Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 726560
Eingetragen
21.12.2016
Branche
Herstellung von MehrzweckindustrieroboternHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Konzeption, Entwicklung und Vermarktung von Systemen und Lösungen im Bereich der vernetzten industriellen Automatisierung und Kommunikation (sog. "Industrie 4.0 Anwendungen") einschließlich der hierzu erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Rudolf Blüm
seit 15.12.2025
Geschäftsführer
Jörg Dr. Nagel
seit 14.5.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Pepperl+Fuchs SE
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Neoception GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 43.886,68 54.842,85
I. Sachanlagen 43.886,68 54.842,85
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 43.886,68 51.247,68
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 3.595,17
B. Umlaufvermögen 572.627,18 604.142,85
I. Vorräte 0,00 2.068,02
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 2.068,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 572.627,18 602.074,83
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 85.957,05 136.845,78
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 485.811,08 462.119,41
3. sonstige Vermögensgegenstände 859,05 3.109,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.385,84 6.343,56
Summe Aktiva 628.899,70 665.329,26

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 425.000,00 425.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 400.000,00 400.000,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 104.919,92 129.251,88
1. sonstige Rückstellungen 104.919,92 129.251,88
C. Verbindlichkeiten 98.979,78 111.077,38
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.716,21 33.495,82
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 32.896,05 23.943,11
3. sonstige Verbindlichkeiten 21.367,52 53.638,45
davon aus Steuern 19.022,24 51.892,35
Summe Passiva 628.899,70 665.329,26

Anhang der Neoception GmbH, Mannheim für das Geschäftsjahr 2023

Firma: Neoception GmbH

Sitz: Mallaustraße 50-56, 68219 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRB 726560

Allgemeine Angaben
Die Neoception GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der Neoception GmbH wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde mit zu Anschaffungskosten erfasst und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen und richten sich bezüglich der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Afa-Tabellen oder nach den Afa-Tabellen für den Wirtschaftszweig Feinmechanische und Optische Industrie. Außerplanmäßige Abschreibungen werden darüber hinaus vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich Wertberichtigungen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit dem gleitenden Durchschnitt bewertet oder falls dieser niedriger ist, mit dem letzten Einkaufspreis. Eventuell notwendige Abschläge zur Berücksichtigung veränderter Situationen am Absatzmarkt sind vorgenommen worden. Abschläge wegen verminderter Gängigkeit bzw. übergroßer Reichweite wurden vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag abzüglich angemessener Pauschal- bzw. Einzelwertberichtigungen wegen allgemeiner und besonderer Kreditrisiken angesetzt. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Im Berichtsjahr wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen .

Für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf insgesamt TEUR 486 (Vorjahr: TEUR 462), davon entfällt ein Wert in Höhe von TEUR 458 auf Forderungen aus dem Verrechnungsverkehr mit der alleinigen Gesellschafterin, der Pepperl+Fuchs SE mit Sitz in Mannheim, ein Wert in Höhe von TEUR 28 mit der Gesellschaft VMT Vision Machine Technic Bildverarbeitungssysteme GmbH und ein Wert in Höhe von TEUR 0,2 auf Forderungen aus dem Verrechnungsverkehr mit der Gesellschaft ECOM Instruments GmbH.

Rückstellungen
Unter den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Bonuszahlungen in Höhe von TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 75), Urlaub in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 17) sowie sonstige Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 30) erfasst.

Verbindlichkeiten

Davon mit einer Restlaufzeit von: bis zu 1 Jahr größer 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 45,00 0,00 0,00 45,00
     (Vorjahr) (33,00) (0,00) (0,00) (33,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 33,00 0,00 0,00 33,00
     (Vorjahr) (24,00) (0,00) (0,00) (24,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 21,00 0,00 0,00 21,00
     (Vorjahr) (54,00) (0,00) (0,00) (54,00)
- davon aus Steuern 19,00 0,00 0,00 19,00
(Vorjahr) (52,00) (0,00) (0,00) (52,00)
Gesamtsumme 99,00 0,00 0,00 99,00
     (Vorjahr) (111,00) (0,00) (0,00) (111,00)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 24) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und bestehen gegenüber der Gesellschaft Neoception Unipessoal, Lda..

In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 38) aus Umsatzsteuer sowie TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 14) aus Lohnsteuer enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

TEUR 31.12.2023 31.12.2022
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 467 451

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:

TEUR 49 sonstige Leasinggegenstände

TEUR 418 Bestellobligo

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 12 Arbeitnehmer*innen (Angestellte).

Angaben nach § 285 Nr. 30a HGB
Der Pepperl+Fuchs-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Deutschland in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist der Pepperl+Fuchs-Konzern verpflichtet, eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15 % aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Das Gesetz sieht Erleichterungen in Form einer zeitlich befristeten Safe Harbour-Regelung vor. Erfüllt eine Jurisdiktion die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Safe Harbour-Regelung, fällt für diese Jurisdiktion für das entsprechende Geschäftsjahr keine Ergänzungssteuer an. Da die Pepperl+Fuchs SE (oberste Muttergesellschaft) in Deutschland ansässig ist, wird das MinStG ab dem 1. Januar 2024 für den Pepperl+Fuchs-Konzern gelten. Da das MinStG für das Geschäftsjahr 2023 für den Pepperl+Fuchs-Konzern noch keine Anwendung findet, hat der Konzern für das Geschäftsjahr 2023 keine Steuerbelastung aus dem MinStG. Auf die Neoception GmbH wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da die Pepperl+Fuchs SE als Gruppenträger der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG künftig eine etwaige entstehende Steuermehrbelastung für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten zu tragen hat. Allerdings ist die Neoception GmbH der Pepperl+Fuchs SE zum Ausgleich für etwaige durch die Neoception GmbH verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet. Die Pepperl+Fuchs SE ist derzeit dabei, die Auswirkungen des MinStG zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der CbCR Safe Harbour-Regel. Auf der Grundlage einer Berechnung mit Daten für das Geschäftsjahr 2022 könnte für Deutschland die zeitlich befristete CbCR Safe Harbour-Regel in Anspruch genommen werden, d.h., dass in Deutschland keine Ergänzungssteuer im Rahmen der nationalen Ergänzungssteuer angefallen wäre, wenn das MinStG bereits für dieses Geschäftsjahr Anwendung gefunden hätte.

Mannheim, den 27.03.2024
Neoception GmbH

Dr. Ing. Stefan Gehlen (Geschäftsführer)
Dr. Jörg Nagel (Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung
Mit Protokoll über die Gesellschafterversammlung der Neoception GmbH, Mannheim vom 05.06.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt.

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