RFB
GmbH
Waghäusel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
128.610,00 |
140.207,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.681,00 |
3.229,00 |
| II.
Sachanlagen |
126.929,00 |
136.978,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
537.394,96 |
481.042,92 |
| I.
Vorräte |
184.839,11 |
160.267,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
213.304,83 |
140.925,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.383,47 |
14.611,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139.251,02 |
179.850,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.529,87 |
507,14 |
| davon
Disagio |
1.529,87 |
288,03 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
42,95 |
| Aktiva |
667.534,83 |
621.800,01 |
Passiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
344.476,71 |
300.541,59 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
15.000,00 |
15.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-10.000,00 |
-10.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-205.000,00 |
-205.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
534.476,71 |
490.541,59 |
| davon
Gewinnvortrag |
490.541,59 |
505.890,05 |
| B.
Rückstellungen |
119.948,08 |
95.904,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
194.936,20 |
225.354,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
133.339,51 |
127.831,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
61.596,69 |
97.522,86 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
10.397,89 |
| D.
Passive latente Steuern |
8.173,84 |
0,00 |
| Passiva |
667.534,83 |
621.800,01 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde im Wesentlichen der
Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.1
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht: RFB GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Waghäusel
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Mannheim
Register-Nr.: HRB 250818
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
bilanziert
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten sind die
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
zeitanteilig abgegrenzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.
Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der
Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Fall einer
sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird von dem
Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 SatzI 2 HGB
Gebrauch gemacht.
Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1
S.I 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Sonstige Angaben
3.1
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 18.
3.2
Unterschrift der Geschäftsführung
Waghäusel, den
26. September 2024
gezeichnet
Der Geschäftsführer, Klaus Scheurer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2024
festgestellt.
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