Broadcast Concept Vertriebsgesellschaft mbH

Sophie-Christ-Straße 4, 55127 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 7598
Eingetragen
30.5.2001
Branche
Fernsehveranstalter und Verbreitung von VideoinhaltenGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Entwicklung, Vertrieb und Verkauf von Produkten und Software aus dem Medienbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mainz
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Broadcast Concept Vertriebsgesellschaft mbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 17.020,50 21.066,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.484,00 20.116,00
II. Sachanlagen 536,50 950,00
B. Umlaufvermögen 34.343,78 32.855,06
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.172,91 23.241,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 170,87 9.613,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 128,19 154,72
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.400,70 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 69.893,17 54.075,78

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 5.438,27
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 19.561,73 -3.794,56
III. Jahresfehlbetrag 23.838,97 23.356,29
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.400,70 0,00
B. Rückstellungen 1.985,00 1.785,00
C. Verbindlichkeiten 67.908,17 46.852,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 69.893,17 54.075,78

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich generell Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Bei der Gesellschaft waren jedoch diesbezüglich keine Anpassungen erforderlich bzw. wurde vom Fortführungswahlrecht bei der Abschreibung des Anlagevermögens Gebrauch gemacht. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen konnte daher gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet werden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Bildung der Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen war nicht erforderlich.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände EUR 34.172.92 EUR 0,00 EUR 23.241,25 EUR 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Die Überschuldung wird durch Gewinne des Jahres 2011 ausgeglichen. Zum heutigen Zeitpunkt ist bereits eine Erlössteigerung von 60,00 v.H. durch laufende Aufträge unterlegt. Durch die Einführung der Software Windows 2007 wurde die Gesellschaft zukunftsfähig gemacht. Außerdem ist die Gesellschaft in der Entwicklung von App's für IPhone und IPad tätig. Diese Produkte sind bereits marktgängig und werden ab Sommer 2011 angeboten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für den Jahresabschluss sowie die Berufsgenossenschaft.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten EUR 67.608.17 EUR 67.608,17 EUR 46.852,51 EUR 46.852,51

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Thomas Teichmann.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am .... 2011 festgestellt und genehmigt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Mainz, den

gez. Thomas Teichmann, Techniker

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.6.2011.

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