Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 12513
Eingetragen
14.5.1992
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Betrieb eines Büros zur Projektierung von Anlagen der Starkstrom-, Nachrichten- und Informationstechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Grüner
seit 7.8.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Peter Lorenz Grüner
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Peter Lorenz Grüner
Hauptstraße 21, 86868 Mittelneufnach / OT Reichertshofen
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Peter Grüner GmbH

Mittelneufnach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 11.902,06 17.663,49
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,53 8,53
II. Sachanlagen 11.893,53 16.377,13
III. Finanzanlagen 0,00 1.277,83
B. Umlaufvermögen 28.132,99 28.335,19
I. Vorräte 6.288,88 11.965,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.191,66 5.719,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.652,45 10.649,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.266,20 1.857,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 41.301,25 47.856,43

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 17.846,46 16.453,77
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 9.546,23 17.614,54
III. Jahresüberschuss 1.392,69 8.068,31
B. Rückstellungen 976,61 652,83
C. Verbindlichkeiten 22.478,18 30.749,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 41.301,25 47.856,43

Anhang

Die Firma Peter Grüner GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.


§ 284 (2) Nr. 1 HGB

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Der Jahresabschluss der Peter Grüner GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte die Abschreibungen nach linearer Methode.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Der Inventurwert zum 31.12.2010 wurde von der Berichtsfirma übermittelt und ohne materielle, rechnerische und zahlenmäßige Überprüfung in den Bilanzbericht aufgenommen. Bei der Bewertung und körperlichen Aufnahme habe ich nicht mitgewirkt. Die teilfertigen Arbeiten wurden anhand der von der Firma übergebenen Listen bewertet und in den Bilanzbericht aufgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

§ 284 (2) Nr. 2 HGB

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.



§ 284 (2) Nr. 3 HGB

Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.



§ 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.



§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

§ 285 S. 1 Nr. 1 b HGB

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.



§ 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden.



§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Als alleiniger Gesellschafter ist Herr Peter Grüner zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt.



§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwendung des § 255 (4) S. 3 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.

§ 264 (2) S. 2 HGB

Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt

Hierzu sind keine Angaben zu machen.



§ 264 (1) S. 2, § 265 (2) S. 2, § 264 (2) S. 3 HGB

Angabe von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr

Hierzu sind keine Angaben zu machen.



§ 268 (4) S. 2, § 268 (5) S. 3 HGB

Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen

Angaben entfallen, da im Wirtschaftsjahr keine diesbezüglichen Posten vorhanden waren.



§ 277 (2) S. 2, § 277 (4) S. 2 HGB

Erläuterungen von Außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung

Hierzu sind keine Angaben zu machen.

§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.



EGHGB Art. 28 Abs. 2

Angabe des Fehlbetrages bei den Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen i. S. v. Art. 28 Abs. 1 EGHGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da dieser Sachverhalt im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden ist.



Sonstige Angaben:

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Rechte und Pflichten:

Darlehen von Gesellschafter € 10.000,00


Weitere Angaben:

Weitere Angaben sind nicht zu machen


Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.



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