Thomas Arnold Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrike Karoline Eberle seit 17.10.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karl Arnold GmbHRavensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010A K T I V A
P A S S I V A
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. A. GeschäftstätigkeitDie Geschäftstätigkeit erschöpft sich hauptsächlich in der Komplementärstellung für die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Karl Arnold GmbH & Co. KG. Hierfür erhält die Gesellschaft von der KG eine angemessene Vergütung. B. Grundsätze der Bilanzierung, Bewertung, GliederungI.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Im Jahresabschluß sind nach Auskunft der Firma sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert und hinreichend gegliedert. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten i. S. v. § 250 HGB waren keine auszuweisen. Einzelne Bilanzpositionen sind wie folgt bewertet worden: Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach üblicher kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluß angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. II.Gliederungsgrundsätze Die gesetzlich vorgeschriebene Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (gemäß §§ 266 und 275) wurde unter Beachtung des Bilanzrichtliniengesetzes vorgenommen und entspricht den Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches. C. Sonstige AngabenUnter der Bilanz sind i.S.v. § 251, soweit vorhanden, Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrag vermerkt. Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Gesellschaft hält keine Anteile an anderen Unternehmen in Höhe von mindestens 20 % der Anteile. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist: Name Vorname Vertretungsbefugnis Eberle Ulrike Einzelvertretungsbefugnis Der Geschäftsführerin wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt noch ist die Gesellschaft zugunsten dieser Haftungsverhältnisse eingegangen. Eine Vollständigkeitserklärung der Firma liegt vor. Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung. Ravensburg, 30.06.2011 (Ulrike Eberle) |
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