MTG Technology GmbH
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philip Mullen seit 13.8.2025 | Geschäftsführer |
Christoph Klärner seit 13.12.2019 | Prokura |
Carl-Philip Pogoretschnik seit 16.2.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
TELUS Health (Canada) Ltd | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
eTherapists GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangDie eTherapists GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt) hat ihren Sitz in Berlin und wird im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Registernummer 174399 B geführt. Der Jahresabschluss der eTherapists GmbH wurde gemäß §§ 242 ff und 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 288 ff. HGB für die Angaben im Anhang wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB zu klassifizieren. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Anwendung der Grundsätze der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 HGB aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Dabei wurden Nutzungsdauern zwischen 1 und 10 Jahren zu Grunde gelegt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres - nach Bilanzposten gegliedert - ergeben sich ebenfalls aus dem Anlagenspiegel.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz i.H.v. EUR 986.049,00 (Vj.: EUR 1.490.429,00) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen, ihre Verursachung aber in der Zeit vor dem Bilanzstichtag haben. In den liquiden Mittel sind EUR 949.647,00 (Vj.: EUR 2.340.640,00) aus Anzahlungen eines Kunden in der Schweiz enthalten. Diese Mittel sind für die Mitarbeiter dieses Kunden vorgesehen und können in Form von Gutscheinen oder Barmitteln im Rahmen des Bonusprogrammes gewährt werden. Die Gesellschaft kann aus diesen Gründen nicht frei über diese liquiden Mittel verfügen, weshalb eine korrespondierende Verbindlichkeit unter den sonstigen Verbindlichkeiten passiviert ist. Der freie Cashflow des Unternehmens ist derzeit weiter negativ, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 enthält einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" von TEUR 317. Die liquiden Mittel betragen zu dem Bilanzstichtag insgesamt TEUR 2.001 (Vj.: TEUR 3.003) und in den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Forderung aus Forschungszulagen in Höhe von TEUR 986 (Vj.: TEUR 1.490) im Berichtsjahr ertragswirksam bilanziert. Das Management befindet sich derzeit in Gesprächen zur Aufnahme weiterer Gesellschafter mit damit einhergehender Zuführung von weiteren liquiden Mitteln und weiteren Eigenkapitals. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der "Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag" keine unmittelbare Bedrohung für den Fortbestand der Gesellschaft darstellt, da ausreichende Liquiditätsreserven und Kreditlinien bestehen, um den laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Zusätzlich sind die Gesellschafter nach Auskunft der Geschäftsführung bereit, sofern notwendig, weitere finanzielle Mittel bereitzustellen, um die Liquidität zu sichern. Trotzdem kann natürlich nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der Zuführung weiteren Eigenkapitals und/oder weiterer liquider Mittel abhängig sein kann.
Angabe zu Verbindlichkeiten und der Sicherungsrechte
Wir verweisen hierzu auf unsere vorangegangenen Erläuterungen zu den Liquiden Mitteln und den dort erläuterten Verbindlichkeiten gegenüber einem Kunden aus erhaltenen Bankguthaben, die aber nur für die Mitarbeiter dieses Kunden verwendet werden dürfen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von TEUR 964 Verbindlichkeiten aus einem Factoringvertrag, die über ein selbstständiges Garantieversprechen der Gesellschaft besichert sind. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB, die nicht in der Bilanz enthalten sind, sind aus nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:
Mit Bescheiden vom 15. September 2023 und 28. Juli 2023 wurden der Gesellschaft Forschungszulagen für das Jahr 2022 in Höhe von EUR 595.951,00 (für 2020) und EUR 894.478,00 (für 2021) gewährt. Die in 2023 beschiedenen und ausgezahlten Forschungszulagen für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von insgesamt TEUR 1.490 wurden bereits in dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 in den sonstigen betrieblichen Erträgen verbucht. Für das Jahr 2022 wurden Forschungszulagen in Höhe von EUR 986.042,00 beantragt und durch Bescheid vom 10. Mai 2024 in voller Höhe gewährt. Aufgrund des wertaufhellenden Charakters erfolgte die Verbuchung der Forderung der Forschungszulage für das Jahr 2022 im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in der GuV-Position "sonstige betriebliche Erträge". Namen der Mitglieder der Geschäftsführung Carl - Philip Pogoretschnik, Kaufmann Beirat Carl-Philip Pogoretschnik Cédric Köhler Fabian von Trotha Dirk Classen Johann Reich Auf die Angabe gem. § 285 Nr. 9a, 9b HGB wird gemäß den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. EUR 1.450.600,47 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Mit der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung vom 26. Januar 2018 wurde ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eingeführt. Die Gesellschaft kann bis zu 5.500 sog. virtuelle Geschäftsanteile (ESOP-Anteile) an Mitarbeiter ausgeben. Die ESOP-Anteile belaufen sich jeweils auf einen Nennbetrag von EUR 1,00. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 4.906 ESOP-Anteile ausgegeben. Finanzielle Auswirkungen für die Gesellschaft ergeben sich hieraus nur in den Geschäftsjahren, in denen die in der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung festgelegten Ereignisse eintreten. Auf die Bilanzierung von Rückstellungen für eine mögliche Inanspruchnahme von ESOP-Anteilen wurde zum Bilanzstichtag verzichtet, da zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung keine Anhaltspunkte zur Erfüllung der in der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung festgelegten Ereignisse eingetreten sind bzw. vorlagen und die Gesellschaft somit nicht von einer Inanspruchnahme aus den ausgegebenen ESOP-Anteilen ausgeht.
Berlin, den 28. Mai 2024 gez. Herr Carl-Philip Pogoretschnik sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 04.06.2024 gez.: Herr Carl-Philip Pogoretschnik Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2025 festgestellt. |
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