BBZ Berufsbildungszentrum Fulda GmbH
Selbe AdresseAllgemeine und politische Erwachsenenbildung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mirjam Keßler seit 15.7.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
FFT Holdings (Lux) S.à r.l. | 10.00% |
BBZ Mitte GmbHEigenbeteiligung | 8.00% |
Industrie- und Handelskammer Fulda | 1.00% |
Handwerkskammer Kassel | 1.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BBZ Mitte GmbHPetersbergJahresabschluss zum 31.12.2023BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine AngabenDie BBZ Mitte GmbH hat ihren Sitz in Goerdelerstraße 139, 36100 Petersberg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter der Nummer HRB 5163 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Realisierung von nationalen und internationalen Bildungsprojekten, Durchführung von Aus- und Weiterbildung, Beratung und Management von Bildungsunternehmen, sowie Lieferung von Analysen, Steuerungsinstrumenten und Ressourcen hierzu. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb von und Beteiligung an Bildungs- und Beratungsunternehmen im In- und Ausland sowie Pacht von Aus-, Weiterbildungs- und Fortbildungsbetrieben. Neben der hauseigenen Mensa betrieb die Gesellschaft auch die Kantine der FFT Produktionssysteme GmbH & Co. KG im Industriegebiet Fulda West. Darüberhinaus wurden Konzessionsverträge mit dem Vogelsbergkreis über die Versorgung von Schülern und Lehrern mit Speisen und Getränken an vier Schulen in Alsfeld und Lauterbach geschlossen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, größtenteils im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt worden. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Von dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB, selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsindividuell geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 250; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten enthalten direkt zuordenbare Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Dem Abschreibungsplan liegen überwiegend folgende betriebsindividuell geschätzte Nutzungsdauern zugrunde:
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand € 800 nicht übersteigen. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. Im Falle einer dauerhaften Wertminderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Vom Abschreibungswahlrecht bei voraussichtlich nur vorübergehender Wertminderung wird kein Gebrauch gemacht. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Darin enthaltene direkt zuordenbare projektbezogene Lagerbestände hingegen sind mit tatsächlichen Istkosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Steuerrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen abgezinst (§ 253 II 4 HGB). Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, welche einen Ertrag für Folgejahre darstellen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bilanziert. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. (2) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von € 100.000 ist voll eingezahlt. (3) Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen ein Darlehen nebst ausstehenden Zinsen der BBZ Berufsbildungszentrum Fulda GmbH, Petersberg in Höhe von € 445.000 (Vorjahr € 445.000). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(4) Zinsergebnis
V. Sonstige Angaben(1) Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug 66 im Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr: 67). (2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Dabei wurde, soweit es sich um befristete Verträge handelt, der für die Gesamtlaufzeit anfallende Aufwand berücksichtigt; bei unbefristeten Verträgen wurde der Aufwand des folgenden Geschäftsjahres in die Bewertung einbezogen. Insgesamt bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 284.813 (Vorjahr € 248.150). (3) Konzernverhältnisse Die Gesellschaft ist eine 90%-ige Tochtergesellschaft der Jota GmbH, Fulda (HRB 5477). Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Fosun FFT Holdings (Germany) GmbH mit Sitz in Fulda, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Darüber hinaus erfolgt über die Fosun FFT Holdings (Germany) GmbH, Fulda eine Einbeziehung in den Konzernabschluss der Fosun International Limited, Shanghai/China (größter Konzernkreis). Dieser Konzernabschluss ist auf auf der Website www.fosun.com abrufbar.
Petersberg, 24. Juli 2024 BBZ Mitte GmbH, Petersberg Dr. Mirjam Kessler, Geschäftsführerin Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 31.08.2024 festgestellt. |
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