TUPower
GmbH
Langenhagen
(vormals:
Barsinghausen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.992,00 |
22.440,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
377,00 |
644,00 |
| II.
Sachanlagen |
46.615,00 |
21.796,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
323.510,69 |
284.379,27 |
| I.
Vorräte |
245.071,01 |
275.943,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.559,84 |
5.851,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.879,84 |
2.584,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.334,92 |
1.650,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
376.837,61 |
308.469,94 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
94.912,68 |
118.076,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
93.076,08 |
23.708,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.163,40 |
-69.368,00 |
| B.
Rückstellungen |
85.618,44 |
65.795,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
163.922,84 |
60.150,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
376.837,61 |
308.469,94 |
Anhang
TuPower GmbH
Langenhagen
Anhang zum 31. Dezember 2012
a.
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1.1
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 und 2 HGB im
Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der TuPower GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Andere erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden
regelmäßig 3 Jahre zugrunde gelegt, wenn sich
nicht aufgrund einer Nutzungsdauervereinbarung ein
abweichender Zeitraum ergibt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden
Geschäftsjahr führen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Zu den einzelnen Bilanzposten der Position
"Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände"
ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu
vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang
nachgekommen.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
3.2
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB
sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1
und 2 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe
der Sicherheiten) im Anhang in zusammengefasster Form
vorgenommen.
a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr betragen 166,5 T€.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren betragen 0,00 T€.
c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
ähnliche Rechte gesichert sind, betragen
29,9 T€. Bei den Sicherheiten handelt es sich vor
allem um Sicherheitsübereignungen.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Angaben über die Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr und bis zur Bilanzaufstellung von den
nachfolgend aufgeführten Geschäftsführern
vertreten:
Walburga Steger, Kauffrau (01.01. bis 31.12.) und
Yiming Tu, Kaufmann (01.01. bis 31.12.).
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Langenhagen, den 24. Februar 2014
TuPower GmbH
(Walburga Steger) (Yiming Tu)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2014 festgestellt.
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