INTERCOM Language Services GmbH

Schlüterstraße 12, 20146 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 33897
Eingetragen
14.3.1985
Branche
Vermittlungstätigkeiten für Erziehung und UnterrichtErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Erteilung von Sprachunterricht sowie Management-Training an Industrie, Wirtschaft und Verwaltung sowie Übersetzungen, Dolmetschen, der Handel mit Büchern, Entwicklung und Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien, die Organisation und Vermittlung von Sprachreisen und Bildungsurlaubsveranstaltungen und Lehreraus- und Fortbildung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, die einen vergleichbaren Gegenstand haben, und in derartigen Unternehmen die Geschäftsführung übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Joy Arping
seit 7.8.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (6)

NameAnteil
James Nigel Robson
25.00%
J**** M******** E*****
15.00%
M*********** K******
15.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
5.00%

Gesellschafter
Beta

7 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 7 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
INTERCOM Language Services GmbH
Germany
10.500 €
35.00%
J**** M******** E*****
4.500 €
15.00%
M*********** K******
4.500 €
15.00%
C**** B*******
3.750 €
12.50%
J** A*****
3.000 €
10.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

INTERCOM Language Services GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 949,00     1.574,00
II. Sachanlagen 2.940,98 3.889,98   2.899,98
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   2.205,93   2.898,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände,   154.113,43   138.900,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 593,16 (Vorjahr € 843,35)        
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   171.377,01   289.881,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten   569,86   587,67
Summe Aktiva   332.156,21   436.742,86

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00     30.000,00
II. Gewinnrücklagen 41.961,07     41.961,07
III. Gewinnvortrag 82.031,93     59.987,02
IV. Jahresüberschuss 14.800,11 168.793,11   52.044,95
B. Rückstellungen   36.516,81   127.984,85
C. Verbindlichkeiten,   126.846,29   124.764,97
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 34.123,81 (Vorjahr € 31.834,76),        
davon aus Steuern € 3.287,73 (Vorjahr € 6.083,86),        
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00 (Vorjahr € 0,00),        
davon gegenüber Gesellschaftern € 0,00 (Vorjahr € 0,00)        
Summe Passiva   332.156,21   436.742,86

Anhang zum 31. Dezember 2015

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden wie im Vorjahr nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Gegenstände unter Anwendung der linearen Methode bemessen. Die Nutzungsdauer beträgt bei immateriellen Gegenständen des Anlagevermögens und den Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünf Jahre.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG, die im Geschäftsjahr

angeschafft werden, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Als solche werden ab dem Geschäftsjahr 2010 Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten je Vermögensgegenstand bis € 410,00 behandelt.

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als € 150,00 und höchstens € 1.000,00, die im Geschäftsjahr angeschafft werden, wird von dem Wahlrecht, sie einem Sammelposten im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG zuzuführen, Gebrauch gemacht. Der Sammelposten wird für Geschäftsjahre, für die das BilMoG anzuwenden ist, auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss nur gebildet, solange er insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Diese Sammelposten werden im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen, um die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit dem niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, anzusetzen.

Umlaufvermögen

Vorräte

Die Vorräte an Lehrbüchern, Fachbüchern, Compactdisk's und Download's werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Nicht mehr benötigte Lehrbücher, Fachbücher, Compactdisk's und Download's werden vollständig abgeschrieben.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Ansprüche werden zum Nominalwert ausgewiesen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, zweifelhafte Forderungen werden berichtigt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % des nicht durch Kreditversicherung gedeckten Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Diese Wertberichtigung wird aktivisch von den Nominalwerten der Forderungen abgesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen.

Latente Steuern

Für den Fall, dass zwischen handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen entstehen, die sich in späteren Geschäftsjahren vermutlich abbauen, werden darauf beruhende Steuerbelastungen bzw. Steuerentlastungen als passive latente Steuern bzw. aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Bei der Ermittlung der latenten Steuern werden die Steuersätze, die für die Gesellschaft am Bilanzstichtag in Betracht kommen, angewendet.

Die sich jeweils ergebenden latenten Steuerbelastungen und Steuerentlastungen werden miteinander verrechnet. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden nicht miteinander verrechnet. Sie werden nicht abgezinst. Von dem Wahlrecht des Ausweises einer aktiven latenten Steuer nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Die ausgewiesenen Posten werden aufgelöst, sobald die Steuerbelastung bzw. Steuerentlastung eintritt oder mit ihrem Eintritt nicht mehr zu rechnen ist.

Von der Befreiungsvorschrift nach § 274 a Nr. 5 HGB wird nur insoweit Gebrauch gemacht, als dies unter analoger Anwendung der Vorschrift in § 249 Abs. 1 HGB (Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten) und unter Berücksichtigung von Steuerentlastungen im Sinne von § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zulässig ist.

Rückstellungen

Bemessungsgrundlage für die Steuerrückstellungen ist das aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss für das laufende Geschäftsjahr abgeleitete zu versteuernde Einkommen. Auf dieses werden die zum Bilanzstichtag geltenden gesetzlichen Steuersätze für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer angewendet. Die auf die zu erwartende Steuerbelastung im Geschäftsjahr geleisteten Steuervorauszahlungen werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden Rückstellungen in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind, um die Verpflichtungen zu erfüllen, gebildet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Jahre ermittelten und veröffentlichten Abzinsungssatzes abgezinst.

Erhaltene Anzahlungen

Die erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Betrag, der nach Abrechnung der Leistung mit der Kundenforderung verrechnet wird, bewertet.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Mitglieder der Geschäftsführung und andere Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2015 waren die Kauffrauen Alison McCabe-Boeck, Hamburg, Ann Mackenzie, Hamburg und Joy Arping, Hamburg alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerinnen der Gesellschaft.

 

Hamburg, den 20. Mai 2016

gez. Alison McCabe-Boeck

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.05.2016

Nachrichten & Medien

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Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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