Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
expertia.de GmbHLiquidiert
22083 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
expertia.de GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Expertia.de GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes waren keine Anpassungsbuchungen vorzunehmen. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: • Angaben zum Jahresabschluss insgesamt • Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten • Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses • Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung • Sonstige Angaben Gliederung und Darstellung Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. Wie im Vorjahr wurde der Anlagenspiegel der Bilanz beigefügt. 2. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Umlaufvermögen Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken bewertet. Die Bewertung der flüssigen Mittel und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterung der Umsatzerlöse Der Ausweis der Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach Abzug von Skontobeträgen und Erlösschmälerungen. Abschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine Abschreibungen nach allein steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Versicherungen und Beiträge, Werbekosten, Internetkosten sowie sonstige Verwaltungskosten. 4. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Person durchgeführt: • Lars Lüke, Hamburg (Kaufmann) Die Geschäftsführung ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angaben der Bezüge des Geschäftsführers wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Verbindlichkeitenspiegel
Vermögens- Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Berichtsgesellschaft ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Hamburg, den 28.03.2012 Lars Lüke, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.03.2012 |
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