ConPAIR
AG
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.038,00 |
10.733,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
42.270,00 |
5.233,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.768,00 |
5.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.117.411,73 |
7.021.329,59 |
| I.
Vorräte |
7.195.000,00 |
5.590.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.917.152,11 |
1.422.381,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.259,62 |
8.447,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.527,47 |
21.666,66 |
| Aktiva |
10.177.977,20 |
7.053.729,25 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.373.024,09 |
4.189.367,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
2.725.000,00 |
2.725.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
200.000,00 |
200.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
17.153,04 |
17.153,04 |
| IV.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
568.610,34 |
| V.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
678.604,37 |
| VI.
Bilanzgewinn |
3.430.871,05 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
702.214,71 |
|
| B.
Rückstellungen |
2.050.272,00 |
1.086.401,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.754.597,81 |
1.777.960,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.754.597,81 |
1.777.960,50 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
150.000,00 |
50.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
83,30 |
|
| Passiva |
10.177.977,20 |
7.053.729,25 |
Anhang
ConPAIR AG, Essen
Anhang zum 31. Dezember 2022
Allgemeine Hinweise
Die ConPAIR AG hat ihren Sitz in Essen und ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Essen, Abteilung B, unter
der Nummer 14155 eingetragen. Die Gesellschaft ist zum
Bilanzstichtag 31.12.2022 eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Gliederungsvorschriften
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde
nach den Gliederungsvorschriften der
§§ 265 ff. HGB für
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von der Erleichterung
des § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 zu Grunde
liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nach
den Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz angewendet. Sie sind im
Übrigen grundsätzlich unverändert zum
Vorjahr angewendet worden.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, entsprechend
seiner Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter im
Einzelanschaffungswert bis zu EUR 800 werden analog
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die in den
Vorräten enthaltenen unfertigen Leistungen
werden zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren
Stichtagswert angesetzt. Die
unfertigen Leistungen sind auf der Basis von
Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten bewertet. Die
Herstellungskosten umfassen neben allen
aktivierungspflichtigen Einzelkosten auch Gemeinkosten in
Form eines angemessenen Zuschlages auf die Einzelkosten. In
allen Fällen wurde verlustfrei bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wurde durch die
Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, welche Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Alle
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr
unbesichert.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden dabei das
Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2
HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1
Satz 1 HGB) beachtet.
Erläuterungen zur Bilanz
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
zum 31. Dezember 2022 EUR 2.725.000,00. Es ist in
2.725.000 Stückaktien im rechnerischen Wert von einem
Euro eingeteilt.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum
31. Dezember 2022 unverändert
EUR 200.000,00.
Gewinnrücklage
Die Gewinnrücklage beträgt weiterhin EUR
17.153,04.
Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2022 wurden 14 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.728.656,34 wie
folgt zu verwenden:
Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR
2.728.656,34 wird ein Betrag in Höhe von EUR
2.725.000,00 ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in
Höhe von EUR 3.656,34 wird zusammen mit dem
Gewinnvortrag in Höhe von EUR 702.214,71 auf neue
Rechnung vorgetragen.
ConPAIR AG
Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2023
festgestellt.
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