Stadtwerke Plattling

Plattling

Stammdaten

Register
Amtsgericht Deggendorf HRA 1687
Eingetragen
23.3.2000
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationWärme- und KältehandelBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Versorgung des Stadtgebietes mit Strom, Wasser, Wärme, Abwasserbeseitigung, Betrieb des städtischen Freibades, sowie Verlegung von Telekommunikationsleitungen

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Stefan Kopp
seit 29.1.2004
Sonstige

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Plattling

Plattling

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht zum 31.12.2022

Die Stadtwerke Plattling sind ein Eigenbetrieb der Stadt Plattling. Sie werden geführt nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern, der Eigenbetriebsverordnung (EBV) Bayern in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Eigenbetriebsverordnung und der Verordnung über Kommunalunternehmen vom 12.10.2001 sowie der vom Stadtrat Plattling aufgrund der Art. 23 Satz 1 und Art. 88 der Gemeindeordnung erlassenen Betriebssatzung vom 12. Dezember 2001, neu erlassen am 12. Mai 2020, geändert am 09.05.2022.

Die Stadtwerke umfassen die Betriebszweige:

Stromversorgung

Wasserversorgung

Abwasserentsorgung

Wärmeversorgung und

Freibad

GESAMT- UND ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) fiel im Jahr 2022 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 1,9 % höher aus als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war durch die Folgen des Krieges in der Ukraine sowie extremen Energiepreiserhöhungen, welche bis in den Sommer anhielten, geprägt. Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende, Corona-Pandemie. Trotz dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen konnte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 insgesamt gut behaupten. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, erhöhte sich das BIP 2022 um 0,7 %.

Verbraucherpreise

Die Verbraucherpreise in Deutschland, gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI), stiegen im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % gegenüber 2021 an. Im Jahr 2021 hatte der Anstieg noch 3,1 % betragen. Die monatlichen Inflationsraten - gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - waren im gesamten Jahr 2022 hoch und erreichten im Oktober 2022 mit +10,4 % den höchsten Wert. Die historisch hohe Jahresteuerungsrate wurde vor allem von den extremen Preisanstiegen für Energieprodukte und Nahrungsmittel seit Beginn des Krieges in der Ukraine sowie anhaltenden Lieferengpässen und einem deutlichen Anstieg der Preise auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen getrieben. Im Dezember 2022 lag die Inflationsrate bei +8,6 %. Sie schwächte sich damit zum Jahresende ab, blieb aber auf einem hohen Stand. Die außergewöhnlich hohen monatlichen Inflationsraten wurden zeitweise durch Entlastungsmaßnahmen abgemildert. Dazu gehörten neben dem 9-Euro-Ticket, dem Tankrabatt und dem Wegfall der EEG-Umlage auch die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme. Außerdem übernahm der Staat für den Monat Dezember einmalig die privaten Gas- und Wärmerechnungen. Die Energieprodukte verteuerten sich 2022 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 34,7 %, nach einem Anstieg um 10,4 % im Jahr 2021. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gab es 2022 immense Preiserhöhungen bei der Haushaltsenergie (+39,1 %). Besonders deutlich erhöhten sich die Preise für Erdgas (+64,8 %) und leichtes Heizöl (+87,0 %). Auch andere Haushaltsenergieprodukte wurden teurer. Strom kostete zum Beispiel 20,1 % mehr als ein Jahr zuvor. Kraftstoffe verteuerten sich im Jahresdurchschnitt um 26,8 %. Die Entlastungsmaßnahmen aufgrund der hohen Energiepreise milderten die Teuerung von Energie im Jahresverlauf temporär ab. Die Jahresteuerungsrate 2022 hätte ohne Berücksichtigung der Energiepreise nur bei +4,9 % gelegen.

Arbeitsmarkt

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2022 von durchschnittlich 45,6 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 1,3 % oder 589.000 Personen mehr als im Jahr 2021 und so viele wie nie zuvor. Die Zahl der Beschäftigten in den Dienstleistungsbereichen stieg besonders stark, im verarbeitenden Gewerbe dagegen nur leicht. Hier lag sie immer noch unter dem Niveau von vor drei Jahren. Auch im Baugewerbe gab es trotz des Fachkräftemangels erneut einen kleinen Beschäftigungszuwachs.

Energiepolitische Rahmenbedingungen

Im Geschäftsjahr 2022 hat die Energiepolitik in sehr kurzer Zeit zu tiefgreifenden Veränderungen in der energiewirtschaftlichen Landschaft geführt. Insbesondere die ambitionierten Energiewendepläne der Bundesregierung und die geopolitischen Entwicklungen in Europa hatten eine Vielzahl an Gesetzesvorhaben auf deutscher sowie auf europäischer Ebene in nie dagewesener Geschwindigkeit zur Folge. Rasches Handeln war notwendig, gleichzeitig ging die Eile zu Lasten der geordneten Beteiligungsverfahren.

Krieg in der Ukraine beeinflusst das energiepolitische Handeln

Der Krieg in der Ukraine und dessen Folgen hatte im Berichtsjahr 2022 die energiepolitische und die energiewirtschaftliche Agenda maßgeblich bestimmt. Die Unsicherheit von Gas-, Erdöl- und Kohlelieferungen aus Russland führte ab März 2022 zu einem massiven Anstieg der Börsenpreise für Brennstoffe und Strom. Als Reaktion auf die Sanktionen der westlichen Welt und der EU-Staaten reduzierte Russland die Lieferung von Erdgas über die in Betrieb befindlichen Pipelines. Nachdem Russland im Juni 2022 seine Gaslieferungen über die Pipeline Nord Stream 1 auf 40 % der üblichen Liefermenge gekürzt hatte, rief die Bundesregierung daraufhin die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus. Mit in Kraft treten der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) im Juli 2022 konnte die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine hohe Versorgungssicherheit auch während einer Gasmangellage schaffen. Die ursprünglich im EnSiG vorgesehene Gasumlage wurde Ende September politisch gestoppt. An ihre Stelle sollen Direkthilfen für die Importeure bis hin zu deren Verstaatlichung treten. Gleichzeitig hatte der Bundestag am 30. September 2022 eine zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 % auf 7 % beschlossen. Ein „Abwehrschirm“ im Umfang von bis zu 200 Mrd Euro bis 2024 inklusive einer Preisbremse für Strom, Gas und Wärme soll die Verbraucher zudem weiter entlasten. Wegen der stark gestiegenen Preise an den Großhandelsmärkten werden die Stadtwerke Plattling mittelfristig an Preiserhöhungen nicht vorbeikommen.

Beschleunigung der Energiewende mit Oster- und Sommerpaket

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vom November 2021 auf ehrgeizige Ziele für Energiewende und Klimaschutz geeinigt. Im Mittelpunkt stehen der Ausbau der Stromerzeugung aus regenerativen Quellen und die Steigerung der klimaneutralen Wärmeerzeugung. Durch den Krieg in der Ukraine hat dieser Kurs zudem eine neue Dringlichkeit erhalten. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll als dritte Säule neben einem beschleunigten Markthochlauf von Wasserstoff und einer diversifizierten Beschaffung die Versorgung in Deutschland sichern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte im Januar 2022 angekündigt, noch im laufenden Jahr zwei umfangreiche Gesetzespakete vorzulegen, die die Weichen für eine Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 stellen sollen. Das im Juli 2022 verabschiedete „Osterpaket“ schreibt fest, dass Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und „der öffentlichen Sicherheit“ dienen. Es konzentriert sich vor allem auf den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung und enthält Änderungen an zahlreichen Energiegesetzen. Die EEG-Umlage wurde abgeschafft und die Ausschreibungsmengen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen wurden stark angehoben. Des Weiteren hat der Gesetzgeber bessere Rahmenbedingungen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen geschaffen.

Fördersystematik bevorzugt Sanierung und Ausbau der Wärmenetze

Der Gebäudebereich hatte im Jahr 2021 die Einsparziele der Bundesregierung verfehlt. Eine Reaktion darauf war eine weitere Umstrukturierung der Fördersystematik für energieeffiziente Gebäude zum 15. August 2022. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) konsequent auf die Sanierung bestehender Gebäude ausgerichtet und fördert sowohl die energetische Sanierung als auch den Austausch von Gas- und Ölheizungen gegen effiziente und klimafreundliche Technologien. Zudem hat die Europäische Kommission Anfang August 2022 ihre Zustimmung für die lang erwartete Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gegeben, die auch für uns das wichtigste Instrument für den Ausbau grüner Wärme werden soll. Die Förderrichtlinie ist am 15.September 2022 in Kraft getreten. Es ist absehbar, dass die Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), die seit dem 2. Halbjahr 2023 gilt, die eingeschlagene Richtung fortsetzen wird. In ihr soll das Vorhaben enthalten sein, dass ab dem Jahr 2024 neue Heizungen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen sollen. Im bisher bekannten Konzept zur Umsetzung nimmt die Fernwärme als Erfüllungsoption vor allem in Ballungsgebieten eine zentrale Rolle ein. Sie soll ein wichtiger Baustein auch in den kommunalen Wärmeplänen sein, die Kommunen ab 10.000 Einwohnern laut einem Konzept der Bundesregierung in den kommenden Jahren entwickeln und umsetzen sollen.

EU-Kommission legt zweiten Teil des „Fit for 55“-Pakets vor

Im Dezember 2021 hat die EU-Kommission den zweiten Teil ihres Maßnahmenpakets „Fit for 55“ zur Umsetzung des „Green Deal“ vorgestellt. Darin sind Vorschläge für einen europäischen Rechtsrahmen enthalten, der den Anteil von erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen unterstützen soll. Ferner wird in diesem Kontext auch die stufenweise Einführung von energetischen Mindeststandards für Bestandsgebäude vorgeschlagen. Diese Vorschläge durchlaufen derzeit den üblichen Prozess im Europäischen Parlament. Zusätzlich hat die EU-Kommission im Mai 2022 als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine die Strategie „REPowerEU“ ins Leben gerufen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich bis zu 300 Mrd Euro in Energie-Infrastruktur und die Umstellung auf erneuerbare Energien fließen. Ziel ist es, die Abhängigkeit Europas von russischen Brennstoffen zu beenden und die Energiewende zu beschleunigen. Dazu sollen auch angekündigte Eingriffe in das Strommarktdesign auf Ebene der EU dienen.

Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode festgelegt

Im Oktober 2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Festlegungen der zukünftigen Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Die BNetzA hat darin einheitlich für Strom- und Gasnetzbetreiber einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5,07 % vor Körperschaftsteuer (bisher 6,91 %) ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 3,51 % vor Körperschaftsteuer (bisher 5,12 %) ermittelt. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für Stromnetzbetreiber im Kalenderjahr 2024. Aus Sicht der Netzbetreiber gefährdet dieses Zinsniveau die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber und damit eine erfolgreiche Energiewende. Insbesondere die von der BNetzA vorgeschlagene Marktrisikoprämie ist im europäischen Vergleich sehr gering.

OLG Düsseldorf hebt Xgen Strom auf

Mit Entscheidung vom 16. März 2022 hat das OLG Düsseldorf den Beschluss der Bundesnetzagentur vom November 2018 zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Stromnetzbetreiber (Xgen) für die 3. Regulierungsperiode aufgehoben und die Behörde verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, neu festzulegen. Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor (Xgen) ist für die Höhe der Netzentgelte und damit für das Ergebnis der Netzbetreiber von Bedeutung, da der Xgen die zulässige Erlösobergrenze reduziert. Grundlage seiner Berechnung sind angenommene netzwirtschaftliche Produktivitätsfortschritte im Vergleich zur Gesamtwirtschaft. Einen gegenläufigen Effekt hat die Inflation.

BSI nimmt Markterklärung zurück

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 20. Mai 2022 die Allgemeinverfügung zum Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) vom 7. Februar 2020 zurückgenommen, da die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt worden war. Um den bisherigen Rollout abzusichern, hat das BSI eine Allgemeinverfügung zur Feststellung nach § 19 Absatz 6 Messstellenbetriebsgesetz erlassen, aufgrund derer die Messstellenbetreiber (MSB) die iMSys weiterhin einbauen und betreiben können. Dennoch hat der Rollout von iMSys einen Rückschlag erlitten - eine Entwicklung, die wir bedauern. Mit der Rücknahme der Allgemeinverfügung besteht keine Rollout-Pflicht mehr für die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Auch der Fristbeginn und damit auch der Fristablauf für die Mindestrolloutquote von 10 % entfallen. Erst mit einer neuen Markterklärung würde eine neue Frist zu laufen beginnen.

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll der Einbau intelligenter Strommesssysteme - sogenannter Smart-Meter - zukünftig unbürokratisch und schneller möglich sein. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12. Mai zugestimmt. Der Bundestag hat es am 20. April 2023 beschlossen und es trat am 27. Mai 2023 in Kraft. Die weiteren Auswirkungen sind noch nicht vollständig absehbar.

Energiemarkt

Der Energieverbrauch in Deutschland ist im Berichtsjahr nach Zahlen der AG Energiebilanzen e.V. gegenüber dem Vorjahr um 4,7 % auf 403,6 Mio. Tonnen Steinkohleeinheiten (Mio. t SKE) gefallen. Das ist der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung. Infolge der stark gestiegenen Energiepreise kam es sowohl zu kurzfristigen, verhaltensbedingten Einsparungen als auch zu Energieeffizienzinvestitionen mit längerfristigen Auswirkungen. Zur Minderung des Energieverbrauchs dürften auch Produktionskürzungen in einzelnen Branchen geführt haben. Erneuerbare Energien steigerten ihren Beitrag zum Primärenergieverbrauch um 4,4 % auf 69,4 Mio. t SKE. Damit lag ihr Anteil 2022 bei 17,2 %. Das Berichtsjahr war geprägt von extremen Preissteigerungen und -schwankungen an den Beschaffungsmärkten. Der signifikante Anstieg der europäischen Gaspreise mit immer neuen Höchstständen ist in erster Linie eine Folge der zunächst sinkenden und schließlich komplett ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland. Gleichzeitig stieg die Nachfrage nach Importkohle in Europa. Die Bundesregierung erleichterte die Rückkehr von Braun- und Steinkohlekraftwerken aus der Netzreserve. Dadurch sanken die Preise am Strommarkt wieder. Ausgehend von einem Niveau um 120 €/MWh erzielte der deutsche Frontjahreskontrakt Grundlast Ende August kurzzeitig ein Allzeithoch von 1.050 €/MWh. Zum Jahresende tendierte er gegen 300 €/MWh. Am Gasmarkt haben sich die Folgen des Ukraine-Kriegs besonders stark gezeigt. Im August überstieg der Gaspreis die Marke von 300 €/MWh für das TTF-Frontjahr. Der Preis der Rohölsorte Brent handelte im Jahresverlauf ebenfalls sehr volatil in einer Spanne zwischen 75 und 140 US-Dollar pro Barrel. Die europäischen Kohlepreise stiegen bis August auf über 300 US-Dollar pro Tonne. Auch gegen Jahresende lag der Preis noch bei über 200 US-Dollar pro Tonne. Der Emissionsmarkt handelte stark volatil zwischen rund 55 bis 100 €/t CO, ohne einen klaren Preistrend.

Stromversorgung

Zum 01.01.2011 hatten die Stadtwerke die örtlichen Stromverteilungsanlagen in den Ortsteilen Altholz, Holzschwaig, Pankofen, Ringkofen, Rohr, Scheuer, Schiltorn und Singerhof von der E.ON Bayern AG (jetzt Bayernwerk Netz GmbH) übernommen. Die Anlagen wurden zunächst gepachtet. Erst zum 15. Dezember 2012 erfolgte der Übergang in das Eigentum der Stadtwerke Plattling. Zum 01.01.2016 erfolgte die Übernahme der gemischt genutzten Leitungen (überörtliche Versorgungsleitungen). Das Netzgebiet der Stadtwerke umfasst somit, mit Ausnahme der Ortsteile Breitfeld, Im Tannet und In der Hirth das gesamte Stadtgebiet. Die Zuckerfabrik der Südzucker AG, die Papierfabrik sowie eine geringe Anzahl weiterer Abnehmer sind nach wie vor am Stromnetz der Bayernwerk Netz GmbH angeschlossen. Seit 2018 versorgen die Stadtwerke Plattling zusätzlich das das interkommunale Gewerbegebiet der Gemeinde Stephansposching mit Strom. Im Zusammenhang mit der Übernahme der Versorgungsleitungen wurde im Oktober 2016 auch die Netzanschlusskapazität im Schalthaus Südzucker auf 18,2 MW erhöht. Die Stadtwerke Plattling bereiten sich weiter intensiv auf die neue Marktrolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers inklusive der Funktion Smart Meter Gateway Administration vor. Der Rollout von modernen Messeinrichtungen läuft im Netzgebiet seit Januar 2018. Die Synchronisation von Angebot und Nachfrage im Stromnetz wird zunehmend zur Herausforderung. Veränderte Lastflüsse durch den Ausbau erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus der Kernenergie und die Integration europäischer Strommärkte sind nur einige der Gründe, warum zunehmend mehr für die Erhaltung der Netz- und Systemstabilität getan werden muss. Durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) verschmelzen das bisherige Redispatch und Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0. Ab dem 1. Oktober 2021 sind die Stadtwerke Plattling als Verteilnetzbetreiber sowie alle konventionellen Anlagen und Anlagen der Erneuerbaren Energien ab 100 kW installierter Leistung im Netzgebiet Plattling dazu verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. Im Jahr 2024 ist die Errichtung der PV-Freiflächenanlage Solarpark Pielweichs II mit einer Leistung von ca. 5 MWp unter Beteiligung der Stadtwerke Plattling geplant.

Wasserversorgung

Das Versorgungsgebiet ist das gesamte Stadtgebiet. Die Ortsteile Altholz, Holzschwaig und Scheuer wurden bis Sommer 2014 noch über Hauswasserbrunnen versorgt. Im August 2014 erfolgte dann der Anschluss an das zentrale Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke. Die Ortsteile In der Hirth und Im Tannet werden weiterhin über Hauswasserbrunnen versorgt. Im Dezember 2018 wurde die Wasserversorgung des Singerhofs an die Wasserversorgung Bayerischer Wald übertragen. Die Stadtwerke deckten 2022 den Wasserbedarf wieder zu 97,80 % durch eigene Gewinnungsanlagen und zu 2,20 % durch den Bezug vom Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald (WBW), Deggendorf. Zum 31.12.2014 lief der Genehmigungsbescheid für die Zutageförderung von Tertiärwasser aus. Aufgrund des Landesentwicklungsplans Bayern war von Seiten der Genehmigungsbehörde eine weitere dauerhafte Nutzung des Tertiärwassers nicht mehr genehmigungsfähig. Gegen den Bescheid des Landratsamtes Deggendorf wurde Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg erhoben. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht abgewiesen, weil nach § 12 Abs. 1 WHG zwingende Versagungsgründe einer weiteren Tertiärwasserförderung entgegenstanden. Gegen das Urteil wurde Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt. Der Rechtsstreit zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Plattling wurde durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs am 15.10.2018 beendet. Die Gesamtfördermenge beträgt bis 31.12.2026 noch insgesamt 3,2 Mio. m3. Ab dem Jahr 2027 muss die Tertiärförderung eingestellt werden. Im März 2019 wurde beschlossen, dass der Vollanschluss an den Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald für die zukünftige Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Plattling erfolgt und betriebsbereit zum 01.01.2024 fertig zu stellen ist. Die zugehörige Vereinbarung mit dem Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald wurde am 25. Oktober 2019 unterzeichnet. Die Tertiärförderung wird tatsächlich Ende 2024 eingestellt werden. Im Juli 2020 wurde vom Werkausschuss beschlossen, dass die Wasserversorgung der bisher selbst versorgten Anwesen in Breitfeld (Gemarkung Plattling) durch Abschluss einer Zweckvereinbarung der Gemeinde Aholming übertragen wird.

Abwasserentsorgung

Ab 01.01.1997 wurden die Kläranlage und das Kanalnetz von der Stadt Plattling übernommen. Das Entsorgungsgebiet ist das Stadtgebiet sowie das Interkommunale Gewerbegebiet Stephansposching. Mit der Fortschreibung des Abwasserkonzeptes wurde am 12. Mai 2005 festgelegt, dass die Ortsteile Altholz, Holzschwaig, Rohr, Scheuer, Singerhof, Im Tannet, Breitfeld sowie Einzelanwesen in Ringkofen und Pielweichs weiterhin über Kleinkläranlagen entsorgt werden. Die Abwasserbeseitigung des Ortsteiles In der Hirth wird durch Abschluss einer Zweckvereinbarung der Gemeinde Aholming übertragen. Im Herbst 2008 wurde auf der Kläranlage eine Faulgasverstromungsanlage in Betrieb genommen, welche im Sommer 2021 aufgrund des Rohrbruches einer Schlammleitung beschädigt und in Folge dessen erneuert werden musste. Bei den nicht an das Kanalnetz angeschlossenen Grundstücken in den vorgenannten Ortsteilen erfolgt eine gesonderte Fäkalschlammentsorgung durch die Stadtwerke. Auf Basis einer Zweckvereinbarung kann der Fäkalschlamm der Gemeinden Otzing, Oberpöring und Wallerfing in der Kläranlage Plattling entsorgt werden. Davon wurde im Jahr 2022 jedoch kein Gebrauch gemacht. Der wasserrechtliche Bescheid zum Einleiten des gereinigten Abwassers in den Altarm der Isar war zum 31.12.2016 ausgelaufen. Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde wegen der Betriebsansiedelung einer Molkerei und der damit verbundenen Abstimmung des Abwasserkonzepts bis 31.12.2017 verlängert. Mit Bescheid vom 31.11.2017 wurde die neue gehobene Erlaubnis bis zum 31.12.2037 erteilt. Mit der neuen wasserrechtlichen Genehmigung ist eine Ertüchtigung und Generalsanierung der Kläranlage verbunden. Die Baugenehmigung für die Ertüchtigung und Generalsanierung der Kläranlage wurde am 09.07.2018 erteilt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.10.2018 der Ertüchtigung und Generalsanierung der Kläranlage zugestimmt. Mit dem Bau wurde am 19. August 2019 begonnen. Die geplante Bauzeit beträgt drei Jahre. Zum 31.12.2020 wurde der bauliche Teil des Maschinengebäudes, der Werkstatt- und Gebläsehalle sowie des Energie- und Heizungsgebäudes fertiggestellt. Im Jahr 2021 erfolgte die Fertigstellung einiger Bauabschnitte bei den Baumeisterarbeiten (Nachklärbecken, etc.) sowie der Ausbau der Technischen Anlagen (Heiztechnik, etc.). Im Jahr 2022 wurde der wesentliche Teil der Generalsanierung (11.322 TEUR) aktiviert. Aufgrund der am 02.06.2017 in Kraft getretenen Düngemittelverordnung wird die Ausbringung des Klärschlamms auf landwirtschaftliche Ackerflächen erschwert. In der Sitzung des Werkausschusses am 02.03.2021 wurde beschlossen, dass die Verwertungswege Landwirtschaft, Rekultivierung und Kompostierung aus ökologischen Gründen eingestellt werden. Der mit Kalk stabilisierte Klärschlamm wird seitdem thermisch verwertet. Die Ertüchtigung der Schlammentwässerung auf der Kläranlage Plattling wurde von der Generalsanierung der Kläranlage ausgenommen, da der Landkreis Deggendorf eine Klärschlammstudie für die angehörigen Gemeinden in Auftrag gegeben hatte. Das Ergebnis dieser Studie zeigte, dass die Kläranlage der Stadt Plattling Kapazitäten zur Aufnahme des Klärschlamms aus den Nachbargemeinden frei hat. Mit dem Grundsatzbeschluss des Werkausschusses vom 29.02.2024 wurden die Stadtwerke beauftragt, die rechtlichen Schritte für die Klärschlammentsorgung im Verbund mit dem Landratsamt Deggendorf abzustimmen und die Ausführungsplanung anhand der tatsächlich teilnehmenden Gemeinden auszurichten. Zum 01.01.2019 wurde die gesplittete Abwassergebühr mit Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt. In der gesplitteten Abwassergebühr sind die Kostensteigerungen aufgrund der Baumaßnahmen der Kläranlage berücksichtigt worden.

Wärmeversorgung

Im Januar 2015 wurde die Energiezentrale an der Georg-Eckl-Straße in Betrieb genommen. Die Stadtwerke betreiben hier einen Biomassekessel sowie ein BHKW mit Gas-Spitzenlastkessel. Die Vorgaben für die Anerkennung des steuerlichen Querverbundes mit dem Freibad wurden entsprechend berücksichtigt. Mit Wärme werden die Mittelschule mit Dreifachturnhalle, das Freibad, die EDV-Schulen des Landkreises Deggendorf sowie die Berufsschule St. Erhard versorgt. Der erzeugte Strom wird in das Netz der Stadtwerke eingespeist. Seit Juli 2012 versorgen die Stadtwerke die BRK-Kinderkrippe in der Josef-Dittmeier-Straße über eine Holzpelletsheizung mit Wärme. Seit Herbst 2013 beliefern die Stadtwerke die Grund- und Musikschule mit einer Holzpelletsheizung sowie mit einem Gasbrennwertkessel mit Wärme. Im Jahr 2018 wurde im Nordpark Teil 3 eine neue Energiezentrale (Pelletskessel mit Gas-Spitzenlastkessel) errichtet. Seit Dezember 2018 werden die Landkreisschulen des Landkreises Deggendorfs mit Wärme versorgt. Im Jahr 2020 erfolgte der Anschluss des Forschungszentrums für Moderne Mobilität (Laborgebäude). Die Backsteingebäude (Gebäude FH207 und FH208) werden seit dem Jahr 2021 mit Wärme versorgt. Für das Jahr 2024 ist die Erweiterung der Wärmeversorgung durch die Errichtung der Energiezentrale Am Mühlbachpark (Hackschnitzelkessel mit Gas-Spitzenlastkessel) geplant. Die Projektrealisierung ist aus wirtschaftlicher Sicht wesentlich an die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) geknüpft.

Freibad

Ab 01.01.1991 wurde das Freibad von der Stadt Plattling übernommen und ab 01.04.1991, nach der damaligen BHKW-Inbetriebnahme, erfolgte die steuerliche Übernahme. Seit dem Jahr 2015 gleicht die Stadt Plattling den jährlichen Betriebsverlust des Freibades nur zur Hälfte aus. Das Freibad wurde von September 2021 bis Mai 2023 generalsaniert.

GESCHÄFTSVERLAUF

Stromvertrieb

Der Stromabsatz ist im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht rückläufig. Die Tarifabnehmer verzeichnen einen Zuwachs von 187.460 kWh (+ 0,85 %), die Sonderabnehmer hingegen einen Rückgang von 747.074 kWh (- 8,89 %). Die Stadtwerke Plattling lieferten im Jahr 2022 insgesamt 29.803.933 kWh Strom an Letztverbraucher, im Jahr 2021 betrug der Stromabsatz noch 30.363.547 kWh. Dies entspricht einem Rückgang von insgesamt 559.614 kWh (- 1,84 %). In der Gesamtabsatzmenge enthalten sind auch die Strommengen von Kunden, die von den Stadtwerken in fremden Netzgebieten versorgt werden (2022: 459.562 kWh, 2021: 459.654 kWh). Seit 1999 erfolgt der Strombezug im Wesentlichen über die Kooperationsgesellschaft Ostbayerischer Versorgungsunternehmen mbH (KOV) in Landshut. Die Stadtwerke sind mit einem Geschäftsanteil an der KOV mbH beteiligt. Im Jahr 2022 wurde auch ein zertifiziertes Ökostromprodukt angeboten. Die Nachfrage war jedoch mit 326.525 kWh äußerst gering (2021: 131.923 kWh).

Strom Netzbetrieb

Durch die Übernahme von überörtlichen Versorgungsleitungen von der Bayernwerk AG zum 01.01.2016 konnte die Strommenge im Netz der Stadtwerke Plattling erheblich gesteigert werden. Im Jahr 2022 verringerte sich die Netzmenge im Vergleich zum Vorjahr, was insbesondere auf die Zunahme der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien und dem damit verbundenen Selbstverbrauch zurückzuführen ist. Im Jahr 2022 wurden 103.334.477 kWh abgegeben. Bei einer Stromlieferung von 105.979.856 kWh im Jahr 2021 ergibt sich ein Rückgang von 2.645.379 kWh (- 2,56 %). Der Anteil der von den Stadtwerken Plattling im eigenen Netz versorgten Kunden mengenmäßig ist im Jahr 2022 gesunken und zwar von 29.903.893 kWh im Jahr 2021 auf 29.344.371 kWh im Jahr 2022 (- 559.522 kWh, - 1,87 %). Darüber hinaus wurden Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Plattling von anderen Händlern per Netznutzung mit Strom beliefert. Die durchgeleitete Strommenge betrug im Jahr 2022 73.990.106 kWh gegenüber 76.075.963 kWh im Jahr 2021 (- 2.085.857 kWh, - 2,74 %). Der mengenmäßige Anteil fremdversorgter Stromkunden beläuft sich aufgrund der Übernahme der überörtlichen Versorgungsleitungen somit auf rund 71,60 % (2021: 71,78 %). Die Leistung der zum 31.12.2022 an das Netz der Stadtwerke Plattling angeschlossenen EEG-Anlagen betrug, einschließlich der von der Bayernwerk Netz GmbH übernommenen Anlagen, rund 38,194 MW (31.12.2021: 36,954 MW). Die Anlagenanzahl steigerte sich zum 31.12.2022 um 82 auf 1.017. Im Jahr 2022 wurden einschließlich der Direktvermarktung insgesamt 36.650.738 kWh Strom eingespeist (2021: 34.670.651 kWh). Außerdem erfolgten noch Einspeisungen zu geringen Anteilen insbesondere aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (2022: 862.496 kWh, 2021: 1.103.284 kWh). Im Jahr 2010 haben die Stadtwerke auf den Dächern des Verwaltungsgebäudes, der Kläranlage, des Bauhofes, des Schweinestalls und der Lagerhalle der Feuerwehr eigene Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Gesamtleistung von 458,635 kWp installiert. Im März 2012 wurden zwei weitere Photovoltaikanlagen auf der Mehrzweckhalle des Bauhofes und auf dem Schalthaus Süd mit einer zusätzlichen Einspeiseleistung von 225,57 kWp errichtet. Im März 2020 wurde eine weitere Photovoltaikanlage auf dem Dach des Forschungszentrums für moderne Mobilität in der Werkstraße 17 installiert. Die Photovoltaikanlage umfasst eine Einspeiseleistung von 66,96 kWp. Die gesamte Einspeisearbeit der eigenen Anlagen betrug im Jahr 2022 791.190 kWh. Im Jahr 2021 belief sich die Einspeisearbeit noch auf 741.072 kWh. Der eingespeiste Strom wurde im Jahr 2022 mit insgesamt 225 TEUR vergütet (2021: 210 TEUR). Auf der Kostenbasis des Jahres 2016 erfolgte die Kostenprüfung für die 3. Regulierungsperiode von 2019 bis 2023. Mit Bescheid vom 24.09.2019 hat die Regulierungskammer des Freistaates Bayern die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 festgelegt. Die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile werden jährlich entsprechend angepasst. Die Erlösobergrenze im Jahr 2021 betrug 4.663.415 €. Im Jahr 2022 wurde die Erlösobergrenze mit 4.725.344 € festgesetzt. Der Abgleich zwischen den Plan- und Ist-Kosten erfolgt über das Regulierungskonto.

Wasserversorgung

Die Wasserabgabe der Stadtwerke Plattling im Jahr 2022 betrug 934.619 m3. Bei einer Abgabe von 877.094 m3 im Jahr 2021 entspricht dies einer Steigerung von 57.525 m3 (+ 6,56 %). Die städtischen Anlagen sowie der Betriebsverbrauch waren in 2022 leicht rückläufig, wogegen die Tarifabnehmer sowie die Großabnehmer eine deutliche Steigerung verzeichneten.

Abwasserentsorgung

Die eingeleitete berechnete Abwassermenge belief sich in 2022 auf 1.015.719 m3. Im Vorjahr wurden 964.921 m3 eingeleitet, wodurch sich eine Steigerung von 50.798 m3 (+ 5,00 %) ergibt. Die Jahresschmutzwassermenge betrug im Jahr 2022 1.520.267 m3. Bei einer Schmutzwassermenge von 1.701.196 m3 im Jahr 2021 errechnet sich ein Rückgang von 180.929 m3 (- 10,64 %). Für die Abrechnung des Niederschlagswassers wurden insgesamt 1,994 Quadratkilometer angesetzt.

Wärmeversorgung

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 3.079.968 kWh Wärme abgegeben. Gegenüber dem Jahr 2021 (3.432.227 kWh) ergibt sich ein Rückgang von 352.259 kWh (- 10,26 %). Hier sind auch die Wärmelieferungen an die BRK-Kinderkrippe, die Grundschule sowie die neuen Abnahmestellen der Energiezentrale im Nordpark Teil 3 berücksichtigt. Der Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2022 400.187,21 € (2021: 405.665,19 €). Im Jahr 2022 erzeugte das Blockheizkraftwerk in der Energiezentrale 643.902 kWh Strom, im Jahr 2021 wurden 703.076 kWh produziert (- 59.173 kWh, - 8,42 %). Einschließlich der vermiedenen Netzentgelte sowie des KWK-Zuschlages wurden dem Betriebszweig Wärme im Jahr 2022 209.070,79 € vergütet (2021: 103.823,62 €).

Freibad

Im Jahr 2022 wurden 2.818 Badbesucher gezählt. Aufgrund der anhaltenden Generalsanierung wurde das Freibad nur 4 Wochen für einen Probebetrieb geöffnet. Gegenüber dem Jahr 2021 (24.754 Besucher) ergibt sich somit ein deutlicher Rückgang von 21.936 Personen. Letzter Badetag war der 12.09.2022 (Vorjahr 29.08.2021).

ANGABEN IM LAGEBERICHT NACH § 24 EBV

1. Veränderung der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte

Der Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke hat sich im Wirtschaftsjahr 2022 nicht verändert.

2. Anlagen im Bau

Im Anlagennachweis 2022 werden für „Im Bau befindliche Anlagen“ insgesamt 775.559,30 € ausgewiesen:

Stromversorgung
Alarmanlage Schalthaus Süd 6.280,12
MSP Neubau Am Mühlbachpark 16.970,36
MSP Spühlbohrung Nelkenstraße / Steingrieß 101.492,38
MSP Spühlbohrung Isardücker 245.539,63
MSP Schaltanlage Am Mühlbachpark 8.160,00
MSP Stationsgebäude Am Mühlbachpark 22.893,78
MSP Schaltanlage Sparkasse 12.500,00
MSP Stationsgebäude Sparkasse 23.359,28
Solarpark Pielweichs - Schaltanlage 9.975,00
MSP Schaltanlage Fachmarktzentrum 8.640,00
MSP Stationsgebäude Fachmarktzentrum 22.893,78
MSP Schaltanlage Am Anger 8.160,00
TK-Hauptleitung Anbindung Pielweichs 11.347,77
TK Förderverfahren Gigabit 7.169,41
Summe 505.381,51
Wärmeversorgung
Rückbau Grundwassermessstellen 3.364,36
Wärmeversorgung
Energiezentrale Am Mühlbachpark 10.793,41
Machbarkeitsstudie Energiezentrale Am Mühlbachpark 10.050,00
Summe 20.843,41
Abwasserentsorgung
Generalsanierung Kläranlage 186.175,44
Erschließung Kanal Pankofen Bahnhof 15.887,27
Erschließung Neubaugebiet Am Anger 12.289,55
ÜS Erneuerung Dickschlammpumpe / Frequenzumrichter 6.137,00
Summe 220.489,26
Freibad
Generalsanierung Freibad 13.368,56
Verwaltung
Telefonanlage 12.112,20

3. Entwicklung des Eigenkapitals

Anfangsstand 01.01.2022 31.976.896,40
Zuführungen 198.751,00
Entnahmen 0,00
Jahresgewinn 826.379,68
Endstand 31.12.2022 33.002.027,08

4. Entwicklung der Rückstellungen

Anfangsstand 01.01.2022 5.511.190,77
Zuführungen 403.169,94
Verbrauch -254.889,48
Endstand 31.12.2022 5.659.471,23

GESAMTERGEBNIS, ERTRAGSLAGE UND UMSATZERLÖSE

Gesamtergebnis

Die Stadtwerke Plattling schließen das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 826.379,68 € ab. Dieses Ergebnis resultiert aus den Betriebsergebnissen der einzelnen Betriebszweige sowie den Zinserträgen und den Steuern auf Einkommen und Ertrag. Im Jahr 2021 ergab sich ein Jahresverlust in Höhe von 318.529,50 €. Der Jahresgewinn ist wesentlich in den gesunkenen Materialaufwendungen begründet. Der Wirtschaftsplan 2022 sah ein Betriebsergebnis in Höhe von - 435 TEUR vor. Tatsächlich stellte sich ein Betriebsergebnis in Höhe von 954 TEUR ein. In den Bereichen Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Wärmeversorgung und Freibad konnten die geplanten Ergebnisse übertroffen werden. Unter Berücksichtigung der Finanzerträge sowie der Steuern vom Einkommen und Ertrag beläuft sich der Unternehmensgewinn auf + 826 TEUR (Ansatz im Wirtschaftsplan: - 432 TEUR). Das gegenüber dem Wirtschaftsplan höhere Betriebsergebnis resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Materialaufwendungen, Personalkosten und Abschreibungen niedriger ausfielen als veranlagt.

Vermögens- und Finanzlage

Zum 31.12.2022 betrug die Bilanzsumme 69.322 TEUR und lag damit um 2.158 TEUR über dem Vorjahr. Das Anlagevermögen erhöhte sich investitions- und abschreibungsbedingt auf 53.675 TEUR (2021: 49.433 TEUR). Die Sachanlagen erhöhten sich auf 51.748 TEUR (Vorjahr: 47.453 TEUR). Dies ist auf hohe Investitionen in Sachanlagen (2022: 6.493 TEUR, 2021: 5.347 TEUR) zurückzuführen. Korrespondierend wirkten sich die planmäßigen Abschreibungen aus. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist mit rund 77 Prozent (2021: rund 74 Prozent) branchentypisch hoch. Das Umlaufvermögen einschließlich aktiver Rechnungsabgrenzung reduzierte sich um 2.085 TEUR auf 15.647 TEUR (Vorjahr: 17.732 TEUR). Grund hierfür war insbesondere die deutliche Reduzierung des Finanzmittelbestands (- 2.336 TEUR). Das Eigenkapital ist im Berichtsjahr durch den Jahresüberschuss 2022 und die Einstellung des Jahresergebnisses 2021 in die Gewinnrücklagen auf 33.002 TEUR (2020: 31.977 TEUR gestiegen. Die Eigenkapitalquote zeigt sich in 2022 mit rund 47,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr unverändert (2021: rund 47,6 Prozent). Das Fremdkapital einschließlich der empfangenen Ertragszuschüsse erhöhte sich insgesamt um 1.132 T€ auf 36.320 TEUR. Ursache für den deutlichen Anstieg ist insbesondere die Aufnahme eines Kredits für die Generalsanierung des Freibads (+ 2.000 TEUR). Die Finanzlagen sind gegenüber dem Vorjahr um 20 TEUR angestiegen (2022: 22.556,46 Euro, 2021: 2.556,46 Euro). Dies ist jeweils in der Beteiligung an zwei Gesellschaften begründet (Solarpark Plattling Verwaltungs GmbH mit 10 TEUR, Solarpark Plattling GmbH & Co. KG mit 10 TEUR). Im Berichtsjahr wurden ein Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 1.809 TEUR (Vorjahr: 3.536 TEUR), aus Finanzierungstätigkeit von 2.377 TEUR (Vorjahr: 4.270 TEUR) und aus Investitionstätigkeit in Höhe von -6.522 TEUR (Vorjahr: - 5.357 TEUR) erwirtschaftet.

Stromversorgung

Das Betriebsergebnis laut Erfolgsübersicht 2022 weist einen Überschuss von 750 TEUR aus. Im Vorjahr betrug der Überschuss 714 TEUR (+ 36 TEUR). Die Umsätze nach Kundengruppen Vertrieb und Netznutzung in kWh und Euro sind den nachfolgenden Statistiken zu entnehmen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung zum 01.12.2022 erhöht.

Wasserversorgung

Das Betriebsergebnis laut Erfolgsübersicht 2022 weist einen Überschuss von 128 TEUR aus. Im Jahr 2021 wurde ein Verlust in Höhe von 88 TEUR erwirtschaftet (+ 216 TEUR). Der Wasserabgabepreis wurde zum 01.01.2015 auf 1,10 €/m3 erhöht. Die Zählergrundgebühren wurden ebenfalls zum 01.01.2015 der Kostensituation angepasst. Die Umsatzstruktur ist aus beiliegender Statistik zu ersehen.

Abwasserentsorgung

Das Betriebsergebnis laut Erfolgsübersicht 2022 weist einen Überschuss von 511 TEUR aus. Im Jahr 2021 wurde ein Verlust in Höhe von 426 TEUR erwirtschaftet (+ 937 TEUR). Zum 01.01.2019 wurde die gesplittete Abwassergebühr mit Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt. Seit 01.01.2019 beträgt die Einleitungsgebühr für Schmutzwassereinleitung 2,21 €/m3 und für Niederschlagswassereinleitung 0,18 €/m2.

Wärmeversorgung

Das Betriebsergebnis laut Erfolgsübersicht 2022 weist einen Überschuss von 148 TEUR aus. Im Vorjahr betrug der Überschuss 31 TEUR (+ 117 TEUR). Die Umsätze und Erlöse sind aus der Statistik zu ersehen.

Freibad

Die Badesaison im Erlebnisfreibad Plattling wurde aufgrund der anhaltenden Generalsanierung nur im Rahmen eines Probebetriebs eröffnet (12. August 2022 - 09. September 2022). Im Jahr 2022 haben 2.818 Badegäste das Freibad besucht. In 2021 wurden 24.754 Badegäste gezählt. Das Betriebsergebnis für das Freibad weist laut Erfolgsübersicht 2022 einen Verlust von 511 TEUR aus. Im Vorjahr belief sich der Verlust auf 572 TEUR (+ 61 TEUR).

Jahr Besucherzahlen/Personen Erlöse/€ netto
2021 24.754 39.693
2022 2.818 2.615

PROGNOSE-, CHANCEN und RISIKOBERICHT

Prognoseberichterstattung

Wirtschaftsplan 2023

Gemäß der Erfolgsübersicht zum Wirtschaftsplan wird für das Geschäftsjahr 2023 ein positives Betriebsergebnis in Höhe von + 113.202 € erwartet. Das Betriebsergebnis verteilt sich auf die Stromversorgung mit + 562.022 €, die Wasserversorgung mit - 117.904 €, die Abwasserentsorgung mit + 482.009 €, die Wärmeversorgung mit + 38.552 € und das Freibad mit - 851.477 €. Unter Berücksichtigung der geplanten Finanzerträge beträgt der planmäßige Unternehmensgewinn + 116.202 €.

Wirtschaftsplan 2024

Gemäß der Erfolgsübersicht zum Wirtschaftsplan wird für das Geschäftsjahr 2024 ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von - 396.875 € erwartet. Das Betriebsergebnis verteilt sich auf die Stromversorgung mit + 1.285.435 €, die Wasserversorgung mit - 384.189 €, die Abwasserentsorgung mit + 29.371 €, die Wärmeversorgung mit - 104.612 € und das Freibad mit - 1.222.881 €. Unter Berücksichtigung der geplanten Finanzerträge beträgt der planmäßige Unternehmensverlust + 393.875 €.

Strompreise

Hohe Gas- und Strompreise hatten im Jahr 2022 einen erheblichen Einfluss auf den Energiesektor. Hauptursache war ein knappes Erdgasangebot aufgrund der Ukraine-Krise, welches auf eine weltweit steigende Gasnachfrage im Rahmen der konjunkturellen Erholung traf. Zudem kletterten die Großhandelspreise für Gas und Strom aufgrund des Krieges in der Ukraine sowie höherer Kohle- und CO2 -Preise steil nach oben. Insbesondere ab Februar 2022 kam es zu einem erheblichen Preisanstieg auf den Großhandelsmärkten mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Verbraucher. Die Stadtwerke Plattling konnten die Auswirkungen im Berichtsjahr aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie abfedern. Zum 01. Dezember 2022 erfolgte marktbedingt eine moderate Preiserhöhung. Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie ist es den Stadtwerken Plattling bisher möglich, ihre Bestandskunden in 2023 weitestgehend mit moderat erhöhten Strompreisen zu versorgen, sofern die Energielieferanten Ihren Verpflichtungen nachkommen. Preiserhöhungen sind jedoch, insbesondere aufgrund erhöhter Marktpreise sowie der deutlich angestiegenen Kosten für die Beschaffung der Ausgleichsenergie, zu erwarten. Neukunden hingegen müssen, da ihre Mengen im Bestandsportfolio nicht enthalten sind, aufgrund der hohen Beschaffungskosten bereits deutlich höhere Strompreise zahlen.

Wärmeversorgung

Im Berichtsjahr wurde die Verwaltung vom Werkausschuss beauftragt, die Energiezentrale Am Mühlbachpark zu planen und auf Ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Die Realisierung des Projektes ist ab dem Jahr 2024 geplant.

Chancen

Wärmeversorgung

Die dynamische städtebauliche Entwicklung Plattlings ermöglicht es weiterhin, die Angebote im Betriebszweig Wärmeversorgung auszubauen. Zudem können die wachsenden Marktchancen in der Entwicklung einer ökologischen Quartiers- oder Arealversorgung, wie z. B. bei der geplanten Energiezentrale Am Mühlbachpark, genutzt werden. Das ressourcenschonende Angebot der Stadtwerke Plattling für Wärmeversorgung spielt bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen im Plattlinger Stadtkern eine weiter zunehmende Rolle.

Erneuerbare Energien

Um die Chancen aus der Energiewende zu nutzen, werden die Stadtwerke Plattling ihren Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben und dabei weiterhin auf wirtschaftliche Projekte setzen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern bewirkt ebenso eine stärkere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Lieferanten. Mit der Gesellschaftsgründung Solarpark Plattling GmbH & Co. KG wird zudem die Realisierung eines weiteren Projektes angestrebt. Die mit dem Solarpark regional produzierten Strommengen sollen zudem ab dem Jahr 2026 in das Stromportfolio der Stadtwerke mit aufgenommen werden.

Elektromobilität

Der Elektromobilitätsmarkt hat erheblich an Dynamik gewonnen. Die daraus resultierenden Chancen sollen weiterhin durch ein differenziertes Angebot von Ladelösungen für alle Kundensegmente sowie Ladestationen im privaten und halböffentlichen Raum genutzt werden. Der Einsatz ökologischer Antriebsstoffe im Fuhrpark der Stadtwerke hat bereits begonnen und wird - soweit betrieblich darstellbar - weiter fortgesetzt.

Risikoberichterstattung

Kostenüberwachung

Um bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, erfolgen regelmäßige Berichte an den Werkausschuss. Alle größeren Unterhaltsmaßnahmen und Investitionen werden laufend kostenmäßig überwacht und Plan-Ist-Vergleiche mit dem Wirtschaftsplan durchgeführt.

Risiken durch den Russland-Ukraine-Konflikt

Am 24. Februar 2022 sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert und haben eine massive Verunsicherung in Deutschland erwirkt. Die völkerrechtswidrige Invasion löste weltweit Empörung und Bestürzung aus. Zahlreiche Staaten wie die USA, die EU-Länder und Großbritannien haben massive und umfangreiche Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. Angesichts der Unsicherheiten über den Fortgang der Rohstofflieferungen von Russland nach Europa sind die Preise im Gas- und Stromhandel stark angestiegen. In einigen europäischen Staaten, darunter Deutschland, arbeiten die Regierungen weiterhin an Maßnahmen, um die Abhängigkeit von russischen Öl- und Gasimporten zu reduzieren. Bei der Aufstellung des Lageberichts Anfang Februar 2024 waren der Fortgang des Ukraine-Konflikts und seine Folgen noch nicht absehbar. Obwohl die Stadtwerke Plattling keinen Geschäftstätigkeiten in Russland und der Ukraine nachgehen, könnte eine weitere Eskalation des Konflikts und ein vollständiger Abbruch der Lieferbeziehungen zu russischen Unternehmen spürbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Marktrisiken

In den vergangenen zwei Jahren erreichten die Notierungen an den wichtigsten europäischen Stromterminmärkten den höchsten Stand aller Zeiten. Die Entwicklungen an den Energiemärkten haben großen Einfluss auf die Ertragslage der Stadtwerke Plattling. Dies kann sich sowohl in operativen Ergebnissen aus dem laufenden Geschäft als auch in der Bewertung von zukünftigen Geschäften niederschlagen. Die Stadtwerke Plattling verfolgen daher das Ziel, die aus der Erzeugung und dem Vertrieb von Strom und Wärme resultierenden Marktpreis- und Wetterrisiken zu identifizieren, zu bewerten und in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern an den Märkten nachhaltig abzusichern. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf des Russland-Ukraine-Konfliktes und der Entwicklung an den Energiemärkten bestehen erhöhte energiewirtschaftliche Risiken, insbesondere aus daraus resultierenden Marktpreisentwicklungen und der damit verbundenen Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Zudem besteht aufgrund der hohen Gas- und Kohleimporte aus Russland das Risiko, dass beschaffte Strommengen physisch nicht produziert und geliefert werden können und dadurch die Versorgungssicherheit für unsere Strom- und Wärmekunden nicht gewährleistet werden kann. Aufgrund der deutlich gestiegenen Energiepreise käme es beim Ausfall dieser zu hohen Wiedereindeckungskosten.

Regulatorische und politische Risiken

Veränderungen des politischen und regulatorischen Rahmens können erhebliche negative Auswirkungen auf die Stadtwerke Plattling haben. Risiken ergeben sich derzeit vor allem aus der Russland-Ukraine-Krise. Überdies könnte die Politik in Kernmärkten wie Deutschland regulatorische Eingriffe zur Sicherung der Energieversorgung und zur Stabilisierung der Verbraucherpreise vornehmen. Welche Auswirkungen das für Stadtwerke Plattling haben kann, lässt sich derzeit noch nicht absehen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Zinssätze, Währungskurse, Wertpapierkurse und Inflationsraten unterliegen Schwankungen, die nur schwer prognostizierbar sind und erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Stadtwerke Plattling haben können. Zudem haben sie Einfluss auf die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Des Weiteren resultieren aus den gestiegenen Preisen und der hohen Volatilität an den Energiemärkten steigende Kreditrisiken, die sich unter Umständen negativ auf die Stadtwerke Plattling auswirken könnten. Aufgrund der guten Liquidität und der getätigten zinsgünstigen Darlehensaufnahmen konnten die Stadtwerke Plattling ihren Mittelbedarf jederzeit vollständig decken und schätzen die Liquiditätsrisiken weiterhin als gering ein. Aufgrund der deutlich gestiegenen Zinssätze ist jedoch bei zukünftigen Darlehensaufnahmen mit höheren Zinsaufwendungen zu rechnen.

Bonität von Geschäftspartnern

Durch die massiven Preisausschläge an den Börsen ist die Gefahr gestiegen, dass Geschäftspartner ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Wir beobachten die Ausfallrisiken mit großer Aufmerksamkeit und prüfen gegensteuernde Maßnahmen. Die Risiken aus der Bonität von Geschäftspartnern haben sich insgesamt erhöht.

LAUFENDES GESCHÄFTSJAHR

Die Geschäftsentwicklung 2023 zeichnet sich im Trend wie folgt ab:

Strom Netzbetrieb

Das Stromaufkommen im Jahr 2022 betrug rund 103 GWh. Zum 30.06.2023 belief sich das Stromaufkommen auf rund 47,9 GWh (30.06.2022: 54,6 GWh). Im Jahr 2023 ist mit einem gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufigen Stromaufkommen im Netzbereich zu rechnen (anteilige Strommengen für die Netznutzung sind hierin berücksichtigt). Seit dem 01.01.2021 läuft das dritte Jahr der dritten Regulierungsperiode. Die Stadtwerke Plattling befinden sich im vereinfachten Verfahren. Die Kostenprüfung für die dritte Regulierungsperiode wurde im September 2019 abgeschlossen. Für das Kalenderjahr 2022 ergibt sich eine vorläufige Erlösobergrenze in Höhe von 4.725 TEUR. Die Erlösobergrenze für das Kalenderjahr 2023 wurde im Zuge der Netzentgeltkalkulation mit 5.358 TEUR prognostiziert.

Stromvertrieb

Der Wettbewerb im Stromsektor ist nach wie vor sehr intensiv. Die Kunden können mittlerweile aus über 100 Stromanbietern wählen, die Margen sind entsprechend gering. Dies wirkt sich negativ auf die Ertragslage aus. Im Oktober 2022 wurde eine Erhöhung der Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung zum 01. Dezember 2022 beschlossen.

Wasser

Das Wasseraufkommen zum 30.06.2023 (Wasserförderung und Wasserbezug) ist im Vergleich zum Vorjahr um 99.191 m3 gestiegen (1. Halbjahr 2023: 592.738 m3 , 1. Halbjahr 2022: 528.722 m3 ). Die Wasser-Verbrauchsgebühr beträgt seit 01.01.2023 je Kubikmeter Wasser 1,95 € zuzüglich 7% Mehrwertsteuer.

Abwasser

Die Erlöse für den Bereich Abwasser resultieren zum großen Teil aus dem Wasserverkauf. Zum 01.01.2019 wurde die gesplittete Abwassergebühr mit Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt. Ab 01.01.2023 beträgt die Einleitungsgebühr für Schmutzwassereinleitung 2,21 €/m3 und für Niederschlagswassereinleitung 0,25 €/m2. Die gesamte Schmutzwassermenge zum 30.06.2023 ist im Vergleich zum Vorjahr um 561.868 m3 gestiegen (1. Halbjahr 2023: 1.340.982 m3 , 1. Halbjahr 2022: 779.114 m3 ).

Wärme

Der Betriebszweig Wärme verzeichnete im 1. Halbjahr 2023 bei den gelieferten Wärmemengen eine Steigerung in Höhe von 352 MWh. Die gestiegene Wärmemenge ist im Wesentlichen in der Wiederaufnahme des Regelbetriebs des Freibades nach abgeschlossener Generalsanierung begründet. Der Umsatz hat sich zum 30.06.2023 aufgrund gegenüber dem Vorjahr höher ausfallenden Abschlägen um 13 TEUR erhöht (2023: 196 TEUR € / 2022: 183 TEUR).

Freibad

Die Eröffnung des Freibades erfolgte am 13.05.2023. Zum 30.06.2023 wurden 21.151 Badegäste gezählt (zum 30.06.2022: 0 Besucher). Die Umsatzerlöse zum 30.06.2023 betrugen 97.500 € (2022: 0,00 € / 2021: 3.920,04 €).

Finanzierung

Die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten zum 30.06.2023 umfassen folgende Darlehen:

Darlehen LfA Förderbank Bayern (Erschl. AW Frohnauer Weiher 2019) 77.256,48 €
Darlehen LfA Förderbank Bayern (Erschl. WW Frohnauer Weiher 2019) 44.359,75 €
Darlehen LfA Förderbank Bayern (San. Kläranlage AW 2019) 1.933.966,72 €
Darlehen LfA Förderbank Bayern (Anschluss WBW 2020) 1.443.600,08 €
Darlehen LfA Förderbank Bayern (San. Kläranlage AW 2020) 1.483.865,60 €
Darlehen LfA Förderbank Bayern (San. Kläranlage AW 2021) 3.559.500,00 €
Darlehen BayernLabo (San. Freibad 2022) 1.900.000,00 €
Darlehen gesamt 10.442.548,63 €

 

Plattling, den 11.04.2024/31.12.2022

gez. Stefan Kopp, Werkleiter

Bilanz zum 31.12.2022

Aktivseite

31.12.2022
31.12.2021
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.903.950,00 1.976.943,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstückgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 8.102.920,26 4.673.330,26
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 1.637.453,00 1.863.410,00
3. Verteilungsanlagen 9.117.542,00 9.533.648,00
4. Abwassersammlung und Klärung 26.535.185,00 21.452.441,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.579.744,26 401.107,00
6. Anlagen im Bau 775.559,30 9.529.381,70
51.748.403,82 47.453.317,96
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 22.556,46 2.556,46
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.010.450,52 572.051,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.570.413,87 3.746.867,59
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 11.065.821,91 13.401.364,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 11.271,37
69.321.596,58 67.164.372,86

Passivseite

31.12.2022
31.12.2021
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 800.000,00 800.000,00
II. Rücklagen 25.819.538,35 25.620.787,35
III. Gewinn/Verlust (-) 6.382.488,73 5.556.109,05
B. Sonderposten 11.568.390,00 11.410.142,00
C. Empfangene Ertragszuschüsse 4.849.262,00 5.369.212,00
D. Rückstellungen 5.659.471,23 5.511.190,77
E. Verbindlichkeiten 14.242.446,27 12.896.931,69
69.321.596,58 67.164.372,86

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2022 - 31.12.2022

2022
2021
1. Rohergebnis 7.070.141,27 5.772.756,18
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.879.985,29 1.821.287,16
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 551.276,59 595.570,21
davon für Altersversorgung € 149.796,76 (Vj.: € 201.890,42) 2.431.261,88 2.416.857,37
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.284.305,90 2.168.986,97
davon nach § 253 Abs.2 Satz 3 HGB € 0,00 (Vj.: € 0,00)
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.306.743,74 1.454.988,20
6.022.311,52 6.040.832,54
5. Erträge aus Beteiligungen 0,00 0,00
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.766,13 1.285,05
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 48.968,88 24.095,00
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -132.207,99 22.366,84
9. Ergebnisse nach Steuern 871.419,01 -268.519,47
10. Sonstige Steuern 45.039,33 50.010,03
11. Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) 826.379,68 -318.529,50
Nachrichtlich:
Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von € 826.379,68 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Plattling, 11.04.2024
31.12.2022

gez. Stefan Kopp, Werkleiter

Anhang zum 31.12.2022

Vorbemerkung

Die Stadtwerke Plattling mit Sitz in Plattling sind eingetragen beim Registergericht Deggendorf unter der Nr. HRA 1687. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Plattling für das Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechtes (BilMoG) vom 29. Mai 2009 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung (EBV) Bayern vom 12.10.2001 aufgestellt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2021 wurden unverändert übernommen. Die Vorgaben des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden angewandt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Bei den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt worden. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen linear. Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG wurden bis zum Anschaffungsjahr 2007 im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Ab dem Anschaffungsjahr 2008 werden Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis zu 250 € im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Für Anschaffungen zwischen 250 € und 1.000 € werden jährliche Sammelposten gebildet und über fünf Jahre verteilt abgeschrieben.

Es wurden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Anlagen Nutzungsdauern
Immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 50 Jahre
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 12 bis 50 Jahre
Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanalgen 10 bis 50 Jahre
Verteilungsanlagen 5 bis 50 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 25 Jahre

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zu erforderlichen niedrigeren Werten am Bilanzstichtag angesetzt.

Bei den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. zu Durchschnittspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips ausgewiesen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen angemessen Rechnung getragen.

Bankguthaben und Kassenbestände sind zu Nennwerten bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert und beträgt laut Betriebssatzung 800.000,00 €.

Die bis zum Jahr 2002 erhaltenen Ertragszuschüsse wurden zum Nennwert, abzüglich zeitwertanteiliger Auflösung (5 % bzw. 2 % p. a.) passiviert. Die ab dem Jahr 2003 erhaltenen Ertragszuschüsse werden als Sonderposten ausgewiesen und mit dem Abschreibungssatz des entsprechenden Leitungsnetzes bzw. Anlagegutes aufgelöst.

Die Rückstellungen sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung erforderlichem Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Pensionsrückstellungen für die Handelsbilanz wurden mit der Barwertmethode berechnet. Folgende versicherungsmathematische Parameter wurden angesetzt:

- Sterblichkeit und Invalidisierung nach den „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck
- Zinssatz: 1,78 % p.a. (10-Jahresdurchschnitt)
- Rentendynamik: 1,75 % p.a.

Für die Berechnung der Beihilferückstellungen mittels Barwertmethode wurden handelsrechtlich folgende versicherungsmathematische Parameter angesetzt:

- Sterblichkeit und Invalidisierung nach den „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck
- Zinssatz: 1,44 % p.a. (7-Jahresdurchschnitt)
- Kostensteigerung

Im Gesundheitswesen: 3,00 % p.a.

Für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Berechnungen zum Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 49 TEUR zugeführt.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert worden.

Anlagennachweis zum 31.12.2022

ZUSAMMENGEFASSTER ANLAGENNACHWEIS für das Jahr 2022
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Anfangsstand
Zugang +
Abgang ./.
Umbuchungen +/./.
Endstand
1 2 3 4 5 6
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 2.563.183,77 15.763,00 0,00 0,00 2.578.946,77
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 13.770.236,52 0,00 0,00 3.725.683,16 17.495.919,68
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 7.571.217,09 0,00 0,00 0,00 7.571.217,09
4. Verteilungsanlagen 31.846.116,52 260.495,11 0,00 74.820,19 32.181.431,82
5. Abwassersammlung und Klärung 49.871.835,06 4.679,51 0,00 5.841.933,59 55.718.448,16
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.210.227,08 149.675,68 15.232,80 5.190.027,17 9.534.697,13
7. In Bau befindliche Anlagen 9.529.381,70 6.078.641,71 0,00 -14.832.464,11 775.559,30
8. Finanzanlagen 2.556,46 20.000,00 0,00 0,00 22.556,46
Summe: 119.364.754,20 6.529.255,01 15.232,80 0,00 125.878.776,41
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS ABSCHREIBUNGEN
Anfangsstand
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr +
angesammelte Afa auf die in Spalte 4 ausgew.Abgänge./.
Endstand
1 7 8 9 10
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 586.240,77 88.756,00 0,00 674.996,77
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 9.096.906,26 296.093,16 0,00 9.392.999,42
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 5.707.807,09 225.957,00 0,00 5.933.764,09
4. Verteilungsanlagen 22.312.468,52 751.421,30 0,00 23.063.889,82
5. Abwassersammlung und Klärung 28.419.394,06 763.869,10 0,00 29.183.263,16
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.809.120,08 158.209,34 12.376,55 3.954.952,87
7. In Bau befindliche Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
8. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe: 69.931.936,78 2.284.305,90 12.376,55 72.203.866,13
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS Restbuchwert am Ende des Wirtschaftsjahres
Restbuchwert am Ende des vorangeg. Wirtsch.jahres
KENNZAHLEN Durchschnittl. Afa-Satz
v.H.
Restb.wert
v.H.
1 11 12 13 14
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 1.903.950,00 1.976.943,00 3,44 73,83
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 8.102.920,26 4.673.330,26 1,69 46,31
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 1.637.453,00 1.863.410,00 2,98 21,63
4. Verteilungsanlagen 9.117.542,00 9.533.648,00 2,33 28,33
5. Abwassersammlung und Klärung 26.535.185,00 21.452.441,00 1,37 47,62
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.579.744,26 401.107,00 1,66 58,52
7. In Bau befindliche Anlagen 775.559,30 9.529.381,70
8. Finanzanlagen 22.556,46 2.556,46
Summe: 53.674.910,28 49.432.817,42 1,81 42,64

Bilanz Stromnetz zum 31.12.2022

Aktivseite

Stadtwerke Plattling Stromverteilung (Netz) 31.12.2022
31.12.2021
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 407.004,03 429.202,26
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstückgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 457.339,16 518.751,90
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 278.955,00 306.219,00
3. Verteilungsanlagen 5.419.540,00 5.725.710,00
4. Abwassersammlung und Klärung
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 235.162,95 159.173,27
6. Anlagen im Bau 482.238,67 430.110,66
6.873.235,78 7.139.964,83
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 658.365,18 283.056,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 751.130,06 798.484,55
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (Vj.: €0,00)
2. Forderungen gegenüber der Gemeinde 106.248,08 200.190,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (Vj.: € 0,00)
3. Forderungen geg. anderen Betriebszweigen 490.362,83 465.013,92
4. Sonstige Vermögensgegenstände 297.421,91 387.285,54
1.645.162,88 1.850.974,18
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 729.041,19 815.367,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
10.312.809,06 10.518.565,42

Passivseite

31.12.2022
31.12.2021
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 109.447,49 123.471,10
II. Rücklagen
Allgemeine Rücklage 3.532.354,59 3.954.283,50
Ausgleichsposten aus Entflechtung -6.132.514,43 -6.047.525,17
III. Verlust
1. Gewinne der Vorjahre 7.185.783,91 6.963.474,26
2. Jahresverlust (-) / -gewinn 192.015,88 222.309,65
4.887.087,44 5.216.013,34
B. Sonderposten
Wertberichtigungen zum Anlagevermögen 3.251.452,35 3.100.644,25
C. Empfangene Ertragszuschüsse
1. Nutzungsberechtigter 0,00 0,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 484.978,45 394.107,08
2. Steuerrückstellungen 35.047,01 36.539,17
3. Sonstige Rückstellungen 877.342,33 833.239,20
1.397.367,79 1.263.885,45
E. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 303.215,63 745.396,55
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 303.215,63 (Vj.: € 745.396,55)
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde 75.941,44 50.414,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 75.941,44 (Vj.: € 50.414,00)
3. Verbindlichkeiten geg. anderen Betriebszweigen 50.608,46 43.007,62
4. Sonstige Verbindlichkeiten 347.135,95 99.204,21
davon 776.901,48 938.022,38
a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 347.135,95 (Vj.: € 99.204,21)
b) aus Steuern € 20.621,65 (Vj.: € 20.562,25)
c) im Rahmen der sozialen Sicherheit € 6.379,91 (Vj.: € 4.523,42)
10.312.809,06 10.518.565,42

Gewinn- und Verlustrechnung Stromnetz vom 01.01.2022 - 31.12.2022

2022
2021
1. Rohergebnis 2.530.634,96 2.330.184,69
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 695.341,30 604.139,38
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 248.261,74 210.811,90
davon für Altersversorgung € 90.880,43 (Vj.: € 71.457,62) 943.603,04 814.951,28
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 616.027,53 636.429,18
davon nach § 253 Abs.2
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 645.606,10 649.088,14
2.205.236,67 2.100.468,61
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.326,89 358,26
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.934,05 7.853,04
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -106.582,24 18.080,51
8. Ergebnisse nach Steuern 210.208,88 240.301,81
9. Sonstige Steuern 18.193,00 17.992,16
10. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) 192.015,88 222.309,65

Anlagennachweis Stromnetz zum 31.12.2022

Stromverteilung (Netz) ANLAGENNACHWEIS für das Jahr 2022
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Anfangsstand
Zugang +
Abgang ./.
Umbuchungen +/./.
Endstand
1 2 3 4 5 6
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 811.639,70 15.763,00 0,00 0,00 827.402,70
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 1.912.239,32 0,00 0,00 0,00 1.912.239,32
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 1.040.879,50 0,00 0,00 0,00 1.040.879,50
4. Verteilungsanlagen 19.961.238,66 89.946,81 0,00 60.732,46 20.111.917,93
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 987.513,05 119.470,66 0,00 0,00 1.106.983,71
6. In Bau befindliche Anlagen 429.975,97 112.995,16 0,00 -60.732,46 482.238,67
Summe: 25.143.486,20 338.175,63 0,00 0,00 25.481.661,83
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS ABSCHREIBUNGEN
Anfangsstand
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr +
angesammelte Afa auf die in Spalte 4 ausgew.Abgänge./.
Endstand
1 7 8 9 10
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 382.512,97 37.885,70 0,00 420.398,67
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 1.403.114,18 51.785,98 0,00 1.454.900,17
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 734.660,50 27.264,00 0,00 761.924,50
4. Verteilungsanlagen 14.235.528,66 456.849,27 0,00 14.692.377,93
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 829.578,18 42.242,57 0,00 871.820,75
6. In Bau befindliche Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe: 17.585.394,49 616.027,53 0,00 18.201.422,02
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS Restbuchwert am Ende des Wirtschaftsjahres
Restbuchwert am Ende des vorangeg. Wirtsch.jahres
KENNZAHLEN Durchschnittl. Afa-Satz
v.H.
Restb.wert
v.H.
1 11 13 14 15
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 407.004,03 429.202,26 4,6 49,2
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 457.339,16 518.751,90 2,7 23,9
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 278.955,00 306.219,00 2,6 26,8
4. Verteilungsanlagen 5.419.540,00 5.725.710,00 2,3 26,9
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 235.162,95 159.173,27 3,8 21,2
6. In Bau befindliche Anlagen 482.238,67 430.110,66 0,0 100,0
Summe: 7.280.239,81 7.569.167,09 2,4 28,6

Bilanz MSB zum 31.12.2022

Aktivseite

Stadtwerke Plattling Messstellenbetrieb 31.12.2022
31.12.2021
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 78,26 99,15
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstückgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 14.143,87 12.638,46
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00
3. Verteilungsanlagen 103.103,00 74.360,00
4. Abwassersammlung und Klärung
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.582,40 1.625,83
6. Anlagen im Bau 234,38 176,83
119.063,65 88.801,13
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.777,60 3.749,94
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (Vj.: €0,00)
2. Forderungen gegenüber der Gemeinde 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (Vj.: € 0,00)
3. Forderungen geg. anderen Betriebszweigen 10.696,73 8.074,40
3. Sonstige Vermögensgegenstände 5.625,96 4.204,30
22.100,28 16.028,65
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.607,69 3.829,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
146.849,88 108.758,16

Passivseite

31.12.2022
31.12.2021
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 712,51 448,90
II. Rücklagen
Allgemeine Rücklage 22.995,84 14.376,46
Ausgleichsposten aus Entflechtung 99.933,45 71.972,43
III. Verlust
1. Gewinne der Vorjahre -7.898,27 1.715,27
2. Jahresverlust (-) / -gewinn -1.068,11 -9.613,53
114.675,42 78.899,52
B. Sonderposten
Wertberichtigungen zum Anlagevermögen 0,00 0,00
C. Empfangene Ertragszuschüsse
1. Nutzungsberechtigter 0,00 0,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 20.248,92 16.058,31
2. Steuerrückstellungen 1.865,02 1.479,17
3. Sonstige Rückstellungen 5.896,74 4.548,97
28.010,68 22.086,46
E. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 439,92 4.817,38
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 439,92 (Vj.: € 4.817,38)
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde 2.299,87 1.806,96
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 2.299,87 (Vj.: € 1.806,96)
3. Verbindlichkeiten geg. anderen Betriebszweigen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.423,99 1.147,84
davon 4.163,78 7.772,18
a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 1.423,99 (Vj.: € 1.147,84)
b) aus Steuern € 326,78 (Vj.: € 242,18)
c) im Rahmen der sozialen Sicherheit € 266,38 (Vj.: € 184,31)
146.849,88 108.758,16

Gewinn- und Verlustrechnung MSB 01.01.2022 - 31.12.2022

Messstellenbetrieb 2022
2021
1. Rohergebnis 81.165,10 47.562,92
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 31.392,23 23.824,40
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.206,35 7.823,31
davon für Altersversorgung € 460,94 (Vj.: € 2.655,71) 38.598,58 31.647,71
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 32.150,09 20.285,54
davon nach § 253 Abs.2
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.721,46 5.038,14
76.470,14 56.971,39
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8,10 1,68
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 432,88 319,98
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -4.644,34 736,71
8. Ergebnisse nach Steuern -374,15 -8.990,07
9. Sonstige Steuern 693,96 623,47
10. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) -1.068,11 -9.613,53

Anlagennachweis MSB 31.12.2022

Messstellenbetrieb ANLAGENNACHWEIS für das Jahr 2022
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Anfangsstand
Zugang +
Abgang ./.
Umbuchungen +/./.
Endstand
1 2 3 4 5 6
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 4.093,49 0,00 0,00 0,00 4.093,49
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 77.737,67 0,00 0,00 0,00 77.737,67
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Verteilungsanlagen 102.608,17 57.887,88 0,00 0,00 160.496,05
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.778,41 156,69 0,00 0,00 14.935,10
6. In Bau befindliche Anlagen 229,64 4,74 0,00 0,00 234,38
Summe: 199.447,38 58.049,31 0,00 0,00 257.496,69
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS ABSCHREIBUNGEN
Anfangsstand
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr +
angesammelte Afa auf die in Spalte 4 ausgew.Abgänge./.
Endstand
1 7 8 9 10
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 3.964,73 50,51 0,00 4.015,24
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 61.324,77 2.269,03 0,00 63.593,80
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Verteilungsanlagen 28.248,17 29.144,88 0,00 57.393,05
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.667,03 685,67 0,00 13.352,70
6. In Bau befindliche Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe: 106.204,69 32.150,09 0,00 138.354,79
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS Restbuchwert am Ende des Wirtschaftsjahres
Restbuchwert am Ende des vorangeg. Wirtsch.jahres
KENNZAHLEN Durchschnittl. Afa-Satz
v.H.
Restb.wert
v.H.
1 11 13 14 15
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 78,26 99,15 1,2 1,9
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 14.143,87 12.638,46 2,9 18,2
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00 0,0 0,0
4. Verteilungsanlagen 103.103,00 74.360,00 18,2 64,2
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.582,40 1.625,83 4,6 10,6
6. In Bau befindliche Anlagen 234,38 176,83 0,0 100,0
Summe: 119.141,91 88.900,28 12,5 46,3

Bilanz LIS zum 31.12.2022

Aktivseite

Stadtwerke Plattling Ladeinfrastruktur 31.12.2022
31.12.2021
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstückgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 0,00 0,00
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00
3. Verteilungsanlagen 104.802,00 118.182,00
4. Abwassersammlung und Klärung
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
6. Anlagen im Bau 0,00 0,00
104.802,00 118.182,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (Vj.: €0,00)
2. Forderungen gegenüber der Gemeinde 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (Vj.: € 0,00)
3. Forderungen geg. anderen Betriebszweigen 0,00 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
0,00 0,00
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
104.802,00 118.182,00

Passivseite

31.12.2022
31.12.2021
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 1.600,00 1.920,00
II. Rücklagen
Allgemeine Rücklage 51.639,08 61.489,89
Ausgleichsposten aus Entflechtung 23.258,11 10.766,61
III. Verlust
1. Gewinne der Vorjahre -13.381,73 0,00
2. Jahresverlust (-) / -gewinn -13.380,00 -13.381,73
49.735,46 60.794,77
B. Sonderposten
Wertberichtigungen zum Anlagevermögen 54.985,65 57.292,75
C. Empfangene Ertragszuschüsse
1. Nutzungsberechtigter 0,00 0,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 0,00 0,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellungen 80,89 94,48
80,89 94,48
E. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 0,00 (Vj.: € -)
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 0,00 (Vj.: € -)
3. Verbindlichkeiten geg. anderen Betriebszweigen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
davon 0,00 0,00
a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 0,00 (Vj.: € 0,00)
b) aus Steuern € 0,00 (Vj.: € 0,00)
c) im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00 (Vj.: € 0,00)
104.802,00 118.182,00

Gewinn- und Verlustrechnung LIS 01.01.2022 - 31.12.2022

Ladeinfrastruktur 2022
2021
1. Rohergebnis 0,00 0,00
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 0,00 0,00
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0,00 0,00
davon für Altersversorgung € 0,00 13.380,00 13.381,73
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 0,00
davon nach § 253 Abs.2
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,00 0,00
13.380,00 13.381,73
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
8. Ergebnisse nach Steuern -13.380,00 -13.381,73
9. Sonstige Steuern 0,00 0,00
10. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) -13.380,00 -13.381,73

Anlagennachweis LIS zum 31.12.2022

Ladeinfrastruktur ANLAGENNACHWEIS für das Jahr 2022
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Anfangsstand
Zugang +
Abgang ./.
Umbuchungen +/./.
Endstand
1 2 3 4 5 6
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Verteilungsanlagen 131.804,39 0,00 0,00 0,00 131.804,39
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6. In Bau befindliche Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe: 131.804,39 0,00 0,00 0,00 131.804,39
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS ABSCHREIBUNGEN
Anfangsstand
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr +
angesammelte Afa auf die in Spalte 4 ausgew.Abgänge./.
Endstand
1 7 8 9 10
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Verteilungsanlagen 13.622,39 13.380,00 0,00 27.002,39
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00
6. In Bau befindliche Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe: 13.622,39 13.380,00 0,00 27.002,39
POSTEN DES ANLAGEVERMÖGENS Restbuchwert am Ende des Wirtschaftsjahres
Restbuchwert am Ende des vorangeg. Wirtsch.jahres
KENNZAHLEN Durchschnittl. Afa-Satz
v.H.
Restb.wert
v.H.
1 11 13 14 15
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u.ä. Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 0,00 0,00 0,0 0,0
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 0,00 0,00 0,0 0,0
3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00 0,0 0,0
4. Verteilungsanlagen 104.802,00 118.182,00 10,2 79,5
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,0 0,0
6. In Bau befindliche Anlagen 0,00 0,00 0,0 0,0
Summe: 104.802,00 118.182,00 10,2 79,5

Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss Stromnetz 2022

A. Allgemeine Angaben

Die Verteilung der Aktiv- und Passivposten erfolgt weitestgehend direkt über die jeweiligen Sachverhalte. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine Aufteilung dieser Positionen unter Verwendung von branchenüblichen Verteilungsschlüsseln (Umsatzschlüssel, Aufwandsschlüssel, Personalkostenschlüssel, etc.). Hierbei wurden die Vermögensgegenstände über Kostenstellen den einzelnen Tätigkeitsbereichen zugerechnet. Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge erfolgen weitestgehend direkt auf die einzelnen Tätigkeiten. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine Aufteilung dieser Positionen unter Verwendung von branchenüblichen Verteilungsschlüsseln (Umsatzschlüssel, Aufwandsschlüssel, Personalkostenschlüssel, etc.).

B. Erläuterungen zur Bilanz

B.1 Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen, wie im Anhang angegeben, nach den gleichen Vorgaben wie für das Gesamtunternehmen. Das ausgewiesene Anlagevermögen ist weitestgehend direkt den Tätigkeiten zugeordnet.

B.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, soweit möglich, direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Sofern dies nicht möglich war, erfolgte eine sachgerechte Verteilung nach Umsatzschlüssel. Im Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte ebenfalls, soweit möglich, eine direkte Zuordnung. Steuererstattungsansprüche wurden direkt zugeordnet bzw. über Schlüssel verteilt. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

B.3 Liquide Mittel

Die Zuordnung der Bankbestände erfolgt weitestgehend direkt. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine Aufteilung dieser Position unter Verwendung von branchenüblichen Verteilungsschlüsseln. Bis zum Jahr 2012 wurden dem Netzbetrieb keine liquiden Mittel zugerechnet.

B.4 Eigenkapital

Die Aufteilung des Stammkapitals und der Rücklagen erfolgt nach dem Anlagenschlüssel. Der Ergebnisvortrag wird seit dem Berichtsjahr 2020 zur besseren Darstellung der Vermögenslage mit den jeweiligen Ergebnissen der Tätigkeiten fortgeschrieben. Zudem wird der Ausgleichsposten aus Entflechtung unter der Position des Eigenkapitals ausgewiesen.

B.5 Zuschüsse

Empfangene Ertragszuschüsse sind dem Netzbereich zugeordnet.

B.6 Rückstellungen

Die Zuordnung der Rückstellungen sowie deren Fortschreibung erfolgt weitestgehend direkt. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine Aufteilung dieser Position unter Verwendung von branchenüblichen Verteilungsschlüsseln.

B.7 Verbindlichkeiten

Die Verteilung der Verbindlichkeiten erfolgt weitestgehend direkt. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine Verteilung unter Verwendung branchenüblicher Verteilungsschlüssel.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

C.1 Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge

Die Zuordnung der Erlöse erfolgt auf Basis von Auswertungen aus der Verbrauchsabrechnung. Die Erlöse mit Dritten sind unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Erlöse gegenüber dem assoziierten Vertrieb aus Lieferungen an andere Betriebszweige werden in der internen Leistungsverrechnung ausgewiesen. Die übrigen Erlöse und Erträge wurden gemäß ihrer Entstehung und dem bilanziellen Ausweis zugeordnet. Am 03.11.2020 wurde zwischen der Energy Südbayern GmbH und den Stadtwerken Plattling ein Betriebsführungsvertrag über den Betrieb von Elektro Ladestationen in Plattling abgeschlossen. Sämtliche mit dem Betrieb der Ladesäulen verbundenen Erlöse bzw. Aufwendungen gehen zu Nutzen bzw. Lasten der Energie Südbayern GmbH.

C.2 Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Aufteilung der Aufwendungen erfolgt weitestgehend direkt auf die Tätigkeitsbereiche. Wesentliche Positionen, die nicht direkt zuordenbar waren, wurden mit sachgerechten Schlüsseln zwischen den Tätigkeiten aufgeteilt (Schlüssel Materialaufwand, Personalkostenschlüssel).

C.3 Zinsergebnis

Die Verteilung der Zinserträge erfolgt nach dem Umsatzschlüssel. Die Verteilung der Zinsaufwendungen erfolgte direkt.

C.4 Steuern

Für die Tätigkeitsbereiche Stromnetz und Vertrieb wurden jeweils Steuerbelastungen ermittelt. Die sonstigen Steuern wurden unter Zugrundelegung des Personalkostenschlüssels verteilt.

 

Plattling, den 11.04.2024/31.12.2022

gez. Stefan Kopp, Werkleiter

Bestätigungsvermerk

WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde dem Jahresabschluss der Stadtwerke Plattling zum 31. Dezember 2022 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Eigenbetrieb der Stadt Plattling

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Plattling, Plattling, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierung- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Plattling, Plattling, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB, Art. 107 GO Bay in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB, Art. 107 GO Bay in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung

- wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten und

- aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen eines IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Werkausschusses für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Werkausschuss für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

- ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und

- ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 GO Bay

Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 befasst. Gemäß § 7 Abs. 4 KommPrV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die wirtschaftlichen Verhältnisse

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

 

Nürnberg, den 11. April 2024

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Langenbach, Wirtschaftsprüfer

gez. Bär, Wirtschaftsprüfer“

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

2 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.