WeDiag GmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Juliane Hagedorn seit 20.10.2025 | Vorstandsmitglied |
Felix Daub seit 20.10.2025 | Vorstandsmitglied |
Anna Katharina Dr. Herrhausen seit 10.5.2024 | Vorstandsmitglied |
Johannes Schultze seit 19.1.2023 | Prokura |
Andreas Marcus Dr. Rickert seit 16.12.2009 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Phineo gAGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023der PHINEO gAG mit Sitz in BerlinDer Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2023 zwei Sitzungen abgehalten sowie einen Umlaufbeschluss durchgeführt. In der Aufsichtsratssitzung vom 15. Juni 2023 hat der Vorstand über die Entwicklung der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2023 berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Des Weiteren wurden folgende Beschlüsse gefasst:
In der zweiten Aufsichtsratssitzung des Jahres 2023, am 13. November, wurde der Tätigkeitsbericht des Vorstandes für das zweite Halbjahr 2023 diskutiert, der Vorstand stand auch hier wieder für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Des Weiteren wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren im März 2023 über die Zustimmung zur Wiederbestellung des Vorstandsmitglieds Dr. Andreas Rickert und Verlängerung des Anstellungsvertrages des Vorstandsmitglieds Dr. Andreas Rickert. Am 31. März 2023 trafen sich Mitglieder des Aufsichtsrats mit Vorstand und Geschäftsleitung der Gesellschaft zusätzlich zu einem informellen Austausch zu den Themen ESG und Startups Beratungsprojekten. Der Aufsichtsrat hat am 17. Juni 2024 den Jahresbericht für den Berichtszeitraum - vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 - sowie den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Jahresabschluss Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 gemäß den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt. Die von der Hauptversammlung am 28. August 2023 bestellte Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchführung geprüft. Die Prüfung richtete sich nach den Vorschriften des HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses erteilte der Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns Die Rücklagenbildung der Gesellschaft ist durch die gesetzlichen Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts beschränkt (vgl. § 18 Abs. 3 der Satzung). Eine über die Bildung der sog. freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung sowie der Bildung einer Projektrücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung hinausgehende Rücklagenbildung nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 58 des Aktiengesetzes erfolgt daher nicht. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung dürfen die Mittel der Gesellschaft nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Aktionäre dürfen in ihrer Eigenschaft als Aktionär keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Dementsprechend hat die Hauptversammlung gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 der Satzung unter anderem über die Verwendung des Bilanzgewinns nach Maßgabe des Gemeinnützigkeitsrechts zu beschließen. Der Vorstand hat daher vorgeschlagen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 1.007.480,21 in Höhe von EUR 228.969,60 in die Rücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie in Höhe von EUR 508.000,00 in die Rücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO einzustellen und den restlichen Betrag in Höhe von EUR 270.510,61 auf neue Rechnung vorzutragen. Prüfung durch den Aufsichtsrat Die Jahresabschlussunterlagen - geprüfte Bilanz zum 31. Dezember 2023 mit Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023, Anhang, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers - sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns haben dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegen. An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 17. Juni 2024 hat der Vorstand teilgenommen. Er stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat die Jahresabschlussunterlagen und den Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers sorgfältig geprüft. Nach dieser eigenen Prüfung ist der Aufsichtsrat zu dem abschließenden Ergebnis gekommen, dass der Jahresabschluss des Vorstands zu keinen Einwendungen Anlass geben, und dass der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns den Vorgaben der Satzung entspricht. Der Aufsichtsrat hat daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2023 gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Ebenso hat der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt.
Berlin, im Juni 2024 PHINEO gAG gez. Michael Peters, Aufsichtsratsvorsitzender |
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