Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 3102
Eingetragen
17.2.1986
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenHerstellung von keramischen Haushaltswaren und ZiergegenständenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Vornahme von Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Klier
seit 30.1.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

90765 Fürth; Braunsbacher Str. 35
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Otto Klier GmbH

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011

BILANZ vom 01. Oktober 2010 bis 30. September 201

AKTIVA

30.09.2011 30.09.2010
EUR
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 41.283,00 25.718,00
III. Finanzanlagen 266.441,65 242.742,41
307.726,65 268.462,41
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 74.550,00 23.075,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 170.766,88 198.712,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 230.628,55 245.551,07
475.945,43 467.338,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.833,42 2.951,40
786.505,50 738.751,90

PASSIVA

30.09.2011 30.09.2010
EUR
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 454.740,04 423.419,44
III. Jahresüberschuss 9.394,33 31.320,60
489.698,96 480.304,63
B. Rückstellungen 219.593,00 208.192,00
C. Verbindlichkeiten 77.213,54 50.255,27
786.505,50 738.751,90

Anhang zum 30. September 2011

A. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (Angaben gem. § 284 HGB)

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.

Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden, soweit diese den Bestimmungen des BilMoG nicht entgegenstehen.

Die Gesellschaft macht von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden bei Anschaffungskosten bis 150,00 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von 150,01 € bis 1.000,00 € werden normgerecht linear auf eine Laufzeit von 5 Jahre abgeschrieben.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

Die Wirtschaftsgüter des Finanzanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.

In den sonstigen Vermögensgegenstände sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 90.952,56 € (VJ. 94.952,56 €) enthalten. Diese stellen die Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Stefan Klier gem. Vertrag vom 15.11.2006 dar.

Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen

Die Pensionsrückstellung wurde für Anwartschaften gebildet und ist voll dotiert. Die versicherungsmathematische Berechnung der Verpflichtungen für Anwartschaften wurde nach dem Teilwertverfahren auf Grundlagen der Richttafel RT 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Abzinsungssatz zur Diskontierung der Verpflichtung von 5,13 % gem. HGB i. d. F. des BilMoG ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgte in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages.

Wegen Geringfügigkeit wurde auf die Abzinsung der Aufbewahrungsrückstellung gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB verzichtet.

Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahrjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr belaufen sich auf insgesamt 77.068,55 €.

Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des Geschäftsjahres 2011 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgenden Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt geführt:

Herr Stefan Klier, Fliesenlegermeister

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Forderungen 91.892,79 €

C. Ergebnisverwendung

Betreffend der Darstellung der Ergebnisverwendung im Anhang wird sich, was den Ausweis betrifft, auf die §§ 325 Abs. 1, 326 HGB berufen.

Datum der Feststellung: 18.05.2011

 

Fürth

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