von Aktivitäten zur Jahresmitte und zum Jahresende hin. Die attraktiven Rahmenbedingungen in Italien, Frankreich und Tschechien brachten zusätzliche Wachstumsimpulse. Durch die SUNSELEX-Gruppe wurden Dienstleistungen für den Bau von ca. 75 Anlagen erbracht. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 50 % gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche Anlagengröße reduzierte sich deutlich, nicht zuletzt aufgrund der Beschränkung der Freiflächenförderung in Deutschland und der besonderen Förderung von kleineren Anlagen in Italien. Insgesamt installierte die SUNSELEX-Gruppe ein Volumen von ca. 160 MWp. Dieses rekrutierte sich sowohl aus Deutschland ( 57 %) wie auch aus anderen europäischen Ländern mit attraktiven Rahmenbedingungen (z.B. Italien 13 %, Frankreich 13 %, Griechenland 5 %). II. ZieleDas Ziel der Unternehmensführung der SUNSELEX AG besteht in der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Dazu will die SUNSELEX AG weiter wachsen und die Marktposition durch die weitere Durchdringung des Heimatmarktes, die geografische Expansion und die Erweiterung des Leistungsspektrums ausbauen. Die umfangreiche Erfahrung in der Planung und im Bau von PV-Anlagen soll zu einer permanenten Optimierung von Arbeitsabläufen und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit genutzt werden, um die Ertragskraft in einem Umfeld zu erhalten, das durch einen Förderungsabbau vor besondere Herausforderungen gestellt wird. III. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageDer vorliegende Abschluss stellt den geprüften Einzelabschluss der SUNSELEX AG dar. In der Folge werden die Zahlen dieses Abschlusses erörtert. Ein konsolidierter Gruppenabschluss wird nicht erstellt und nicht geprüft. An den Stellen, an denen es der Erklärung dient, werden Information über das Ergebnis der Unternehmensgruppe hinzugefügt. Das wird jeweils kenntlich gemacht. Im Geschäftsjahr 2010 wurden einige große Turnkey- und Eigenprojekte durch eine Tochtergesellschaft der SUNSELEX AG, die SUNSELEX GmbH solar general constructor, realisiert. Diese sind mit dem Außenumsatz und ihrer Ergebniswirkung nicht im Abschluss der SUNSELEX AG enthalten. Umsatz und Ergebnis Die SUNSELEX Gruppe steigerte ihre Gesamtleistung im Geschäftsjahr um 23 % gegenüber dem Vorjahr auf EUR 26,1 Mio. (nicht geprüft):
Auf die SUNSELEX AG entfiel davon eine Gesamtleistung von EUR 15,6 Mio. Aufgrund der vom Vorjahr abweichenden Allokation der Projekte bedeutet dieses für die SUNSELEX AG einen Rückgang. Die Leistung der SUNSELEX Gruppe wie auch die der SUNSELEX AG profitierte von mehreren Faktoren. Aufgrund hoher Kundenzufriedenheit und langfristiger Kooperationsvereinbarungen konnte das Geschäft mit Stammkunden ausgebaut werden. Zusätzlich gelang es der Unternehmensgruppe, Generalunternehmeraufträge für Turnkey Projekte zu erhalten und Eigenprojekte zu initiieren. Die Gesetzesänderung in Deutschland erzeugte eine Sonderkonjunktur im ersten Halbjahr. Eine aufgrund dessen für das zweite Halbjahr erwartete Abschwächung der Nachfrage war kaum spürbar. Gleichzeitig stieg die Nachfrage nach Dienstleistungen für Projekte im Ausland. Die Auslandsquote stieg auf ca. 43 % (gemessen in installierten MWP) und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert von ca. 16 %. Ein gegenläufiger Effekt resultierte aus einem wachsenden Preisdruck. Der Rohertrag der SUNSELEX AG betrug EUR 7,4 Mio. und lag damit um EUR 3,0 Mio. unter dem Vorjahr. Hierbei spielt die oben beschriebene Verteilung der Projekte innerhalb der Unternehmensgruppe eine Rolle. Die um 2 %-Punkte auf 47 % gefallene Rohertragsmarge spiegelt jedoch auch die oben erwähnte Preisentwicklung wieder, die sich bei vergleichbarem Projekt-Mix deutlicher zum Ausdruck gebracht hätte:
Das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich auf EUR 1,6 Mio. Die Ergebnis-Marge betrug 10 % gemessen an der Gesamtleistung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte das Unternehmen in die Unternehmensstrukturen zur Ausschöpfung der Wachstumspotentiale. Das beinhaltete u.a. Investitionen in Personal, in das Vertragsmanagement und in den Formwechsel. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung fielen keine an. Die Marge drückt außerdem aus, dass der größte Teil der Gemeinkosten der SUNSELEX Gruppe in der SUNSELEX AG anfiel, abweichend vom letzten Jahr jedoch ca. 40 % der Unternehmensgruppenleistung im Abschluss einer Tochtergesellschaft ausgewiesen wurde. Der Jahresüberschuss betrug EUR 1,0 Mio. Der Vorstand empfiehlt dem Aufsichtsrat, auf der nächsten Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2011 vorzuschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vortragen. Finanzlage Kreditverbindlichkeiten gegenüber Instituten bestanden im Berichtsjahr mit TEUR 28 (Vj. TEUR 37) nur in sehr geringem Umfang. Die SUNSELEX AG finanzierte ihre Aktivitäten aus eigenen Mitteln. Für den laufenden Geschäftsbetrieb standen seitens der Hausbanken Kreditlinien (inklusive Avale) in Höhe von EUR 2,9 Mio. zur Verfügung. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war mit EUR 1,3 Mio. positiv. Er lag damit aus den in der Kommentierung des Ergebnisses genannten Gründen deutlich unter dem Vorjahr. Der Gesamt Cash-Flow war mit EUR 4,9 Mio. negativ. Gründe dafür waren insbesondere Steuerzahlungen auf das Ergebnis des Vorjahres, die Ausschüttung eines Teils des Überschusses aus dem Vorjahr (EUR 1,9 Mio.), Investitionen in Beteiligungen und Projektrechte (EUR 0,7 Mio.) und Ausleihungen an verbundene Unternehmen (EUR 3,7 Mio.):
Das Eigenkapital betrug EUR 1,1 Mio. Unter Berücksichtigung des nicht ausgezahlten, im Unternehmen verbliebenen Restausschüttungsbetrags aus dem Vorjahresergebnis von EUR 2,8 Mio. befanden sich EUR 3,9 Mio eigene Mittel im Unternehmen. Die Summe aus Eigenkapital und Restausschüttungsbetrag entspricht einer Quote von 36 % gemessen an der Bilanzsumme von EUR 10,9 Mio. Die Nettoliquidität am Jahresende betrug EUR 0,5 Mio. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31. Dezember 2010 um EUR 1,7 Mio. auf EUR 10,9 Mio (Vj.: EUR 9,2 Mio.). Während der Bestand an liquiden Mittel zum Stichtag um EUR 4,9 Mio. niedriger ausfiel als im Vorjahr, stiegen insbesondere die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um EUR 6,0 Mio. Darin enthalten ist die Finanzierung für Projektrechte und die Realisierung eines Projektes in Eigenregie in Italien, für das die Tochtergesellschaft SUNSELEX GmbH solar general constructor als Generalunternehmer fungiert. Wie am Vorjahresende konnten die in Arbeit befindlichen Aufträge weitgehend durch die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen finanziert werden. Hier verblieb ein Saldo von EUR 0,5 Mio. (Vj.: EUR 0,6 Mio.). Der Anstieg bei den Finanzanlagen um EUR 0,4 Mio gegenüber dem Vorjahr spiegelt die Gründung von Projektgesellschaften (z.B. SX 11 Energy GmbH) und Beteiligung an mehreren Projektgesellschaften in Italien wieder. Demgegenüber stand die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an einer italienischen Projektgesellschaft. Der Bestand an Sachanlagen blieb nahezu unverändert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen blieben konstant bei EUR 0,7 Mio.:
Auf der Passivseite reduzierten sich die Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,6 Mio aufgrund geringerer Ertragssteuern. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 2,8 Mio. spiegeln in der Hauptsache den im Abschnitt "Finanzlage" genannten nicht ausgezahlten, im Unternehmen verbliebenen Restausschüttungsbetrag aus dem Vorjahresergebnis wieder. Größere Einzelpositionen in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von EUR 4,4 Mio stellen Verbindlichkeiten gegenüber der Tochtergesellschaft Sunselex GmbH solar resources für die Erbringung von Montagedienstleistungen und ein Darlehen der SUNSELEX GmbH solar general constructor dar. IV. Risiko- und PrognoseberichtDie staatlichen Förderprogramme für durch PV-Anlagen erzeugten Strom werden in vielen Ländern regel- und außerplanmäßig überarbeitet. Aus Degressionen von Einspeisevergütungen und Einschränkungen von Förderungen ergeben sich Risiken für die Nachfragesituation und Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen, die die SUNSELEX AG mittelbar berühren. Durch die Ausdehnung ihrer internationalen Aktivitäten mindert die SUNSELEX AG ihre Abhängigkeit von einzelnen Märkten. Der Ausbau ihrer Fähigkeit, auf schwierigsten Untergründen zu bauen, reduziert ihre Verwundbarkeit gegenüber Einschränkungen bei den bebaubaren Flächen. Mit ihrer Expertise und Erfahrung im Bau von Freiflächen-, Dach - und Carportanlagen hat sie die Möglichkeit, Segmentschwächen auszugleichen. Darüber hinaus investiert die SUNSELEX AG in die Verbesserung von Abläufen und Prozessen zur Erhöhung der Effizienz und Optimierung der Kostenstruktur, um einem etwaigen Druck auf Margen begegnen zu können. Risiken können sich im operativen Geschäft aus der Ballung von Aufträgen, etwa im Hinblick auf Stichtage von Gesetzesänderungen ergeben und Fertigstellungstermine gefährden. Die SUNSELEX AG verfügt über eine kurzfristig sehr flexible Einsatzplanung und -steuerung für die Installationsressourcen und kann damit Auslastungsspitzen abfangen. Zusätzlichen Bedarf in Phasen besonders großer Beanspruchung der Kapazitäten kann die SUNSELEX AG durch den Einsatz von Zeitarbeitern ausgleichen. Um das Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko zu beherrschen, werden mit den Auftraggebern von Projekten Anzahlungen und Zahlungspläne nach Baufortschritt vereinbart, die Zahlungszuflüsse- und -abflüsse so synchronisieren sollen, dass jederzeit ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Ein systematisches Forderungsmanagement soll für eine vertragsgerechte Erfüllung sorgen. Darüber hinaus schließt die SUNSELEX AG jeweils Kreditversicherungen ab, die vor Zahlungsausfällen schützen. Für die Finanzierung von Turnkey-Geschäften, bei denen die SUNSELEX AG die Komponenten beistellt und für die Finanzierung vom Bau von Anlagen in Eigenregie sind neben einem Eigenkapitalanteil in der Regel Fremdmittel erforderlich. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit und hohe Zinskosten stellen ein potentielles Risiko dar. Die SUNSELEX AG verfügt über eine solide Ausstattung mit Eigenkapital. Darüber hinaus hat ihr die Hausbank für den aktuellen Geschäftsumfang eine ausreichende Kreditlinie zur Verfügung gestellt. Ein Risiko zu hoher Zinskosten ist derzeit im Markt nicht absehbar. Haftungsrisiken entstehen der SUNSELEX AG aus der mit der Errichtung von Solaranlagen verknüpften Gewährleistung von bis zu fünf Jahren. Dafür hat die SUNSELEX AG eine Gewährleistungsbürgschaftsversicherung abgeschlossen. Die Haftung für Modulbruch im Rahmen von Projekten, bei denen die Komponenten durch die Auftraggeber beigestellt werden, ist gedeckelt. Die bei Turnkey- und Generalunternehmerprojekten gegebenenfalls durch die SUNSELEX beizustellenden Komponenten sind jeweils mit den Garantien der Hersteller ausgestattet. Eine Haftung durch die SUNSELEX AG für die Module ist ausgeschlossen. Die Fähigkeit, Chancen zu nutzen und auf Risiken zu reagieren, setzt deren frühzeitiges Erkennen voraus. Zu diesem Zweck wird die SUNSELEX AG ihr Instrumentarium für Planung, Kontrolle, Abweichungsanalyse und Früherkennung und die Kommunikationsprozesse und Abläufe für dessen wirkungsvolle Verwertung weiterentwickeln. Der deutsche Markt und die internationalen Märkte bieten nach Einschätzung der SUNSELEX AG auch in 2011 weiteres Wachstumspotential für das Unternehmen. Wirtschaftlichkeitsnachteile durch Einschränkungen bei den Förderungen werden wahrscheinlich durch günstigere Komponentenpreise kompensiert. Die meisten Staaten, in denen SUNSELEX bisher aktiv gewesen ist, verfügen über attraktive Anreizsysteme, die die Investitionen in PV-Anlagen fördern werden. Aufgrund der hohen Kundenzufriedenheit und engen Beziehungen zu ihren Kunden geht die SUNSELEX AG davon aus, weiter zu den bevorzugten Dienstleistern zu gehören. Die SUNSELEX AG hat mit Kunden Rahmenvereinbarungen geschlossen, die zu ihrem Wachstum beitragen werden. Zusätzliche Impulse erwartet die SUNSELEX AG durch die Ausdehnung ihrer internationalen Aktivitäten und ihrer Leistungspalette. Das Projektvolumen im ersten Halbjahr 2011 übersteigt das Volumen in der Vorjahresperiode deutlich. Für das Jahr 2011 plant die SUNSELEX AG auf vergleichbarer Basis eine Gesamtleistung in Höhe von EUR 20 Mio. und ein Betriebsergebnis in Höhe von EUR 1,9 Mio. V. NachtragsberichtNach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die eine nennenswerte Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SUNSELEX AG gehabt hätten. Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Anhang für das Geschäftsjahr 2010A. ALLGEMEINE ANGABENDie "SUNSELEX AG" ist eine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 264 Abs. 1 HGB und hat folglich die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches angewandt. Die SUNSELEX AG ist durch formwechselnde Umwandlung der SUNSELEX GmbH solar energy systems, München im Geschäftsjahr 2010 entstanden. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wurden die geprüften Zahlen der SUNSELEX GmbH solar energy systems des Vorjahres den Zahlen des Berichtsjahres der SUNSELEX AG gegenübergestellt. Die Vorjahreszahlen wurden nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Entsprechend wurden die §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB auf Grund der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) geänderten Vorschriften im Jahresabschluss nicht angewandt. Im Übrigen wurde die Form der Darstellung im Jahresabschluss beibehalten, da keine Anpassungen auf Grund des BilMoG notwendig waren. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENBilanzierungsmethoden Die Rechnungslegung der SUNSELEX AG, erfolgte gemäß § 264 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 251 ff und der Vorschriften der §§ 264 HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 279-283 HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von in der Regel 3 Jahren abgeschrieben. Sachanlagen Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen, bezogen auf die Nutzungsdauer zwischen 2 und 14 Jahren vorgenommen worden. Soweit steuerlich zulässig, wird ein Teil des Anlagevermögens zunächst degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bei den Zugängen werden die anteiligen monatlichen Abschreibungen verrechnet. Ab dem Geschäftsjahr 2008 werden geringwertige Wirtschaftsgüter in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben. Die im Geschäftsjahr 2010 angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis 150,00 EUR werden gleich aufwandswirksam gebucht. Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt worden. Vorräte Die unter den unverrechneten Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen - in Ausführung befindlichen Aufträge - werden entsprechend ihres Fertigstellungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die Herstellkosten umfassen Fertigungs- und Materialkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen wurden in die Herstellungskosten nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen und durch Pauschalwertberichtigungen erfasst. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Daher mussten keine Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung, mit einer Restlaufzeit kleiner 1 Jahr, zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die bereits in 2010 geleisteten Versicherungszahlungen, vorausbezahlte Mieten und Kfz-Steuern für das kommende Geschäftsjahr sind mit den auf 2011 entfallenden Anteilen abgegrenzt worden. Latente Steuern Die Bildung von aktiven latenten Steuern oder passiven latenten Steuern war im Berichtsjahr nicht erforderlich. Steuerrückstellungen Steuerrückstellungen sind anhand überschlägiger Berechnungen in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Die Finanzanlagen beinhalten Anteile an folgenden verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen:
2. Umlaufvermögen Die Forderungen sind kurzfristig und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 17.655,72 eine Restlaufzeit über 1 Jahr (i. Vj. EUR 9.942,45). Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden, soweit wie möglich, von den Vorräten in der Bilanz offen abgesetzt. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen die bereits 2010 bezahlten Versicherungsbeiträge für das kommende Geschäftsjahr 2011 und die im Dezember 2010 vorausbezahlte Miete für den Januar 2011 erfasst. 4. Eigenkapital Im Handelsregister wird ein Grund- oder Stammkapital in Höhe von 50.000,00 EUR ausgewiesen. Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). 5. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen ausschließlich die erwarteten Steuerbelastungen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr 2010. Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Aufwandsabgrenzungen aus dem Personalbereich und Aufwandsabgrenzungen für Mängelgewährleistungen und Kosten für Nacharbeiten. 6. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind unbesichert. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen in erster Linie Dienstleistungen aller Art im Bereich der Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Produktion regenerativer Energien. 2. Sonstige betriebliche Erträge/ Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 67 enthalten, die im Wesentlichen Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sowie Buchgewinne aus Anlagenverkäufen betreffen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen vor allem Provisionsaufwendungen, Versicherungen, Reise- und Kfz-Kosten und Kosten für Gewährleistung. In ihnen sind periodenfremde Aufwendungen aus der Zuführung zu den Einzel- und Pauschal-Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 55 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sind keine Erträge oder Aufwendungen aus Währungsumrechnung enthalten. 3. Abschreibungen Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen enthalten nur planmäßige Abschreibungen. E. SONSTIGE ANGABEN1. Haftungsverhältnisse Per 31.12.2010 bestand ein Obligo aus einer Kautionsversicherung in Höhe von max. TEUR 1.001. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Per 31.12.2010 bestehen diverse Leasingverträge. Die Leasingverpflichtungen betragen in Summe für die kommende Geschäftsjahre TEUR 759. Per 31.12.2010 bestehen Mietverträge, die in den kommenden Geschäftsjahren voraussichtlich zu Mietaufwendungen in Höhe von ca. TEUR 129 führen. Die Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen sowie aus Leasingverträgen sind wie folgt fällig:
3. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB getätigt. 4. Nicht marktübliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr auch keine nicht marktüblichen Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt. 5. Anzahl der Arbeitnehmer Die SUNSELEX AG beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 24 Mitarbeiter (ausschließlich Angestellte). 6. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Bezüge der Organe Der Vorstand macht zu den Vorstandsbezügen von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Der Aufsichtsrat hat folgende Vergütungen für seine Überwachungsfunktion im Geschäftsjahr 2010 erhalten:
Die oben genannten Aufsichtsräte üben in anderen Unternehmen keine weitere Aufsichtsratstätigkeit aus.
München, 8. April 2011 Vorstand Heinz Lofner Jürgen Knop Bestätigungsvermerk"Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersIch habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SUNSELEX AG, München für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SUNSELEX AG. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Leutkirch, 8. April 2011 Professor Dr. Christian Joos, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor meiner erneuten Stellungnahme, sofern hierbei mein Bestätigungsvermerk zitiert oder auf meine Prüfung hingewiesen wird; ich weise insbesondere auf § 328 HGB hin. Anlagenspiegel zum 31.12.2010
Bericht des Aufsichtsratesder Sunselex AGIm Geschäftsjahr 2010 nahm der Aufsichtsrat sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Der Aufsichtsrat beriet den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig und überwachte seine Maßnahmen. Dabei war der Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat mit schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung und bedeutende Geschäftsvorfälle. Ebenso gründlich wurde der Aufsichtsrat über die aktuelle Ertragssituation, über die Risiken und deren Management informiert. Im Berichtszeitraum kam der Aufsichtsrat aufgrund des erst mit Eintragung ins Handelsregister am 23. November 2010 vollzogenen Formwechsels zur Sunselex AG zu zwei Sitzungen zusammen. An beiden Sitzungen nahm der gesamte Aufsichtsrat teil. Der Aufsichtsrat traf seine Entscheidungen auf Grundlage der Berichterstattung und der Beschlussvorschläge des Vorstands. Informationen über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung oder Dringlichkeit erhielt der Aufsichtsrat auch außerhalb von Sitzungen. Der Aufsichtsrat fasste die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats stand ich in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Ereignisse von außerordentlicher Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Sunselex AG konnten somit unverzüglich erörtert werden. Wichtige Themen der Beratungen im Geschäftsjahr 2010 waren u.a. Konsequenzen aus den Änderungen der Fördermöglichkeiten in Deutschland nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und die internationale Expansion. Im Berichtszeitraum legten Aufsichtsratsmitglieder in Einzelfällen potenzielle Interessenkonflikte offen. In einem Fall führte dies dazu, dass das betreffende Aufsichtsratsmitglied auf entsprechende Beratungen im Aufsichtsrat keinen Einfluss nahm und sich bei der Beschlussfassung der Stimme enthielt. Der Vorstand informierte uns regelmäßig über die Umsatz- und Ertragslage, über Maßnahmen zur Kostensenkung und über die Preisentwicklung an den Märkten. In der Sitzung am 27. Juni 2011 verabschiedeten wir nach intensiven Beratungen die Planung des Vorstands für das Jahr 2011. Soweit Abweichungen von früher aufgestellten Zielen auftraten, wurden uns diese ausführlich erläutert. Der Jahresabschluss 2010 der Sunselex AG wurde vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss und Lagebericht wurden von Herrn Prof. Dr. Joos unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat zudem festgestellt, dass der Vorstand geeignete Maßnahmen zur Risikofrüherkennung getroffen hat. Der Abschlussprüfer wurde von der Hauptversammlung am 11. Februar 2011 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. Die Jahresabschlussunterlagen, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der Vorstand erläuterte die Unterlagen in der Sitzung des Aufsichtsrats am 27. Juni 2011 auch mündlich. Der verantwortliche Abschlussprüfer Prof. Dr. Joos berichtete in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat prüfte seinerseits den Jahresabschluss und den Lagebericht für die Sunselex AG sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und erhob keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung des Abschlusses durch den Abschlussprüfer zu und billigte den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2010 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag an, der einen Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung vorsieht. Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich für ihre Leistung und den erzielten Erfolg im abgelaufenen Geschäftsjahr.
München, 28. Juni 2011 Für den Aufsichtsrat Niederschrift über eine Hauptversammlung der SUNSELEX AG mit dem Sitz in MünchenAm 7. Februar 2012 fand in München eine Hauptversammlung der SUNSELEX AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 188955, und mit einem Grundkapital von 50.000,- Euro statt. An der Hauptversammlung nahmen teil:
als alleinige Aktionärin I. Nachdem der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter als satzungsgemäße Versammlungsleiter bei dieser Hauptversammlung nicht zur Verfügung standen und diese auch keinen Versammlungsleiter bestimmt haben, eröffnete Herr Heinz Lofner um 11:00 Uhr als einziger die Aktionärin vertretender Anwesender die Hauptversammlung. Herr Lofner ließ daraufhin durch die Versammlung einen Versammlungsleiter wählen. Die Hauptversammlung wählte einstimmig Herrn Jürgen Knop zum Vorsitzenden der Hauptversammlung. Herr Lofner stellte das Ergebnis dieser Wahl fest und verkündete es. Herr Jürgen Knop übernahm daraufhin den Vorsitz in der Hauptversammlung. Der Vorsitzende stellte fest, dass das Grundkapital nach dem Aktienbuch eingeteilt ist in 50.000 nennbetragslose, auf den Inhaber lautende Stückaktien und hiervon halten - AFO GmbH Aurelia Family Office 50.000 nennbetragslose, auf den Inhaber lautende Stückaktien; Der Vorsitzende unterzeichnete sodann das Teilnehmerverzeichnis der erschienenen Aktionäre. Das Teilnehmerverzeichnis wurde vor der ersten Abstimmung zur Einsichtnahme ausgelegt. Es blieb während der gesamten Dauer der Hauptversammlung zur Einsichtnahme liegen. Das Teilnehmerverzeichnis ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Die Aktionärin wünschte ausdrücklich zu Beweiszwecken die Beifügung des Teilnehmerverzeichnisses zu dieser Niederschrift. II. Der Vorsitzende stellte fest, dass in der heutigen Hauptversammlung das gesamte Grundkapital der Gesellschaft vertreten ist und es sich somit um eine Vollversammlung handelt. Die Aktionärin verzichtete hierauf auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Satzung für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung statuierten Vorschriften über Formen, Fristen, Beschlussvorschläge, Berichte und Bekanntmachungen. Der Vorsitzende gab die Tagesordnung der heutigen Hauptversammlung wie folgt bekannt:
Als Form der Abstimmung bestimmte der Vorsitzende mit Einverständnis der Aktionärin Zuruf. III. Daraufhin wurden die einzelnen Tagesordnungspunkte wie folgt erledigt: Tagesordnungspunkt 1: Der Vorsitzende schlug vor, wie folgt zu beschließen: Der Jahresabschluss 2010 wird genehmigt. Die Abstimmung ergab: 50.000 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Stimmenthaltung. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass damit der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 genehmigt wird; er verkündete den Beschluss. Tagesordnungspunkt 2: Der Vorsitzende schlug vor, wie folgt zu beschließen: Der Vorschlag des Vorstandes, den Jahresüberschuss 2010 in Höhe von EUR 1.014.800,78 auf neue Rechnung vorzutragen, wird angenommen. Der Vorschlag des Vorstandes ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Die Abstimmung ergab: 50.000 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Stimmenthaltung. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass damit der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von EUR 1.014.800,78 auf neue Rechnung vorgetragen wird; er verkündete den Beschluss. Tagesordnungspunkt 3: Der Vorsitzende schlug vor, wie folgt zu beschließen: Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt. Die Abstimmung ergab: 50.000 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Stimmenthaltung. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass damit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt wird; er verkündete den Beschluss. Tagesordnungspunkt 4: Der Vorsitzende schlug vor, wie folgt zu beschließen: Für das Geschäftsjahr 2011 erhält der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Wolfgang Jahrreiß eine Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00, die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Frau Gabi Lofner und das Aufsichtsratsmitglied Herr Michael Kamm eine Vergütung jeweils in Höhe von EUR 18.000,00. Die Abstimmung ergab: 50.000 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Stimmenthaltung. Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass damit für das Geschäftsjahr 2011 der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Wolfgang Jahrreiß eine Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00 erhält, die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Frau Gabi Lofner und das Aufsichtsratsmitglied Herr Michael Kamm eine Vergütung jeweils in Höhe von EUR 18.000,00; er verkündete den Beschluss. Tagesordnungspunkt 5: Zu Tagesordnungspunkt 5 gab es keine Beschlüsse. IV. Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende schloss die Hauptversammlung um 11:30 Uhr Ich, der Vorsitzende, stelle insbesondere fest:
München, 7. Februar 2012 Jürgen Knop Teilnehmerverzeichnis der in der Hauptversammlung am 07. Februar 2012AFO GmbH Aurelia Family Office mit dem Sitz in Kaufbeuren, AG Kempten HRB 10470, vertreten durch Heinz Lofner als alleinige Aktionärin mit einem Aktienkapital von Euro 50.000 Stückaktien zu je 1,00 Euro
München, 7. Februar 2012 Jürgen Knop Vorlage für die Aufsichtsratssitzung Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns 2010 (§ 170 Abs. 2, AktG)Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss 2010 in Höhe von EUR 1.014.800,78 auf neue Rechnung vorzutragen:
München, 7. Juni 2011 Vorstand Heinz Lofner Jürgen Knop |
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