OPTIMEX Import und Export GmbHLiquidiert
89250 Senden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jerzy Zak seit 3.6.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Helmut Jahrsdorfer | 51.02% |
Jerzy Zak | 48.98% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OPTIMEX Import und Export GmbHSendenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG 2012der OPTIMEX Import und Export GmbH, Senden (1) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Berichtsgesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des 3. Buches HGB (§§ 238 ff HGB) unter gleichzeitiger Beachtung der steuerrechtlichen Anforderungen aufgestellt. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Bilanz wird in Kontoform aufgestellt (§ 266 Abs. 1 HGB), die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 1, 2 HGB). Die Buchhaltung wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung mit Hilfe des EDV-Systems DATEV erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Sachanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (historische Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen, ermittelt durch Verteilung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Der Bankbestand am Bilanzstichtag wurde durch Vorlage eines Kontoauszuges belegt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Buchführungskosten 2012 und die externen Aufwendungen für die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2010 bis 2012. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. (2) Sonstige Angaben Zur Geschäftsführung der Firma OPTIMEX Import und Export GmbH ist Herr Jerzy Zak, Neu-Ulm, berufen. Von den größenabhängigen Erleichterungen im Sinne des § 288 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird Gebrauch gemacht. Angabepflichtige Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nach Angabe des Geschäftsführers nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3 HGB liegen nicht vor. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG: Forderungen; Euro 0,00 Verbindlichkeiten: Euro 73.005,13 Außerordentliche Erträge Der außerordentliche Ertrag des Berichtsjahres in Höhe von Euro 36.415,15 resultiert aus dem Wegfall einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber einer anderen Kapitalgesellschaft, deren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Auskunft des Geschäftsführers mangels Masse vom Konkursgericht abgelehnt wurde. (3) Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsleitung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von Euro 35.207,81 für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen. (4) Überschuldung Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich am Bilanzstichtag auf EUR 77.783,58. Die Überschuldung wird nach Auskunft des 100%-Gesellschafters und Geschäftsführers durch den von ihm ausgesprochenen Rangrücktritt hinsichtlich des der Gesellschaft gewährten Darlehens in Höhe von EUR 73.005,13 entschärft. Auf eine mögliche Insolvenzantragspflicht wurde ebenso wie auf die Notwendigkeit der fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB und die sonstigen Geschäftsführerpflichten fortlaufend hingewiesen. (5) Feststellung des Jahresabschlusses Die Gesellschafterversammlung hat den vorliegenden Jahresabschluss 2012 am mit Gesellschafterbeschluss vom 13.07.2014 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt Gez. Jerzy Zak, Dipl.-Informatiker, Geschäftsführer
Senden, den 13. Juli 2014 gez. Jerzy Zak, GF, Dipl.-Informatiker Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.07.2014 |
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