Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 212037
Eingetragen
2.6.2014
Branche
Großhandel mit Sportartikeln und -zubehörHerstellung von SportgerätenGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
ist der Im- und Export sowie Vertrieb von Produkten der Friseur- und Beautybranche, der Fitness- und Sportbranche, der Wäscherei- und Küchentechnik und weiteren diversen Gütern und Produkten

Historie

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Management

NameRolle
René Winkler
seit 29.11.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Speyer
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

bjuds GmbH

Speyer

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Bilanz

AKTIVA
31.12.2014
EUR
31.12.2014
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 34.047,00
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
3.666,00
II. Sachanlagen 30.381,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 63.530,81
I. Vorräte 12.704,00
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
14.413,08
davon mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr 14.077,57
davon Forderungen
an Gesellschafter
335,51
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
36.413,73
SUMME Aktiva 97.577,81
PASSIVA
31.12.2014
EUR
31.12.2014
EUR
A. EIGENKAPITAL 11.929,06
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
- Nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen
-12.500,00
Eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresüberschuss
III. Jahresfehlbetrag -570,94
IV. buchmäßiges Eigenkapital 11.929,06
B. VERBINDLICHKEITEN 85.648,75
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren
76.000,00
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
4.485,36
davon aus Steuern 4.216,53
SUMME Passiva 97.577,81

Anhang

Feststellung des Jahresabschlusses

A ngaben zum Jahresabschluss, zur Bilanzierung und Bewertung

1. Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 1 HGB).

 

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB, da zwei der drei nachstehenden Größenmerkmale nicht überschritten wurden: (1) 4.840.000 € Bilanzsumme, (2) 9.680.000 € Umsatzerlöse und (3) Im Jahresdruchschnitt 50 Arbeitnehmer.

 

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

 

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresdurchschnitt sind sämtliche Vermögengengegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, woweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

3. Bewertungsmethoden

 

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berückstichtigt worden.

 

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist weiter oben dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).

 

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen sofort aufwandswirksam erfasst.

 

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1HGB).

 

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).

 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

 

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

 

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

 

 

 

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