Haartz GmbH
Käfertaler Straße 318, 68167 Mannheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Vetterlein seit 10.8.2023 | Prokura |
Peter Trappmann seit 19.9.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
The Haartz Corporation | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Haartz GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023Haartz GmbHAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Haartz GmbH
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Haartz GmbH, Mannheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Haartz GmbH, Mannheim, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Haartz GmbH, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang un die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, 28. Februar 2024 MOORE
TK Audit & Advisory GmbH
Dr. Matthias Ritzi, Wirtschaftsprüfer Stefan Hambsch, Wirtschaftsprüfer Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben Die Haartz GmbH hat ihren Sitz in Mannheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB Nr. 253 registriert. Die Haartz GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Abschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 bis 6 Jahre) entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Gebäude werden nach den im jeweiligen Zugangsjahr gültigen Vorschriften linear abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2010 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 410 und ab 01. Januar 2018 € 800 nicht übersteigen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Für die Betriebsstoffe ist ein Festwert gemäß § 256 Satz 2 HGB gebildet worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung: Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die unterjährige Verbuchung mit dem Devisenkassamittelkurs vom letzten Tag des Vormonats. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Gesellschaft verfügt zum Geschäftsjahresende über aktive latente Steueransprüche. Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. D. Erläuterungen zu den Bilanzposten Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 115 (Vj. T€ 69) bestehen in voller Höhe gegen die Gesellschafterin. Es handelt sich dabei in Höhe von T€ 114 (Vj. T€ 69) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Beträge in Höhe von T€ 296 (Vj. T€ 523), die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Es handelt sich dabei um Erstattungsansprüche aus Umsatz- und Ertragssteuern. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Es besteht eine Altersteilzeitverpflichtung in Form von einem Lebensarbeitszeitkonto in Höhe von T€ 131 (Vj. T€ 63) (Erfüllungsbetrag). Diese wurden mit dem Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) in Höhe von T€ 191 (Vj. T€ 77) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Per Saldo ergibt sich ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 60 (Vj. T€ 14). Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um ein abgetretenes Festgeldkonto. Im Geschäftsjahr ergaben sich keine erfolgswirksamen Auswirkungen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden insbesondere gebildet für Tantiemen, Resturlaub und Überstunden Verpflichtungen sowie für ausstehende Kostenrechnungen. Unter den sonstigen Rückstellungen sind in Höhe von T€ 51 (Vj. T€ 45) Verpflichtungen aus Lizenzgebühren gegenüber der Gesellschafterin passiviert. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (analog Vorjahr). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen insgesamt gegenüber der Gesellschafterin "The Haartz Corporation", Acton, M.A., U.S.A. in Höhe von T€ 386 (Vj. T€ 149). Hiervon resultieren T€ 239 (Vj. T€ 131) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. E. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Des Weiteren bestehen jährliche Mietverpflichtungen in Höhe von T€ 75 aus unbefristeten Mietverhältnissen. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Miet- und Leasingverträge betreffen den Fuhrpark und bestimmte Büro- und Geschäftsausstattungen. In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Geschäftsführer Im Geschäftsjahr 2023 setzte sich die Geschäftsführung wie folgt zusammen:
Die Angabe der Vergütung für die Geschäftsführung unterbleibt. Von der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Gesellschafter und Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft "The Haartz Corporation" Acton, M.A., U.S.A. einbezogen. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 180 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Die weiterhin bestehende Ukraine-Krise wirken sich auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung aus. Diese könnten insbesondere Auswirkungen bei unseren Kunden und damit mittelbar unseren Auftragseingang haben. Der in 2023 neu hinzugetretene Konflikt im Nahen Osten kann zu einer weiteren Verschärfung der Inflation sowie der weltweiten Lieferketten führen. Die Nachfrage zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 ist in etwa vergleichbar mit dem Vorjahr. Trotz der Ukraine-Krise und dem Konflikt im Nahen Osten hat die Haartz GmbH aktuell einen geringen Rückgang an Kundenanfragen zu verzeichnen. Wir verfolgen die oben aufgeführten Konflikte fortlaufend und beurteilen kurzfristig, welche geeigneten Maßnahmen zu treffen sind. Insbesondere der Einfluss auf die Lieferketten und Energiepreise werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft kontinuierlich beobachtet und bewertet. Darüber hinaus sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten.
Mannheim, 28. Februar 2024 Peter Trappmann Lagebericht für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Haartz GmbH beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Verkauf von Kautschuk- und Kunststoffartikeln jeder Art, der Fertigung von konfektionierter Ware sowie der Herstellung und dem Verkauf von verwandten Artikeln und der Handel mit diesen. Hauptsächlich ist die Gesellschaft nach wie vor im Bereich der Produktion von Cabrio Verdeckstoffen tätig. 2. Forschung und Entwicklung Haartz entwickelt kontinuierlich neue Produkte, die die vorhandene Produktpalette erweitern und neue Funktionalitäten bereitstellen. Durch Forschung und Entwicklung werden auch in Zukunft weiterhin innovative Produkte und Mehrwert unseren Kunden Zusatznutzen bringen. Im Jahr 2023 wurde die Entwicklung und Neubemusterung unserer Cabriolet Verdeckstoffe bedingt durch die Absicherung der Lieferkette vorangetrieben. Einen weiterer Entwicklungsschwerpunkt bilden Laminate, die im Bereich der Sicherheits- und Militärtechnik Anwendung finden. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche / branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Jahr 2022. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Die Inflationsrate in Deutschland lag für 2023 bei 5,9%. In einem zunehmend anspruchsvollen Marktumfeld konnte die Haartz GmbH im Jahr 2023 die geplanten absatzseitigen Preiserhöhungen und damit die Umsatzzahlen nicht vollständig erreichen. Dennoch konnte eine Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden. Die Hauptabsatzmärkte für die von uns belieferten Fahrzeuge sind nach wie vor Deutschland und die restliche europäische Union sowie die USA. 2. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Die IST Absatzzahlen für das Geschäftsjahr 2023 lagen aufgrund der unter II. 1. aufgeführten Umstände unter dem Plan. Korrespondierend hierzu liegt das Ergebnis ebenfalls unter dem Plan. a. Ertragslage Das Rohergebnis betrug 2023 T€ 7.378 (Vj. T€ 6.700). Im Jahr 2023 haben wir erneut Preiserhöhungen, für unsere Vormaterialien und Energie hinnehmen müssen. Eine Weitergabe dieser Erhöhungen an unsere Kunden war im Geschäftsjahr 2023 nur sehr eingeschränkt möglich. Die Versorgung mit Vormaterialen erforderte im Jahr 2023 erheblichen Aufwand, da eine Neuvalidierung innerhalb der Lieferkette notwendig geworden ist. Durch die rechtzeitige Bevorratung mit Sicherheitsbestände konnte die Versorgung unserer Kunden in enger Abstimmung aufrechterhalten werden. Die zeit- und kostenaufwendigen Qualifizierungsmaßnahmen unserer Produkte auf Basis der neuen Vormaterialien dauert noch über das Jahresende 2023 hinaus an. Der Personalaufwand lag mit T€ 5.060 (Vj. T€ 4.885) über dem Vorjahresniveau. Im Jahresdurchschnitt waren 61 Mitarbeiter (Vj. 64) inkl. der Geschäftsführung beschäftigt. Abschreibungen ergaben sich in Höhe von T€ 278 (Vj. T€ 290). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 166 auf T€ 1.837 erhöht. Im Geschäftsjahr sind im Wesentlichen die Kosten für Leiharbeiter und Fremdstrom gestiegen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 16 (Vj. T€ 0) fielen gegenüber der Gesellschafterin an. Das Ergebnis nach Steuern liegt bei T€ 187 (Vj. T€ -144). Die Haartz GmbH hat im Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 180 (Vj. Jahresfehlbetrag T€ -152) erwirtschaftet. b. Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist auch im Berichtsjahr 2023 als solide zu bezeichnen. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber 2022 von T€ 11.930 auf T€ 12.218 erhöht. Die Anlagenintensität beträgt 14,7 % (Vj. 15,3 %) und die Vorratsintensität 56,9 % (Vj. 51,9 %). Auf der Aktivseite sanken die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte um T€ 247 auf T€ 996; die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen um T€ 46 auf T€ 115. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich um T€ 334 auf T€ 381 reduziert, der Posten beinhaltet im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche. Die Vorräte haben sich um T€ 760 auf T€ 6.950 erhöht. Die liquiden Mittel sind im Geschäftsjahr (stichtagsbezogen) von T€ 84 auf T€ 1.907 gestiegen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist um T€ 36 auf T€ 18 gesunken und der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ist um T€ 46 auf T€ 60 gestiegen. Auf der Passivseite haben sich die sonstigen Rückstellungen um T€ 118 auf T€ 439 erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten haben sich um T€ 239 auf T€ 240 reduziert. Die Verbundsverbindlichkeiten sind um T€ 237 auf T€ 386 gestiegen und die sonstigen Verbindlichkeiten um T€ 5 auf T€ 61 gesunken. c. Finanzlage Die Finanzlage ist nach wie vor stabil. Der Geschäftsbetrieb und die Investitionen werden ausschließlich aus Eigenmitteln finanziert. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen (wesentliche Finanzinstrumente der Gesellschaft). Die EK-Quote liegt 2023 bei 90,8% (Vj. 91,5%). 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung als wesentliche steuerungsrelevante Leistungsindikatoren die Kennzahlen Roherlös (Rohergebnis lt. Gewinn- und Verlustrechnung) und die liquiden Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten lt. Bilanz) heran. Die laufende Steuerung der Gesellschaft basiert auf einem Berichtssystem, das der Geschäftsführung in Form von monatlichen Reports vorgelegt wird. Diese Monatsberichte enthalten eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Auftragsplanung. III. Prognosebericht Das ifo-Institut geht in seiner Prognose für das kommende Jahr von einer voraussichtlichen Steigerung um 0,9% für die deutsche Wirtschaft aus. Für 2024 ist mit weiteren Energie- und Rohstoffpreiserhöhungen zu planen. Auf Basis der von den Marktteilnehmern (Automobilbranche) übermittelten Bauzahlenplanungen (Stand Ende 2023) ist mit einer Stagnation bzw. einem leichten Rückgang unserer Absatzzahlen im Automobilmarkt zu rechnen. Haartz plant für 2024 Zuwächse der Absatzmärkte außerhalb des Cabriolet Verdeckstoff Geschäftes, insbesondere im Bereich Sicherheits- und Militärtechnik. IV. Risiko- und Chancenbericht 1. Risikobericht Nach wie vor sind wir, wie in der Automobilindustrie üblich, von den IST Bauzahlen der von uns belieferten Fahrzeuge abhängig. Das Unternehmen kann hierauf in einem gewissen Umfang die Kapazität anpassen - nach oben oder unten - mit flexiblen Arbeitszeitkonten und / oder Leiharbeitern. Die weltweiten Krisen mit ihren vielfältigen Folgen, die hierdurch mitausgelöste Inflation, die Erhöhung des Leitzinses, Lieferrestriktionen aufgrund politischer Entscheidungen, hohe, der Inflation angepasste Tarifabschlüsse und zuletzt signifikanten Erhöhungen unsere Einkaufspreise lassen die Entstehungskosten unserer Produkte deutlich steigen. Die Qualifikation unserer Produkte aufgrund von Umstellungen in der Lieferkette dauert an und gestaltet sich aufwendiger als geplant. Auch im Jahr 2024 ist hier mit einem erheblichen Mehraufwand für Prüfungen und Bereitstellung von Mustermaterial an unsere Kunden zu rechnen. Das Risiko von weiteren Preiserhöhungen und der Versorgung im Bereich Energie und Rohstoffen ist nach wie vor gegeben. Die Zusammenarbeit und der konstruktive Dialog mit unseren Zulieferunternehmen befinden sich auf einem hohen Niveau, mit dem Ziel etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen und in der Folge zu minimieren. Eine Abschätzung für weitere mittelfristige Effekte und etwaig resultierende Geschäftsrisiken ist aus heutiger Sicht nicht möglich. Die Situation wird zeitnah beobachtet. 2. Chancenbericht Neue Entwicklungen auch in neuen Absatzmärkten wurden im Jahr 2023 umgesetzt - für die Folgejahre sind diverse Entwicklungsaufgaben im Hause geplant. Neue Geschäftsfelder werden konkret und erfolgsversprechend eröffnet. 3. Gesamtaussage Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Der Risiko- und Chancenbericht bezieht sich auf die Lage der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes. 4. Nachtragsbericht Es wird auf die Ausführungen im Anhang unter "Nachtragsbericht" verwiesen.
Mannheim, 28. Februar 2024 Peter Trappmann Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023der Haartz GmbH
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