Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 138540
Eingetragen
9.8.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikEinzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Herstellung, Gestaltung, Bearbeitung und Vertrieb von Bild- und Tonproduktionen, Groß- und Einzelhandel mit Kommunikationssystemen, EDV-Hardware und EDV-Software sowie Beratung und Durchführung von Schulungen im EDV-, Bild- und Tonbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Bock
seit 16.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stefan Bock
München
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

msm-studios GmbH i.I.

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016

Bilanz

Aktiva

31.7.2016
EUR
1.8.2015
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 20.000,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1.000,00
II. Sachanlagen 0,00 19.000,00
B. Umlaufvermögen 121.640,34 87.679,06
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.697,20 72.667,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57.943,14 15.011,45
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 313.668,57 305.033,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 435.308,91 412.712,99

Passiva

31.7.2016
EUR
1.8.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 145.000,00 145.000,00
III. Verlustvortrag 500.033,93 500.033,93
IV. Jahresfehlbetrag 8.634,64 0,00
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 313.668,57 305.033,93
B. Rückstellungen 92.192,28 66.948,33
C. Verbindlichkeiten 343.116,63 345.764,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 435.308,91 412.712,99

Anhang

  

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss der Firma msm-studios GmbH i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Die Grundsätze der Rechnungslegung nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses beachtet.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist nach den in §§ 267 und 267a HGB angegebenen Größenklassen eine Kleinstkapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. §§ 316 ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem. §§ 325 ff. HGB besteht.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.08.2015 wurde über das Vermögen der msm-studios GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Max Liebig, München, ernannt.

Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Kunden- und Lieferantenbeziehungen bestehen nur noch im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr findet im Rahmen der Verfahrensabwicklung statt.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes be-stimmt ist.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Beendigung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Abkehr von der going-concern-Prämisse). Aufgrund der Zerschlagung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter gelten für die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB nicht mehr. Die Werte bemessen sich anhand der Liquidationswerte.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen wurde das Realisationsprinzip angewendet.

Aufwendungen und Erträge des Berichtsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

C. SONSTIGE ANGABEN

Name der Geschäftsführer

Geschäftsführer:
  

Herr Stefan Bock


Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte durch folgende Person geführt:
  

Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig, München


München,

Dr. Max Liebig
Insolvenzverwalter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2018 festgestellt.

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