FriJus
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
69.334,71 |
65.132,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.837,00 |
3.433,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.215,00 |
11.638,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50.282,71 |
50.061,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
325.045,94 |
276.704,42 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.499,61 |
46.884,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
311.546,33 |
229.820,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
465,00 |
568,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
394.845,65 |
342.405,07 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
349.871,52 |
259.286,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
337.371,52 |
246.786,42 |
| davon
Gewinnvortrag |
246.786,42 |
153.044,57 |
| B.
Rückstellungen |
21.583,14 |
34.606,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.390,99 |
48.512,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.390,99 |
48.512,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
394.845,65 |
342.405,07 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Firma FriJus
GmbH wird wie im Vorjahr nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009
erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2
HGB auf.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein, so
dass die Bilanzkontinuität gewahrt wurde.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen, soweit dies bei Bilanzerstellung ersichtlich war.
Die Aktiv- und Passivposten sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die Bewertung erfolgt unter Beachtung
kaufmännischer Vorsichtsprinzipien. Insbesondere sind
alle erkennbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne sind berücksichtigt worden, soweit sie am
Abschlussstichtag realisiert waren.
2.1.1
Aktiva
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen linearen Abschreibungen bewertet.
Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Diese werden - soweit steuerlich zulässig und es
dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht - degressiv
vorgenommen. Der Übergang auf die lineare
Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren
Abschreibungen führt. Die Abschreibungen werden
entsprechend der voraussichtlichen betrieblichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Für die Zugänge wird die Abschreibung
zeitanteilig angesetzt.
Für die
Geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden, aufgrund der untergeordneten
Bedeutung, die Vereinfachungsregelungen des § 6 Abs. 2
und 2a EStG auch für den handelsrechtlichen
Jahresabschluss in Anspruch genommen.
Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder
bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 2 Satz
3 HBG angesetzt.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.
Einzelwertberichtigungen sind nicht erforderlich.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nominalwert angesetzt.
2.1.2
Passiva
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Sie sind mit den
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Gegebenenfalls erfolgt eine
restlaufzeitabhängige Abzinsung gem. § 253
Abs. 2 HGB.
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3.
Sonstige Angaben
3.1
Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer war während des ganzen
Geschäftsjahres 2011
Herr Friedemann Schuchardt
3.2
Unterschrift der Geschäftsführung
Stuttgart, den 18.03.2013
Friedemann Schuchardt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2013
festgestellt.
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