Metz GmbH
Selbe AdresseAutowaschanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Metz seit 2.1.2025 | Liquidator |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karl Metz GmbHSinnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HANDELSBILANZ
Angaben unter der Bilanz
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände deren Wert Euro 250,00 übersteigt, aber nicht über Euro 800,00 liegt wurden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben soweit nicht von dem Wahlrecht nach § 6 Abs. 2a EStG Gebrauch gemacht wurde. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit im Bereich der Warenbestände zur Beachtung des strengen Niederstwertprinzips Wertabschläge erforderlich waren, hat diese die Gesellschaft selbst vorgenommen. Die Gesellschaft hat als Methode zur Bewertung der Mineralölprodukte (ohne Schmierstoffe) die Durchschnittspreisermittlung gewählt. Ansonsten erfolgte überwiegend eine Einzelbewertung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt soweit erforderlich erfolgte eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen wurde gebildet. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 28.696,04 Euro. Sie wurden mit verpfändeten Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen saldiert, ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle bis zur Aufstellung erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Laufzeiten der Verbindlichkeiten wurden durch entsprechende Bilanzvermerke hervorgehoben. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Guthaben bei Kreditinstituten Die liquiden Mittel sind in Höhe von insgesamt TEuro 84 zur Absicherung von Pensionsansprüchen an den Gesellschafter Karl Friedrich Metz verpfändet. 3.2 Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 12.785,14 Euro. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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