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communications GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.695,00 |
6.363,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.435,00 |
6.103,00 |
| II.
Finanzanlagen |
260,00 |
260,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.159.534,98 |
1.123.159,69 |
| I.
Vorräte |
13.721,86 |
8.208,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
493.890,21 |
537.965,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.128,21 |
15.128,21 |
| davon
gegen Gesellschafter |
36.127,51 |
36.127,51 |
| III.
Wertpapiere |
171.261,04 |
170.061,04 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
480.661,87 |
406.924,54 |
| Aktiva |
1.163.229,98 |
1.129.522,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
952.200,79 |
915.869,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
890.869,53 |
827.241,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.331,26 |
63.628,22 |
| B.
Rückstellungen |
26.499,65 |
28.806,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
184.529,54 |
184.847,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
184.529,54 |
184.847,16 |
| Summe
Passiva |
1.163.229,98 |
1.129.522,69 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
1. Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch
linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
2. Umlaufvermögen
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurde den erkennbaren
Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigung bzw.
Abschreibung Rechnung getragen. Pauschalwertberichtigungen
wurden nicht gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet.
Geleistete Disagiobeträge werden aktivisch
abgegrenzt und über die Laufzeit aufgelöst.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der
steuerrechtlichen Rechtsprechung bewertet.
Rückstellungen für latente Steuern waren
nicht zu bilden.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
5. Währungsumrechnung
Fremdwährungsposten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
C. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag unterliegen keine dargestellten
Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268
Abs. 8 HGB. Die Geschäftsführung erfolgte
während des abgelaufenen Geschäftsjahres
unverändert durch Herrn Dörfel.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 31.03.2025
gez.
Lars Dörfel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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