Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 202424
Vorher
Siebte Komponentenfertigung GmbH
Eingetragen
1.11.2012
Branche
Herstellung von TurbinenInstallation von Industriemaschinen und -ausrüstungenHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Installation von Energieerzeugungsanlagen insbesondere von Windenergieanlagen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ewald Meyer
seit 14.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEC Installation GmbH

Aurich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Grundlagen des Unternehmens

a) Geschäftsmodell des Unternehmens

Die WEC Installation GmbH, nachfolgend Gesellschaft oder kurz INSA genannt, ist ein exklusiver Zuliefererbetrieb für die ENERCON GmbH. Die ENERCON GmbH ist das Kernunternehmen einer weltweit aktiven Unternehmensgruppe, die nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt wird. ENERCON ist auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme tätig und versteht sich als Technologieführer im Bereich Windenergie.

Gesellschafterin ist die Windenergy Service B.V., Rotterdam.

Die Kerntätigkeit der Gesellschaft besteht aus Dienstleistungen in den Bereichen Windenergieanlagenmontage, 300h-Wartung und Reparaturen für ENERCON.

b) Forschung und Entwicklung

Als reines Dienstleistungsunternehmen betreibt die Gesellschaft keine Forschung und Entwicklung für eigene Zwecke. Die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung von Verfahrensweisen und deren Umsetzung dient jedoch der nachhaltigen Festigung der Beziehungen zum Hauptauftraggeber.

2. Wirtschaftsbericht

a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf

Im ersten Quartal 2020 hat sich das Corona-Virus Covid-19 weltweit verbreitet und fordert die Gesundheitssysteme der Länder über ihre Belastungsgrenzen hinaus. Die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus haben einen gravierenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung. Die mittel- und langfristigen Gesamtauswirkungen sind noch nicht endgültig absehbar und sind in die Darstellungen zur Marktentwicklung und zum Geschäftsverlauf nach dem aktuell verfügbaren Kenntnisstand eingeflossen.

Der globale Konjunkturverlauf 2020 war von der Corona-Pandemie geprägt. Nach einem Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,8 % im Jahr 2019 verzeichnete die Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2020 einen Rückgang von voraussichtlich 4,4 %. Die BIP-Daten des International Monetary Fund zeigen, dass die Rezession sowohl die Industrie- als auch die Schwellenländer wirtschaftlich stark getroffen hat. Für die Industrieländer wird für 2020 ein Absinken des BIP um 5,8 % erwartet (Vorjahr: +1,7 %). Durch eine frühzeitige Eindämmung des Virus ist es China als einzige große Volkswirtschaft gelungen, ein Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Um der Rezession zu begegnen, verabschiedeten zahlreiche Staaten massive Konjunkturpakete. Für die EU wurde ein Konjunkturpaket i. H. v. 1,7 Billionen Euro auf den Weg gebracht. Der US-Kongress wiederum hat im Frühjahr 2021 Konjunkturpakete im Umfang von 2,7 Billionen Dollar verabschiedet. Zudem wurden weltweit Leitzinssenkungen und Anleihekaufprogramme beschlossen. Im Zuge der Pandemiebekämpfung sowie der Abmilderung der Folgewirkungen stieg die globale Verschuldung auf ein Rekordhoch von 277 Billionen US-Dollar.

Die Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energiewirtschaft werden weltweit sehr stark durch die Klimapolitik und die daraus jeweils resultierenden Selbstverpflichtungen der Staaten bestimmt. Auf der Weltklimakonferenz Ende 2015 in Paris hat sich die Staatengemeinschaft erstmalig auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, im Zuge dessen alle Länder in die Pflicht genommen wurden. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung bis zum Ende des 21. Jahrhunderts auf unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Das Paris-Protokoll ist seit November 2016 in Kraft.

Nachdem die Klimadiskussion im Jahr 2019 global einen breiten Raum in der öffentlichen Wahrnehmung eingenommen hatte, war 2020 insbesondere durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft gekennzeichnet. Angesichts der menschlichen Schicksale, der Überlastung vieler Gesundheitssysteme, des Zusammenbruchs globaler Wertschöpfungsketten und teils wochenlanger Produktionsausfälle schien der Klimaschutz kurzfristig in den Hintergrund der politischen Aufmerksamkeit zu rücken. Insbesondere in der Europäischen Union folgte jedoch schnell ein eindeutiges Bekenntnis zu den Zielen des "Europäischen Grünen Deals".

Über die Europäische Union hinaus wurde im Laufe des Jahres 2020 der Ruf nach einer konsequenten Ausrichtung öffentlicher und privater Investitionen für den Wiederaufbau auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz laut. Der diesbezügliche Slogan "build back better" hat Eingang in zahlreiche Statements und Strategiepläne internationaler Organisationen und von nationalen Regierungen gefunden.

Die deutsche Bundesregierung hat bereits 2010 beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 % zu vermindern und hat dies im Klimaschutzplan 2050 nochmals bekräftigt. Auf dem G7-(Gruppe der Sieben-) Gipfel in Elmau 2015 wurde das Ziel ausgegeben, im Laufe dieses Jahrhunderts eine Dekarbonisierung der Weltwirtschaft zu erreichen. Dieses Ziel muss mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen deutlich schneller erreicht werden.

Die langfristigen Prognosen sprechen eindeutig für die Erneuerbaren. Von den global installierten Erzeugungskapazitäten beläuft sich der Anteil der mit fossilen Energieträgern betriebenen Kraftwerke auf 57 %. Erwartet wird bis 2050 ein steigender Energiebedarf und ein starkes Wachstum der Erneuerbaren auf 2/3 der gesamten Erzeugungskapazitäten. Europa wird bis dahin eine Vorreiterrolle zugeschrieben, bei der 92 % des Energiebedarfs aus Erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Weltweit sind starke Überkapazitäten im Anlagenbau zu verzeichnen. Der harte Wettbewerb mit niedrigen Verkaufspreisen wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen und voraussichtlich zu einer weiteren Konsolidierung auf Seiten der Windenergieanlagenhersteller führen. Nach Angaben des GWEC sind mit Stand 2018 von den einstmals über 100 Herstellern lediglich 37 weltweit übrig geblieben.

Europa gilt als die Heimatregion von ENERCON. Im Jahr 2020 wurden in allen europäischen Staaten Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 11.813 MW onshore installiert, davon 8.024 MW in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Neuinstallationen in Europa bewegten sich damit auf einem annähernd konstanten Niveau. Die wesentlichen Treiber der 2020 in Europa neu installierten Leistung waren Norwegen, Deutschland und Spanien gefolgt von Frankreich, der Türkei und Schweden. In diesen Ländern wurden jeweils mehr als ein GW Leistung neu in Betrieb genommen.

2020 wurden 730 ENERCON-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.185 MW in Betrieb genommen. 116 Anlagen gingen im Ersatz für fast 200 abgebaute Altanlagen ans Netz. Bezogen auf die neu installierte Leistung, erreichte die Repowering-Quote 28 %. Auf dem hart umkämpften deutschen Onshore-Markt lag ENERCONs Marktanteil 2020 gemessen an der installierten Leistung mit 38,6 Prozent knapp auf dem zweiten Rang, installierte jedoch die meisten Anlagen. Der angestrebte Anteil von mehr als 35 % Anteil am Heimatmarkt wurde damit übertroffen. In Europa sank der ENERCON-Marktanteil an den Onshore-Installationen auf 15,9 % (Vorjahr: 17,5 %). Insgesamt belief sich der Exportanteil auf rund 75 % der Ausbringungsmenge.

ENERCON nimmt die Veränderungen als Herausforderung und als Chance für die künftige Entwicklung wahr und unterzieht sich selber derzeit einem selbst verordneten, umfangreichen Restrukturierungsprogramm. Dies drückt sich zum Beispiel in der Entwicklung einer neuen Generation von Windenergieanlagen aus. Die Gesellschaft befindet sich in enger Abstimmung mit ENERCON und ist zuversichtlich, auch künftig an der Auftragsvergabe von ENERCON partizipieren zu können. Dazu überprüft die Gesellschaft in allen Bereichen ihre Prozesse auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz. 2018 hat ENERCON mit dem Erwerb der Lagerwey-Gruppe die technische Ausrichtung auf getriebelose Anlagen mit der Permanentmagnettechnologie erweitert. Dies bietet zusätzliche Chancen auch für die Zulieferbetriebe.

Im Laufe des Geschäftsjahres wurden aufgrund der Corona-Pandemie viele Schulungen von Präsenz- auf Onlineveranstaltungen umgestellt. Dies hatte eine Reduktion von Reisezeiten und somit eine Verbesserung der Produktivität zur Folge. Ebenfalls positiv hat sich der Einsatz auf einem Projekt in Finnland ausgewirkt. Dort waren über einen relativ langen Zeitraum von ca. neun Monaten zwei komplette Aufbauteams mit der Montage von Prototypen beauftragt. Die Vergütung dieses Einsatzes erfolgte nach tatsächlichem Aufwand. Durch die lange Einsatzdauer konnte eine sehr gute Auslastung dieser Teams sichergestellt werden, die zu einer Gesamtleistungssteigerung und zu einer Erhöhung des Jahresüberschusses vor Steuern führte. Insgesamt sind wir mit dem Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2020 zufrieden.

b) Organisatorische Entwicklungen

Die Gesellschaft steht in ständigem Austausch mit den Unternehmen, die für ENERCON gleichartige Dienstleistungen anbieten. Über die Vorgabe von Leitlinien durch die ENERCON PLM GmbH konnten im Berichtsjahr in vielen Bereichen erneut Effektivitätssteigerungen erzielt werden.

Seitens der ENERCON PLM GmbH kam zum Ende 2020 die Anforderung, die Aufbaukapazitäten um zwei Teams zu erhöhen, sodass die geplanten Windenergieanlagen zeitnah aufgebaut werden können. Um dies zu ermöglichen, wurde der Bereich Sonderprojekte/300H-Wartung aufgelöst, um mit den Mitarbeitern zwei neue Aufbauteams zu bilden. Diese Maßnahme wurde Ende 2020 vorbereitet und eingeleitet. Wirksam wurde die Umstrukturierung zum 01.01.2021.

c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage der WEC Installation GmbH kann als stabil bezeichnet werden. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 23,8 %. Nachdem der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im Vorjahr negativ war, ist dieser nunmehr wieder positiv. Ergänzend wird auf die erläuternden Angaben des Anhangs verwiesen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich im Mehrjahresüberblick anhand der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:

2018
T€
2019
T€
2020
T€
Rohergebnis 11.801 10.248 11.539
Jahresüberschuss vor Steuern 141 35 162
Eigenkapitalquote 18,6 % 16,3 % 23,8 %

Mit einem Jahresüberschuss vor Steuern von T€ 162 und einem gegenüber dem Vorjahr erheblich positiveren Geschäftsverlauf wurden die selbst gesteckten Ziele zur Ertragslage im Jahr 2020 erreicht. Auch die Leistungsindikatoren Rohergebnis und Eigenkapitalquote haben sich planmäßig entwickelt. Durch die erhöhte Aufbauleistung und eine Umlagenanpassung der Windenergy Service B.V. die zur Kostensenkung des Aufbauequipments geführt hat, konnte das Rohergebnis planmäßig moderat gesteigert werden.

Aufgrund der geringen Komplexität der Gesellschaft wird auf eine Kapitalflussrechnung verzichtet. Die Gesellschaft ist mit weiteren Schwestergesellschaften und der Gesellschafterin in eine Cash-Pool-Vereinbarung eingebunden, welche die Mittel der Gruppe zentral in optimierter Form verwalten lässt und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Mitgliedsgesellschaften der Poolvereinbarung sicherstellen soll. Die Poolführerschaft obliegt der Muttergesellschaft.

Insgesamt ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zufriedenstellend.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Wegen der Ausrichtung des Geschäftes an der Entwicklung von ENERCON wird die Ausgestaltung des Risiko-Chancen-Management-Systems (RCMS) in wesentlichen Teilen von ENERCON übernommen. Ganz überwiegend steht der praktische Nutzen des Systems für die Gesellschaft im Vordergrund. Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Unternehmensziele und zur Dokumentation der unternehmerischen Leitlinien zum Risikomanagement entsprechende unternehmenspolitische Grundsätze definiert.

Die Gesellschaft setzt sich sorgfältig mit den gegebenen Rahmenbedingungen auseinander. Die aus der Analyse abgeleitete Risikosteuerung führt im Ergebnis dazu, dass für das Unternehmen nicht akzeptable Risiken vermieden und nicht vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden.

Die Gesellschaft ist zusammen mit den an dem Cash-Pool teilnehmenden Schwestergesellschaften, mit ihrer primären Ausrichtung ein Teil der Wertschöpfungskette von ENERCON. Der weit überwiegende Anteil der erbrachten Leistungen der Gesellschaft für ENERCON führt zu einer starken Abhängigkeit, die als problematisch eingestuft wird, sofern ENERCON die bestehenden Kapazitäten auf längere Sicht nicht oder nicht in ausreichendem Maße abruft und in entsprechender Zeit keine anderweitigen Aufträge eingeworben werden können.

ENERCON als unser Hauptkunde befindet sich darüber hinaus in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der Muttergesellschaft geführten Cash-Pool auftreten, sofern aufgrund der Liquiditätslage des Cash-Pools Forderungen ihrer Mitglieder nicht ausgeglichen werden könnten oder Verbindlichkeiten der Cash-Pool-Mitglieder fällig gestellt werden müssten bzw. keine Refinanzierungsmöglichkeiten über den Cash-Pool mehr bestünden. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie mit unserer Muttergesellschaft bezogen auf die Finanzierung durch den Cash-Pool in einem laufenden Austausch, weshalb wir den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt haben.

Für das laufende Jahr ist auf Basis der bekannten Auftragslage und der primären Ausrichtung der Gesellschaft auf die Erbringung von Leistungen für ENERCON ein stabiler Geschäftsverlauf zu erwarten. Marktrisiken in Form unerwarteter Veränderungen sind daher nicht ersichtlich. Im Kerngeschäft werden Geschäfte in Fremdwährung nicht getätigt. Ausfall- und Schwankungsrisiken sind aufgrund der Kundenstruktur und -bonität sowie des Auftragsbestandes von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Rahmenbedingungen steigt das Durchschnittsalter der betreuten Anlagen an. Die Gesellschaft stellt sich diesem Trend mit Leistungen der von ENERCON angebotenen, bedarfsgerechten Leistungspakete. Das Hauptaugenmerk der Gesellschaft gilt in den nächsten Jahren der Nutzung von Vorteilen, die sich aus der Digitalisierung der Geschäftsprozesse ergibt. Dies führt potenziell zu erheblichen Effizienzsteigerungen im Service. Das Hauptaugenmerk gilt der Ausnutzung dieser Effizienzsteigerungen, um eine überdurchschnittliche Kapitalverzinsung zu erreichen.

Hinsichtlich der Planung und Kapazitätssteuerung sowie kostensenkender Maßnahmen steht die Gesellschaft in einem permanenten Austausch mit ENERCON, um möglichst frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Alle sonstigen, im Unternehmen identifizierten Risiken werden nach den vorstehenden Maßgaben analysiert und als nicht bestandsgefährdend eingestuft.

Auf Basis des geplanten, im Vergleich zum Berichtsjahr moderat steigenden Rohergebnisses, wird für das laufende Jahr ein positiver Geschäftsverlauf mit einem Jahresüberschuss vor Steuern in vergleichbarer Höhe erwartet. Die Eigenkapitalquote wird sich voraussichtlich nur unwesentlich ändern. Mit dem Ziel des unabhängigen und stetigen Aufbaus an Eigenkapital wird die Gesellschaft in Zukunft ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner sein.

Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen sind auch im Jahr 2021 weiterhin spürbar. Hinsichtlich vermeidbarer Gefährdungen Einzelner sowie zum Schutz der Gesundheitssysteme der Länder werden nach wie vor regierungsseitig drastische Einschränkungen in der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit angeordnet. Die Regelungen haben einen starken Einfluss auf die Arbeitswelt und schränken die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft im Allgemeinen erheblich ein. Sofern die im Zuge der Pandemie angeordneten Maßnahmen längerfristig Gültigkeit haben, kann dies für die Gesellschaft zu einer nachhaltigen Entwicklungsbeeinträchtigung führen.

 

Aurich, 12. Juli 2021

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

31. Dezember 2020 31.12.2019
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte 265.623,77 256.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.005.426,05 2.460.107,84
2.271.049,82 2.717.007,84
2.271.049,82 2.717.007,84

PASSIVA

31. Dezember 2020 31.12.2019
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 515.769,32 417.117,01
540.769,32 442.117,01
B. Rückstellungen 672.974,61 669.508,13
C. Verbindlichkeiten 1.057.305,89 1.605.382,70
2.271.049,82 2.717.007,84

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

2020
2019
1. Rohergebnis 11.538.549,44 10.248.177,88
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 6.621.043,33 5.710.690,82
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.377.837,57 1.231.068,38
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 12.002,87 5.146,78
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.359.102,63 3.260.263,97
5. Operatives Ergebnis 168.563,04 41.007,93
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 753,99 1,16
davon von Gesellschaftern 753,99 0,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.965,25 5.909,27
davon an Gesellschafter 6.965,25 5.908,11
8. Finanzergebnis -6.211,26 -5.908,11
9. Ergebnis vor Steuern 162.351,78 35.099,82
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 46.333,47 4.980,76
11. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 116.018,31 30.119,06
12. sonstige Steuern 17.366,00 16.511,00
13. Jahresüberschuss 98.652,31 13.608,06
14. Gewinnvortrag 417.117,01 403.508,95
15. Bilanzgewinn 515.769,32 417.117,01

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der WEC Installation GmbH mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregisternummer HRB 202424, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert.

Von den Offenlegungserleichterungen des § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt.

Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben.

Die weltweit aktive Unternehmensgruppe um die ENERCON GmbH (nachfolgend ENERCON genannt) als unser Hauptkunde befindet sich in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft aufgrund von Nichtauslastung bestehender Kapazitäten davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der Muttergesellschaft geführten Cash-Pool auftreten. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie mit unserer Muttergesellschaft bezogen auf die Finanzierung durch den Cash-Pool in einem laufenden Austausch, weshalb wir den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt haben. Wir verweisen zusätzlich auf die Ausführungen im Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

In die Bewertung der in Ausführung befindlichen Projekte wurden angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert der in Ausführung befindlichen Projekte über dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert liegt, wird diesem Umstand durch die Vornahme von Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Alle auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden am Abschlussstichtag grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Darin enthalten sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 10,3 (Vorjahr: T€ 38,4). Diese beinhalten sonstige Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 9,9 (Vorjahr: T€ 0,0).

Die Gesellschaft ist partiell in das Cash-Pooling der Unternehmensgruppe integriert. Die Forderungen hieraus sind in den Forderungen gegen die Gesellschafterin enthalten.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.057,3 (Vorjahr: T€ 1.605,4) sind innerhalb eines Jahres fällig. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 881,6). Diese beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 881,6).

Es bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten.

IV. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:

Art der sonstigen finanziellen Verpflichtung T€
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
- Miet- und Pachtverträge für 2021 325,0
- Miet- und Pachtverträge für 2022 bis 2025 242,2
- Miet- und Pachtverträge ab 2026 0,0
- Leasingverträge für 2021 18,7
- Leasingverträge für 2022 bis 2025 11,3
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen 22,3
Andere finanzielle Verpflichtungen
- Dauerschuldverhältnisse für 2021 316,0
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen 124,7
Summe 913,2

Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren aus Verträgen für die Nutzung von Lagerflächen und Räumlichkeiten.

Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Pauschalen sowie aus Dienstleistungsverträgen für die EDV-Wartung und Wach- und Sicherheitsdienste.

2. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2020 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 131 Mitarbeiter (Vorjahr: 124 Mitarbeiter) beschäftigt.

3. Organe

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Ewald Meyer

Herr Jan Mester

Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

4. Angaben zum Konzern

Die Windenergy Service B.V., Rotterdam, Niederlande, stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, welcher am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich ist.

5. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 515,8 auf neue Rechnung vorzutragen.

Anlagenspiegel

originäre Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Bilanzposten Stand 01.01.2020
Zugänge (Z) Umbuchungen (U)
Abgänge
Stand 31.12.2020
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 (Z) 12.002,87 12.002,87 0,00
(U) 0,00
0,00 (Z) 12.002,87 12.002,87 0,00
(U) 0,00
0,00 12.002,87 12.002,87 0,00
Abschreibungen
Bilanzposten kumuliert 01.01.2020 € Zuführung (Z) Umbuchungen (U) € Abgänge € kumuliert 31.12.2020 €
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 (Z) 12.002,87 12.002,87 0,00
(U) 0,00
0,00 (Z) 12.002,87 12.002,87 0,00
(U) 0,00
0,00 12.002,87 12.002,87 0,00
Buchwerte
Bilanzposten Stand 31.12.2020
Stand 31.12.2019
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
0,00 0,00
0,00 0,00

 

Aurich, 12. Juli 2021

Ewald Meyer, Geschäftsführer

Jan Mester, Geschäftsführer

Ergebnisverwendungsbeschluss und Feststellung des Jahresabschlusses

In der Gesellschafterversammlung vom 24. Dezember 2021 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss nebst Lagebericht handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

An die WEC Installation GmbH, Aurich

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der WEC Installation GmbH, Aurich, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WEC Installation GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

•entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie auf die Angaben in Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich ENERCON in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung befindet und der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet ist, sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt oder wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der Muttergesellschaft geführten Cash-Pool auftreten. Wie in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie in Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

•identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

•gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leer, 19. Juli 2021

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