WOTAX IT
GmbH
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.194,00 |
16.103,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.651,00 |
4.722,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.543,00 |
11.381,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.987,68 |
80.572,46 |
| I.
Vorräte |
1.232,00 |
1.353,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.782,17 |
42.770,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.973,51 |
36.448,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.181,68 |
96.675,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.239,10 |
52.316,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
11.239,10 |
27.316,51 |
| B.
Rückstellungen |
4.472,73 |
2.959,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.469,85 |
41.399,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.181,68 |
96.675,46 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma WOTAX IT GmbH wurde auf
der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahres-abschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
auf-gestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts
des Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Auf die Erstellung eines Lageberichts hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB
verzichtet.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht etwas
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht
mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend der
handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften
vermindert.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend der
handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften
vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 150,00 Euro wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- und
Herstellungskosten 150,00 Euro, aber nicht 1.000,00 Euro
übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser
Sammelposten wurde zu einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst.
Unfertige Leistungen
Unfertige Leistungen wurden zum Bilanzstichtag mit
Ihren Herstellungskosten gemäß §§ 253
Abs. 1 und 255 Abs. 2 HGB angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit den
Nennwerten angesetzt. Wertberichtigungen wurden nicht
vorgenommen. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Körperschaftsteueraktivierung beinhaltet die
voraussichtlichen Erstattungen für das
Geschäftsjahr sowie das Vorjahr aufgrund eines
Verlustrücktrags. Die Gewerbesteueraktivierung
beinhaltet die voraussichtliche Erstattung für das
Geschäftsjahr.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestanden zum Abschlußstichtag
nicht.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie
ungewissen Verpflichtungen und wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung des
notwendigen Erfüllungsbetrags ermittelt.
III. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - durch folgende Personen geführt:
Geschäftsführer:
Dr. Peter Schlenk
Buckenhof
Informatiker
und
Stefan Dirnberger
Rückersdorf
Informatiker
Erlangen, den 22.12.2011
________________ __________________
Dr. Peter Schlenk
Stefan Dirnberger
-Geschäftsführer-
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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