drillexpert
GmbH
Teningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
126.665,00 |
71.994,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
188,00 |
| II.
Sachanlagen |
126.664,00 |
71.806,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.107.184,71 |
7.832.448,93 |
| I.
Vorräte |
7.760.301,21 |
3.815.140,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.020.387,07 |
465.620,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.326.496,43 |
3.551.688,40 |
| Aktiva |
14.233.849,71 |
7.904.442,93 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
639.199,66 |
388.474,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
539.199,66 |
288.474,42 |
| davon
Gewinnvortrag |
322.593,52 |
380.959,06 |
| B.
Rückstellungen |
1.485.149,95 |
895.114,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.109.500,10 |
6.620.854,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
12.109.500,10 |
6.620.854,28 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.000.000,00 |
1.500.000,00 |
| Summe
Passiva |
14.233.849,71 |
7.904.442,93 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Das Berichtsunternehmen firmiert unter dem Namen
drillexpert GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist in 79331
Teningen-Nimburg, Siemensstr. 9. Die Gesellschaft ist bei
dem Registergericht Freiburg unter der Registernummer HRB
702077 eingetragen.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, haben wir dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
In Aufbau und Gliederung folgen Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung den gesetzlichen Regelvorschriften.
Die Regelungen des HGB aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) wurden
angewendet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
1.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB), vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde
auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt,
wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kamen.
Im Jahr des Zugangs wurde auch bei beweglichen
Wirtschaftsgütern die Jahresabschreibung zeitanteilig
zum Ansatz gebracht.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG
(volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter
im Jahr der Anschaffung) wurde in vollem Umfang Gebrauch
gemacht.
2.
Umlaufvermögen
Bei den
Vorräten erfolgte eine körperliche
Bestandsaufnahme. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die
unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten
angesetzt (§ 255 Abs. 2 HGB).
In die Herstellungskosten wurden die direkt
zurechenbaren Material- und Fertigungskosten einbezogen.
Gemeinkosten wurden in angemessenem Umfang
berücksichtigt.
Die
Forderungen wurden zum Nennwert ausgewiesen. Auf den
Netto-Forderungsbestand wurde eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
3.
Passivposten
Die Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
entspricht dem HGB
(§ 266 Abs. 3, § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4,
§ 249, § 253 Abs. 1 Satz 2).
Die
Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Sie berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung bemessen und sind notwendig wie ausreichend.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu den Posten der Bilanz
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten
Leistungsverbindlichkeiten durch Eigentumsvorbehalte
gesichert. Weitere Besicherungen liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5
Jahren und vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB bestehen nicht.
D.
Sonstige Angaben
Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Wolfgang
Fechner, Emmendingen.
sonstige Berichtsbestandteile
Teningen, den 28. Februar
2025
gez.
Wolfgang Fechner,, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.03.2025
festgestellt.
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