nordbahn Verkehrsgesellschaft Nord mbH
Selbe AdresseBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Dubberke seit 1.8.2023 | Prokura |
Matthias Meyer seit 3.2.2023 | Geschäftsführer |
Marco Daniel seit 21.6.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Land Schleswig Holstein, Finanzministerium | 50.00% |
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AKN Eisenbahn GmbHKaltenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die AKN Eisenbahn GmbH wird unter der Nummer HRB 19714 Kl im Handelsregister beim Amtsgericht Kiel geführt und hat ihren Sitz in Kaltenkirchen. Sie ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Bei der Gliederung des Anlagevermögens wurden die besonderen Formvorschriften für Verkehrsunternehmen beachtet. Angaben, bei denen ein Wahlrecht zur Angabe in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung besteht, wurden grundsätzlich in den Anhang aufgenommen. Die gemäß § 268 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zu vermerkenden Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten wurden aus Gründen der Klarheit ebenfalls im Anhang dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten - ggf. vermindert um erhaltene Zuschüsse der öffentlichen Hand - bewertet, die um planmäßige lineare Abschreibungen über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vermindert sind. Der EDV-Software und den Nutzungsrechten (Lizenzen für Software und Grunddienstbarkeiten) liegen Nutzungsdauern zwischen ein und fünf Jahren zugrunde. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die Zuschüsse der öffentlichen Hand und anderer Zuschussgeber abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen Methode unter analoger Anwendung der amtlichen Abschreibungstabellen vorgenommen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen wurden auf der Grundlage betriebsindividueller Durchschnittsstundensätze und Gemeinkostenzuschläge errechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250 wurden bis zum Geschäftsjahr 2019 im Zugangsjahr in voller Höhe als Aufwand gebucht. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von EUR 250,01 bis EUR 1.000 ist in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten eingerichtet worden, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Ab dem Geschäftsjahr 2020 werden Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 im Anlagevermögen dargestellt und im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder im Fall voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei der Bewertung der Aktiv-Werte der Rückdeckungsversicherung für Pensionen wurde eine Dynamisierung der künftigen Beiträge von 2,5 % angenommen, Leistungserhöhungen der Pensionskasse sind nicht geplant. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen sind die HEUBECK- Richttafeln 2018G. Als Rechnungszins wird, je nachdem auf welchen Beitragszahlungen die Anwartschaften bzw. laufenden Renten beruhen, ein Satz von 1,10 % (Beiträge ab 2020), von 2,25 % (Beiträge ab 2018), von 3,5 % (für Beiträge ab 2007 bis 2017) bzw. 3,0 % (für Beiträge davor) verwendet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind grundsätzlich mit gewogenen Durchschnittspreisen auf der Basis der Anschaffungskosten bewertet. Bei gebrauchten Materialien und bei Tauschteilen erfolgte eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Abwertungen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips wurden vorgenommen. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dabei erfolgte die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Die Berechnung in den versicherungsmathematischen Gutachten erfolgte unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G nach Maßgabe des notwendigen Erfüllungsbetrages und gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit einem durch die Deutsche Bundesbank bekanntzugebenden Diskontierungssatz auf Basis eines 10-jährigen Durchschnitts. Der Unterschied zu der Bewertung mit einem Rechnungszins auf Basis eines 7-jährigen Durchschnitts beträgt TEUR 487. Der Rechnungszinssatz beträgt 1,82 % für Pensionen (Vorjahr: 1,78%) und 1,74 % für ähnliche Verpflichtungen (Vorjahr: 1,44 %). Die jährliche Steigerung der pensionsfähigen Einkommen wurde mit 2,5 % und die Anpassung der laufenden Renten mit 1 % angenommen. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und Kostensteigerungen bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben zur Bilanz Entwicklung des Anlagevermögens Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen, der als Anlage beigefügt ist. Anteilsbesitz Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind in der folgenden Aufstellung unter Angabe von Eigenkapital und Jahresergebnis der letzten verfügbaren Jahresabschlüsse dargestellt:
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche ausgewiesene Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In der Gesellschafterversammlung am 23.06.2023 wurde beschlossen, den Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 13.157 sowie den Jahresüberschuss des Jahres 2022 in Höhe von TEUR 6.382 in die Anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für: Urlaubs- und Überstundenansprüche (TEUR 1.060), ausstehende Rechnungen (TEUR 3.738), sowie Umlageverpflichtungen an die Haftpflichtversicherung (TEUR 445) im Zusammenhang mit Unfallschäden. Fristigkeiten von Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten ergeben sich aus der folgenden Darstellung:
Die in den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthaltenen Kredite in Höhe von TEUR 5.000 (Vorjahr: TEUR 15.000) werden im Rahmen einer revolvierenden Finanzierung regelmäßig prolongiert. Für TEUR 34.522 der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 14 Triebwagen inkl. Ersatzteile als Sicherheit übereignet. Ein weiterer Betrag von TEUR 278 ist durch 84 Fahrausweisautomaten besichert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet mit TEUR 3.378 im Wesentlichen Abschlagszahlungen zum Verkehrsvertrag Netz Süd für das Jahr 2024. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erzielt und gliedern sich wie folgt:
Da die Verkehrseinnahmen für das Jahr 2023 im Schleswig-Holstein Tarif (SHT) und im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) noch nicht endgültig auf die Verkehrsunternehmen aufgeteilt sind, wurden die Umsatzerlöse auf Basis der Vorjahre in Verbindung mit Hochrechnungen bzw. vorläufigen Abrechnungen geschätzt. In den Umsatzerlösen aus Personenverkehr sind außergewöhnliche Erträge aus Ausgleichszahlungen im Rahmen des Verkehrsvertrages für Kosten des Schienenersatzverkehrs 2023 im Rahmen der Elektrifizierung der AKN-Linie A1 in Höhe von TEUR 5.720 sowie für die Mindereinnahmen aus der Einführung des Deutschlandtickets ab Mai 2024 in Höhe von TEUR 3.066 (Vorjahr: TEUR .4.431) enthalten. Darüber hinaus werden Korrekturen im Rahmen der Ausgleichszahlungen für Mindereinnahmen für die Folgewirkungen aus der Corona-Pandemie sowie der Einführung des 9-Euro-Tickets für das Jahr 2022 in Höhe von - TEUR 519 ausgewiesen. Zudem ist die Abrechnung des SHT für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von TEUR 600 und die Abrechnung des Verkehrsvertrages für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von TEUR 253 in den Umsätzen aus Personenverkehr dargestellt. Gegenläufig sind hier Aufwendungen aus der Neukalkulation der Überkompensationsregelung des Verkehrsvertrages Süd 2022 in Höhe von TEUR 1.580 enthalten. Die tatsächliche Abrechnung der Überkompensationsregelung aus dem Verkehrsvertrag Süd steht für die Jahre ab 2019 weiterhin aus. Die Zinsaufwendungen beinhalten Aufzinsungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 380 (Vorjahr: TEUR 1.170). Die folgende Übersicht zeigt die in den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen periodenfremden bzw. neutralen Bestandteile:
Der Posten "Umsatzerlöse" beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Abrechnung des SHT für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von TEUR 600, Aufwendungen aus der Abrechnung bzw. Neukalkulation des Verkehrsvertrages für die Jahre 2019 bis 2022 in Höhe von TEUR 1.094 und Aufwendungen aus der Rückzahlung von Beihilfen im Rahmen der Corona-Pandemie von TEUR 425. Die "Auflösung von Rückstellungen" betrifft mit TEUR 213 überwiegend den Rückbau bzw. die Instandhaltung von Gleisanlagen, mit TEUR 158 die Rückstellung für Schadensregulierung des Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen VVaG und mit TEUR 104 Verbundaufgaben des hvv. Aufgrund von unterschiedlichen Wertansätzen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz fallen aktive latente Steuern für Rückstellungen (TEUR 5.502) und für in den nächsten fünf Jahren verrechenbare Verlustvorträge (TEUR 4.832) an. Auf eine Aktivierung der latenten Steuerforderungen wird gem. § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Als Ergebnis des Geschäftsjahres wird ein Jahresüberschuss von TEUR 3.691 (Vorjahr: TEUR 6.382) ausgewiesen. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.691 auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Sonstige Angaben
Organe Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2023:
Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für Ihre Tätigkeit keine Vergütungen. Die Gesellschaft hat für Pensionsverpflichtungen gegenüber einem ehemaligen Vorstand Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von TEUR 605 gebildet. Geschäftsführer der AKN waren:
Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Bezüge der Geschäftsführer TEUR 183,2 brutto. Es handelte sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Bezüge und Leistungszusagen. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Für den Konsortialdarlehensvertrag zur Finanzierung der Triebfahrzeuge der 1. nordbahn Fahrzeuggesellschaft GmbH & Co. KG hat die AKN eine Mithaftung für die Zahlungsansprüche aus den Darlehen in Höhe von TEUR 84.800 übernommen. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als nicht wahrscheinlich eingeschätzt, weil davon auszugehen ist, dass der Kapitaldienst durch den abgeschlossenen Verkehrsvertrag der Tochtergesellschaft NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG (NBE) mit dem Land Schleswig-Holstein gedeckt wird. Weiterhin hat die AKN Bürgschaften zur Absicherung von Finanzierungsvereinbarungen der NBE übernommen. Die Gesamthöhe der Bürgschaften lautet über TEUR 5.750. Zusätzlich besteht eine Mithaftung der AKN für einen Rahmenkreditvertrag über maximal TEUR 5.000 ebenfalls für die NBE. Aus Miet- und Leasingverträgen sowie aus genehmigten Investitionen ergeben sich zukünftige finanzielle Verpflichtungen von TEUR 104.156 für 2024 und TEUR 207 ab 2025. Entsprechenserklärungen nach dem Corporate Governance Kodex -Schleswig-Holstein (CGK-SH) und dem Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) Die Entsprechenserklärungen im Sinne des § 161 AktG wurden für das Geschäftsjahr 2023 abgegeben und auf der Internetseite der AKN Eisenbahn GmbH unter www.AKN.de veröffentlicht. Abschlussprüferhonorar Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten ein Gesamthonorar des Abschlussprüfers RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 47,1. Es entfällt mit TEUR 23,8 auf Abschlussprüfungsleistungen und mit TEUR 23,3 auf sonstige Beratungs- und Prüfungsleistungen. VII. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Es sind keine Vorgänge vorhanden. VIII. Angaben zu getrennten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 7 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) für einzelne Tätigkeitsbereiche Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden verursachungsgerecht den Haupt- und Nebenkostenstellen der unterschiedlichen Bereiche direkt zugewiesen. Für die nicht direkt zurechenbaren Posten erfolgte die Zuordnung zunächst auf Hilfskostenstellen, deren Umlage sachgerecht im Wesentlichen nach Personalkosten-, Umsatz- und Personenbeförderungskilometer- Schlüsseln sowie im Verhältnis der Restbuchwerte des Anlagevermögens vorgenommen wurde. Bilanz des Eisenbahnverkehrsunternehmens zum 31. Dezember 2023:Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung des Eisenbahnverkehrsunternehmens vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023:
Die Umlagen der anderen Geschäftsbereiche sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Bilanz des Eisenbahninfrastrukturunternehmens inkl. der Serviceeinrichtungen Fahrzeuge zum 31. Dezember 2023:Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens inkl. der Serviceeinrichtungen Fahrzeuge vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023:
Die Umlagen der anderen Geschäftsbereiche sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Kaltenkirchen, den 31.03.2024 AKN Eisenbahn GmbH Der Geschäftsführer Matthias Meyer Entwicklung des Anlagevermögens der AKN Eisenbahn GmbH, Kaltenkirchen, im Geschäftsjahr 2023
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1. Allgemeines Die AKN Eisenbahn GmbH (AKN) ist ein seit 1883 bestehendes und in der Region Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg verwurzeltes Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen. Sie betreibt mit rd. 330 Mitarbeitenden in dieser Region Schienenpersonennahverkehr und nimmt dabei die Aufgaben eines integrierten Eisenbahnverkehrs- und eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens wahr. Dabei wird die Infrastruktur durch die AKN betrieben und unterhalten. Mit eigenen Schienenfahrzeugen betreibt die AKN öffentlichen Personennahverkehr auf überwiegend eigener Infrastruktur auf den Linien
Diese Eisenbahnverkehrsleistungen werden seit 2018 im Rahmen eines direkt vergebenen Verkehrsvertrages erbracht. Auf diesen Strecken werden Betriebsleistungen in Höhe von rund 2,8 Mio. Zugkilometer erbracht, dabei werden pro Jahr rund 10 Mio. Fahrgäste (Stand 2023) befördert. Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein sind zu je 50 % an der AKN beteiligt. 2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 1 Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 war durch die anhaltenden Unsicherheiten der vorangegangenen und anhaltenden Krisen geprägt. Nachdem die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Quartalen in etwa stagnierte, hat sich im vierten Quartal die Dynamik der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung merklich abgekühlt. Für das Gesamtjahr 2023 ergibt sich dadurch ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,3%. Damit konnte sich die Erholung der Konjunktur vom tiefen Einbruch im Corona Jahr 2020 insbesondere aufgrund hoher Preissteigerungen begleitet von ungünstigen Finanzierungsbedingungen nicht weiter fortsetzen. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Aufgrund der weiteranhaltenden Kaufzurückhaltung und der infolgedessen nachwirkenden Kaufkraftverluste ist der private Konsum im Jahr 2023 um 0,8 % zurückgegangen. Dieser Effekt hat sich jedoch zum Jahresende leicht erholt und hat somit positive Impulse für den Rückgang der Inflation ergeben. Damit lag der private Konsum immer noch etwas unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019.
1
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/konjunktur-und-wachstum.html
Auch im Bereich der Rohstoffpreise hat sich die bereits zum Ende des Jahres 2022 eingetretene Beruhigung der Preise an den Rohstoffmärkten weiter fortgesetzt und es konnte auch hier ein leichter Preisrückgang beobachtet werden. Die Preise blieben aber im Vergleich zu den Vorjahren auf einem weiterhin hohen Niveau. Die AKN ist davon mittelbar und unmittelbar auf vielen Ebenen betroffen. Stark betroffen sind energieaffine Produkte mit besonderem Fokus auf Materialien im Infrastrukturbereich (u.a. wegen der energieintensiven Produktion von Stahl, Zement, Beton). Ebenfalls rückläufig stellten sich die staatlichen preisbereinigten Konsumausgaben mit -1,7 % gegenüber dem Vorjahr dar. Darin spiegelt sich die Normalisierung der Staatsausgaben nach der deutlichen Ausweitung während der Corona-Pandemie wider. Der Arbeitsmarkt zeigte sich trotz der konjunkturellen Schwächephase robust; die Erwerbstätigkeit nahm im Jahresverlauf weiter zu (+0,7 %; 333.000 Personen) und erreichte im Jahresdurchschnitt 2023 einen historischen Höchststand von knapp 46 Mio. Personen. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Positiv ist die Entwicklung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte zu werten, die im Jahr 2023 um +5,9 % spürbar zunahmen. Sowohl die Arbeitnehmerentgelte (+6,7 %), als auch die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (+6,5 %) lagen dabei deutlich im Plus. Gestützt wurden die Einkommensentwicklungen neben spürbaren Lohnsteigerungen auch von staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung des inflationsbedingten Kaufkraftverlustes wie den Energiepreisbremsen, der Möglichkeit zu steuerfreien Inflationsausgleichsprämien und Erhöhungen der Sozialleistungen (Wohngeld, Bürgergeld, Erhöhung Kindergeld). Trotz der schwachen Frühindikatoren (leichter Rückgang der Inflation und gestiegene Reallöhne) ist auch zum Ende des Jahres keine konjunkturelle Trendwende eingetreten. Insgesamt wurde die Konjunktur, insbesondere aufgrund der erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Preisanstiegs, der weltweit schwachen Entwicklung, den Unsicherheiten infolge anhaltender oder neuer geopolitischer Krisen, rückläufige Investitionen, Verzögerungen in den Lieferketten sowie weiteren Zinssteigerungen gebremst. 3. Branchenentwicklung Als Weiterentwicklung des im Vorjahr zeitlich befristet eingeführten Neun-Euro-Tickets, wurde zum 1. Mai 2023 das Deutschlandticket zum Preis von EUR 49 pro Monat als dauerhaftes Angebot eingeführt und ist seitdem in digitaler Form in einem monatlich kündbaren Abonnement verfügbar. Wie schon der Vorgänger (9-Euro-Ticket) soll auch das Deutschlandticket zu einer finanziellen Entlastung infolge der stark gestiegenen Energiepreise beitragen. Gleichzeitig soll damit ein Anreiz zur vermehrten Nutzung des ÖPNV und durch den Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn auch eine klimafreundliche Wirkung entstehen. Gemäß ersten Schätzungen des VDV wurde das Ticket im Jahr 2023 von 11 Mio. Kund:innen erworben, wovon 47 % Neuabonnent: innen sind, die den ÖPNV vorher mit Einzelfahrscheinen oder Zeitkarten ohne Abo genutzt haben. Im Einführungsjahr beteiligte sich der Bund hälftig an den Kosten für das Deutschlandticket und stellt dafür ab 2023 insgesamt jährlich EUR 1,5 Mrd. zur Verfügung. Den gleichen Betrag steuern die Länder bei. Auch Mindereinnahmen, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen. Insbesondere die Einführung des Deutschlandtickets führte im ersten Halbjahr des Jahres 2023 zu einem Anstieg des Fahrgastaufkommens von 10% gegenüber dem Vorjahr. Im Eisenbahnnahverkehr (einschließlich S-Bahnen) stieg die Zahl der Fahrgäste sogar um 14 % auf über 1,2 Mrd. Trotz des Anstiegs der Fahrgastzahlen waren im Linienverkehr mit Bussen und Bahnen allerdings noch immer 13 % weniger Fahrgäste unterwegs als vor der Corona- Pandemie. Im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) erhöhte sich 2023 die Nachfrage, was durch die Einführung des Deutschlandtickets begünstigt wurde. Somit entwickelte sich die Nachfrage im HVV von 914,1 Mio. Fahrgästen im Jahr 2022 auf 1.041,6 Mio. Fahrgäste in 2023 (+14 %). Verglichen mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 sind dies 5% weniger Fahrgäste. Auf der Einnahmenseite ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen. Somit steigen die Einnahmen im HVV Raum von EUR 621,1 Mio. in 2022 auf EUR 782,7 Mio. in 2023 (+26 %). Im Vergleich zum Vor Corona Jahr 2019 liegen die Einnahmen noch mit - 12% zurück. Die Prognosen des hvv für das Jahr 2024 sind ebenfalls positiv (Stand Anfang April 2024). Der hvv erwartet einen Zuwachs im Fahrgastaufkommen auf 1.100 Mio. Fahrgäste (+ 5 % zu 2023). Darin berücksichtigt ist bereits eine Mehrnachfrage aufgrund der Einführung des 49-Euro-Tickets (Deutschlandtickets). Auf der Einnahmenseite wird hingegen ein Rückgang um 6,7 % auf ca. EUR 730 Mio. erwartet. 4. Geschäftsverlauf der Gesellschaft Im Jahr 2017 wurde der Verkehrsvertrag "Netz Süd" mit dem Land Schleswig-Holstein abgeschlossen. Der Vertrag basiert auf den Regelungen der Europäischen Union zur Vergabe von Eisenbahnverkehrsleistungen und Regelungen des Allgemeinen Eisenbahnrechts. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre ab dem Jahr 2018 bis zum Jahr 2027. Das Netz Süd umfasst Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs mit jährlich rd. 2,3 Mio. Nutzkilometern auf den Linien A1 (Neumünster - Kaltenkirchen - Hamburg Eidelstedt) und A3 (Ulzburg-Süd - Elmshorn). Weiterhin wurden im Jahr 2020 die Verkehrsleistungen, die die AKN bisher als Auftragsleistungen für die VGN auf der Linie A2 (Ulzburg-Süd - Norderstedt Mitte) erbracht hat, im Rahmen einer "Direktvergabe" ab 1. Januar 2021 an die AKN vergeben. Die zusätzlichen Leistungen wurden in den bestehenden Verkehrsvertrag "Netz Süd" integriert. Die vier VTA-Triebwagen der VGN wurden von der AKN übernommen. Die Betriebsleistungen erhöhen sich um jährlich rd. 350.000 Nutzkilometer. Durch Zubestellungen erhöhte sich die Betriebsleistungen seitdem auf inzwischen etwa 2,8 Mio. Zkm. Im August 2023 wurden die Linien der AKN aufgrund der Baumaßnahmen zur Elektrifizierung der Strecke Hamburg Eidelstedt bis Kaltenkirchen geändert. Seit dem 20. August 2023 sind die folgenden Linienverläufe gültig:
Die Leistungen werden mit 18 VTA-Triebwagen, 14 Lint 54-Triebwagen und einem von Transdev-Gruppe angemieteten Lint 41-Triebwagen erbracht. Die Infrastrukturkosten für die Stationen und den Fahrweg sind, wie bei SPNV-Verkehrsverträgen üblich, durchlaufende Posten. Um die Nutzungsdauer der eingesetzten VTA-Triebwagen zu verlängern, erfolgte in den Jahren 2019 bis 2022 eine umfangreiche Ertüchtigung der Fahrzeuge. Verglichen mit dem Vorjahr blieb die Betriebsleistung von 2.818.414 km im Jahr 2022 im Vergleich zu 2.827.976 km im Jahr 2023 auf gleichem Niveau. Die AKN Eisenbahn GmbH hat am 16. Januar 2023 im Auftrag der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein begonnen, für den zukünftigen S-Bahn-Verkehr nach Kaltenkirchen ihre Infrastruktur zu elektrifizieren und auszubauen. Dafür werden Oberleitungen, Stromschienen, Brücken, Stützwände und ein zweites Gleis zwischen Eidelstedt und Eidelstedt Zentrum sowie zwischen Quickborn und Ellerau gebaut. Alle Bahnsteige werden auf eine Länge von 138 m und eine Höhe von 96 cm für ein barrierefreies Ein- und Aussteigen gebracht. Die AKN hat die VHH mit der Durchführung des Ersatzverkehrs mit Bussen während der Sperrpausen für das Projekt beauftragt. Diese Maßnahmen werden in vier Bauphasen durchgeführt:
Das Fahrgastaufkommen auf den AKN-Linien A1, A2 und A3 im Geschäftsjahr 2023 lag mit 10.544.571 Fahrgästen um 10,9 % höher als im Vorjahr. 5. Infrastruktur Die AKN wurde im Jahr 2012 durch das Land Schleswig-Holstein mit der Ertüchtigung der Strecke Kiel - Schönberger Strand für den Personenverkehr beauftragt. Der Streckenabschnitt Kiel-Gaarden bis Oppendorf wurde bereits durch die AKN erfolgreich erneuert. Die Erneuerung des Abschnitts von Oppendorf bis Schönberg (Los 3) hat begonnen und wird voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein. Voraussetzung für die Instandsetzung des Abschnittes war der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Verein Verkehrsamateure und Museumsbahn e.V. für den Abschnitt Schönberg - Schönberger Strand. Dieser Vertrag wurde am 02.06.2023 unterzeichnet. Der Planfeststellungsantrag für die Erneuerung von sechs Bahnhöfen und Haltepunkten sowie für drei Linienverbesserungen wurde Anfang 2019 beim Amt für Planfeststellung (APV) zur Prüfung eingereicht. Die Auslegung durch das Amt für Planfeststellung erfolgte vom 15.03.2023 bis 14.04.2023. Nach Abschluss der Auslegung hat AKN die Bearbeitung der Synopse durchgeführt. Im März 2024 fand der erste Erörterungstermin statt, ein weiterer wird im April stattfinden, die weiter Bearbeitung durch das APV kann somit wie geplant erfolgen. Im August 2014 erhielt die AKN den Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein zur Erarbeitung der ersten "Leistungsphasen" für die Elektrifizierung des Streckenabschnitts Kaltenkirchen-Hamburg-Eidelstedt (A1 Süd). Als Bestandteil dieser Streckenelektrifizierung sollen die eingleisige "Höhenfreie Einfädelung" in Hamburg sowie der ebenfalls noch eingleisige Streckenabschnitt zwischen Quickborn und Ellerau zweigleisig ausgebaut werden. Für den Streckenabschnitt in Hamburg liegt der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss seit dem 21. Januar 2019 vor. Seit dem 28. Februar 2022 liegt ebenfalls der Planfeststellungsbeschluss mit Sofortvollzug für das Land Schleswig-Holstein vor. Auf Basis der vorliegenden Planfeststellungsbeschlüsse erfolgte im Jahr 2022 die Forcierung der Ausführungsplanung. Bereits im Dezember 2022 sind vorbereitende Maßnahmen entlang der Strecke umgesetzt worden. Seit dem 16.01.2023 befindet sich die AKN in der Umsetzung. Aktuell wird die Betriebsaufnahme der S-Bahn Hamburg für 12/2028 angestrebt. Im Jahr 2020 erhielt die AKN Eisenbahn GmbH den Auftrag der NAH.SH GmbH zur Wiederherstellung der Befahrbarkeit der Strecke Rendsburg - Rendsburg-Seemühlen und deren Ertüchtigung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Ziel der Ertüchtigung ist die Wiederinbetriebnahme der derzeit betrieblich inaktiven Schieneninfrastruktur. Die Reaktivierung der Bahnstrecke für den SPNV betrifft insbesondere die Ertüchtigung des Oberbaus für eine Streckengeschwindigkeit von 80 km/h, die umfassende Modernisierung der Bahnübergänge und den Bau der Bahnsteige in Rendsburg-Mastbrook und Rendsburg-Seemühlen. Die Ertüchtigung des Oberbaus sowie die Herstellung der Bahnübergänge konnte im Jahr 2023 erfolgreich umgesetzt werden. Für den Neubau der Bahnanlagen (Bahnsteige) hat die AKN im Juli 2023 den Planfeststellungsantrag beim APV eingereicht. Erst nachdem der Plan festgestellt werden konnte, wird die Umsetzung der Bahnsteige erfolgen. Parallel zum Planfeststellungsverfahren ist die Zugsicherung durch den Neubau eines ESTWs (elektronisches Stellwerk) zu gewährleisten. Im Jahr 2023 hat die AKN die notwendigen Planungen forciert. Ziel ist es, dass in 2024 die Ausschreibung erfolgt und eine Umsetzung bis 2026 gewährleistet wird. Im Auftrag der NAH.SH GmbH plant die AKN seit Anfang 2020 den Umbau ihres Betriebsbahnhofes Fehmarn-Burg. Nach Fertigstellung der Fehmarnbeltquerung sollen im Bahnhof Fehmarn-Burg zusätzlich Fernreisetraktionen abgefertigt werden. Die Betriebsführung erfolgt durch die DB Netz AG, jedoch befindet sich die Infrastruktur im Eigentum der AKN Eisenbahn GmbH. Die etwa 500 m lange Strecke wird Bestandteil eines gesonderten Planfeststellungsverfahrens, welches von der AKN bearbeitet und an das Vorhaben der DB Netz AG ("Hinterlandanbindung: Fehmarnbeltquerung (FBQ)") geknüpft wird. Die Planungen sehen die Errichtung eines 2. Bahnsteiggleises, die Verlängerung des vorhandenen Außenbahnsteiges und dessen Umwandlung zu einem Mittelbahnsteig sowie die Elektrifizierung der beiden Gleise vor. Darüber hinaus ist vorgesehen, die vorhandene Zugsicherung auf das System ETCS (European Train Control System), Level 2 umzustellen. Zwischen der AKN und der DB Netz AG ist einvernehmlich abgestimmt, dass die Ausführung des Umbaus von der DB Netz AG im Zuge der Bauarbeiten für die "Hinterlandanbindung" zwischen 2023 und 2028 baulich realisiert wird. Die Vorplanung konnte Ende 2020 abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 hat die AKN die Planfeststellungsunterlagen vollständig an das Amt für Planfeststellung übergeben. 6. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 wurden Brutto-Investitionen in Höhe von EUR 50,7 Mio. (Vorjahr EUR 33,4 Mio.) getätigt. Im Wesentlichen betraf dies die Stammstrecken der AKN. Die Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen im Bereich der Infrastruktur betrugen EUR 42,4 Mio. (Vorjahr: EUR 22,9 Mio.). Der Schwerpunkt lag dabei auf der Elektrifizierung der Strecke Eidelstedt-Kaltenkirchen (EUR 38,1 Mio.). Weitere Investitionsmaßnahmen betrafen die Reaktivierung der Strecke Kiel-Schönberger Strand (EUR 1,3 Mio.) und Rendsburg- Seemühlen (EUR 0,8 Mio.) sowie der Bau der Zugbildungsanlagen in Hamburg-Nord (EUR 0,9 Mio.). Weitere EUR 1,3 Mio. wurden in die Erneuerung von Weichen und Bahnsteige auf der Stammstrecken der AKN investiert. Im Bereich ECM wurden gebrauchte Triebwagen des Typs LINT41 als Reserveflotte für die NAH.SH beschafft (EUR 3 Mio.), die vorher von der Nordbahn betrieben wurden. 7. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Am 31. Dezember 2023 waren einschließlich Auszubildenden 348 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen tätig (Vorjahr: 322). Im Jahresdurchschnitt wurden 332 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Vorjahr: 312) beschäftigt.
8. Tarifentwicklung Mit der EVG - Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG) erfolgte am 30. Juni 2023 ein Tarifabschluss. Die Tariferhöhung des Abschlusses beträgt in etwa 11,1 % über die Gesamtlaufzeit. Die Laufzeit beträgt 21 Monate und läuft bis zum 30. November 2024. Es sind Erhöhungen der Tarifentgelte zum 1. November 2023 um EUR 290 und zum 1. August 2024 um weitere EUR 130 vereinbart. Zusätzlich wurde die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von EUR 600 im August 2023 vereinbart. Die betriebliche Arbeitszeit reduziert sich zum 1. Oktober 2023 von durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich (Vollzeit) auf durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich (Vollzeit), ohne dass es zu einer Entgeltreduzierung kommt. Die Funktionszulagen gemäß § 13 TV werden zum 1. November 2023 und zum 1. August 2024 um jeweils 5 % erhöht. Der Abschluss des Tarifvertrages mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erfolgte in 2022 mit einer Laufzeit vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2023. Die GDL hat in den Verhandlungsrunden in den Jahren 2021 und 2022 die Harmonisierung der Tarifverträge mit allen Eisenbahnunternehmen angestrebt. Die Tariferhöhung des Abschlusses beträgt in etwa 3 % über die Gesamtlaufzeit. Es sind Erhöhungen der Tarifentgelte zum 1. Februar 2022 um 2 % und zum 1. Januar 2023 um weitere 1 % vereinbart. Alternativ zu der Erhöhung wurde das Wahlmodell um weitere 6 Tage auf 12 Tage Urlaub ab dem Jahr 2023 erhöht. Weiterhin sieht der Tarifvertrag finanzielle Verbesserungen der Triebfahrzeugführenden ab dem 1. Februar 2022 durch einen Wechsel in der Eingruppierung und eine Einmalzahlung für das Jahr 2021 aufgrund des verspäteten Tarifabschlusses vor. Die betriebliche Arbeitszeit reduziert sich zum 1. Januar 2023 von durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich (Vollzeit) auf durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich (Vollzeit), ohne dass es zu einer Entgeltreduzierung kommt. Somit gelten die ab dem 1. Januar 2023 um 1 % erhöhten und auf die betriebliche Arbeitszeit von 39,5 Std. hochgerechneten Tabellen unverändert. Ferner wurde eine Öffnungsklausel für die sonstigen Beschäftigten im neuen Tarifvertrag vereinbart, so dass auch Mitarbeitende sämtlicher Berufsgruppen freiwillig in das Tarifgebiet der GDL wechseln können. Die GDL hat diesen Tarifvertrag zum 28. Februar 2023 fristgemäß gekündigt. Am 29. September 2023 haben die GDL und die AKN Eisenbahn GmbH die 2023-er Tarifrunde eröffnet. Es wurde zunächst die Zahlung einer später voll anrechenbaren Inflationsausgleichsprämie in Höhe von EUR 1.100 im Oktober 2023 vereinbart. Die formelle Aufnahme der Tarifverhandlungen erfolgte am 13. November 2023. Es haben insgesamt drei Verhandlungsrunden begleitet von Warnstreiks stattgefunden. Der Abschluss des Tarifvertrages mit der GDL erfolgte zum 16. Januar 2024 mit einer Laufzeit vom 1. März 2023 bis zum 30. Juni 2025 (für die Entgelte) beziehungsweise bis zum 31. Dezember 2027/31. Dezember 2028 (für die Arbeitszeiten und übrigen Themen). Es sind Erhöhungen der Tarifentgelte zum 1. Januar 2024 um EUR 240 und zum 1. August 2024 um weitere EUR 180 vorgesehen. Jeweils zeitgleich werden die Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit um je 5 % erhöht. Darüber hinaus wurde die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von EUR 3.000 vereinbart, von der aufgrund von Anrechnungsregeln aus dem vorherigen Tarifabschluss nur noch EUR 700 auszahlbar sind. Eine zentrale Forderung der GDL war die Einführung einer 35-Stunden-Woche für alle Schichtarbeitenden. Bei der AKN vollzieht sich die Arbeitszeitreduzierung in fünf Schritten. Der Zeitplan sieht eine Absenkung der betrieblichen Arbeitszeit im Jahr 2025 auf 38,5 Stunden, im Jahr 2026 auf 37,5 Stunden, im Jahr 2027 auf 36,5 Stunden, im Jahr 2028 auf 36 Stunden und im Jahr 2029 auf 35 Stunden vor. Schichtarbeiter:innen können ihre persönliche Arbeitszeit zwischen der jeweils geltenden betrieblichen Arbeitszeit und 40 Stunden pro Woche auswählen. Ebenfalls beschlossen wurde der Entfall des Wahlmodells mit 12 Tagen Urlaub ab 2026. Das Wahlmodell mit 6 Tagen Urlaub bleibt weiterhin bestehen. Bezüglich der Arbeitszeitabsenkung besteht noch die Besonderheit, dass aus Arbeitgebersicht günstigere Regelungen, die sich in der laufenden Tarifrunde an anderen Verhandlungstischen (bspw. bei der DB AG) ergeben könnten, ein Nachbesserungsrecht bewirken, das optional eingefordert werden könnte. B. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 1. Ertragslage Das Jahresergebnis nach Steuern beträgt rd. EUR 3,7 Mio. (Vorjahr: EUR 6,4 Mio.). Das zum 1. Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket führte zu einem Anstieg der Fahrgastzahlen. Trotz des Anstiegs lag das Fahrgastaufkommen unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Die Umsatzerlöse betrugen EUR 61,2 Mio. (Vorjahr: EUR 61,7 Mio.). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den im Vergleich zum Vorjahr abgemilderten Kostenfortschreibungen aus dem Verkehrsvertrag mit dem Land Schleswig-Holstein sowie geringeren Aufwendungen für die Infrastrukturnutzungsentgelte. Die Umsatzerlöse aus dem Verkehrsvertrag erhöhten sich dabei auf EUR 42,6 Mio. (Vorjahr: EUR 41,3 Mio.), insbesondere bedingt durch die Abrechnungen für den Schienenersatzverkehr im Rahmen der Elektrifizierung der AKN-Linie A1. Die Zuschüsse aus dem "ÖPNV-Rettungsschirm" für die Fahrgeldeinnahmenverluste belaufen sich auf EUR 3,1 Mio. (Vorjahr: EUR 4,4). Die Umsatzerlöse aus dem Personenverkehr ohne Berücksichtigung der Abgeltungszahlungen des Verkehrsvertrages sanken infolge der zwar steigenden Fahrgastzahlen, jedoch weiterhin zurückbleibenden Fahrgeldeinnahmen, auf EUR 8,1 Mio. (Vorjahr: EUR 8,9 Mio. ohne Fahrgelderlöse Vorjahre). Seit dem Geschäftsjahr 2021 werden auch die Erlöse aus dem Auftragsverkehr der A2 in den Erlösen aus dem Verkehrsvertrag berücksichtigt. Mit insgesamt EUR 8,2 Mio. liegt der Umsatz 2023 7,61% hinter den Umsätzen aus 2022. Die mit der Einführung des Deutschlandtickets verbundenen Fahrgeldeinnahmenrückgänge sowohl im hvv-Tarif als auch im Schleswig-Holstein-Tarif werden durch den "ÖPNV-Rettungsschirm" auf Basis der Fahrgeldeinnahmen des Jahres 2019 ausgeglichen. Die "Spitzabrechnung" erfolgt im Jahr 2024, wenn eine Aufteilung der Verbundeinnahmen auf die Verkehrsunternehmen vorliegt. Da die Betriebsleistungen nicht eingeschränkt wurden, wurden die Abgeltungsbeträge aus dem Verkehrsvertrag in vollem Umfang an die AKN gezahlt. Sonstige betriebliche Erträge sind in Höhe von EUR 9,3 Mio. angefallen (Vorjahr: EUR 5,5 Mio.). Der Anstieg resultiert vornehmlich aus dem Zuschuss für die Altersvorsorgeaufwendungen durch das Land Schleswig-Holstein. Insbesondere die erhöhten Aufwendungen für Schienenersatzverkehr im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der AKN-Linie A1 (+ EUR 5,7 Mio.) führten zu einer Erhöhung des Materialaufwands auf EUR 28,2 Mio. (Vorjahr: EUR 23,1 Mio.). Lediglich die rückläufigen Aufwendungen für Instandhaltungen und leicht rückläufigen Kosten für Dieselkraftstoffe standen dem Anstieg des Aufwands gegenüber. Der Personalaufwand betrug rd. EUR 26,8 Mio. und lag damit um EUR 3,8 Mio. über dem Vorjahresniveau (EUR 23,0 Mio.). Gegenläufig zu den späten Tariferhöhungen der EVG und der Nichtbesetzung bzw. Neubesetzung geplanter Stellen wirkte sich die Anpassung der Aufwendungen für Altersversorgung aus. Die Abschreibungen lagen mit EUR 8,6 Mio. auf dem Vorjahresniveau (EUR 8,6 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtsjahr EUR 6,5 Mio. (Vorjahr: EUR 4,7 Mio.). Unter den Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 2,9 Mio. (Vorjahr: EUR 2,9 Mio.) werden auch die Zinsen für die Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.) ausgewiesen. Bereinigt um die außergewöhnlichen sowie um die neutralen und periodenfremden Einflüsse errechnet sich das Betriebsergebnis in Höhe von EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 7,7 Mio.). Das neutrale Ergebnis reduzierte sich um EUR 2,5 Mio. auf EUR -0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.). Eine detaillierte Darstellung befindet sich im Anhang der AKN. 2. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich um EUR 4,9 Mio. auf EUR 165,5 Mio. (Vorjahr: EUR 160,7 Mio.). Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 76,6 % (Vorjahr: 80,2 %). Auf der Aktivseite der Bilanz reduzierte sich das Anlagevermögen um EUR 2,0 Mio. auf EUR 126,8 Mio. (Vorjahr: EUR 128,8 Mio.) und ist am Bilanzstichtag zu 29,1 % (Vorjahr: 25,7 %) durch eigene Mittel gedeckt. Das langfristig gebundene Vermögen war zu 95,7 % (Vorjahr: 92 %) durch langfristige Mittel finanziert. Die Höhe der Vorräte betrug EUR 9,7 Mio. (Vorjahr: EUR 9,1 Mio.). Die Passivseite der Bilanz ist weiterhin auch in 2023 von den Pensionsrückstellungen und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten geprägt. Bei den Pensionsrückstellungen ergab sich im Berichtsjahr inklusive der Zinsen eine weitere Zuführung von EUR 3,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.), so dass die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zum 31. Dezember 2023 insgesamt EUR 40,6 Mio. (Vorjahr: EUR 36,8 Mio. Euro) betrugen. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten um weitere EUR 4,7 Mio. abgebaut werden und betrugen zum Stichtag EUR 43,0 Mio. (Vorjahr: EUR 47,7 Mio.). Die langfristig verfügbaren Mittel unter Berücksichtigung der Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten stiegen um EUR 2,9 Mio. auf EUR 121,3 Mio. (Vorjahr: EUR 118,4 Mio.). 3. Finanzlage Über die Veränderung der Finanzmittel gibt die nachfolgende Kapitalflussrechnung Aufschluss. Sie beinhaltet die Mittelzuflüsse bzw. -abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit.
4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Aktivitäten im Hinblick auf die Unternehmensziele und die Umsetzung der Unternehmensstrategie nutzt die AKN verschiedene Leistungsindikatoren. Die wesentlichsten finanziellen Leistungsindikatoren der unternehmerischen Aktivitäten der AKN sind die Umsatzerlöse, die Umsatzrendite und die Ergebnisse der Geschäftsbereiche zu Vollkosten. Darüber hinaus nutzt die AKN weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, um das Leistungsgeschehen und die weitere operative Entwicklung zu steuern. Diese sind im Wesentlichen die beförderten Personen, Personenkilometer, Zugkilometer, der Pünktlichkeitsgrad und die Zugausfallquote. Insbesondere unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Leistungen des Verkehrsvertrages der AKN stehen die Erfüllung der Vorgaben hinsichtlich der Pünktlichkeit und der Minimierung der Zugausfallquote im Vordergrund, um Maluszahlungen zu vermeiden bzw. Bonuszahlungen zu erhalten. Die Kundenzufriedenheit wird viermal im Jahr zu bestimmten Zeiträumen über das Qualitätsmanagementsystems (QMS) bewertet. Das QMS wird im Auftrag der NAH.SH durchgeführt. Die Befragungen finden durch die Firma Target Group statt, die seitens der NAH.SH beauftragt wird. Die Werte bzgl. Bonus/Malus Zahlungen basieren auf den Werten der aktuellen Welle und den drei vorherigen Wellen, so dass immer ein Jahreswert zugrunde gelegt wird. Der im Verkehrsvertrag vereinbarte Zielwert für die Pünktlichkeit beträgt 95,0 %. Der Zielwert konnte im Jahr 2023 mit 97,94 % (Vorjahr: 96,6 %) übertroffen werden. Die Zugausfallquote lag mit 17,6 % aufgrund der im Januar 2023 begonnen Baumaßnahmen auf der Linie A1 (Anteil: 14,6 %) und der angespannten Personallage infolge unbesetzter Stellen und des hohen Krankenstandes (Anteil: 3 %) auf einem deutlich höheren Niveau als im Vorjahr (3,02 %).
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des "European Green Deal" im Dezember 2019 das Ziel festgelegt, die Netto-Treibhausemissionen in der EU bis zum Jahr 2050 auf null zu reduzieren und Europa damit zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Damit ist die Bedeutung der nichtfinanziellen Berichterstattung angestiegen und die Regelungen dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen deutlich verschärft und der Kreis berichtspflichtigen Unternehmen nochmals deutlich ausgeweitet worden. In Deutschland wurde diese Regelung mit dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattungen der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten in nationales Recht umgesetzt. Somit ist im Jahr 2024 angestrebt, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen. Die AKN befindet sich derzeit im Auswahlverfahren von geeigneten Anbietern. Ebenso hat im Jahr 2023 ein Energie-Audit stattgefunden. C. Chancen- und Risikobericht Als Folge des im Jahr 2022 temporär angebotenen 9-Euro-Tickets wurde im Jahr 2023 das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) als dauerhaftes Zeitkartenangebot in Kooperation von Bund und Ländern eingeführt (vergleiche dazu auch Abschnitt 3.). Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder haben sich am 22. Januar 2024 darauf geeinigt, den Preis für das Deutschlandticket für 2024 bei 49 Euro pro Monat zu belassen. Im Zuge dieser Maßnahme sind die Fahrgastzahlen deutlich angestiegen. Weiterhin sind mit dem Ticketangebot Einnahmenverluste auf Seiten der Verkehrsunternehmen zu erwarten. Der Bund beteiligt sich hälftig an den Kosten für das Deutschlandticket und stellt dafür ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Den gleichen Betrag steuern die Länder bei. Auch Mindereinnahmen, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr möglicherweise entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen. In einer aktuellen Prognose für das Jahr 2024 (Stand März 2024) erwartet der hvv aufgrund der Mindereinnahmen durch das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) wieder eine Reduzierung der Fahrgeldeinnahmen. Demnach wird ein Vor-Corona-Niveau erst mit dem Geschäftsjahr 2030 wieder erreicht werden. Gleichzeitig wird aufgrund der Einführung des 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) mit mehr Fahrgästen als im Vorjahr gerechnet. Gegenläufig zu dem Fahrgastanstieg im Verbund wirken sich für das Jahr 2024 die weiterhin geplanten umfassenden Baumaßnahmen im südlichen Teil auf der Linie A1 aus. Hier wird mit einem Fahrgastaufkommen auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr gerechnet. Die verkehrsvertraglich vereinbarten Betriebsleistungen wurden ab dem 23. März 2024 eingeschränkt. Die Änderungen des Fahrplans 2024 umfassen eine leicht reduzierte Gestaltung der Fahrpläne am Wochenende. Auf der AKN Linie A2 fahren die Züge ab sofort im 30 Minuten- Takt statt, statt alle 20 Minuten, wie zuvor. Mit der Anpassung kann die AKN eine deutlich höhere Zuverlässigkeit in der Bedienung der Linien A1, A2 und A3 für die Fahrgäste und damit eine bessere Vorhersehbarkeit gewährleisten. In der Abrechnung bleibt die bestellte Leistung grundsätzlich bestehen, Ausfallleistungen werden durch einen Malus berechnet. Nach derzeitigem Stand beträgt dieser TEUR 512. Die Abgeltungsbeträge aus dem Verkehrsvertrag werden geleistet. Bestandsgefährdende Risiken sind dennoch nicht zu erkennen. Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs und der politischen und dazugehörigen haushalterischen Rahmenbedingungen sowie der in diesem Umfeld geforderten Technologien ist die AKN zunehmend sowohl unternehmerischen als auch branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Ein wesentliches Element der unternehmerischen Entscheidungen und integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse ist deshalb das Risikomanagementsystem. Potenzielle Risiken und Chancen werden bereits im Rahmen der Planung bewertet, damit eventuell notwendige Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können. Ein besonderes Augenmerk legt die AKN dabei auf die Überwachung der Großprojekte, aktuell insbesondere des Projekts S5. 1. Marktrisiken Die Fahrgeldeinnahmen bilden eine der Haupteinnahmequellen der AKN. Bei der Umsetzung von Tarifanpassungen ist die AKN jedoch in starkem Maße vom hvv bzw. der NSH sowie von den politischen Gremien und Genehmigungsbehörden in Hamburg und Schleswig-Holstein abhängig. Die von der NSH durchgeführten endgültigen Einnahmenabrechnungen im Schleswig- Holstein-Tarif liegen bis zum Jahr 2022 vor. Die Einnahmeaufteilung für das Jahr 2023 wird voraussichtlich bis Herbst 2024 erstellt. Die Einnahmenaufteilung des hvv liegt ebenfalls bis zum Jahr 2022 vor; die Einnahmenaufteilung für das Jahr 2023 wird voraussichtlich bis Mitte 2024 fertiggestellt. Da die Berechnung der Fahrgeldeinnahmen für die Jahresabschlüsse auf Hochrechnungen und Schätzungen basieren, könnten sich durch die Endabrechnungen Veränderungen für die Folgejahre ergeben. Die aus den Beschaffungsmärkten resultierenden Belastungen für Energiebeschaffung (Dieselkraftstoffe, Gas, Strom) und Materialbeschaffung (Stahl) können nur begrenzt beeinflusst werden. Auch die Energiepreise lagen im Jahr 2023 weiterhin auf einem hohen Niveau. Alle daraus resultierenden Preiseffekte sind im Abschluss des Geschäftsjahres 2023 bereits berücksichtigt und es ist daraus nicht mehr mit nachlaufenden Kosten zu rechnen. Grundsätzlich können die Preiserhöhungen überwiegend durch die vereinbarten Preisanpassungsregelungen des Verkehrsvertrages ausgeglichen werden. Durch die guten Kapazitätsauslastungen der Bauunternehmen sind Preise für Bauleistungen stark gestiegen, so dass die kalkulierten Kosten für die Eisenbahnbauprojekte nur schwer eingehalten werden können und teilweise hohe Kostensteigerungen verkraftet werden müssen. 2. Finanzwirtschaftliche Risiken Die Finanzierung der Investitionstätigkeit für die Eisenbahninfrastruktur erfolgt im Wesentlichen aus Landes- und Bundesmitteln. Bei Neubauinvestitionen wird grundsätzlich versucht, eine hohe Förderquote durchzusetzen, um die Eigenfinanzierung zu entlasten. Da Ersatzinvestitionen in der Regel nicht gefördert werden, wird der Eigenfinanzierungsanteil für die AKN zunehmen. Die AKN finanziert sich diesbezüglich aus Eigenmitteln oder nimmt zur Überbrückung kurzfristige variabel verzinsliche Kredite in Anspruch. Der im Vorjahr hohe Zinsanstieg hat sich im Geschäftsjahr verstetigt. Wir gehen daher von Zinsen auf einem weiterhin hohen Niveau aus. Dies kann im Falle der Inanspruchnahme der kurzfristigen Kreditlinien zu einem Anstieg der Refinanzierungskosten für benötigtes Fremdkapital und damit zu einer Belastung des Zinsergebnisses führen. Die Lint 54 Triebwagen sind über ein Programmkredit der KfW finanziert. Zum 30. Juni 2023 erfolgte erstmals nach zehn Jahren die Verlängerung der Zinsbindungsfrist. Dadurch ergab sich infolge der Marktentwicklung eine Erhöhung der Refinanzierungskosten von 2,5 % auf 4,26 %. Daneben bestehen potenziell Risiken aus Steuernachzahlungen für offene Betriebsprüfungen und aus Änderungen der Steuergesetze. 3. Sonstige Risiken Im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass dieser aufgrund unvorhersehbarer Fahrgelderlösminderungen, wie durch die "Corona-Pandemie" verursacht, oder Kostensteigerungen unwirtschaftlich werden könnte. Da der Verkehrsvertrag eine Kalibrierung der Fahrgeldeinnahmen im ersten Betriebsjahr vorsieht, ist dieses Risiko erheblich abgemildert. Ab dem Jahr 2023 wird es einen Ausgleich nur noch im Zusammenhang für fehlende Fahrgeldeinnahmen aus dem 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) geben. Da das Ende der Nutzungsdauer der VTA-Triebwagen Anfang der 2020iger Jahre erreicht wurde und Ersatzmaßnahmen notwendig sind, sind zusätzliche Klauseln in den Vertrag aufgenommen, die Verhandlungen über Ersatzfahrzeuge zulassen, falls sich eine Verschiebung der Elektrifizierung (S21) des Streckenabschnitts Kaltenkirchen - Hamburg-Eidelstedt (A1 Süd) ergibt. Im Jahr 2019 hat eine Ertüchtigung der VTA-Triebwagen begonnen, um die Nutzungsdauer der Fahrzeuge bis 2025 zu verlängern. Nach aktueller Einschätzung des Nahverkehrsverbundes Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) werden die Fahrzeugkapazitäten im Land Schleswig-Holstein in den Jahren ab 2023 angespannt sein, weil unter anderem Lieferverzögerungen bei den Akku-Fahrzeugen (BEMU) erwartet werden und im Netz Ost eine nachträgliche Ausstattung dieser mit ETCS notwendig wird. Zusätzlich ist bei der AKN ab Dezember 2025 vorgesehen, das Schnellzugkonzept Neumünster - Norderstedt Mitte zeitgleich zur Inbetriebnahme der S-Bahn nach Kaltenkirchen umzusetzen. Der sich daraus ergebende Fahrzeugbedarf kann nach derzeitigem Kenntnisstand mit den 14 Lint 54 der AKN nicht abgedeckt werden und die VTA können nach Inbetriebnahme der S-Bahn im Jahr 2025 nicht mehr eingesetzt werden. Die NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG (NBE) setzt auf dem Dieselnetz Nord (Los B) aktuell sieben Fahrzeuge vom Typ Lint 41 ein, von denen sich drei im Eigentum der NBE und vier im Eigentum der AKN befinden. Die verkehrsvertragliche Bindung der Fahrzeuge endet im Dezember 2023. Vor diesem Hintergrund ist das Land Schleswig-Holstein der Empfehlung der NAH.SH gefolgt, eine Reserveflotte für das Land bereit zu halten. Somit hat die AKN die drei Fahrzeuge des Typs Lint 41 von der NBE nach Beendigung des aktuellen Verkehrsvertrages Netz Nord im Dezember 2023 zum Restbuchwert erworben. Der Einsatz der sieben Lint 41 ist derzeit auch vor dem Hintergrund, dass ansonsten hohe Sanierungskosten anfallen, auf den Zeitraum bis Dezember 2027 begrenzt. Die Kosten für die Instandhaltung aller sieben Lint 41 werden vom Land übernommen. Seitens der AKN verbleibt kein finanzielles Risiko daraus. Aufgrund der Elektrifizierung des Streckenabschnitts von Hamburg-Eidelstedt bis Kaltenkirchen wird sich die Verkehrsleistung der AKN verringern, da die Leistungen auf diesem Abschnitt nach Fertigstellung durch die S-Bahn Hamburg GmbH erbraucht werden. Auch wenn die übrigen "dieselgebundenen" Verkehrsleistungen beim EVU verbleiben, kann dies einen spürbaren Stellenabbau vor allem im Bereich des EVU in den Abteilungen Betrieb Verkehr und Werkstatt zur Folge haben. Dieser Effekt wird jedoch teilweise dadurch ausgeglichen, dass zum gleichen Zeitpunkt durch das Land Schleswig-Holstein zusätzliche Verkehre bei der AKN bestellt werden, und zwar das neue Expresszugangebot Norderstedt - Neumünster. Zusätzlich enthält der Verkehrsvertrag Regelungen zur Neubewertung der Kosten und Erlöse bei Reduzierung der Verkehrsleistungen durch Realisierung der S5. 4. Chancen Der Abschluss des Verkehrsvertrages ermöglicht es der AKN, Gewinne zu erwirtschaften, so dass weitere Investitionen finanziert werden können und sich das Bankenrating verbessert. Zusätzlich werden durch Entfall der Verlustausgleichszahlungen Verlängerungen auslaufender Kredite oder Neuaufnahmen zusätzlicher Kredite erleichtert. Durch Aufbau weiterer Kompetenzen für die Planung und Abwicklung von Eisenbahninfrastrukturprojekten bietet sich zukünftig der AKN die Perspektive, weitere Reaktivierungen bzw. Ertüchtigungen vorhandener Eisenbahninfrastrukturen oder Neubaumaßnahmen zu realisieren und aus dem zukünftigen Betrieb der Infrastruktur die Ertragslage verbessern zu können. Weitere Chancen können sich in der Zukunft aus der Teilnahme an SPNV-Ausschreibungen ergeben. D. Prognosebericht Durch den ab 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Verkehrsvertrag und die Erweiterung ab dem 1. Januar 2021 um die ehemalige VGN Strecke A2 zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der AKN ist die Gesellschaft im "Netz Süd" mit der Erbringung von Verkehrsleistungen im "Netz Süd" zu kostendeckenden Entgelten betraut. Hierdurch entfallen die Verlustausgleichszahlungen der Gesellschafter Hamburg und Schleswig-Holstein. Insgesamt sind für das Jahr 2024 Bruttoinvestitionen in Höhe von EUR 64,0 Mio. für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen eingeplant. Davon sind EUR 61,4 Mio. für die Eisenbahninfrastruktur, die überwiegend durch Zuschüsse bzw. Zuwendungen gefördert wird, vorgesehen. Schwerpunkte sind weiterhin die Großprojekte der AKN, d. h. vor allem die Elektrifizierung der Strecke A1 Süd zwischen Kaltenkirchen und Eidelstedt sowie die kleineren Projekte zur Reaktivierung der Strecken Kiel - Schönberger Strand und Rendsburg - Seemühlen. Die jährliche Abrechnung des Verkehrsvertrages mit der Nahverkehrsverbund Schleswig- Holstein GmbH (NAH.SH) ist bis zum Jahr 2022 erfolgt. Bezüglich der Erlöskalibrierung 2023 für die Linie A2 haben NAH.SH und AKN im Jahr 2023 eine Einigung erzielt. Eine Prüfung der Überkompensationszahlungen (2018-2020) erfolgt seitens der NAH.SH. Für die Jahre 2019-2020 werden die Abrechnungen im Mai 2024 und für die Jahre 2021-2022 im August 2024 an die NAH.SH zur Prüfung übersendet. In der Planung 2024 wird von einem leichten Rückgang der Fahrgeldeinnahmen gegenüber dem Jahr 2023 ausgegangen. Die steigenden Fahrgastzahlen durch die sinkenden Coronaauswirkungen werden dabei überkompensiert durch die negativen Effekte der Baustellenmaßnahmen. Infolge der Einführung des Deutschlandtickets und der Baumaßnahmen zur Elektrifizierung der Strecke Hamburg Eidelstedt - Kaltenkirchen wird auch in den Jahren 2024-2027 von geringeren Fahrgeldeinnahmen ausgegangen. Im Zuge dessen wurde ein Ausgleich der Mindereinnahmen auf Basis des Deutschlandtickets unterstellt. Für das Jahr 2024 wird ein positives Ergebnis vor Steuern in Höhe von 3,1 Mio. Euro erwartet.
Kaltenkirchen, den 31. März 2024 AKN Eisenbahn GmbH Der Geschäftsführer Matthias Meyer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AKN Eisenbahn GmbH, Kaltenkirchen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AKN Eisenbahn GmbH, Kaltenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AKN Eisenbahn GmbH, Kaltenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 28. Mai 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Hartmut Schmidt, Wirtschaftsprüfer Tim Juskowiak, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 durch mündliche und schriftliche Berichte des Geschäftsführers regelmäßig über die Lage der Gesellschaft und über wichtige Fragen der Geschäftsführung unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten. Darüber hinaus wurden zwei Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht sind von der durch die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2023 zum Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hamburg, geprüft worden. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Prüfungsbericht hat den Aufsichtsratsmitgliedern vorgelegen. Ferner hat der Abschlussprüfer in der Jahresabschlusssitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den vom Geschäftsführer vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 geprüft und berichtet über das Ergebnis an die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat dankt dem Geschäftsführer sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.
Kaltenkirchen, den 27. Juni 2024 Die Aufsichtsratsvorsitzende Karin Druba |
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