Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 9882
Eingetragen
1.6.2006
Branche
Montage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und MessenHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen ObjektmöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
- die Montage von vorgefertigten Ladenbauteilen, - der Trockenbau, - die Vorplanung von Ladeneinrichtungen und die Kundenbetreuung, - die Lagerhaltung für Dritte, - der An- und Verkauf von Ladenbauteilen sowie - die Entsorgung von Stahlmöbeln

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Roksana Kaczmarek
seit 27.5.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zyrardow (Polen)
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wolf Schuster GmbH

Wildau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 23.869,00 32.528,00
I. Sachanlagen 23.869,00 32.528,00
B. Umlaufvermögen 74.387,35 60.996,26
I. Vorräte 633,52 746,59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 49.560,25 49.861,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 24.334,04 25.833,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.193,58 10.388,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.891,46 3.055,88
Summe Aktiva 101.147,81 96.580,14

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 85.661,11 86.534,41
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 61.537,41 65.673,89
III. Jahresfehlbetrag 876,30 4.139,48
B. Rückstellungen 3.813,79 4.306,09
C. Verbindlichkeiten 11.672,91 5.739,64
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11.672,91 5.739,64
Summe Passiva 101.147,81 96.580,14

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben. Sämtliche Änderungen von Vorschriften durch das BilMoG werden - soweit zutreffend - ab dem Geschäftsjahr 2010 angewendet. Auf Anpassung der Vorjahreswerte wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Posten der Bilanz sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar gem. § 265 Abs. 2 HGB.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Die Gesellschaft hat die Änderungen der Vorschriften zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die sich durch das BilMoG ergeben, erstmalig für das Geschäftsjahr 2010 angewendet. Die sich aus der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften ergebenden ergebniswirksamen Auswirkungen sind - soweit gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB geboten - in der Gewinn- und Verlustrechnung im außerordentlichen Ergebnis erfasst. In den Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt eine Einstellung der Unterschiedsbeträge in die Gewinnrücklagen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses macht die Gesellschaft soweit möglich von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch. Insbesondere erfolgt keine Erfassung von latenten Steuern in der Handelsbilanz - § 274 a Nr. 5 HGB.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Beteiligungen waren nicht vorhanden.

Ausleihungen waren nicht vorhanden.

Wertpapiere des Anlagevermögens waren nicht vorhanden.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Drohverlustrückstellungen waren nicht zu bilden.

7. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

In der Bilanz sind keine Vermögensgegenstände bzw. Schulden enthalten, die unter mehrere Posten der Bilanz fallen.

II. Aktivposten

Es bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.

Das nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Ergebnis weicht vom handelsrechtlichen Ergebnis hinsichtlich der Abschreibung nach § 7g Abs.2 EStG n.F. ab.

III. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Es wurden keine Ergebnisanteile in andere Gewinnrücklagen eingestellt.

IV. Rückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

V. Verbindlichkeiten

Es bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 13. Juni 2017 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

D. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Ratsch Regina Gesellschafter-Geschäftsführer Einzelvertretung
Hammerschmidt Ronny Geschäftsführer Einzelvertretung

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2016

Ronny Hammerschmidt

28.04.2017 Königs Wusterhausen

(Datum) (Ort)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.6.2017.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

26 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.