ap-systems GmbH
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
784.146,51 |
722.468,46 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
23.832,00 |
43.888,00 |
| II. Sachanlagen |
760.314,51 |
678.580,46 |
| B. Umlaufvermögen |
5.882.022,79 |
13.792.111,18 |
| I. Vorräte |
570.831,50 |
8.299.196,00 |
| 1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
8.901.463,00 |
|
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
4.624.663,06 |
3.598.139,82 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
686.528,23 |
1.894.775,36 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
28.587,56 |
23.985,90 |
| Aktiva |
6.694.756,86
|
14.538.565,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
2.211.650,22 |
1.566.439,34 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
1.236.439,34 |
751.021,59 |
| III. Jahresüberschuss |
945.210,88 |
785.417,75 |
| B. Rückstellungen |
804.436,71 |
486.279,58 |
| C. Verbindlichkeiten |
3.678.669,93 |
12.485.846,62 |
| Summe Passiva |
6.694.756,86 |
14.538.565,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die ap-systems GmbH hat ihren Sitz in Reutlingen und ist beim Registergericht Stuttgart
unter der HRB 726915 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den
im § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft
und somit offenlegungspflichtig.
Beim vorliegenden Jahresabschluss kamen die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) zur Anwendung.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der §§ 276 Satz 1, 286 Abs. 3 und 4, 288 und 327
HGB wurde Gebrauch gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das
Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Vorräte wurden erstmalig
gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen vom Vorratsvermögen abgesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt
worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen
nach der linearen Methode bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögens-gegenstandes. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird
über 5 Jahre abgeschrieben.
Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens und der einzelnen
Wertansätze sowie der angewandten AfA-Methoden wird auf den Anlagenspiegel verwiesen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Der Warenbestand wurde zu Einkaufspreisen bewertet.
Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren
nicht vorhanden. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch angemessene pauschale Wertberichtigungen
Rechnung getragen.
Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen,
wurden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag
bewertet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen,
wurden als passive Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig.
Es bestehen folgende Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 3.214.279,31
€. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren betragen 0,00 €.
IV. Sonstige Angaben
Personal
Im Unternehmen waren während des Geschäftsjahres durchschnittlich 31 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Bilanzgewinn Im Bilanzgewinn von 2.181.650,22 € ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 1.236.439,34
€ enthalten.
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel und Scheckbürgschaften: 1.250.000 € davon
gegenüber verbundenen Unternehmen: 1.250.000 €
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und
auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung
der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag wie folgt:
aus Miet- und Pachtverträgen: 167.027,64 € (Jahresbetrag). aus Leasingverträgen: 157.219,65 € (Jahresbetrag)
sonstige Berichtsbestandteile
Reutlingen, 27.08.2025 gez. Martin Hirlinger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2025 festgestellt.
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