treaction
ag
Kassel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2020
EUR |
31.3.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.986,29 |
40.308,29 |
| I.
Sachanlagen |
37.234,00 |
37.556,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.752,29 |
2.752,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
492.437,09 |
500.168,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
238.111,57 |
384.307,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
254.325,52 |
115.861,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.073,90 |
17.790,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
549.497,28 |
558.267,58 |
Passiva
|
|
31.3.2020
EUR |
31.3.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
179.476,16 |
278.358,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
70.000,00 |
60.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-6.000,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
64.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
125.000,00 |
0,00 |
| 1.
Einstellung während des
Geschäftsjahres |
125.000,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
-67.711,43 |
7.288,57 |
| IV.
Bilanzgewinn |
58.187,59 |
211.070,09 |
| B.
Rückstellungen |
66.496,45 |
111.083,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
303.524,67 |
168.825,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
153.524,67 |
168.825,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
150.000,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
549.497,28 |
558.267,58 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
01.04.2019 bis 31.03.2020
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff.
HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die
Aktiengesellschaften (AktG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB.
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft Von den
größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften der §§ 274a,
§ 286, 288 HGB sowie § 160 Abs. 3 AktG wurde
grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für
die größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß
§ 326 HGB.
Der Jahresabschluss wurde unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Handelsregistereintragung
Firmierung laut Handelsregistereintragung: treaction
ag
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Kassel
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: 18029
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie des Ausweises gegenüber dem
Vorjahr lagen nicht vor.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar,
linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände pro rata temporis
vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den
steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich
zulässig.
Die Nutzungsdauer beträgt für Betriebs- und
Geschäftsausstattung zwischen 3 und 8 Jahren.
Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen
Nutzung fähig sind, mit einem Nettowert über
250,00 Euro und bis zu 1.000,00 Euro wurden aufgrund
untergeordneter Bedeutung im Rahmen eines Sammelpostens
über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG analog). Entsprechende
abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände mit
einem Wert von bis 250 Euro wurden im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben.
Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und
steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und umfassen
neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der
notwendigen Gemeinkosten gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw.
zum Nennbetrag angesetzt. Von der Möglichkeit des
§ 253 Abs. 3 S.6 HGB wird grundsätzlich kein
Gebrauch gemacht.
Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag
(Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend
erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253
Abs. 4 HGB). Dem allgemeinen Addressatenausfallrisiko wurde
unter Beachtung von Wesentlichkeitsaspekten durch die
Vornahme einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von
0,5 % des nicht einzelwertberichtigten
Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.
Im Übrigen wurden
Kassenbestände,
Guthaben bei Kreditinstituten und
sonstige Vermögensgegenstände zum
Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.
Die Höhe der
Steuerrückstellung wurde anhand der aus der
Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung abgeleitet.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen wurde allen
erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt
jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1
S.2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Bilanzvermerke
Forderungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem
Jahr gemäß § 268 Abs. 4 HGB
Sofern nicht anders in der Bilanz ausgewiesen, lagen
zum Bilanzstichtag keine wesentlichen Forderungen oder
sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vor.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
fünf Jahren gemäß § 268 Abs. 5 HGB
Die Angabe der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
zum Bilanzstichtag erfolgt in der Bilanz als Davon-Vermerk
(§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1a HGB). Ist kein
entsprechender Davon-Vermerk in der Bilanz enthalten,
betragen die Restlaufzeiten der wesentlichen
Verbindlichkeiten weniger als ein Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über den Bestand, den Erwerb und die
Veräußerung eigener Aktien gemäß
§ 160 (1) Nr. 2 AktG
Die Gesellschaft hielt zum Abschlussstichtag
insgesamt 6.000 eigene Vorzugsaktien, die am
06.12.2019 erworben wurden und auf die ein Betrag von 6.000
EUR des Grundkapitals (8,57 %) entfällt. Der Erwerb
der eigenen Anteile dient zum einen der Erfüllung von
Bezugsrechten, die von Vorstandsmitgliedern und
Arbeitnehmern gehalten werden. Zum anderen sollen sie zum
Zwecke des Erwerbs von anderen Unternehmen oder
Beteiligungen daran eingesetzt werden
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren gemäß § 285 Nr. 1a HGB
Ist kein entsprechender Davon-Vermerk in der Bilanz
enthalten, so sind keine wesentlichen Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden.
Sonstige nicht bilanzierte finanzielle
Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese
Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
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Restlaufzeit
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bis 1 Jahr
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1 bis 5 Jahre
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mehr als 5 Jahre
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Euro
|
Euro
|
Euro
|
Langfristige Miet- und
Pachtverträge
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43.170,00
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82.465,00
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0,00
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Leasingverträge
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17.244,67
|
14.975,98
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0,00
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Sonstige
Dauerschuldverhältnisse
|
0,00
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0,00
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0,00
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Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer
gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Die Anzahl der Arbeitnehmer wurde nach § 267
Abs. 5 HGB ermittelt und betrug im Geschäftsjahr
2019/2020 durchschnittlich 20 Arbeitnehmer (Vorjahr: 18).
Gesamtbezüge der Geschäftsführung
gemäß § 285 Nr. 9 HGB
Mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB werden zu den
Gesamtbezügen der Geschäftsführung keine
Angaben gemacht.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Ist kein entsprechender Vermerk in der Bilanz
enthalten, so sind weder Ausleihungen, noch Forderungen
oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
vorhanden.
Unterschrift des Vorstandes
Kassel, 30.06.2020
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Marc Kresin
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift Vorstand)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.09.2020 festgestellt.
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