Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 123682
Eingetragen
16.12.2009
Branche
Erbringung von Fundraising-DienstleistungenOrganisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Bildung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Beschaffung von Mitteln für die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch andere Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Satz 1 sind sämtliche in §§ 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke, nämlich 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst und Kultur; 6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegsund Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 14. die Förderung des Tierschutzes; 15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; 19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 20. die Förderung der Kriminalprävention; 21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); 22. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; 23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; 24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; 25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; 26. die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; 27. die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch 1. die Erforschung des gemeinnützigen Sektors, indem sie einzelne gemeinnützige Körperschaften und ihre Arbeits- und Wirkungsweise sowie ihre Effektivität und Effizienz im Hinblick auf die Zweckverwirklichung mittels einer wissenschaftlich erprobten Methode unabhängig untersucht; 2. die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in thematischen Reports; Informationen über gemeinnützige Tätigkeitsfelder, Förderbedarfe und wirksame Anätze fließen in diese thematischen Reports ein; 3. die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in methodischen Reports für Spender und fördernde Institutionen mit Hinweisen und Empfehlungen für die Gestaltung einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit mit geförderten gemeinnützigen Organisationen; 4. den Betrieb einer Internet-Plattform, auf der die Gesellschaft ihre Forschungsergebnisse veröffentlicht und Informationen zu übergeordneten Fragen des gemeinnützigen Sektors zur Verfügung stellt; 5. das Ermöglichen finanzieller Transaktionen von Sozialen Investoren an gemeinnützige Organisationen, insbesondere die unentgeltliche Abwicklung von Spendentätigkeiten (u.a. über die Internet-Plattform); 6. die unentgeltliche persönliche Beratung von Sozialen Investoren in Bezug auf freiwilliges Engagement zur Vermittlung von Kenntnissen über Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements. Soweit die Mittel der Gesellschaft es zulassen, kann der Zweck auch durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: 1. die unentgeltliche Vermittlung von Freiwilligenarbeit sowie begleitende Informationsangebote für die ehrenamtlich Engagierten, zum Beispiel Broschüren über die Möglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit; 2. die Erforschung von Venture Philanthropy und von sozial und ethisch handelnden Unternehmen in Deutschland, zum Beispiel durch die Erhebung und Verarbeitung von Daten über die Bedeutung des Phänomens in Deutschland und die Untersuchung, wie sich im Ausland anerkannte und verbreitete Maßnahmen unternehmerischen Engagements in Deutschland umsetzen lassen, und durch die Vergabe von Promotionsstipendien. (6) Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Juliane Hagedorn
seit 20.10.2025
Vorstandsmitglied
Felix Daub
seit 20.10.2025
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Johannes Schultze
seit 19.1.2023
Prokura
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Phineo gAG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

der PHINEO gAG mit Sitz in Berlin

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2023 zwei Sitzungen abgehalten sowie einen Umlaufbeschluss durchgeführt.

In der Aufsichtsratssitzung vom 15. Juni 2023 hat der Vorstand über die Entwicklung der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2023 berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Des Weiteren wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Billigung des Protokolls der Aufsichtsratssitzung vom 09. Dezember 2022

Billigung des Jahresabschlusses 2022 und des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns

Billigung des Berichts des Aufsichtsrates

Beschluss der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 inkl. Vorschlägen zur Beschlussfassung über

die Verwendung des Bilanzgewinns

die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

die zukünftige Mandatierung und Vergütung der ECOVIS KSO Steuerberater und Rechtsanwälte GmbH & Co. KG

Beschluss über die Aufnahme eines neuen Gesellschafters und Übertragung von Aktien (Phineo Pool e.V.)

Weiterhin befasste sich der Aufsichtsrat inhaltlich mit

der Erörterung einer möglichen Beteiligung der PHINEO gAG an der Initiative klimaneutrales Deutschland (IKND) GmbH (i.G.),

der Vermeidung von Interessenskonflikten bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern oder von Aufsichtsratsmitgliedern beeinflussten Gesellschaften, insbesondere in Hinblick auf die Dienstleistungsverträge mit der der ECOVIS KSO in Hinblick auf die Themen Buchhaltung & Controlling, Steuerberatung sowie Rechtsberatung,

der Einführung von Geschäftsordnungen für den Vorstand und die Geschäftsleitung der Gesellschaft sowie für den Aufsichtsrat.

In der zweiten Aufsichtsratssitzung des Jahres 2023, am 13. November, wurde der Tätigkeitsbericht des Vorstandes für das zweite Halbjahr 2023 diskutiert, der Vorstand stand auch hier wieder für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Des Weiteren wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Billigung des Protokolls der Aufsichtsratssitzung vom 15. Juni 2023

Beschluss zur Besetzung eines weiteren Vorstandsmandats und Entscheidung zur Bestellung von Frau Dr. Anna Herrhausen

Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren im März 2023 über die Zustimmung zur Wiederbestellung des Vorstandsmitglieds Dr. Andreas Rickert und Verlängerung des Anstellungsvertrages des Vorstandsmitglieds Dr. Andreas Rickert.

Am 31. März 2023 trafen sich Mitglieder des Aufsichtsrats mit Vorstand und Geschäftsleitung der Gesellschaft zusätzlich zu einem informellen Austausch zu den Themen ESG und Startups Beratungsprojekten.

Der Aufsichtsrat hat am 17. Juni 2024 den Jahresbericht für den Berichtszeitraum - vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 - sowie den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft.

Jahresabschluss

Der Vorstand hat den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 gemäß den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt.

Die von der Hauptversammlung am 28. August 2023 bestellte Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchführung geprüft.

Die Prüfung richtete sich nach den Vorschriften des HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses erteilte der Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Rücklagenbildung der Gesellschaft ist durch die gesetzlichen Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts beschränkt (vgl. § 18 Abs. 3 der Satzung). Eine über die Bildung der sog. freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung sowie der Bildung einer Projektrücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung hinausgehende Rücklagenbildung nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 58 des Aktiengesetzes erfolgt daher nicht.

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung dürfen die Mittel der Gesellschaft nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Aktionäre dürfen in ihrer Eigenschaft als Aktionär keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten.

Dementsprechend hat die Hauptversammlung gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 der Satzung unter anderem über die Verwendung des Bilanzgewinns nach Maßgabe des Gemeinnützigkeitsrechts zu beschließen.

Der Vorstand hat daher vorgeschlagen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 1.007.480,21 in Höhe von EUR 228.969,60 in die Rücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie in Höhe von EUR 508.000,00 in die Rücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO einzustellen und den restlichen Betrag in Höhe von EUR 270.510,61 auf neue Rechnung vorzutragen.

Prüfung durch den Aufsichtsrat

Die Jahresabschlussunterlagen - geprüfte Bilanz zum 31. Dezember 2023 mit Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023, Anhang, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers - sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns haben dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegen. An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 17. Juni 2024 hat der Vorstand teilgenommen. Er stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat die Jahresabschlussunterlagen und den Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers sorgfältig geprüft. Nach dieser eigenen Prüfung ist der Aufsichtsrat zu dem abschließenden Ergebnis gekommen, dass der Jahresabschluss des Vorstands zu keinen Einwendungen Anlass geben, und dass der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns den Vorgaben der Satzung entspricht.

Der Aufsichtsrat hat daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2023 gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Ebenso hat der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt.

 

Berlin, im Juni 2024

PHINEO gAG

gez. Michael Peters, Aufsichtsratsvorsitzender

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