Ralf Pendelin GmbHLiquidiert

75210 Keltern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 362291
Eingetragen
28.9.1999
Branche
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Service und Schlüsseldienst.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ralf Pendelin
22.500 €
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ralf Pendelin GmbH

Ettlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

11.846,00

11.107,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

17.365,03

13.065,73

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

18.702,53

46.597,18

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

110.133,34

79.833,61

C. Rechnungsabgrenzungsposten

8.825,19

8.100,16

Summe Aktiva

166.872,09

158.703,68



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

ausstehende Einlagen

-12.500,00

-12.500,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

47.225,31

21.450,45

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

4.644,13

25.774,86

B. Rückstellungen

7.809,74

6.876,78

C. Verbindlichkeiten

94.692,91

92.101,59

Summe Passiva

166.872,09

158.703,68

ANHANG

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Ralf Pendelin GmbH zum 31.12.2013 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Zugänge bis zu einem Wert von 410,00 EUR sind gem. § 6 (2) EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben worden.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeite n sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ralf Pendelin.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Ettlingen, den 21. Dezember 2015

 

Ettlingen, den 21. Dezember 2015

gez. Ralf Pendelin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.12.2015

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