Netbiscuits
GmbH
Kaiserslautern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.045,71 |
59.409,62 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
558,00 |
594,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.879,30 |
55.207,21 |
| III.
Finanzanlagen |
3.608,41 |
3.608,41 |
| B.
Umlaufvermögen |
537.894,17 |
696.019,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
529.118,39 |
670.718,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.775,78 |
25.301,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.632,66 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.800.829,69 |
3.230.641,78 |
| E.
sonstige Aktiva |
0,00 |
1.051,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.388.769,57 |
3.988.755,56 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
134.961,00 |
134.961,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.152.907,55 |
30.165.407,55 |
| III.
Verlustvortrag |
33.513.426,64 |
33.083.225,52 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.424.728,40 |
-447.784,81 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.800.829,69 |
3.230.641,78 |
| B.
Rückstellungen |
50.823,00 |
176.101,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.330.806,57 |
3.753.043,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.239.073,23 |
2.262.149,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
91.733,34 |
1.490.893,81 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.140,00 |
59.610,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.388.769,57 |
3.988.755,56 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Netbiscuits GmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017
wurde grundsätzlich nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt. Die ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes sind beachtet.
Unabhängig von den tatsächlichen
Verhältnissen der Gesellschaft und einer
erforderlichen Darlehenserweiterung der Gesellschafter wird
für die Aufstellung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung stets von der Annahme der
Unternehmensfortführung ausgegangen.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs.
1 des Handelsgesetzbuchs als kleine Kapitalgesellschaft
anzusehen. Die größenabhängigen
Erleichterungen und Schutzklauseln (gemäß §
288 Abs. 1 HGB), wie sie für kleine
Kapitalgesellschaften gelten, wurden in Anspruch genommen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden linear
nach der vorgeschriebenen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 410,00
€ wurden im Berichtsjahr gemäß dem
Wahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zum
Nominalwert bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
ausgewiesen. Beim zweifelhaften Forderungsbestand wurden
Einzelwertberichtigungen gebildet.
Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, gebildet.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie tragen
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind für
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, gebildet.
Forderungen und Verbindlichkeiten, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. §
256a HGB bewertet.
3. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben folgende
Restlaufzeiten:
|
|
davon
Restlaufzeit
|
Beträge
in €
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
Ford. aus Lieferungen
und Leistungen
|
457.839,85
|
457.839,85
|
0,00
|
Vorjahr
|
403.490,64
|
403.490,64
|
0,00
|
Sonst.
Vermögensgegenstände
|
71.278,44
|
71.278,44
|
0,00
|
Vorjahr
|
79.208,14
|
79.208,14
|
0,00
|
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
zum 31. Dezember 2017 134.961,00 €. Die Anteile lauten
auf einen Nennbetrag von jeweils 1,00 €. Das
gezeichnete Kapital war am Bilanzstichtag voll eingezahlt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 1,424
Mio€ führte außerdem zu einem negativen
buchmäßigen Eigenkapital von 1,8 Mio€.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten enthalten den Posten die
Einlagen der typisch stillen Gesellschafter in Höhe
von 1.050 T€ (Vorjahr: 1.050 T€).
4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
5. Sonstige Angaben
Mit Wirkung zum 09.11.2015 wurde Herr Michael Lill,
wohnhaft in Haupstuhl, durch Gesellschafterbeschluss zum
Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die
Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 18.3.2016.
Der Geschäftsführer vertritt die
Gesellschaft. Ist kein weiterer Geschäftsführer
bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Eine
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
liegt nicht vor.
Ergänzend zu den Erläuterungen zum
Eigenkapital bezüglich Anteilsveräußerung,
Kapitalerhöhung und Zuführung zur
Kapitalrücklage besteht gemäß Punkt 22 des
notariell beurkundeten "Investment and Shareholders'
Agreement" vom 19. September 2012 eine grundsätzliche
Einziehungsverpflichtung der Gesellschaft für die
infolge der Kapitalerhöhung ausgegebenen Anteile. Ein
daraus resultierender Vergütungsanspruch umfasst die
geleistete Zahlung der beiden an der Kapitalerhöhung
beteiligten Gesellschafter für den Nominalbetrag der
Anteile sowie die Einstellung in die Kapitalrücklage
unter jährlicher Verzinsung von 8 %. Die Verpflichtung
zur Einziehung und Vergütung tritt bei einer nicht
erfolgten bzw. noch nicht eingeleiteten
Veräußerung der Gesellschaft innerhalb eines
Zeitraums von fünf Jahren nach Abschluss dieser
Vereinbarung ein.
Sonstige Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestehen nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Michael Lill
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2018 festgestellt.
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