Force15 GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roksana Kaczmarek seit 27.5.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wolf Schuster GmbHWildauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben. Sämtliche Änderungen von Vorschriften durch das BilMoG werden - soweit zutreffend - ab dem Geschäftsjahr 2010 angewendet. Auf Anpassung der Vorjahreswerte wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Posten der Bilanz sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar gem. § 265 Abs. 2 HGB. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Die Gesellschaft hat die Änderungen der Vorschriften zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die sich durch das BilMoG ergeben, erstmalig für das Geschäftsjahr 2010 angewendet. Die sich aus der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften ergebenden ergebniswirksamen Auswirkungen sind - soweit gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB geboten - in der Gewinn- und Verlustrechnung im außerordentlichen Ergebnis erfasst. In den Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt eine Einstellung der Unterschiedsbeträge in die Gewinnrücklagen. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses macht die Gesellschaft soweit möglich von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch. Insbesondere erfolgt keine Erfassung von latenten Steuern in der Handelsbilanz - § 274 a Nr. 5 HGB. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. Beteiligungen waren nicht vorhanden. Ausleihungen waren nicht vorhanden. Wertpapiere des Anlagevermögens waren nicht vorhanden. 3. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. 4. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. 5. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 6. RückstellungenDie Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Drohverlustrückstellungen waren nicht zu bilden. 7. PensionsrückstellungenPensionszusagen wurden nicht erteilt. IV. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzI. AllgemeinesIn der Bilanz sind keine Vermögensgegenstände bzw. Schulden enthalten, die unter mehrere Posten der Bilanz fallen. II. AktivpostenEs bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Das nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Ergebnis weicht vom handelsrechtlichen Ergebnis hinsichtlich der Abschreibung nach § 7g Abs.2 EStG n.F. ab. III. Eigenkapital und Sonderposten mit RücklagenanteilEs wurden keine Ergebnisanteile in andere Gewinnrücklagen eingestellt. IV. RückstellungenPensionszusagen wurden nicht erteilt. V. VerbindlichkeitenEs bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. C. Sonstige VerpflichtungenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 13. Juni 2017 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. D. Ergänzende AngabenI. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Geschäftsführer
Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2016 Ronny Hammerschmidt 28.04.2017 Königs Wusterhausen (Datum) (Ort) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.6.2017. |
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