Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 204639
Vorher
MAK Projektentwicklungsgesellschaft mbHAOP Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
22.6.2010
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Erwerb von Grundbesitz, dessen Bebauung sowie dessen Vermietung und Verwaltung und die damit wirtschaftlich im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Ali Orke
seit 6.10.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

AOP Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

Aktivseite

31.12.2015 31.12.2015
EUR EUR
A. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. sonstige Vermögensgegenstände   25.000,00
- davon gegen Gesellschafter in EUR: 25.000,00    
SUMME AKTIVA   25.000,00

Passivseite

   
  31.12.2015 31.12.2015
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00
SUMME PASSIVA   25.000,00

Gewinn- und Verlustrechnung 2015

EUR
1. Umsatzerlöse 0
4. sonstige betriebliche Erträge 0,00
8. sonstige betriebliche Aufwendungen 0,00
20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Rückstellungen

Rückstellungen haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Ali Orke, Dießelweg 2, 26135 Oldenburg.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Oldenburg, den 30.05.2016

gez. Orke, Geschäftsführer

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