P & M GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gunnar Friedrich Dr. Winkelmann seit 21.8.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agro Service GmbHDemenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 20151. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1.1 Allgemeines Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB. Die Buchführung wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB erstellt. Der aus der Buchführung entwickelte Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Steuergesetze sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff. HGB. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden, die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. 1.2 Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Selbst hergestellte Anlagegüter sind nicht enthalten, so dass eine Bewertung zu Herstellungskosten nicht zu erfolgen hatte. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 2 HGB linear und zeitanteilig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertaufholungen gem. § 280 HGB waren nicht vorzunehmen. Steuerrechtliche Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde in den letzten Jahren ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre abgeschrieben. Das Anlagevermögen wird in einem Anlageverzeichnis geführt. Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertaufholungen gem. § 280 HGB waren nicht vorzunehmen. 1.3 Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere die Vorratsbestände an Waren und Material, wurden gem. § 253 Abs. 1 und 3 HGB mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Selbst hergestellte Gegenstände sind im Waren- und Materialbestand nicht enthalten, so dass eine Bewertung zu Herstellungskosten nicht zu erfolgen hatte. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen. Die Aufstellung des Inventars erfolgte nach den Grundsätzen der §§ 240 und 241 HGB. Die Bestände wurden mittels Inventur ermittelt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert angesetzt worden. Für zweifelhafte Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Forderungsverluste sind direkt abgeschrieben worden. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet, da mit einem allgemeinen Risiko an Forderungsausfällen nicht zu rechnen ist. Über die sonstigen Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen geführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände bestanden mit folgenden Restlaufzeiten:
Die Kassen- und Bankbestände sind aus dem ordnungsgemäß geführten Kassenbuch und den Kontoauszügen der Bankkonten ersichtlich. 1.4 Kapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt worden. 1.5 Rückstellungen und Verbindlichkeiten Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Höhe der Verbindlichkeiten wurde gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ermittelt. Verbindlichkeiten gegenüber den Fahrzeuglieferanten sind durch die Sicherungsübereignung der Fahrzeuge besichert. Verbindlichkeiten bestanden mit folgenden Restlaufzeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 27.373,00 €. 2. sonstige Angaben 2.1 Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Steffen Hasselfeld. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Kredite an den Geschäftsführer sind nicht vergeben worden. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung wurden nicht eingegangen. 8.2.2 Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige, nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Ebenso bestanden keine Gewährleistungsverpflichtungen. Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben . 2.3 Beteiligungen Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an anderen Unternehmen. 2.4 Vorschlag und Beschluss zur Ergebnisverwendung Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen und geht in den Posten "Bilanzgewinn" ein. 2.5 Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2016 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
Demen, 23.08.2016 Steffen Hasselfeld, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2016 festgestellt. |
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