ISOMIL
GmbH
Hanau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
529.378,71 |
548.018,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
645,00 |
1.883,00 |
| II.
Sachanlagen |
476.133,51 |
493.535,51 |
| III.
Finanzanlagen |
52.600,20 |
52.600,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.232.704,52 |
6.716.916,57 |
| I.
Vorräte |
5.628.330,89 |
4.799.463,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.825.994,82 |
1.281.513,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
778.378,81 |
635.939,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.484,31 |
14.863,22 |
| Aktiva |
8.789.567,54 |
7.279.798,50 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.903.824,71 |
4.655.637,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
94.000,00 |
94.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.561.637,92 |
3.127.921,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.248.186,79 |
1.433.716,67 |
| B.
Rückstellungen |
1.212.536,57 |
818.253,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.673.206,26 |
1.805.907,06 |
| Passiva |
8.789.567,54 |
7.279.798,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ISOMIL GmbH, Hanau
(Amtsgericht Hanau, HRB 95792) wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Es liegen Umstände vor, die dazu führen,
dass der Jahresabschluss keine den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2
S. 2 HGB).
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden
geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von über Euro 250,00 und
unter Euro 800,00 im Anlagevermögen erfasst und im
jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata
temporis.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe,
wie sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 S. 1 HGB), der von der Deutschen Bundesbank
monatlich bekannt gegeben wird.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem
Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3
HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 815.683,89 (Vorjahr: Euro 542.919,82).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 HBG)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten 62.122,60 Euro (VJ
60.380,95 Euro) Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 396.644,06
(Vorjahr: Euro 404.834,64).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro
1.276.562,20 (Vorjahr: Euro 1.401.072,42).
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu
vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz
und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht unter
Haftungsverhältnisse anzugeben sind, beläuft
sich am Bilanzstichtag auf T€ 386.766,62
(Vj. T€ 374.407,86). Diese bestehen aus Miet- und
Leasingverpflichtungen.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigte Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 44.
Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
Herr Norbert Baumann
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann
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Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Norbert Baumann,
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Siehe Anhang.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2023
festgestellt.
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