Regentalbahn GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eugen Rubinstein seit 12.7.2024 | Geschäftsführer |
Stephan Naue seit 12.6.2023 | Geschäftsführer |
Andreas Kronstein seit 16.9.2015 | Prokura |
Steffen Schaller seit 16.9.2015 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Trenitalia S.p.A. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Berchtesgadener Land Bahn GmbHAufgelöst | 50.00% |
| 1.88% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NETINERA Deutschland GmbHViechtachKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022Inhalt I. Grundlagen des Konzerns II. Wirtschaftsbericht III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht I. Grundlagen des Konzerns a) Geschäftsmodell und Struktur des Konzerns Der NETINERA-Konzern gehört zur italienischen Staatsbahn Trenitalia S.p.A. Die Trenitalia S.p.A. gehört wiederum zu 100% zur Ferrovie dello Stato Italiane-Gruppe und ist somit Teil eines italienischen Staatskonzerns. Zur deutschen Konzernholding der NETINERA Deutschland GmbH (NETINERA Gruppe) gehörten im Geschäftsjahr 2022 unverändert zum Vorjahr die Unternehmen(sgruppen) der Osthannoversche Eisenbahnen AG (mittels der Holding NETINERA Bachstein GmbH), Prignitzer Eisenbahn GmbH, Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH, Autobus Sippel GmbH, Verkehrsbetriebe Bils GmbH, Regentalbahn GmbH und die NETINERA Immobilien GmbH. Zum 11. Dezember 2022 erwarb der Konzern durch eine vertragliche Vereinbarung die Beherrschung über die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH, Parchim, und dessen 100 %-iges Tochterunternehmen, die ODIG Ostdeutsche Instandhaltungsgesellschaft mbH, Eberswalde (im Folgenden kurz ODEG). Die NETINERA Gruppe betreibt mit den genannten Unternehmen(sgruppen) Schienen- und Buspersonenverkehre im Bundesgebiet und seit Ende 2019 auch in Tschechien. Zudem existieren grenzüberschreitende Linien nach Tschechien, Polen und Frankreich. Neben den Nahverkehrsleistungen wurden nahezu unverändert zum Vorjahr Leistungen insbesondere in den Bereichen Pflege, Wartung und Aufarbeitung von Fahrzeugen, Infrastruktur und Gelegenheitsverkehr erbracht. Ein großer Teil des Umsatzes basiert auf langfristigen Verkehrsverträgen mit der öffentlichen Hand. Diese bestehen entweder in Form sogenannter Bruttoverträge, bei denen das Risiko der Fahrgeldeinnahmen im Wesentlichen beim Aufgabenträger liegt, oder sogenannter Nettoverträge, bei denen das Verkehrsunternehmen das gesamte Fahrgeldrisiko trägt, oder sogenannter Bruttoverträge mit Anreizwirkung, bei denen das Verkehrsunternehmen nur einen Teil des Fahrgeldrisikos trägt. Der Bereich der Werkstattleistungen für Dritte ist konjunkturellen Schwankungen unterworfen, dieser Bereich macht jedoch nur einen kleinen Teil des Umsatzes der Gruppe aus. Auf der Kostenseite besteht eine Abhängigkeit von nationalen Preissteigerungen, speziell in den Bereichen Energie-, Personal- sowie Trassen- und Stationskosten. Diese werden zu einem großen Teil durch Indexierung in den Verkehrsverträgen von den Aufgabenträgern ausgeglichen. Die allgemeine Tätigkeit des Konzerns wurde auch im Berichtjahr (wie im Vorjahr) von der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Die Effekte waren zwar weniger stark als in den Vorjahren, aber das Niveau vor der Pandemie der Nachfrage konnte noch nicht erreicht werden. Die von Bund und Länder gewährten Kompensationsmaßnahmen (26.698 TEUR, Vorjahr 52.121 TEUR) konnten aber zum größten Teil die negativen Effekte der Pandemie ausgleichen. b) Veränderungen im Umfang der Tätigkeiten und in der Zusammensetzung des Konzerns Die bedeutsamste Veränderung des Konzerns bezieht sich auf den Erwerb der Beherrschung über die ODEG zum Ende des Geschäftsjahres 2022. Der Konzern erwarb die Beherrschung über diese Gesellschaft durch eine vertragliche Konstellation ohne Zahlung von Gegenleistungen. Diese Gesellschaften wurden bis zu diesem Zeitpunkt mit der Equity-Methode konsolidiert daher handelt sich also um einen s. g. "sukzessiven Unternehmenszusammenschluss" ("Business combination achieved in stages") gem. IFRS 3.41-42A und einen "Unternehmenszusammenschluss ohne Übertragung einer Gegenleistung ("Business combination without the transfer of consideration") gem. IFRS 3.43-44. Die erstmalige Vollkonsolidierung erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Der Anteilbesitz des Konzerns an der ODEG bleibt unverändert bei 50 %. Nichtdestotrotz haben der Konzern und der andere Gesellschafter der ODEG eine Vereinbarung abgeschlossen, durch die der Konzern allein alle Risiken und Chancen eines wesentlichen Verkehrsvertrags trägt, der einen überwiegenden Anteil des Geschäfts der ODEG darstellt. Durch diese Vereinbarung werden die Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gemäß IFRS 10 für den Konzern ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des nachfolgend genannten Verkehrsvertrags erfüllt. Im Dezember 2022 hat die ODEG zwei neue Verkehrsverträge in Betrieb genommen. Der erste, "Netz-Elbe-Spree Los 4", (6,3 Mio. Zug-Km pro Jahr) ist im Wesentlichen die Fortsetzung des bis Dezember 2022 laufenden Verkehrsvertrags "Stadtbahn" und wird gemeinsam mit dem Mitgesellschafter der ODEG betrieben. Der zweite, "Netz-Elbe-Spree Los 1" (6,8 Mio. Zug-Km. pro Jahr) stellt eine wesentliche Erweiterung des Geschäftsumfangs der ODEG da. Aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen stehen alle mit diesem Verkehrsvertrag verbundenen Gewinne, Verluste, Chancen und Risiken dem NETINERA-Konzern allein zu. Der Mitgesellschafter der ODEG ist daran nicht beteiligt. Die ODEG wird zur Steuerung dieses für die ODEG wesentlichen Verkehrs in die Gesamtsteuerung des Konzerns eingebunden. Infolge dieses Unternehmenszusammenschlusses wurde ein einmaliger Ertrag von 47.442 TEUR verbucht. Die Auswirkungen der Tätigkeit der ODEG zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag auf die Gesamtergebnisrechnung sind dagegen nicht wesentlich. Sie werden daher erst ab dem Jahr 2023 erstmals in der Gesamtergebnisrechnung sichtbar sein. Darüber hinaus gab es noch folgende Veränderungen im Konzern, die keine wesentlichen Auswirkungen aus die Vermögens-Finanz und Ertragslage des Konzerns hatten: Mit Vertrag vom 3. Februar 2022 wurden die restlichen Anteile an der Ostmecklenburgische Bahnwerk GmbH (49%) veräußert. Am 5. September 2022 wurde die Tochtergesellschaft Sippel-Travel GmbH auf die Tochtergesellschaft Autobus Sippel GmbH verschmolzen. Beide Gesellschaften hatten bereits zu diesem Zeitpunkt sämtliche Geschäftstätigkeiten eingestellt. Im Dezember 2022 hat die erixx Holstein GmbH den neugewonnenen Verkehr "Akku-Netz Schleswig-Holstein - Los Ost" in Betrieb genommen, der Verkehr umfasst ca. 4,2 Mio. Zug-Km p.a. auf den Strecken Kiel-Schönberger Strand und Kiel-Preetz-Lübeck-Lüneburg. Zum Ende des Vorjahres endete der Verkehrsvertrag "Heidekreuz" der erixx GmbH. Der Folgevertrag wurde an einen anderen Betreiber vergeben. II. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die negativen Auswirkungen aus der COVID-19-Pandemie auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) konnten im Jahr 2022 durch das zeitweise geringere Infektionsgeschehen sowie durch die Einführung des 9-Euro-Tickets für die drei Monate von Juni bis August 2022 teils gebremst werden. Für die aus der Pandemie entstehenden Mindereinnahmen wurde indes auch im Jahr 2022 wieder ein Rettungsschirm bereitgestellt. Zur Finanzierung der pandemiebedingten Fahrgeldmindereinnahmen im Jahr 2022 wurden 1,2 Mrd. EUR vom Bund bereitgestellt. Darüber hinaus wurde für das von Juni bis August eingeführte 9-Euro-Ticket eine zusätzliche Unterstützung durch den Bund von 2,5 Mrd. EUR beschlossen. [1] Diese grundsätzlich positiven Impulse für die Branche wurden durch die Folgen des Kriegs in der Ukraine ab Februar 2022 und die daraus resultierende allgemeine Inflation, Energiekrise und einhergehende galoppierende Inflation bei den Energiekosten, Güterknappheit, hohe Auslastung im Bausektor und ein schwieriges Arbeitsmarktumfeld konterkariert. Daher sahen sich die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit einer allgemeinen Teuerung der Produktionsfaktoren, insbesondere stark steigender Personal- und Energiekosten konfrontiert, welche jedoch durch die Indexierungsmechanismen der Verkehrsverträge zu großen Teilen abgefangen werden. Gesamtwirtschaftlich lag das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 trotz der überwiegend schwierigen Rahmenbedingungen 1,9% höher als im Vorjahr. Auch im Vergleich zu 2019 als Jahr vor Beginn der COVID-19-Pandemie lag das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,7% höher, somit ist im Jahr 2022 erstmals von einer Wirtschaftsleistung mindestens auf Vorkrisenniveau auszugehen. Vor allem die Dienstleistungsbereiche konnten durch Nachholeffekte nach Wegfall der meisten COVID-19-Schutzmaßnahmen ihre Wertschöpfung ausbauen, darunter insbesondere die Bereiche Handel, Verkehr und Gastgewerbe mit 4,0% im Vergleich zum Vorjahr. [2] Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2022 trotz schwierigem Umfeld und vor allem dem Fachkräftemangel weiterhin positiv entwickelt, durchschnittlich 45,6 Mio. Erwerbstätige waren in 2022 beschäftigt, was einem Wachstum der Erwerbstätigkeit von 1,3% entspricht. Das Jahr 2022 ist damit ein neues Rekordjahr, gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen. [3] Im Jahr 2022 lag die Inflation deutlich höher als in den Vorjahren. Die Verbraucherpreise sind im Jahr 2022 um durchschnittlich 7,9% gegenüber dem Vorjahr gestiegen, während im Jahr 2021 noch ein Anstieg von 3,1% festgestellt wurde. Der Preisanstieg im Jahr 2022 wurde insbesondere durch im direkten Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stehende gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise getrieben, bei denen 13,4% bzw. 34,7% Preisanstieg gemessen wurden. Neben dem eingangs genannten 9-Euro-Ticket sind als preisdämpfende Faktoren der zeitlich begrenzte Tankrabatt, der Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, die Senkung der Umsatzsteuer auf Strom und Fernwärme sowie die Übernahme des Dezember-Abschlags für Gas bzw. Wärme anzuführen. [4] Auch in der Statistik der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte traten im Jahr 2022 starke Preissteigerungen zutage. Im Dezember 2022 waren gewerbliche Produkte im Vergleich zum Vorjahresmonat 21,6% teurer, im Jahresdurchschnitt beträgt die Steigerung 32,9%. Aufgrund des hohen Wägungsanteils ist dieser Anstieg hauptsächlich auf die Entwicklung der Energiepreise zurückzuführen. Der Preisanstieg für Investitionsgüter wie beispielsweise Maschinen und Fahrzeuge betrug 7,7%. [5] Die Betriebsleistung der Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gemessen in Zug-Km lag Ende 2022 in etwa auf dem Vorjahresniveau (i. Vj. 721 Mio. Zug-Km (Quelle: Bundesnetzagentur). Das Leistungsvolumen des Konzerns ist ebenfalls nahezu unverändert zum Vorjahr. Dagegen lag die Beförderungsleistung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) durch die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie noch unter der Beförderungsleistung vor der Pandemie (2019). Exemplarisch für den Januar 2022 lag diese z.B. bei der DLB nur bei ca. 60% im Vergleich zum Januar 2020. Bis zum Mai 2022 konnten die Beförderungsleistungen stetig auf ca. 90% gegenüber 100% im Juni 2019 gesteigert werden. Anschließend verzerrte das 9-Euro-Ticket die Nachfrage. Die Beförderungsleistung stieg in diesem Zeitraum sehr stark, während die Erlöse aus Fahrkartenverkäufen im Zeitraum Juni bis August 2022 sanken und daher durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden mussten. Insgesamt sind deutschlandweit über 52 Millionen 9-Euro-Tickets verkauft worden, darüber hinaus profitierten über 10 Millionen Abonnenten vom ermäßigten Ticketpreis. [6] Im Zeitraum vor Gültigkeit des 9-Euro-Tickets (Januar bis Mai) konnten durchschnittlich ca. 75% der Einnahmen im Vergleich zu 2019 erzielt werden und im Zeitraum nach Gültigkeit des 9-Euro-Tickets (ab September) wurden ca. 90% der Einnahmen von 2019 erreicht. Im Zeitraum des 9-Euro-Tickets lagen die Einnahmen hingegen nur bei 37% im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019. Gleichzeitig ist die Nachfrage im 9-Euro-Ticketzeitraum auf 130% gegenüber 2019 gestiegen. b) Geschäftsverlauf i. Die NETINERA Deutschland GmbH als Holdinggesellschaft Die NETINERA Deutschland GmbH ist als Holdinggesellschaft für alle Aktivitäten der NETINERA Gruppe zuständig. Die Gesellschaft vermietet Schienenfahrzeuge und erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Geschäftsentwicklung, Finanzen, Recht, Personal, IT und strategischer Einkauf für die Konzerngesellschaften. Die Holding war bei der Vorbereitung der Teilnahme an Ausschreibungen und bei der Koordinierung des Einkaufs für die Tochterunternehmen tätig. Des Weiteren hat sie die Tochtergesellschaften auch bei der Analyse von steuerlichen, bilanziellen und juristischen Themen unterstützt und ein konzernweites Flotten-Management für die Schienenfahrzeuge durchgeführt. Die Holding hat auch im Berichtsjahr Schienenfahrzeuge an die ODEG vermietet. Der Leasingvertrag endete im Dezember 2022. Für 8 der 11 Züge wurde ein neuer Vertrag für weitere 12 Jahre abgeschlossen. Im IT-Bereich war die Holding in verschiedenen Projekten als Koordinatorin für den ganzen Konzern tätig - unter anderem bei der Weiterentwicklung von Betriebssystemen. Unterhalb der Holding sind die Bahnaktivitäten in den beiden Zwischenholdings Regentalbahn GmbH und Osthannoversche Eisenbahnen AG (OHE AG) und in der ODEG zusammengefasst. Diesen Zwischenholdings und der ODEG sind auch Bahnwerkstätten zugeordnet, die ebenfalls einer zentralen fachlichen Steuerung durch die Holding unterliegen. Die Bustätigkeiten werden zentral von der Holding koordiniert. ii. Aktivitäten der Tochtergesellschaften im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Die SPNV Aktivitäten in Norddeutschland werden durch die Gesellschaften metronom Eisenbahngesellschaft mbH, erixx GmbH und erixx Holstein GmbH - alle Unternehmen sind Konzerngesellschaften des OHE AG Konzerns - erbracht. Die größten Herausforderungen für alle Unternehmen im SPNV und ÖPNV im Berichtsjahr waren nach wie vor die COVID-19-Pandemie und deren Folgen sowie der Russland-Ukraine-Krieg und die daraus resultierende inflationäre Entwicklung am Beschaffungsmarkt. In Bezug auf die COVID-19-Pandemie konnte durch konsequentes Handeln und Hygienekonzepte das Leistungsangebot aufrechterhalten werden. Zum Ausgleich der Erlösrückgänge aufgrund mangelnder Fahrgäste wurde, wie auch für 2020 und 2021, unter Federführung des VDV ein "Rettungsschirm" für die Eisenbahnverkehrsunternehmen erreicht, der mehr als 90 % der Erlösrückgänge ausgleicht und somit die wirtschaftlichen Folgen zum großen Teil abmildert. Mit den Aufgabenträgern wurden vorgezogene Abschläge vereinbart, so dass die Liquidität der Unternehmen trotz der Erlösrückgänge sichergestellt war. In Bezug auf die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs sehen die Verkehrsverträge von metronom, erixx und erixx Holstein übliche Indexierungsregelungen für verschiedene Sachverhalte (Energie-, Personal-, ggf. Materialkosten) in unterschiedlichen Ausgestaltungen und Gewichtungen vor. Insofern wurden die gestiegenen Kosten auch durch höhere Zahlungen des Aufgabenträgers überwiegend kompensiert. Im Bereich des ÖPNV sehen die mit den Aufgabenträgern bestehenden Verkehrsverträge im Rahmen von Allgemeinen Vorschriften eine Indizierung auf Basis des Durchschnitts der vergangenen 10 Jahre vor. Auf dieser Grundlage konnten die Mehrbelastungen teilweise nicht kompensiert werden und hätten das Ergebnis der Busunternehmen KVG und CeBus erheblich belastet. Die Gesellschaften konnten mit den Aufgabenträgern eine einvernehmliche Lösung finden, die entstandenen Mehrkosten auszugleichen. Die metronom Eisenbahngesellschaft mbH betreibt im nahezu unveränderten Umfang ihre Verkehre mit einer von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH ("LNVG") bzw. der Regionalbahnfahrzeuge Großraum Braunschweig ("RGB") angemieteten Fahrzeugflotte. Dazu gehört der Betrieb der Strecken Hamburg-Bremen, Hamburg-Lüneburg-Uelzen und Uelzen-Hannover-Göttingen ("Hansenetz und Göttingen"). metronom bedient des Weiteren auch die Strecken Hannover-Wolfsburg und Wolfsburg-Braunschweig-Hildesheim unter dem Namen ENNO. Die Gesellschaft weist für 2022 ein positives Ergebnis vor Gewinnabführung aus, da die Folgen der COVID-19 Auswirkungen durch den ÖPNV-Rettungsschirm und die Folgen des Preisanstiegs durch den Ukraine-Krieg durch Indexierungsregelungen nahezu vollständig ausgeglichen wurden. Die erixx GmbH betreibt seit Dezember 2014 den Verkehr DINSO (Dieselnetz Südostniedersachsen 2). Zu diesem Verkehr gehören die Strecken Hannover-Bad Harzburg, Uelzen-Braunschweig, Braunschweig-Goslar und Lüneburg-Dannenberg. Für den Betrieb wurden von der LNVG 28 Fahrzeuge angemietet. Der Vertrag endet im Jahr 2029. Die Gesellschaft weist ein negatives Ergebnis vor Ergebnisabführung aus. Die Folgen der COVID-19 Auswirkungen durch den ÖPNV-Rettungsschirm wurden ebenso wie die Folgen des Preisanstiegs durch den Ukraine-Krieg durch Indexierungsregelungen nahezu vollständig ausgeglichen aber aufgrund des Personalmangels und den daraus resultierenden Zugausfällen verbunden mit Einnahmeausfällen und Pönalen, konnte aber kein positives Ergebnis erreicht werden. Die erixx Holstein GmbH betreibt seit Dezember 2022 den Verkehr auf den Strecken zwischen Kiel-Oppendorf und Lüneburg. Die Fahrzeuge werden dabei vom Aufgabenträger NAH-SH beschafft und zur Verfügung gestellt. Übergangsweise wird auf Wunsch des Aufgabenträgers eine Transferflotte von DB Regio bis zur Fertigstellung der einzusetzenden Batteriezüge genutzt. Der Verkehrsvertrag läuft über eine Dauer von 13 Jahren und beinhaltet eine Verlängerungsoption von 2 Jahren. Die Gesellschaft weist auch aufgrund des anfänglichen Personalmangels und den daraus resultierenden Zugausfällen verbunden mit Pönalen ein negatives Ergebnis vor Ergebnisabführung aus. Die Prignitzer Eisenbahn GmbH erbrachte im Berichtsjahr keine Verkehrsleistung im SPNV. Die Gesellschaft war operativ ausschließlich im Vermietungsgeschäft von Zügen und damit verbundenen Serviceleistungen tätig. Das Ergebnis (EBIT) war im Jahr positiv. Die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) erbrachte im Fahrplanjahr 2022 (vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022) eine Verkehrsleistung von rd. 13,2 Mio. Zug-Km. Die seitens der ODEG eingesetzten Fahrzeuge sind ausnahmslos angemietet. Per Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2022 hat die ODEG den Verkehr im Folgevertrag zum Verkehrsvertrag SBB aufgenommen: Das Netz Elbe-Spree (NES) wird nun ebenfalls bis Ende 2034 durch die ODEG betrieben und hat ein Gesamtleistungsvolumen von 12,6 Mio. Zug-Km, von denen 6,4 Mio. Zug-Km gesellschafterseitig ausschließlich NETINERA zugeordnet sind. Die Instandhaltung erfolgt in den drei Werkstätten der Ostdeutschen Instandhaltungsgesellschaft mbH (ODIG) - einer 100%-igen Tochtergesellschaft der ODEG - in Eberswalde, Görlitz und Parchim. Da die ODEG bis auf den Verkehrsvertrag WMB II ausschließlich Bruttoverkehre betreibt, bei denen die Fahrgeldeinnahmen durchlaufend sind, gibt es nur geringe negative Auswirkungen aus den durch die COVID-19-Pandemie gesunkenen Fahrgastzahlen. Die ODEG erzielte im Berichtsjahr ein positives Ergebnis nach Steuern. Die SPNV-Leistungen in Süddeutschland mit den Schwerpunkten in den Bundesländern Bayern, Sachsen und Rheinland-Pfalz, seit Ende 2019 auch im Saarland und in der an Bayern und Sachsen angrenzenden Republik Tschechien, sind in der Regentalbahn GmbH-Gruppe, Viechtach (nachfolgend: RAG), zusammengefasst. Die RAG als Muttergesellschaft erbringt für ihre Tochterunternehmen verschiedene Arten von Dienstleistungen, insbesondere die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und die Erbringung von Management- und kaufmännischen Verwaltungsleistungen. Über ihre Eisenbahnverkehrsunternehmen Die Länderbahn GmbH DLB (nachfolgend: DLB), vlexx GmbH sowie die Tochter der DLB (DLB CZ s. r. o. als 100%-ige Tochter) betreibt die RAG Schienenpersonennahverkehr. Wesentliche Verkehrsleistung der Tochtergesellschaft Die Länderbahn GmbH ist der interregionale Verkehr "alex Nord", der im Dezember 2007 aufgenommen wurde. Nach der vertraglichen Vereinbarung über ein Jahr "Direktvergabe" im Jahr 2021 für das Fahrplanjahr 2023 konnte im gerichtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer erreicht werden, dass das sog. "Los 2" des Nachfolgeverkehres Expressverkehr Ostbayern Übergang, also der Zweistundentakt auf der Strecke von München nach Prag für weitere vier Jahre plus Option auf ein weiteres Jahr an die DLB vergeben wurde. Der Verkehrsvertrag "Regionalzüge Ostbayern" (OBY) konnte sich im Qualitätsranking mit einem weiterhin hohen Bonusbetrag von knapp 500.000 Euro auszeichnen, und liegt auf einem hervorragenden dritten Platz im Gesamtranking aller 32 bayerischen Netze. Insgesamt konnten sich die Strecken in den touristischen Gebieten des Bayerischen Waldes in der COVID-19-Zeit durchschnittlich besser behaupten als einige Hauptstrecken, auch die Auswirkungen der Flüchtlingskrise und insb. auch des "9-Euro-Tickets" waren hier weniger dramatisch zu spüren als insb. auf der Hauptstrecke des alex. Hier kommt es zukünftig darauf an, ob die Nahverkehrsangebote von Bus und Schiene noch besser vernetzt, und insgesamt ein deutlich verbessertes und enger getaktetes Verkehrsangebot gemacht werden kann. Für den Verkehrsvertrag "Regionalzüge Ostbayern" (OBY) hatte die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) bereits im vergangenen Jahr eine zweijährige Direktvergabe für den Zeitraum zwischen 12/2023 und 12/2025 an die DLB bekannt gegeben, was angesichts der unsicheren Erlösentwicklungen und der dadurch gegebenen Möglichkeit der vollständigen Neukalkulation der Verkehre aus unserer Sicht die bestmögliche Lösung für beide Vertragspartner darstellt. Die Entscheidung für die neue, langfristige Vergabe dieser Verkehre ab 12/2025, die in zwei Netzen (Oberpfalz und Bayerwald), bei unterschiedlichen Laufzeiten und Fahrzeugkonzepten, ausgeschrieben wurde, erfolgte nicht, wie erwartet, in der Aufsichtsratssitzung des Aufgabenträgers BEG im Dezember 2022, sondern wurde wegen unklarer Mittelzuteilung des Bundes an die Aufgabenträger auf die Sitzung im Februar 2023 verschoben. Die DLB hat am 14. Februar 2023 den Zuschlag für diese Folgeverkehre erhalten. Der Verkehrsvertrag auf der Strecke Gotteszell-Viechtach wurde im Wege einer Direktvergabe nach erfolgreicher Überkompensationsprüfung im August des Berichtsjahres bis Ende 2023 mit der DLB verlängert. Anschließend besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag zwei weitere Jahre bis Ende 2025, ebenfalls an die DLB direkt vergeben wird. Diese Strecke bewies auch im Jahr 2022 wieder ihre Resilienz bei den Fahrgästen, obwohl die Steigerungsraten bei den Fahrgastzahlen im beschriebenen schwierigen Umfeld etwas nachließen. Darüber hinaus ist diese Strecke im aktuell zu vergebenden langfristigen Vertrag ab Ende 2025 zunächst als Option enthalten. Hoffnung in finanzieller, aber auch ideeller Hinsicht macht eine erstmalige Förderung des Freistaates Bayern für Infrastrukturerneuerungen auf dieser Strecke als Teil eines erstmaligen Förderfonds für Infrastrukturen bayerischer nicht bundeseigener Eisenbahnen. Hier besteht für uns die Möglichkeit eine Förderung von bis zu 80 % für notwendige Maßnahmen in 2023 in einer Höhe von bis zu 8 Mio. EUR zu erlangen. In Bayern kam es ex post dazu, dass entgangene Gewinne je Verkehrsvertrag im Rahmen des Coronarettungsschirms für das Jahr 2021 nicht ausgleichsfähig sind. Um diese rechtliche Vorgabe sicherzustellen, muss erstmals eine Trennungsrechnung für die bayerischen Verkehrsverträge erstellt und von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden. Insgesamt führte dies lediglich dazu, dass für den Sonderfall des Verkehrsvertrages Gotteszell-Viechtach (bisher jeweils nur jährliche Verlängerung, dadurch stets aktuelle Kalkulationen) kein Ausgleichsantrag gestellt werden konnte. Verkehre, die aus COVID-19-Gründen ausfallen mussten, haben die Aufgabenträger (insbesondere in Bayern, aber auch in Sachsen) grundsätzlich weiterbezahlt und, ebenso wie in der Zeit des 9-Euro-Tickets, die Verkehrsunternehmen von anlassbezogenen Pönalen weitestgehend freigestellt. Dem Vertrag Ostsachsennetz (OSN) konnten vereinbarungsgemäß zwei weitere Fahrzeuge vom Typ Desiro für vereinbarte Verdichterleistungen zugeführt werden. Damit sind dort nun alle 28 Fahrzeuge dieses Typs gemäß den verkehrsvertraglichen Vereinbarungen modernisiert worden. Alle Strecken dieses Vertrages haben eine Laufzeit bis Dezember 2031. Für das Vogtlandnetz (VLN) konnte im Berichtsjahr 2022 eine vollständige Begleitung mit Kundenbetreuern vereinbart werden., Von der 100%-igen Besetzung im gesamten Netz werden bis zum Vertragsende im Jahr 2027 spürbare Erlössteigerungen erwartet. Im Berichtsjahr wurde bekannt, dass ab Ende 2026 aus dem Verkehrsvertrag Vogtlandnetz Verkehre in nennenswertem Umfang herausgenommen und dem S-Bahnnetz Mitteldeutschland (MDSM 2025+) zugeschlagen werden. An der Neuausschreibung dieses S-Bahnnetzes hat sich die DLB beteiligt, eine Entscheidung hierüber steht noch aus. Eine deutliche Verbesserung bei den Kosten und Erträgen könnte durch die aktuell mit dem Besteller "ZVMS" (Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen) diskutierte Direktvergabe einer zusätzlichen Strecke ab Zwickau (RB 95 "Erzgebirgsbahn") erreicht werden. Diese könnte bereits ab Mitte 2024 bis Ende 2027 das Netz nahezu idealtypisch mit gleichem Fahrzeugpark ergänzen. In Sachsen sollen die entgangenen Erlöse durch die Pandemie, aber auch durch das bundesweite 9-Euro-Ticket ohne prognostizierte Mehrkilometer und Preiserhöhungen zu 100 % ausgeglichen werden. Der aus dem Jahr 2021 noch fehlende Anteil von 5,3% sollte grundsätzlich (abzüglich bereits ausgeschütteter Mittel für das sog. "Bildungsticket") in 2022 ausgeglichen werden. Dazu ist es im abgelaufenen Jahr jedoch nicht gekommen, es gibt weiterhin Zusagen, dies im Jahr 2023 nun nachträglich auszugleichen. Nach der erfolgreichen Betriebsaufnahme der ersten Strecke L 4 von Rumburk nach Mlada Boleslav zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 konnte Ende 2022 die zweite Betriebsstufe dieses Verkehrsvertrages, die sog. "L 2" von Liberec nach Decin, aufgenommen werden. Damit sind aktuell alle vertraglich vereinbarten Verkehre in Betrieb gegangen. Für diese Strecke wurden vier weitere Fahrzeuge vom Typ Desiro in den Einsatz gebracht, davon drei in täglichen Umläufen, eines als Instandhaltungsreserve. Die Berchtesgadener Land Bahn GmbH, die mit der Salzburg AG in einer Gesellschaft zu gleichen Teilen betrieben wurde, hatte bereits zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 nach zwölfjährigem Verkehrsvertrag ihren Betrieb eingestellt. Durch offene Abrechnungen insbesondere zu einer mehrmonatigen Baustelle in 2021 konnten im Berichtsjahr noch positive Ergebniseffekte erzielt werden. Die Geschäftstätigkeit der vlexx GmbH, die mit insgesamt 9,0 Mio. Zugkilometern (Verkehrsvertrag DNSW 6,7 Mio. Zug-Km und ENS 2,3 Mio. Zug-Km) SPNV-Leistungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland erbringt, war auch in diesem Jahr durch COVID-19 und zusätzlich durch das in den Sommermonaten geltende 9-Euro-Ticket geprägt. Die COVID-19-Pandemie hat die Fahrgastströme und den Betrieb nachhaltig beeinflusst. Die Einführung der 3G-Nachweis-Pflicht in den Zügen zum Ende des Jahres 2021 hat das Unternehmen darüber hinaus vor organisatorische Herausforderungen gestellt. Die im Sommer 2021 eingetretene Erholung der Fahrgastzahlen hat sich im Winter 2021/2022, nicht zuletzt durch die 3G-Nachweis-Pflicht in den Zügen, wieder negativ entwickelt. Mit dem 9-Euro-Ticket gab es in der Zeit von Juni bis August eine starke Steigerung der Fahrgastzahlen, die vor allem durch Ausflugsverkehre geprägt war, was auf Teilstrecken zu überfüllten Zügen und zusätzlichen Verspätungen geführt hat. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für die Einnahmeausfälle (durch COVID-19 und das 9-Euro-Ticket) können die Erlösrückgänge bei den Nettoverträgen nicht vollständig kompensieren. Auch die Erlöse für die geplanten Fahrgaststeigerungen finden darin keine Berücksichtigung, sind aber Basis für die Preisfindung in der Ausschreibung der Verkehre. . Im Sommer führten große Baustellentätigkeiten auf der Infrastrukturseite und ad hoc auftretende Schäden der Infrastruktur, deren Behebung sehr langwierig war, zu massiven Ausfällen und Verspätungen. Die im Herbst aufkommende COVID-19- und Grippewelle hatte personenbedingte Ausfälle zur Folge, die über das normale Maß hinausgingen. vlexx hat im April 2022 eine Unterflurradsatzdrehbank auf dem Werkstattgelände erfolgreich in Betrieb genommen, und dadurch das Tätigkeitsportfolio am Standort Mainz ausgeweitet. Der Vertrag DNSW endet im Jahr 2037, der Vertrag ENS im Jahr 2035. iii. Aktivitäten der Tochtergesellschaften im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Die ÖPNV-Aktivitäten in Norddeutschland sind unterhalb der Verkehrsbetrieb Osthannover GmbH (VOG) gebündelt und bestehen aus der KVG Stade GmbH & Co. KG und der KVG Lüneburg GmbH, die Verkehrsleistungen in Form von Regional- und Stadtverkehren innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) in den Landkreisen Stade, Harburg und Lüneburg erbringen. Außerhalb des HVV sind die Gesellschaften in den Landkreisen Cuxhaven, Rotenburg und Heidekreis aktiv. Mit der Kraftverkehr Celle Stadt und Land GmbH besteht eine weitere Bustochter der VOG, die im Wesentlichen Ressourcen für die CeBus GmbH & Co. KG im Landkreis Celle zur Verfügung stellt und an dieser eine Minderheitsbeteiligung hält. Das Ergebnis der Bus-Gruppe ist weiterhin positiv. Die Neißeverkehr GmbH und die Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH betreiben seit Juli 2017 keinen Verkehr mehr. Bei den beiden Gesellschaften wird danach gestrebt, das existierende Vermögen durch Vermietung und Veräußerung zu verwerten. Die Geschäftstätigkeit der Autobus Sippel GmbH wurde bereits im Vorjahr eingestellt. Im Berichtsjahr wurden die letzten noch ausstehenden vertraglichen Gelegenheiten geregelt. Die Tochtergesellschaft Sippel-Travel GmbH, die ebenfalls nicht mehr operativ tätig war, wurde auf die Autobus Sippel GmbH verschmolzen. Im Münsterland werden die Busverkehre der NETINERA Gruppe durch die Verkehrsbetriebe Bils GmbH erbracht. Dabei erbringt Bils Leistungen als Auftragnehmer für den Regionalverkehr Münsterland (RVM) und die Stadtwerke Münster. Mit der Tochtergesellschaft sei mobil Verkehrsgesellschaft mbH, an der Bils 100% hält, werden an mehreren Standorten in NRW Menschen mit eingeschränkter Mobilität täglich zu den jeweiligen Einrichtungen befördert. Die sei mobil Verkehrsgesellschaft mbH konnte im Berichtsjahr ein positives Ergebnis vor Gewinnabführung erzielen. iv. Übrige Geschäftsaktivitäten Die NETINERA Gruppe unterhält wie im Vorjahr in allen Regionen Schienenfahrzeugwerkstätten, von denen vor allem die Werkstätten in der OHE-Gruppe auch Leistungen für Dritte erbringen. In Norddeutschland waren die OHE-Werkstätten in Uelzen, Bleckede und Celle gut ausgelastet. Der Werkstattstandort Celle der OHE AG konnte aufgrund diverser Zusatzaufträge ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Im Mai 2021 haben die zum Konzern gehörende OHE AG und die Transdev Hannover GmbH einen Vertrag über die Instandhaltung von 64 Zügen vom Typ Flirt 3 XL vom Hersteller Stadler Deutschland sowie von 13 Zügen vom Typ ET 425.5 von Bombardier (heute Alstom) der S-Bahn Hannover mit einer Laufzeit von 15 Jahren ab 1. Juli 2023 abgeschlossen. Die OHE AG hat dazu im November 2022 am Standort Celle begonnen, eine neue Werkstatt zu errichten, um die Instandhaltung im Auftrag der Transdev Hannover GmbH ab Juli 2023 auszuführen. Die Instandhaltungen und -setzungen der Schienenfahrzeuge für Die Länderbahn GmbH DLB erfolgen weiterhin vorwiegend in den fünf eigenen Werkstätten der DLB. Zunehmend intensiver Aufmerksamkeit bedarf die Lagerhaltung: Durch die wirtschaftliche Krise infolge des russischen Angriffskrieges und dadurch gestörter Lieferketten kam es zu nicht absehbaren Preissteigerungen, oftmals ist die Versorgung an sich nicht termingerecht sichergestellt oder ist mit kaum absehbaren Vorlauffristen verbunden. Man muss Materialien zum Teil bei Verfügbarkeit sichern, die Einwirkungsmöglichkeiten bei Preisverhandlungen bleiben dabei meist sehr begrenzt. Im Bereich Technik werden verschiedene Dienstleistungen für die DLB, aber auch für andere verbundene und externe Unternehmen erbracht. Die Serviceleistungen der Werkstätten umfassen u.a. auch die Betreuung von Fahrkartenautomaten, den Verkauf von Treib- und Schmierstoffen sowie Reinigungsarbeiten in den Bereichen Fahrzeuginnen- und -außenreinigung. Für das "Ostsachsennetz II" werden die Fahrzeuge im Wesentlichen durch die Konzernschwester Ostdeutsche Instandhaltungs-GmbH (ODIG) in Görlitz gewartet. Die Fahrzeuge der DLB CZ in Tschechien sind, mit Ausnahme der Modernisierungen (die in Eigenregie erfolgen), für die Instandhaltung vertraglich bei den Tschechischen Bahnen (CD) gebunden. Im Geschäftsfeld Fahrzeugvermietung/-anmietung konnte sich die Situation im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessern. Für den Konzern sind diese Aktivitäten aber weiter von untergeordneter Bedeutung. Die Infrastruktur der OHE AG, die aus einem Schienennetz in Niedersachsen besteht, wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 an die SInON (Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen GmbH), eine 100%ige Tochtergesellschaft des Landes Niedersachsen, verkauft. Alle Mitarbeiter und Anlagen, die zum Betrieb der Infrastruktur notwendig sind, gingen, wie alle Strecken auf den Erwerber über. Zwischen SInON und OHE wurden zudem Geschäftsbesorgungsverträge und ein Mietvertrag abgeschlossen, da SInON die bislang von der Infrastruktur genutzten Büroflächen von OHE anmietet. Weiterhin erbringt SInON Instandhaltungs- und Planungsleistungen für OHE, die wiederum kaufmännische Dienstleistungen für SInON erbringt. c. Lage des Konzerns i. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Für die Erreichung der Unternehmensziele werden folgende wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren im Unternehmen zur Unternehmenssteuerung herangezogen:
Trotz der unerwarteten Entwicklungen in dem allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Umfeld (Krieg in Ukraine, höhere Inflation, 9-Euro Ticket, usw.) konnten die im Vorjahr prognostizierten Ziele (Umsatzerlöse auf dem Niveau von 2021 und deutlich steigendes EBIT) erreicht werden. Die Umsatzerlöse steigen um 34.312 TEUR oder ca. 6%, entsprechend verringern sich die COVID-19-Kompensationszuwendungen um 25.423 TEUR. Insgesamt hat sich die Summe von Umsatzerlösen und Zuwendungen aus Kompensationsmaßnahmen um ca. 1,5% erhöht. Das EBIT (48.417 TEUR, Vorjahr 4.842 TEUR) zeigt eine wesentliche Steigerung in Vergleich zum Vorjahr. Ohne Berücksichtigung des positiven einmaligen Effekts des erwähnten Unternehmenszusammenschlusses mit der ODEG (47.442 TEUR) wäre das EBIT mit 975 TEUR (Vorjahr: 4.842 TEUR) positiv aber deutlich geringer als im Vorjahr ausgefallen. Ursache dafür sind u.a. negative Einmaleffekte im Geschäftsjahr wie insbesondere die Start-up Kosten für die Aufnahme der Verkehrsverträge ODEG Los 1 und erixx Holstein (insgesamt 8.801 TEUR). Ohne diesen Einmaleffekt wäre das EBIT deutlich gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen im Jahr 2022 ist das trotzdem für uns ein positives Ergebnis. Die Vermögenslage ist aufgrund der erstmaligen Vollkonsolidierung der ODEG nicht mit dem Vorjahresstichtag vergleichbar. Insgesamt wurden Vermögenswerte von 302.799 TEUR und Schulden von 250.175 TEUR zum beizulegenden Zeitwert übernommen. Dadurch ist ein Anstieg der Bilanzsumme zu verzeichnen. Die Finanzlage ist durch leicht verbesserte Liquiditätsgrade geprägt. Die liquiden Mittel des Konzerns stiegen durch die erstmalige Vollkonsolidierung mit der ODEG an, wären ohne diesen Effekt wären die liquiden Mittel des Konzerns rückläufig gewesen. Entgegen den Cash-Prognosen im Vorjahr brauchten verfügbare Kreditlinien nicht in Anspruch genommen werden, da die Finanzierung der Tätigkeit wie im Vorjahr aus Vorauszahlungen für Verkehrsverträge erfolgen konnte. ii. Ertragslage Der Konzern konnte betriebliche Erträge in Höhe von 684.994 TEUR (Vorjahr: 629.474 TEUR) erwirtschaften. Dabei entfallen auf Umsatzerlöse 591.520 TEUR (Vorjahr: 557.208 TEUR), auf Zuwendungen aus Kompensationsmaßnahmen 26.698 TEUR (Vorjahr: 52.121 TEUR) und auf sonstige Erträge 66.776 TEUR (Vorjahr: 20.145 TEUR). Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden betragen 580.520 TEUR (Vorjahr: 545.895 TEUR) und bestehen aus Umsätzen aus Verkehrsdienstleistungen (558.010 TEUR, Vorjahr: 521.919 TEUR), Infrastrukturleistungen (246 TEUR, Vorjahr 3.078 TEUR) und sonstige Umsätze (22.265 TEUR, Vorjahr: 20.898 TEUR). Bei der Veränderung Umsätze aus Verkehrsdienstleistungen spielen vor allem Preiseffekte eine große Rolle, während sich das Volumen der erbrachten Leistungen (Zug-km-Leistung) nicht wesentlich verändert hat. Allerdings stiegen die Erlöse aus Fahrgeldeinnahmen aufgrund gestiegener Fahrgastzahlen wieder an. Das Ende des Verkehrs "Heidekreuz" und die Betriebsaufnahme des Verkehrs "Ceska Lipa" (beide erfolgt in Dezember 2021) sowie des Verkehrs der erixx Holstein GmbH (Dezember 2022) spielen keine erhebliche Rolle bei der Umsatzentwicklung bzw. kompensieren sich weitestgehend. Insbesondere tragen die infolge der hohen Energiekosten gestiegenen Verkehrsentgelte zur Steigerung der Umsatzerlöse bei. Aufgrund der am Anfang des Berichtjahres erfolgten Veräußerung der Schieneninfrastruktur der OHE AG sind die Erlöse aus Infrastrukturleistungen um 2.832 TEUR reduziert und insgesamt für den Konzern nicht mehr wesentlich. Als Effekt der gestiegenen Fahrgeldeinnahmen waren die COVID-19-Kompensationszuwendungen deutlich niedriger als im Vorjahr. Die sonstigen Erträge (66.776 TEUR, Vorjahr 20.145 TEUR) sind von dem Ergebnis des Unternehmenszusammenschlusses mir der ODEG geprägt. Infolge dieses Unternehmenszusammenschlusses wurde im Zuge der Ausbuchung der Anteile an assoziierten Unternehmen bewertet zum Fair Value ein einmaliger Ertrag von 47.442 TEUR verbucht. Im Jahr 2022 sind im Konzern gestiegene betriebliche Aufwendungen von 636.578 TEUR (Vorjahr: 624.632 TEUR) angefallen. Die Personalkosten zeigen dabei eine gegenläufige Entwicklung, d.h. eine wesentliche Reduzierung um 7,6 Mio. EUR, da der Aufwand des Jahres 2021 von einmaligen Restrukturierungskosten für die Einstellung des Geschäfts der Autobus Sippel GmbH geprägt war. Eine weitere Reduzierung ist durch das Ende des Verkehrs "Heidekreuz" verursacht allerdings ist durch die Aufnahme von Verkehren z.B. erixx Holstein GmbH eine gegenläufige Entwicklung zu verzeichnen. Insgesamt stieg die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter sogar leicht an. Gestiegen sind dagegen insbesondere die Energiekosten, Fahrstrom und Diesel (+18.779 TEUR), die aber zum größten Teil durch die Indexierungsklausel der Verkehrsverträge durch höhere Verkehrsentgelte kompensiert werden konnten. Zudem ist ein Anstieg der Aufwendungen durch die bereits erwähnte Zuführung zur Drohverlustrückstellung verursacht. Dagegen sanken insbesondere auch die Aufwendungen für Transportdienstleistungen, in denen gesunkene Trassenkosten enthalten sind, um 8.949 TEUR. Im Ergebnis erwirtschaftete der Konzern ein EBIT von 48.417 TEUR (Vorjahr: 4.842 TEUR). Wie schon bemerkt, ist dieses Ergebnis vom Ertrag aus dem Unternehmenszusammenschluss geprägt, bleibt aber auch ohne Berücksichtigung dieses Postens positiv. Das Finanzergebnis (-10.789 TEUR im Berichtsjahr, -11.087 TEUR im Vorjahr) ist durch den Zinsaufwand der laufenden langfristigen Finanzierungen des Konzerns geprägt. Die Verbesserung ist durch die Auflösung der Rücklage für Sicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss in Höhe von TEUR 2.087 verursacht. Das Ergebnis der Beteiligungen, welche durch die Equity-Methode bilanziert werden und nicht wesentlich für den Konzern ist (1.697 TEUR, Vorjahr 2.836 TEUR), weist einen leichten Rückgang aus. Nach einem Steueraufwand von 2.170 TEUR (Vorjahr: 2.563 TEUR) erzielt der Konzern ein Periodenergebnis aus fortlaufenden Geschäftsbereichen von 35.458 TEUR (Vorjahr: -8.807 TEUR). Vom Periodenergebnis des Konzerns entfällt ein Gewinn von 2.073 TEUR (Vorjahr: 1.288 TEUR) auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss, so dass sich ein Gewinnanteil der Eigentümer des Mutterunternehmens von 33.385 TEUR (Vorjahr: Verlust von -10.095 TEUR) ergibt. iii. Finanzlage iii. 1 Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur des Konzerns blieb weitestgehend stabil. Das Eigenkapital des Konzerns beträgt zum Stichtag 214,9 Mio. EUR. Eigenkapital und langfristige Schulden decken zu 90% (Vorjahr: 89%) die langfristigen Vermögenswerte. Die Finanzierung der Gruppe ist u.a. durch mittel- und langfristige Darlehens- und Finanzierungsleasingverträge geprägt. Darüber hinaus sind noch nicht ausgeschöpfte Kreditlinien zur Abdeckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs vorhanden (es wird dazu auf iii.3 verwiesen). Die Fremdkapitalquote des Konzerns blieb nahezu stabil und beträgt zum Bilanzstichtag 81% (Vorjahr: 80%). Der Anteil der langfristigen Schulden an den gesamten Schulden stieg leicht an von 56% auf 57%. Die langfristigen Schulden sind ebenfalls wie im Vorjahr überwiegend verzinslich und besichert. Zur Besicherung von Bankdarlehen sowie Leasingverbindlichkeiten und Investitionsförderungen sind diverse Fahrzeuge mit einem Buchwert von TEUR 72.824 (Vorjahr: TEUR 23.445) sicherungsübereignet. Zur Besicherung von Darlehen und von Rückzahlungen von Förderungsmitteln bestehen Grundschulden in Höhe von TEUR 75.780 (Vorjahr: TEUR 49.116). Darüber hinaus sind auch wie in den Vorjahren einige Finanzverbindlichkeiten durch Garantien des Mutterunternehmens Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A. besichert. Die kurzfristigen Schulden blieben mit einem Anteil von 43% (Vorjahr: 44%) der Gesamtschulden ebenfalls nahezu stabil, insbesondere decken wie im Vorjahr die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Vorauszahlungen dauerhaft einen Teil (10%, Vorjahr: 11%) der Finanzierung der langfristigen Vermögenswerte ab. Die Zunahme der Finanzierung des Konzerns durch Finanzierungsleasing insbesondere für Fahrzeuge (418.076 TEUR, Vorjahr: 286.194) wird dagegen wiederum hauptsächlich durch die erstmalige Vollkonsolidierung der ODEG verursacht. Ohne diesen Effekt wären die Finanzierungsleasingverbindlichkeiten durch Tilgungen (38.600 TEUR) und Umfinanzierung durch langfristige Darlehen gesunken. Die Fälligkeit der Darlehens- und Finanzierungsleasingverbindlichkeiten stimmt mit dem zeitlichen Profil der Nutzung der damit finanzierten langfristigen Vermögenswerte überein. Entsprechend der Entwicklung der Fremdkapitalquote blieb auch die Eigenkapitalquote nahezu stabil, allerdings ist hierbei auch der einmalige Effekt im Periodenergebnis aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der ODEG zu berücksichtigen. Ohne diesen Effekt wäre die Eigenkapitalquote leicht niedriger ausgefallen als zum Bilanzstichtag im Vorjahr. Die liquiden Mittel der Gruppe haben sich im Berichtsjahr um 31.685 TEUR erhöht. Dabei spielt der Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG eine wesentliche Rolle, diese Unternehmen weist zum Stichtag eine Liquidität von 44.531 TEUR aus. Abgesehen von diesem Zugang haben sich die liquide Mittel des Konzerns um 12.845 TEUR verringert, wie unter iii.3 erklärt wird. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von 95.416 TEUR (Vorjahr: 63.731 TEUR). Die Liquiditätsgrade betragen:
Liquiditätsgrad I = Zahlungsmittel / Kurzfristige Schulden Liquiditätsgrad II = (Kurzfristige Vermögenswerte - Vorräte) / Kurzfristige Schulden Liquiditätsgrad III = Kurzfristige Vermögenswerte / Kurzfristige Schulden Diese Indexe zeigen eine positive Tendenz aufgrund des deutlich höheren Cash-Bestands zum Stichtag im Vergleich zum Vorjahr. Zur Finanzierung des Konzerns stehen nach dem derzeitigen Stand der Planung für das Jahr 2023 und unter Berücksichtigung der Darlehenszusage des Gesellschafters ausreichend offene Kreditlinien zur Verfügung. iii. 2 Investitionen Investitionen im Konzern werden durch die jeweiligen Gesellschaften geplant und bedürfen der Zustimmung der Organe der NETINERA Deutschland GmbH. Der Konzern hat im Berichtsjahr geringere Investitionen als im Vorjahr in Höhe von 52,8 Mio. EUR (Vorjahr: 71,9 Mio. EUR) getätigt. Diese beziehen sich vor allem auf aktivierbare schwere Instandhaltung von Schienenbahnfahrzeugen, neue Nutzungsrechte für Schienenfahrzeuge und Erweiterungen von Werkstätten. iii. 3 Liquidität Zum Stichtag verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von 95.416 TEUR (Vorjahr: 63.731 TEUR). Bis auf die kurzfristigen Anteile von Bankdarlehen wurden die sonstigen bis auf weiteres verfügbaren kurzfristigen Kreditlinien (in 2022: 39 Mio. EUR) der Gruppe im Laufe des Jahres zu keinem Zeitpunkt in Anspruch genommen, dazu hat das Cash-Pooling System beigetragen, das eine optimale Nutzung der im Konzern verfügbaren Liquidität ermöglicht. Die Kreditlinie wurde im Februar 2023 auf 22 Mio. EUR gekürzt. Wie oben erwähnt, trägt die zum Ende des Jahres erstmalig vollkonsolidierte ODEG mit 44.531 TEUR zu der Steigerung der liquiden Mittel des Konzerns bei. Die restliche Veränderung der liquiden Mittel beträgt -12.845 TEUR. Auch in diesem Jahr konnte der Konzern einen positiven Cashflow aus gewöhnlicher Tätigkeit erzielen (+40.719 TEUR), auch wenn dieser Cashflow niedriger als im Vorjahr (+54.913 TEUR) ausfiel. Der Rückgang entspricht zum Teil den reduzierten Corona-Zuwendungen und den Rückzahlungen aus den verschiedenen Verkehrsverträgen. Nach der Berücksichtigung von Zins- und Steuerzahlungen sowie Dividenden- und Ausgleichszahlungen ergibt sich ein positiver Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit von 27.984 TEUR (Vorjahr: 44.224 TEUR). Unter anderem hat der Konzern im Berichtsjahr ca. 2.7 Mio. EUR Ausschüttungen von assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen erhalten. Gegenläufig wirkt sich die Auszahlung von Ausgleichsverpflichtungen und die Ausschüttung an nicht beherrschende Anteilsinhaber von Personengesellschaften (1,3 Mio. EUR). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist positiv (28.844 TEUR, Vorjahr - 36.666 TEUR) und enthält den erwähnten Zugang von Zahlungsmitteln (44.531 TEUR) aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG. Ohne Berücksichtigung dieses Zuganges wäre der Cashflow aus der Investitionstätigkeit negativ (-15.688 TEUR) gewesen. Es handelt sich dabei um einen deutlich niedrigeren Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit als im Vorjahr (-36.666 TEUR); diese Minderung ist unter anderem auf die Einnahmen aus den im Vorjahr vereinbarten und im Berichtsjahr durchgeführten Veräußerungen der Schieneninfrastruktur der OHE AG und des Betriebshofs der Autobus Sippel GmbH zurückzuführen. Die getätigten Investitionen für planmäßige schwere Instandhaltung, Aufbau von Schienenfahrzeugen und Erweiterung von Werkstätten wurden zum Teil durch spezifische Darlehen und Leasingverhältnisse finanziert. Der Netto-Cash-Abfluss aus Finanzierungstätigkeiten ist mit -25.142 TEUR etwas niedriger als im Vorjahr (-30.284 TEUR). Unter anderem gab es einen Mittelzufluss aus neu abgeschlossenen Finanzierungen in Höhe von 15.007 TEUR, welcher zum größten Teil schon erfolgte Investitionen finanziert hat. Die restlichen Cash-Abflüsse betreffen die Tilgung von Leasing und Darlehen. Im Berichtsjahr (wie auch im Vorjahr) erfolgten keine Ausschüttungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens und an die nicht beherrschenden Gesellschafter der Tochterunternehmen. Zum Stichtag verfügte die NETINERA Deutschland GmbH über zugesagte, jedoch nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 39 Mio. EUR bei diversen Kreditinstituten. Das Tochterunternehmen Die Länderbahn GmbH verfügt über eine weitere Kontokorrentkreditlinie von 2,8 Mio. EUR. Der Teilkonzern der OHE AG verfügt über weitere Kreditlinien in Höhe von 1,7 Mio. EUR. Im März 2022 hat der Gesellschafter des Mutterunternehmens des Konzerns, die Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A., eine zunächst bis zum 31. August 2023 befristete rollierende Kreditlinie ("Committed credit facility") von maximal 75 Mio. EUR der NETINERA Deutschland GmbH gewährt. Die Kreditlinie sollte zur kurzfristigen Steuerung der Liquidität dienen, welche sich aus der mangelnden Planbarkeit der Mittelzuflüsse aus dem ÖPNV-Rettungsschirm im Jahr 2022 ergab. Des Weiteren stellt die Kreditlinie sicher, dass etwaige Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pool jederzeit bedient werden könnten. Nach dem Stichtag ist die Laufzeit der Kreditlinie bis zum 30. Juni 2024 vorfristig verlängert worden und der Betrag wurde auf Basis der neuesten Cash-Prognose auf 65 Mio. EUR reduziert. iv. Vermögenslage Die Konzernbilanzsumme lag zum Ende des Geschäftsjahres 2022 bei 1.119.550 TEUR (Vorjahr: 864.219 TEUR). Der Anstieg ist vor allem durch die erstmalige Vollkonsolidierung der ODEG bedingt, daher ist die Vermögenslage nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Die folgende Tabelle zeigt die zum Erwerbszeitpunkt für jede Hauptgruppe von erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden erfassten Beträge:
Von der Bilanzsumme betreffen 819.059 TEUR (Vorjahr: 631.737 TEUR) langfristige Vermögenswerte, die um 174.367 TEUR aufgrund der ODEG Vollkonsolidierung anstiegen. Die langfristigen Vermögenswerte enthalten Sachanlagevermögen von 652.274TEUR (Vorjahr: 528.166 TEUR), immaterielle Vermögenswerte von 155.065 TEUR (Vorjahr: 80.607 TEUR) sowie Anteile an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen von 11.619 TEUR (Vorjahr: 15.858 TEUR) und sonstige finanzielle Vermögenswerte von 61 TEUR (Vorjahr: 7.056 TEUR). Im Vorjahr enthielt die Bilanz auch zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Höhe von 15.956 TEUR, die sich auf die Schieneninfrastruktur der OHE AG und den Betriebshof der Autobus Sippel GmbH bezogen, und im Berichtsjahr planmäßig veräußert wurden. Der Buchwert der Sachanlagen steigt um ca. 124,1,0 Mio. EUR. Die erstmalige Vollkonsolidierung der ODEG trägt zu dieser Steigerung mit Sachanlagen in Höhe von 132,3 Mio. EUR bei. Die Steigerung durch die getätigten Investitionen (52,3 Mio. EUR) wird vor allem durch die Abschreibungen und Wertminderungen (53,9 Mio. EUR) und die Veräußerungen (6,7 Mio. EUR) reduziert. Auch im Fall der Steigerung der immateriellen Vermögenswerte (+74,4 Mio. EUR, davon 8,6 Mio. EUR Geschäfts- und Firmenwert und 65,4 Mio. EUR im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angesetzter Auftragsbestand) spielt der Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG eine überwiegende Rolle, die restliche Veränderung betrifft Investitionen (+0,6 Mio. EUR) und Abschreibungen (-1,0 Mio. EUR). Die Veränderung des Buchwerts der Anteile an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen resultiert aus den im Berichtsjahr erwirtschafteten Ergebnissen (1,7 Mio. EUR) sowie aus den Ausschüttungen (-2,8 Mio. EUR) und aus der Ausbuchung der Beteiligung an der ODEG (-3,2 Mio. EUR) infolge deren Vollkonsolidierung. Der Rückgang der sonstigen finanziellen Vermögenswerte bezieht sich auf der Eliminierung von Darlehensforderungen gegenüber der ODEG, die im Vorjahr noch mit der Equity-Methode konsolidiert war, während zum Stichtag vollkonsolidiert wird. Die kurzfristigen Vermögenswerte betragen 300.491 TEUR (Vorjahr: 216.527 TEUR). Die Zunahme der liquiden Mittel, wurde bereits im Abschnitt iii.3 kommentiert. Darüber hinaus wurden sonstige Vermögenswerte in Höhe von ca. 36,1 Mio. EUR durch den Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG wurden in diesem Posten Vermögenswerte erfasst. Die restliche Veränderung betrifft den normalen Zahlungsverkehr in Bezug auf die betriebliche Tätigkeit des Konzerns. Die Finanzinstrumente des Konzerns, unter die auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fallen sowie die Darlehen haben überwiegend Laufzeiten bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Das Eigenkapital des Konzerns zum 31. Dezember 2022 beträgt 214.908 TEUR (Vorjahr: 172.580 TEUR). Dabei entfallen auf nicht beherrschende Anteile 17.806 TEUR (Vorjahr: 6.897 TEUR). Die Konzerneigenkapitalquote beträgt inklusive Minderheiten 19,20% (Vorjahr: 19,97%). Die Zunahme des Eigenkapitals ist hauptsächlich auf den Gewinn des Jahres (35,5 Mio. EUR) und auf die Effekte des Unternehmenszusammenschlusses mit der ODEG (+8,5 Mio. EUR) zurückzuführen. Die langfristigen Schulden betragen zum Bilanzstichtag 518.798 TEUR (Vorjahr: 390.229 TEUR) und setzen sich hauptsächlich aus Darlehensverbindlichkeiten 70.048 TEUR (Vorjahr: 8.013 TEUR), sonstigen Rückstellungen 63.300 TEUR (Vorjahr: 47.912 TEUR), latenten Steuerschulden von 21.465 TEUR (Vorjahr: 4.162 TEUR) und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 361.620 TEUR (Vorjahr 325.909 TEUR) zusammen. In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind auch die Leasingverbindlichkeiten (langfristiger Anteil: 360.894 TEUR) ausgewiesen. Die Zunahme der Darlehensverbindlichkeiten bezieht sich hauptsächlich auf die Refinanzierung eines auslaufenden Leasingverhältnisses durch ein neues Bankdarlehen. Ferner wurden in diesem Posten infolge der Vollkonsolidierung der ODEG Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 22,68 Mio. EUR erfasst. Aus demselben Grund wurden neue Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 104,9 Mio. EUR unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Die wesentlichsten Posten der kurzfristigen Schulden von 385.845 TEUR (Vorjahr: 301.381 TEUR) sind Darlehensverbindlichkeiten von 6.483 TEUR (Vorjahr: 1.582 TEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 143.788 TEUR (Vorjahr: 87.753 TEUR), sonstige Verbindlichkeiten von 164.304 TEUR (Vorjahr: 164.362 TEUR), sonstige Rückstellungen von 3.903 TEUR (Vorjahr: 6.044 TEUR) sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten von 62.299 TEUR (Vorjahr: 39.097 TEUR). Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten kurzfristige Anteile von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 57.182 TEUR, davon 8.857 TEUR aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG. Im Übrigen betragen die sonstigen infolge der Konsolidierung der ODEG erfassten kurzfristigen Schulden 59,2 Mio. EUR. v. Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter einschließlich der Geschäftsführer im Konzern beträgt:
Die Darstellung der Mitarbeiterzahlen entspricht einer Darstellung anhand von Vollzeitäquivalenten im Monatsdurchschnitt. Unter der Position "Weitere Mitarbeiter" sind Zugführer, Busfahrer, Zugbegleiter, Werkstattpersonal sowie Verwaltungspersonal zusammengefasst. Die Tabelle zeigt nur die Mitarbeiter der vollkonsolidierten Gesellschaften. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Für den Prognose-, Chancen- und Risikobericht wird ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Abschlussstichtag zugrunde gelegt. a. Prognosebericht Die Prognose für das Jahr 2023 unterliegt der Ungewissheit in Bezug auf mehrere Sachverhalte, unter anderem: Krieg in der Ukraine, Energie Kosten, Inflation, in geringerem Maße in den ersten Monaten auch noch die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und der Einführung eines bundesweiten ÖPNV 49-Euro Tickets. Allerdings wird im Jahr 2023 zum ersten Mal die ODEG in der Gesamtergebnisrechnung des Konzerns konsolidiert. Für das Jahr 2023 ist insbesondere die Nachfrage- und Erlösentwicklung, die der Planung zu Grunde liegt zum Teil noch ungewiss. Im November 2022 haben Bund und Länder vereinbart, zeitig im Jahr 2023 ein landesweit geltendes Deutschlandticket bzw. 49-Euro-Ticket einzuführen. Durch die Einführung zum 1. Mai 2023 wird eine Nachfragesteigerung, aber auch ein Erlösrückgang erwartet. Bund und Länder sollen dabei je hälftig die geschätzten Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen in Höhe von 3 Mrd. EUR finanzieren. [7] Um die Attraktivität des ÖPNV und seine Nutzung zu erhöhen, wurden im gleichen Zuge die Regionalisierungsmittel für 2022 um 1 Mrd. EUR erhöht und die Dynamisierungsrate ab dem Jahr 2023 von 1,8% auf 3,0% erhöht. Risiken bestehen weiterhin durch eine ungeklärte Kompensation der COVID 19 bedingten Minderlöse im Zeitraum vor Einführung des Deutschlandtickets. Daher sind solche Erträge zunächst nicht in unserer Prognose für das Jahr 2023 enthalten und stellen daher eher eine Chance in Bezug auf die Prognose des EBITs dar. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die während der Pandemie getroffenen Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch über das Ende der Pandemie hinaus möglicherweise nachhaltig auf die Mobilitätsnachfrage und die Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV wirken werden. Zwar darf nach wie vor nach Wiederaufnahme eines regulären Schul- und Hochschulbetriebes wieder mit einer weitgehenden Normalisierung der Nachfrage im Ausbildungsverkehr gerechnet werden, jedoch dürften während der Pandemie vollzogene Digitalisierungsschritte, einschließlich der starken Umsetzung von Homeoffice und dem weitgehenden Verzicht auf Geschäftsreisen, in vielen Unternehmen auch mittel- bis langfristig weiterhin Auswirkungen auf die Fahrgastnachfrage und -verteilung im Berufsverkehr sowie im Geschäftsreiseverkehr haben. Im touristischen Verkehr ist nach Aufhebung von COVID-19-bedingten Einschränkungen mit saisonal ausgeprägten Nachholeffekten zu rechnen. Die Effektivität der beschlossenen Energie- bzw. insbesondere Strompreisbremse wird im Jahr 2023 entscheidend sein, um die geschätzt 1,65 Milliarden Mehrkosten bei den Verkehrsunternehmen durch gestiegene Energiepreise zu kompensieren. [8] Bezüglich der mittel- und langfristigen Entwicklung der Energiepreise dürften vor allem das Festhalten an der CO 2-Besteuerung, die Abschaffung der EEG-Umlage sowie die geäußerten Absichten zur Neuordnung der Netzentgelte von Bedeutung sein. [9] Mit diesen Vorbehalten und unter diesen Umständen erwartet das Management eine wesentliche Zunahme der Umsatzerlöse (ca. +70%). Auch ohne Berücksichtigung der ODEG wird jedenfalls eine moderate Steigerung der Umsatzerlöse erwartet, unter anderem als Effekt des im Dezember 2022 gestarteten Verkehrs "Akku-Netz Schleswig-Holstein Los Ost". Das EBIT wird aufgrund der einmaligen Erträge in 2022 aus der Erstkonsolidierung der ODEG voraussichtlich signifikant niedriger als im Berichtsjahr sein, wird aber positiv bleiben und voraussichtlich auch deutlich über dem, um den einmaligen Ertrag aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG (47,4 Mio. EUR) bereinigen, EBIT des Jahres 2022 liegen. Die Konsolidierung der ODEG bringt im Jahr 2023 zwar voraussichtliche positive Ergebnisse, dagegen wirkt die Abschreibung der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erfassten immateriellen Vermögenswerte, die ab dem Jahr 2023 startet. Aufgrund der Liquiditätsplanung, der Bonität der öffentlichen Kunden und der Verfügbarkeit von noch ungenutzten Kreditlinien und in Betrachtung der vorsehbaren Entwicklungen geht das Management von keiner Gefahr für die Fortführung des Konzerns in den nächsten 12 Monaten (s. g. "Going Concern") aus nach Unterzeichnung dieses Berichts aus. b. Chancen- und Risikobericht Die Tochtergesellschaften der NETINERA Deutschland GmbH verfügen in Abhängigkeit von der Größe und dem Geschäftsmodell über entsprechende Risikomanagementsysteme. Derzeit werden Chancen und Risiken in diesen Risikomanagementsystemen unter anderem über ein monatliches Berichtswesen und regelmäßige Prognosen identifiziert. Die NETINERA Deutschland GmbH ist als Holding in ihrer Entwicklung abhängig von der Entwicklung der Tochterunternehmen. Somit kommen der Erkennung und Steuerung der dortigen Risiken eine wesentliche Bedeutung zu. Zu diesem Zweck und zur Festlegung von Maßnahmen zur Risikominimierung auf Gesellschaftsebene finden regelmäßige Review-Meetings zwischen der Geschäftsführung des Konzerns und dem Management der Tochterunternehmen statt. Im Rahmen der Treffen werden jegliche Risiken besprochen und hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der jeweiligen Gesellschaften und insbesondere für die NETINERA Deutschland GmbH als Konzern analysiert. Die Gegenmaßnahmen werden auch mit Hilfe der Fachabteilungen der Holding abgestimmt und umgesetzt. Die NETINERA Deutschland hat ein Compliance Management System eingeführt. Dazu gehört auch eine Risikoanalyse, welche in regelmäßigen Zeitabständen aktualisiert und validiert wird. Der Chancen- und Risikobericht bezieht sich auf die Lage des Konzerns zum Bilanzstichtag. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernlageberichts hat sich die Betrachtung der Chancen und Risiken, mit Ausnahme der Liquiditätsrisiken, die im Vorjahr durch den noch nicht gesetzlich geregelten ÖPNV-Rettungsschirm hätte ergeben können, die aber durch eine Darlehenszusage des Gesellschafters abgedeckt werden, im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres nicht wesentlich geändert. Die einzelnen Risiken sind hier zu gleichartigen Kategorien zusammengefasst und in der Reihenfolge der Bedeutung für die Gesellschaft bzw. der Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen, beginnend mit dem bedeutsamsten Risiko, als Nettorisiken aufgeführt. Vertragliche Risiken Bei einigen Verkehrsverträgen (Nettoverträge oder Bruttoverträge mit Anreizwirkung) könnten sich die Rahmenbedingungen z.B. Fahrgastzahlen (wie durch COVID-19), Instandhaltungskosten im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen, verschlechtern, sodass die Bedienung des Vertrages in der Restlaufzeit voraussichtlich zu einem negativen Ergebnis führen wird. Treten solche Verschlechterungen ein, werden entsprechende Rückstellungen angesetzt. Die Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und das EBIT des Konzerns im Jahr 2023 diesbezüglich werden aber ebenso wie die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel bis gering eingeschätzt. Bei der Abrechnung von Fahrgeldeinnahmen, bei Bruttoverträgen mit Anreizsystemen oder bei Nettoverträgen, kann es auch durch unterschiedliche Interpretation des Verkehrsvertrages insbesondere hinsichtlich der Verteilung der Fahrgeldeinnahmen, zu einer Reduzierung der Einnahmen kommen. Dies bezieht sich sowohl auf die Aufgabenträger, die DB AG als auch auf die Verkehrsverbünde. Der Konzern bildet Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten, wenn ein möglicher Abfluss von Ressourcen geschätzt werden kann und als wahrscheinlich betrachtet wird. In einigen Fällen ist die Schätzung der Effekte von ausstehenden Abrechnungen noch nicht möglich. Hier fehlen noch relevante Informationen (z. B. Fahrgastzählungen oder noch nicht abgeschlossene Verhandlungen), die im Ergebnis sowohl zu einem Abfluss als auch zu einem Zufluss an Ressourcen führen können. Ein großer Teil der Verkehrsverträge ist in Bezug auf die Entwicklung von Energiepreisen, Personalkosten und teilweise auch sonstigen Preissteigerungen indexiert, sodass Risiken steigender Preise zum großen Teil entgegengewirkt wird. Die erhöhten Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine konnten im Berichtsjahr durch diese Indexierungsklausel ausgeglichen werden. Diese Annahme liegt weitestgehend auch der Prognose für 2023 zu Grunde. Lediglich bei einigen Verkehrsverträgen funktioniert die Indexierung mit einem Zeitverzug, so dass zwischenzeitlich der Konzern den Preisschwankungen im Energiemarkt ausgesetzt ist. Die Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und das EBIT des Konzerns im Jahr 2023 diesbezüglich werden ebenso wie die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel bis gering eingeschätzt. Da die gesetzliche Grundlage für das Deutschland-Ticket (49 Euro-Ticket) noch nicht verabschiedet ist, verbleiben in diesem Bereich Risiken für 2023, die der Konzern aufgrund der bereits bestehenden Diskussionen und Informationen als gering einschätzt. Die Einschätzungen des Managements über die erwarteten Werte der Einnahmen und der Aufwendungen sind in die Prognose (Abschnitt III. a) einbezogen und basieren auf den letzten verfügbaren Erkenntnissen. Aufgrund der Struktur der Verkehrsverträge und der Abrechnungen insbesondere der Fahrgeldeinnahmen kann von Schätzungen nicht abgesehen werden. Sobald neue Kenntnisse (z. B. neue Fahrgastzählungen) vorliegen, werden diese Schätzungen erfolgswirksam aktualisiert. Betriebsrisiken Die Geschäftstätigkeit der NETINERA Gruppe basiert auf einem technologisch komplexen Produktionssystem. Bei Personalmangel oder Betriebsstörungen, die zu einer eingeschränkten Qualität, einer Reduzierung der Pünktlichkeit oder zu Zugausfällen führen, besteht das Risiko von Pönalen durch die entsprechenden Aufgabenträger. Durch ein Qualitätsmanagement und Maßnahmen der Personalgewinnung werden diese Risiken überwacht und wenn möglich entgegengewirkt. Mit dem gelegentlichen Eintritt von Pönalen aus den genannten Gründen ist auch im Jahr 2023 zu rechnen. Diesen Pönalen liegen z. B. Fahrzeugausfälle wegen Personalmangel, krankheitsbedingte Ausfälle und beschränkte Verfügbarkeit der Fahrzeuge wegen technischer Störungen zugrunde, denen nur schwer mit Risikominimierungsmaßnahmen begegnet werden kann. Daher sind auch in diesem Bereich die Auswirkungen auf die geplante Steigerung der Umsatzerlöse und die Entwicklung des EBITs des Konzerns im Jahr 2023 ebenso wie die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel bis gering beurteilt. Zusätzlich müssen die technischen Produktionsmittel im Schienenverkehr den sich ändernden Normen und Anforderungen entsprechen, sodass es zu technischen Beanstandungen mit z. B. Nachrüstnotwendigkeit von Fahrzeugen kommen kann. Einzelne Baureihen oder Wagentypen dürfen möglichweise gar nicht oder nur unter Auflagen eingesetzt werden. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, wird ein regelmäßiger Dialog mit den relevanten Geschäftspartnern bzw. Behörden und Lieferanten geführt. Darüber hinaus hat der Konzern ein einheitliches Flottenmanagement eingeführt, welches zentral durch die Holding gesteuert wird. Mit Bezug auf die bestehende Flotte erwartet das Management im nächsten Jahr keine wesentlichen negativen Auswirkungen. Fahrzeuge, für die keine wirtschaftliche Weiternutzung oder Vermietung absehbar ist, werden entsprechend aussortiert und wertberichtigt. Sonstige Risiken betreffen die Werthaltigkeit der Forderungen gegen Privatkunden im Rahmen der Leistungen für Dritte im Transportgeschäft, die unter Beachtung des Niederstwertprinzips wertberichtigt werden. Für alle Forderungen wird anhand der bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten vorgegangen, um die erwarteten Kreditverluste zu schätzen. Bei Forderungen gegen öffentliche Aufgabenträger wird von keinem Werthaltigkeitsrisiko ausgegangen. Abgesehen von den Forderungen, die bereits wertberichtigt wurden, erwartet der Konzern im Jahr 2023 keine weiteren signifikanten Ausfälle. Im Schienennetz kann es manchmal zu baubedingten Sperrungen oder Beschränkungen kommen, die von dem Konzern nicht beeinflussbar sind. Diese Situationen können die Pünktlichkeit der Züge des Konzerns beeinträchtigen und zu Pönalen führen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, wird ein regelmäßiger Dialog mit den Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn und mit den jeweiligen Aufgabenträgern geführt, um durch alternative Aktionen die negativen Konsequenzen für den Konzern zu minimieren. Die Risikominimierungsmaßnahmen umfassen den Aufbau von Mitarbeitern sowie die erhöhte Ausbildung und die vorausschauende Instandhaltung der Fahrzeugflotte. Das Eintrittsrisiko der betrieblichen Risiken wird insgesamt mit einer niedrigen bis mittleren Wahrscheinlichkeit und niedrigen bis mittleren Auswirkung auf die Umsatzerlöse und das EBIT des Konzern im Jahr 2023 eingeschätzt. Risiken aus Betriebsaufnahmen Bei der Betriebsaufnahme neuer Verkehre werden in einigen Fällen neue Fahrzeuge erworben und eingesetzt. Die verspätete Lieferung dieser Fahrzeuge durch die Hersteller stellt ein wesentliches Risikopotenzial dar. Bei einer verspäteten Lieferung können nicht unerhebliche Kosten für die Verkehrsgesellschaften entstehen (z. B. Mietaufwand für Ersatzfahrzeuge, Pönalen, usw.). Eine Begrenzung dieser Risiken stellen die Erstattungs- und Entschädigungsklauseln dar, die in den Verträgen mit den Herstellern der Fahrzeuge enthalten sind. In der Regel kommt es in diesen Fällen zu einer Einigung mit den Herstellern über die Entschädigungen. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein Risiko bezüglich der Werthaltigkeit der Forderungen für die Verkehrsgesellschaften entstehen. Im Fall von acht KISS-Fahrzeugen konnte dagegen auch im Jahr 2022 keine Einigung mit dem Hersteller erreicht werden. Der Hersteller hat deswegen am 22. Dezember 2015 Klage gegen NETINERA Deutschland GmbH erhoben und begehrt offene Kaufpreiszahlungen in Höhe von 5.303 TEUR. Der Konzern erachtet diese Forderungen als unbegründet. Ferner macht der Hersteller in seiner Klage Mehraufwendungen wegen vermeintlich geänderter Zulassungspraxis des Eisenbahnbundesamtes in Höhe von 5.379 TEUR sowie Verzugszinsen und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 383 TEUR geltend. Auch diese Forderungen erachtet der Konzern als unbegründet, da die Mehraufwendungen vom Hersteller zu vertreten sind. Der Konzern hält die Möglichkeit eines Unterliegens in dieser Streitigkeit für unwahrscheinlich. Ein immanentes Risiko bei der Betriebsaufnahme stellt auch die Verfügbarkeit neuen Personals dar. Besonders die Ausbildung von Triebfahrzeugführern nimmt mehrere Monate in Anspruch und muss im Vorfeld sorgfältig geplant werden. Dem Risiko fehlenden Fahrpersonals wird mit einer verstärkten, gruppeninternen Aus- und Weiterbildung dieser Berufsgruppen im Vorfeld von Verkehrsvertragsaufnahmen entgegengewirkt. Kurzfristige Engpässe bzw. Personalausfälle müssen teilweise durch den Einsatz von temporärem Fremdpersonal, verbunden mit Zusatzaufwendungen, kompensiert werden. Der Konzern hat mehrere Aktionen gestartet, um die Verfügbarkeit des Fahrpersonals sicherzustellen. Unter anderem wurde ein Projekt im Ausland gestartet, um ausgebildete Triebfahrzeugführer mit den nötigen Sprach- und technischen Kenntnissen auszustatten, damit sie erfolgreich in den deutschen Betrieb integriert werden können. Die ersten Ergebnisse deuten darauf hin, dass dies ein möglicherweise erfolgreicher Weg zur Personalgewinnung sein kann. Das Eintrittsrisiko der Risiken aus Betriebsaufnahmen und die Auswirkungen auf die Ergebnisse des Konzerns im Jahr 2023 wird mit einer niedrigen bis mittleren Wahrscheinlichkeit eingeschätzt. Marktrisiken Maßgeblich für die Entwicklung des Regionalverkehrs sind die verfügbaren Mittel der Aufgabenträger. Die Zahlungen der staatlich finanzierten Bestellerorganisationen stellen einen wesentlichen Teil der Umsatzerlöse dar. Durch die Reduzierung der öffentlich verfügbaren Mittel kann es bei bestehenden Verkehrsverträgen zu Kürzungen des Leistungsumfanges kommen. Diesem Risiko wird durch eine Anpassung unserer Leistungen entgegengewirkt. Weitere Risiken bestehen im Verlust von Ausschreibungen, die das Bestandsgeschäft betreffen. Diese geschäftsmodellimmanenten Risiken betreffen vor allem die Verwendung nicht mehr benötigter Fahrzeuge und den Personalabbau. Allerdings konnte der Konzern durch den Gewinn von langfristigen Verträgen seine Auftragslage auf lange Sicht stabilisieren. Es wird von einer hohen Anzahl von Ausschreibungen bundesweit ausgegangen, die zur Stabilisierung des Geschäftsvolumens beitragen werden. Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren in mehreren Fällen ein Ausschreibungsmodell durchgesetzt, bei dem die Aufgabenträger eine Wiedereinsatzgarantie für die Fahrzeuge am Ende des Vertrags unter verschiedenen Konstellationen gewähren. Das reduziert wesentlich das Restwertrisiko für die Verkehrsunternehmen. Die Werkstatt-Aktivitäten des Konzerns sind in höherem Maße den Marktschwankungen ausgesetzt. In diesem Fall wird auf stabile Beziehungen mit den Kunden aufgesetzt, um durch ein wesentliches Volumen von Fremdaufträgen die nicht konzernintern genutzte Kapazität auszulasten. Aufgrund von langfristigen Verträgen und internen Aufträgen werden die Werkstätten in Norddeutschland und bei der RAG-Gruppe im Jahr 2023 voraussichtlich gut ausgelastet sein. Zusätzlich zu den branchenüblichen Marktrisiken ist in dem Jahr 2023 noch teilweise mit weiteren Effekten der COVID-19-Pandemie zu rechnen. Diese Risiken betreffen vor allem die s. g. Nettoverträge, bei denen die Marge unmittelbar mit der Höhe der Fahrgeldeinnahmen in Verbindung steht. Das Eintrittsrisiko der allgemeinen Marktrisiken wird mit einer niedrigen Wahrscheinlichkeit eingeschätzt. Ebenso werden die Auswirkungen auf die Entwicklung der Umsatzerlöse und das EBIT des Konzerns als gering beurteilt. Die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Risiken werden aktuell mit einer niedrigen Wahrscheinlichkeit und Auswirkung auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren des Konzerns eingeschätzt. Finanzierungsrisiken Nach dem Gewinn einer Ausschreibung bestehen Risiken bezüglich der zeitnahen Umsetzbarkeit der Finanzierung von Fahrzeugmaterial. Allerdings verfügt der Konzern - zum Teil auch durch die Gesellschafter - über stabile Geschäftsbeziehungen mit verschiedenen Großbanken, die beim Abschluss von neuen Finanzierungsverträgen eine wichtige Rolle spielen. Bei jeder Teilnahme an einer Ausschreibung wird im Vorfeld eine Finanzierungsstruktur festgelegt und mit möglichen Finanzierungspartnern abgestimmt und so Finanzierungsrisiken minimiert. Die Finanzierung aller geplanten Anschaffungen von Fahrzeugen im Konzern erfolgt nach dem derzeitigen Stand der Planungen, auf Grundlage von Finanzierungsverträgen. Die Rückzahlung der daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen ist vorwiegend durch die Einnahmen aus den laufenden Verkehrsverträgen abgedeckt. Bereits vor der COVID-19-Pandemie hatten die Aufgabenträger erkannt, dass nur durch Finanzierungsunterstützungen und -garantien in Form von z.B. Wiedereinsatzgarantien, Einredeverzichten, etc. einer hohen Anzahl von Bietern die Teilnahme an diesen kapitalintensiven Ausschreibungen möglich ist. Auch in den bereits für das Jahr 2023 veröffentlichten Ausschreibungen setzt sich dieser Trend fort und die Aufgabenträger tragen mit entsprechenden Garantien zugunsten der Verkehrsunternehmen zum erfolgreichen Abschluss der Finanzierungen bei. Auch Finanzierungsmodelle mit Operating-Lease Finanzierungen werden für das Jahr 2023 in bestimmten Ausschreibungen erwartet. Das zur Refinanzierung notwendige Kapital wird in diesen Fällen durch die Leasinggesellschaften zur Verfügung gestellt. Ein verbleibendes Risiko wird als gering eingeschätzt. Die Finanzierungsverträge des Konzerns werden nur zum geringsten Teil mit einem variablen Satz verzinst. Nur in diesen Fällen ist also der Konzern dem Marktzinssatzrisiko unterworfen. Die damit verbundenen Risiken werden regelmäßig geschätzt, um gegebenenfalls geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die laufenden Leasingverträge werden dagegen auf Basis eines festen Zinssatzes verzinst. Das Eintrittsrisiko der Finanzierungsrisiken und ihre Auswirkungen auf das EBIT wird mit einer niedrigen Wahrscheinlichkeit eingeschätzt. Betriebschancen Ein hoher Pünktlichkeitssatz und gute qualitative Leistungen können je nach Struktur der Verkehrsverträge zu höheren Umsätzen durch Bonuszahlungen führen. Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf die Entwicklung des Umsatzes des Konzerns und des EBITS sind allerdings gering einzuschätzen. Marktchancen Die allgemein hohe Nachfrage nach Schienenfahrzeugen in Deutschland führt zu Produktionsengpässen der Hersteller. Dies bietet Chancen für das Vermietungsgeschäft oder für vorteilhafte Veräußerungen. Fahrzeuge aus abgelaufenen Verträgen können unter besseren Voraussetzungen an Dritte vermietet bzw. veräußert werden. Die Steigerung der Nachfrage nach Personenbeförderung in Ballungsräumen bietet bei Nettoverträgen und Bruttoverträgen mit Anreizsystemen die Möglichkeit, höhere Fahrgeldeinnahmen zu erzielen. Die steigende Tendenz, Fahrverbote für private Fahrzeuge in den Großstädten zum Zweck der Reduzierung der Luftverschmutzung einzuführen, könnte mittelfristig auch zu einer erhöhten Inanspruchnahme des öffentlichen Nahverkehrs führen. Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf die Entwicklung des Umsatzes des Konzerns und des EBITS im Jahr 2023 sind allerdings gering einzuschätzen. Finanzierungschancen Obwohl sich das Zinsniveau im Geschäftsjahr 2022 deutlich erhöht hat, kann der Konzern dank langfristig fixierter Finanzierungsverträge, Effekte aus dem Zinsanstieg im Wesentlichen vermeiden. Finanzierungschancen werden für das Prognosejahr 2023 hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf die Entwicklung des EBITs als gering eingeschätzt. Chancen von Ausschreibungen Chancen von Ausschreibungen wirken sich noch nicht kurzfristig wesentlich auf Umsatzerlöse und EBIT im Jahr 2023 aus, da diese mit zeitlichem Vorlauf vor Betriebsaufnahme erfolgen. Derzeit besteht ein großes Volumen von Ausschreibungen im Markt, die in den kommenden Jahren zu Umsatz- und EBIT-Steigerungen führen können. Es wird ein wachsendes Ausschreibungsvolumen erwartet, da die öffentliche Hand infolge von kürzlich verabschiedeten Gesetzen über eine erweiterte Finanzausstattung für Ausschreibungen verfügt. Diese Ausschreibungen bieten unter anderem auch die Möglichkeit, gebrauchte und verfügbare Fahrzeuge weiterhin profitabel einzusetzen. Aus der Gesamtheit aller zurzeit bekannten Risiken ergibt sich, nach dem aktuellen Stand der Planungen und Erkenntnisse unter Berücksichtigung unseres Planungshorizonts bis 30. Juni 2034 für die Prognose. keine Bestandsgefährdung des NETINERA Konzerns oder einzelner Tochtergesellschaften.
1 Vgl. Bundesgesetzblatt 2022 Teil I Nr. 18,
Siebten Gesetzes zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes vom 25. Mai 2022
Viechtach, den 8. März 2023 Geschäftsführung Jost Knebel Markus Resch Alexander Sterr Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Gesamtergebnisrechnung
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis 1. Informationen zum Unternehmen 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses 2.2 Konsolidierungsgrundsätze 2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden 3. Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4. Wesentliche Schätzungen und Annahmen 5. Zum 1. Januar 2022 erstmalig verpflichtend anzuwendende Standards 6. Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards 7. Unternehmenszusammenschlüsse 8. Tochterunternehmen 9. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 10. Sachanlagen 11. Leasingverhältnisse 12. Immaterielle Vermögenswerte 13. Ertragsteuern 14. Sonstige finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 14.1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 14.2 Darlehensverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 14.3 Beizulegender Zeitwert 15. Wertminderungstests des Geschäfts- oder Firmenwerts 16. Vorräte 17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18. Sonstige Vermögenswerte 19. Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente 20. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen 21. Rückstellungen für Pensionen und sonstige personalbezogene Verpflichtungen 22. Sonstige Rückstellungen 23. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 24. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Schulden 25. Umsatzerlöse und Zuwendungen aus Kompensationsmaßnahmen 26. Sonstige Erträge 27. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 28. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 29. Aufwendungen für bezogene Leistungen 30. Leasing und Miete 31. Sonstige betriebliche Aufwendungen 32. Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen, aktivierte Eigenleistungen und Wertberichtigung von Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 33. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten 34. Finanzerträge 35. Finanzaufwendungen 36. Dienstleistungen des Abschlussprüfers 37. Vergütungen für Geschäftsführung, Operating Committee und Aufsichtsrat 38. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 39. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 40. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements 41. Sicherungsgeschäfte 42. Verkehrs- und Infrastrukturverträge 43. Ereignisse nach der Berichtsperiode 1. Informationen zum Unternehmen Die NETINERA Deutschland GmbH (nachfolgend "NETINERA" oder die "Gesellschaft") hat ihren Geschäftssitz am Bahnhofsplatz 1, in 94234 Viechtach, Deutschland, und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Deggendorf unter HRB 3740 eingetragen. Die NETINERA gehört seit dem 2. Dezember 2020 zu 100 % der Trenitalia S.p.A., Rom, einer 100%-ige Tochter der Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A., Rom. Weitere Informationen über das oberste, beherrschende Mutterunternehmen sind in der Angabe 38 über Beziehungen zu nahstehenden Unternehmen und Personen dargestellt. NETINERA ist Mutterunternehmen des NETINERA-Konzerns, zu dem die Unternehmens(gruppen) Osthannoversche Eisenbahnen AG (mittels der Holding NETINERA Bachstein GmbH), Prignitzer Eisenbahn GmbH, Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH, Autobus Sippel GmbH, Verkehrsbetriebe Bils GmbH, Regentalbahn GmbH und NETINERA Immobilien GmbH gehören. Der NETINERA-Konzern betreibt Schienen- und Busverkehre auf der Basis der mit den jeweiligen regionalen Verkehrsträgern über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Verkehrsverträge im Bundesgebiet und in der Tschechischen Republik. Daneben existieren grenzüberschreitende Linien nach Tschechien, Polen und Frankreich. Neben den Nahverkehrsleistungen werden Leistungen insbesondere in den Bereichen Pflege, Wartung und Aufarbeitung von Fahrzeugen und Infrastruktur. 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss der NETINERA zum 31. Dezember 2022 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommenen werden, und ergänzend nach § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 HGB aufgestellt. NETINERA hat den Konzernabschluss unter Berücksichtigung aller IFRS aufgestellt, die für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr anzuwenden waren. Das Geschäftsjahr der NETINERA und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Stichtag des Konzernabschlusses entspricht dem Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. Für die Gesamtergebnisrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Der Konzernabschluss wird unter Annahme der Unternehmensfortführung ("Going Concern"-Prämisse) erstellt. Durch die zum Stichtag vorhandenen flüssigen Mittel in Verbindung mit offenen Kreditlinien ist die Finanzierung des Konzerns innerhalb der nächsten 12 Monate sichergestellt. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu angegebenen Summen aufaddieren. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Berichtsjahr und wird in Übereinstimmung mit dem IAS 7 erstellt. Die Zahlungsströme werden nach den Bereichen betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die Darstellung des Mittelflusses aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Zinseinzahlungen und Zinsauszahlungen, Dividendeneinzahlungen sowie Steuerzahlungen werden im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Auch die an nicht beherrschende Anteilsinhaber der Tochterpersonengesellschaften gezahlten Dividenden sowie gezahlte Ausgleichsverpflichtungen an Minderheitsgesellschafter an Konzerngesellschaften, mit denen ein Beherrschungsvertrag besteht, werden der betrieblichen Geschäftstätigkeit zugeordnet. Hingegen werden die Gewinnausschüttungen an die Eigentümer des Mutterunternehmens sowie an die übrigen Eigentümer der Anteile ohne beherrschenden Einfluss im Bereich der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der Finanzmittelbestand umfasst den in der Bilanz ausgewiesenen Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten mit einer Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten. Der Mittelfluss aus Investitionstätigkeit ergibt sich aus dem Mittelzufluss aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie aus dem Mittelabfluss für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie in langfristige finanzielle Vermögenswerte. Einzahlungen aus Investitionszuschüssen werden unter Investitionstätigkeit ausgewiesen, da zwischen erhaltenen Investitionszuschüssen und den Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen ein enger Zusammenhang besteht. Bei Veränderungen des Konsolidierungskreises durch Kauf oder Verkauf von Unternehmen wird der bezahlte Kaufpreis (ohne übernommene Schulden) abzüglich der erworbenen oder verkauften Finanzmittel als Mittelfluss aus Investitionstätigkeit erfasst. Die übrigen bilanziellen Auswirkungen des Kaufs oder Verkaufs werden in den jeweiligen Positionen der drei Gliederungsbereiche eliminiert. 2.2 Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der NETINERA und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2022. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, unrealisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die folgenden Tochterunternehmen nehmen die Befreiungsmöglichkeit vollumfänglich oder teilweise nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 in Anspruch:
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden a) Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und den am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt auf Ebene der NETINERA-Gruppe zugeordnet. b) Anteile an Gemeinschaftsunternehmen Der Konzern ist an mehreren gemeinschaftlich geführten Unternehmen beteiligt. Es besteht jeweils eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Partnerunternehmen zur gemeinschaftlichen Führung der wirtschaftlichen Tätigkeiten dieses Unternehmens. Die Vereinbarung verlangt von Partnerunternehmen die Einstimmigkeit bei finanziellen und operativen Entscheidungen. Der Konzern bilanziert seinen Anteil an Gemeinschaftsunternehmen unter Anwendung der Equity-Methode (siehe Erläuterungen zu Anteilen an assoziierten Unternehmen). c) Anteile an assoziierten Unternehmen Die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 % bis 50 % gegeben. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Der mit dem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen. Die Gesamtergebnisrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und soweit erforderlich in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen eliminiert. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert des "Anteils am Ergebnis assoziierter Unternehmen" als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen. d) Erträge Der überwiegende Anteil der Erträge der Gruppe stammt aus Verträgen mit Kunden im Sinne vom IFRS 15. Diese Verträge betreffen vor allem:
Erbringung von Verkehrsdienstleistungen Die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen kann in Deutschland grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen erfolgen:
Beim eigenwirtschaftlichen Verkehr betreibt ein Verkehrsunternehmen eine Strecke auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Es ist dabei frei in der Wahl des Umfangs seines Angebots, erhält jedoch keine öffentlichen Verkehrsentgelte für die Aufrechterhaltung dieses Angebots. Typischerweise ist der Fernverkehr in Deutschland ein solcher eigenwirtschaftlicher Verkehr. Der NETINERA-Konzern betreibt seit 2012 keinen eigenwirtschaftlichen Schienenverkehr. Der überwiegende Teil des Regionalverkehrs in Deutschland ist gemeinwirtschaftlicher Verkehr. Bei dieser vertraglichen Konstellation verpflichtet sich ein Verkehrsunternehmen gegenüber einem öffentlichen Aufgabenträger, eine bestimmte Bus- oder Bahnstrecke gemäß festgelegten Vorgaben zu bedienen. Diese Verkehrsleistungen werden in der Regel von den jeweiligen Aufgabenträgern öffentlich ausgeschrieben. Das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, schließt mit dem Aufgabenträger einen Verkehrsvertrag ab. Der NETINERA-Konzern ist durch mehrere Verkehrsunternehmen der Gruppe Auftragnehmer in verschiedenen Verkehrsverträgen. Der NETINERA-Konzern bietet als wesentliche Dienstleistung SPNV auf verschiedenen Strecken an. Zudem wird die Dienstleistung mit anderen vertraglich zugesagten Dienstleistungen (Vertrieb, Marketing, etc.) zu einem Paket aus Dienstleistungen gebündelt bzw. integriert (IFRS 15.29 (a)). Daher ist das Risiko, das der Übertragung eines individuellen Gutes oder einer individuellen Dienstleistung innewohnt, im Vertragskontext nicht abgrenzbar. Dies resultiert aus der Tatsache, dass ein substanzieller Teil der vertraglichen Zusage an den Kunden das Versprechen beinhaltet, individuelle Dienstleistungen zu einem kombinierten Endergebnis zusammenfassen und zu erbringen. In dieser Situation stellen die Dienstleistungen - auch wenn diese einzeln abgrenzbar sind - einen Input für die Erbringung einer einzigen Leistung dar und sind daher im Vertragskontext nicht abgrenzbar (IFRS 15.BC 107 f.). Alle zusätzlichen Dienstleistungen/ Einzelleistungen sind also zu einer Leistungsverpflichtung zu bündeln, da die Einzelleistungen jeweils nur ein integraler Bestandteil vom Output (dem SPNV) sind und somit keine eigenständige Leistungsverpflichtung im Sinne des IFRS 15.27 (i.V.m. IFRS 15.29) darstellen. In Bezug auf die Behandlung der Fahrgeldeinnahmen können die Verträge in drei Kategorien gruppiert werden:
Bei Bruttoverträgen hat das Verkehrsunternehmen keinen endgültigen Anspruch auf Fahrgeldeinnahmen; als Umsatzerlöse werden lediglich die Verkehrsentgelte der öffentlichen Aufgabenträger erfasst. Diese Verkehrsentgelte umfassen oft variable Komponenten, die von qualitativen (z. B. Sauberkeit der Fahrzeuge) bzw. quantitativen (z. B. Pünktlichkeit) Merkmalen abhängig sind. Diese variablen Komponenten erhöhen (Boni) oder vermindern (Pönale) die vereinbarten Verkehrsentgelte. Sehr üblich sind auch Indexierungsklauseln, die eine Veränderung aller oder einzelner Kostenbestandteile in Abhängigkeit von der Entwicklung entsprechender Indizes vorsehen. Die Verkehrsentgelte können als absoluter Betrag pro Periode oder als Entgelt für Fahrplankm, Fahrplan-Stunden und/oder Anzahl der Fahrzeuge bestimmt sein. Sie sind entweder fest über die Laufzeit oder werden pro Jahr angegeben. Die Erfassung der entsprechenden Umsatzerlöse erfolgt zeitraumbasiert unter Berücksichtigung der jeweiligen Output-Parameter (Fahrplan-Km, Fahrplan-Stunden, usw.), die als Bemessungsgrundlage für die Erbringung der Verkehrsleistung vertraglich berücksichtigt werden. Solche Parameter vermitteln ein tatsächliches Bild der Durchführung der Dienstleistungen, da sie die Grundlage für die Endabrechnung mit den Aufgabenträgern sind. Auch bei Bruttoverträgen werden die Fahrgeldeinnahmen in den meisten Fällen von dem Eisenbahnunternehmen zuerst vereinnahmt. Sie werden in diesem Fall meist mit dem vom Aufgabenträger geschuldeten Zuschuss verrechnet, so dass nur der Differenzbetrag von dem Aufgabenträger ausbezahlt wird. In diesem Fall werden die Fahrgeldeinnahmen zusammen mit den Verkehrsentgelten als Umsatzerlöse ausgewiesen. Bei Nettoverträgen stehen die jeweils auf den bedienten Bus- oder Bahnstrecken erwirtschafteten Fahrgeldeinnahmen zum Teil oder im Ganzen dem Verkehrsunternehmen zu. Es ist üblich, dass das Verkehrsunternehmen darüber hinaus noch Verkehrsentgelte vom Aufgabenträger erhält zzgl. Bonus- oder abzgl. Maluszahlungen. Diese beiden Komponenten (Fahrgeldeinnahmen und Verkehrsentgelte) werden als Umsatzerlöse ausgewiesen. Die Erfassung der Fahrgeldeinnahmen, die einzelne Fahrten betreffen, erfolgt zum Zeitpunkt des Verkaufs der Tickets, basierend auf der Annahme, dass die Beförderungsleistung unmittelbar nach dem Verkauf durch die Fahrgäste in Anspruch genommen wird. Die Erlöse für Abonnements, Semestertickets und ähnliche Tickets werden über die Zeit linear erfasst, in der die Fahrgäste die Beförderungsleistung in Anspruch nehmen können. Bei Bruttoverträgen mit Anreizwirkung handelt es sich um Bruttoverträge, bei denen das Verkehrsunternehmen einen Anreiz hat, die Nachfrage ausgedrückt in Personen-km oder die Fahrgeldeinnahmen zu steigern. Entweder erhält das Verkehrsunternehmen höhere oder niedrigere Verkehrsentgelte in Abhängigkeit von der Entwicklung der Personen-km oder das Verkehrsunternehmen ist an der Veränderung der Fahrgeldeinnahmen beteiligt. Die sich daraus ergebenden Beträge werden ebenfalls als Umsatzerlöse klassifiziert. Allen diesen Vertragsarten ist gemeinsam, dass der vorwiegende Anteil der Tickets durch externe Vertriebspartner (Deutsche Bahn und Verkehrsverbünde) vermarktet wird. Solche Tickets sind nicht unternehmensspezifisch, denn die Fahrgäste dürfen sich von einem beliebigen auf der Strecke tätigen Verkehrsunternehmen befördern lassen. Als Konsequenz müssen die gesamten erwirtschafteten Fahrgeldeinnahmen eines Bereichs den verschiedenen in diesem Bereich tätigen Verkehrsunternehmen zugeordnet werden. Diese Zuordnung erfolgt im Rahmen der jährlichen Endabrechnungen, die auf periodischen Verkehrserhebungen basieren. Bis zum Zeitpunkt der Abrechnung werden die Fahrgelderlöse basierend auf der zurzeit vorliegenden bereichsspezifischen Verkehrserhebung erfasst. Liegen neue Erkenntnisse vor, werden die Erlöse auch für die noch nicht abgerechneten Vorjahre entsprechend angepasst. Bei der Endabrechnung, die in der Regel eins bis vier Jahre nach dem Ende des jeweils abgerechneten Jahres erfolgt, werden die Erlöse final angepasst. Nach der Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen werden auch die Verkehrsentgelte ähnlich endabgerechnet. Für alle Arten von Verkehrsentgelten und für die fremdvertriebenen Fahrgeldeinnahmen erhalten die Verkehrsunternehmen des Konzerns monatliche Abschlagszahlungen. Übersteigen die gebuchten Erlöse die erhaltenen Abschlagszahlungen, wird die Differenz zum Jahresende als Forderung gegenüber den jeweiligen Aufgabenträgern bzw. Vertriebspartnern ausgewiesen. Sind im Gegenteil die erhaltenen Abschlagszahlungen höher als die gebuchten Erlöse, wird die Differenz zum Jahresende in den sonstigen Verbindlichkeiten klassifiziert. Diese Posten werden im Rahmen der Endabrechnung ausgeglichen. Wartung und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen Einige Konzernunternehmen erbringen Instandhaltungs- und Wartungsleistungen auch an konzernexternen Unternehmen. Dabei handelt es sich entweder um spot-Aufträge oder um langfristige Rahmenverträge. Bei spot-Aufträgen wird das Unternehmen beauftragt, bestimmte Instandhaltungs- oder Wartungsmaßnahmen für die dem Kunden gehörenden (oder von den Kunden gemieteten) Fahrzeuge durchzuführen. Bei solchen Aufträgen werden die entsprechenden Umsatzerlöse zeitpunktbezogen erfasst, wenn die Instandhaltungs- oder Wartungsmaßnahme vervollständigt worden sind. Bei langfristigen Rahmenverträgen ist das Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen für die Fahrzeugflotte der Kunden gemäß dessen Anweisungen durchzuführen. Diese Tätigkeit wird zum Teil durch ein zeitraumbezogenes Entgelt und zum Teil durch gesonderte Entgelte für spezifische Aufträge vergütet. Das zeitraumbezogene Entgelt wird entweder linear über die Vertragsdauer oder basierend auf den verbrauchten Stunden erfasst. Die auftragsbezogenen Entgelte werden zum Zeitpunkt der Vervollständigung der jeweiligen Aufträge erfasst. Als Zeitpunkt der Vervollständigung wird die Abnahme durch den Kunden angenommen. Infrastrukturleistungen Der Konzern besitzt Schieneninfrastrukturanlagen in Bayern. Den Eisenbahnunternehmen, die auf den Schienenstrecken des Konzerns fahren, werden Trassennutzungsentgelte je nach befahrenen Kilometern belastet. Werden Fahrzeuge auf den Schienenanlagen des Konzerns abgestellt, erwirtschaftet der Konzern Umsatzerlöse, die zeitraumbezogen erfasst werden. Verkauf von Waren und Erbringung von sonstigen Leistungen Der Konzern verkauft Waren in geringen Mengen (vor allem Betriebsstoff). Die entsprechenden Erlöse werden zeitpunktbezogen erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Waren erlangt, also normalerweise durch die Lieferung. Der Konzern erwirtschaftet unter anderem Provisionserlöse infolge des Verkaufs von Fahrkarten durch eigene Automaten bzw. Kundencenter für andere Eisenbahnunternehmen. Diese Erlöse werden zeitpunktbezogen in dem Zeitpunkt des Verkaufs der Fahrkarten erfasst. Sonstige Leistungen haben eine untergeordnete Wesentlichkeit und werden erfasst, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für Verkehrsleistungen werden in der Regel monatliche Abschlagszahlungen bezahlt und die Abrechnungen der einzelnen Vertragsjahre erfolgen oft einige Jahren nach dem Ende der jeweils abzurechnenden Jahre. Bei allen anderen Arten von Verträgen mit Kunden werden Zahlungsbedingungen zwischen Null und 15 Tagen vereinbart. Im Fall von großen Instandhaltungsverträge werden manchmal Abschlagszahlungen angefordert. Erträge aus Leasingverträgen Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen, werden grundsätzlich linear über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Bei Finanzierungsleasingverhältnissen werden Finanzerträge über die Laufzeit nach einem Muster erfasst, das eine konstante periodische Verzinsung der Nettoinvestitionen des Konzerns in das Leasingverhältnis zugrunde legt. Es wird auf den Paragrafen h) in dieser Angabe verwiesen. IFRIC 12 Einzelne abgeschlossene Verträge der NETINERA-Gruppe stellen Dienstleistungskonzessionsverträge im Sinne des IFRIC 12 dar. Im September 2016 veröffentlichte das IFRS Interpretation Committee eine finale Entscheidung über Konzessionen mit gemieteter Infrastruktur. Auch in Abwesenheit einer Bauphase fallen solche Verträge in Anwendungsbereich des IFRIC 12, wenn der Konzessionsgeber alle verbleibenden wichtigen Interessen an der Infrastruktur kontrolliert und die vom Konzessionsnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmt. Es ist zu prüfen, ob der operator (NETINERA, Konzessionsnehmer) oder der grantor (Konzessionsgeber) zur Zahlung der Fahrzeugmieten verpflichtet ist oder ob der operator ggf. nur als Agent für die Zahlungen agiert. Liegt die Verpflichtung beim Konzessionsgeber, hat der operator grundsätzlich keine entsprechende finanzielle Schuld zu passivieren. Eventuelle Zahlungen des grantor an den operator in Zusammenhang mit der Leasingvereinbarung qualifizieren dann als durchlaufender Posten. Soweit der operator unmittelbar aus der Leasingvereinbarung verpflichtet ist, ist hierfür eine entsprechende Verbindlichkeit anzusetzen. Gleichzeitig hat der operator einen finanziellen und/oder immateriellen Vermögenswert für die zu erwarteten Zahlungszuflüsse aus der Konzessionsvereinbarung zu aktivieren. Ein finanzieller Vermögenswert entsteht dabei so weit, wie der Infrastrukturbetreiber vom Aufgabenträger unbedingt zugesicherte Zahlungen erhält (IFRIC 12.16). Zinserträge Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sowie den verzinslichen als zur Veräußerung verfügbar eingestuften finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge und Zinsaufwendungen anhand der Effektivzinssatzmethode erfasst. Dividenden Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. e) Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden direkt von dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt und mindern entsprechend der Abschreibungen des jeweiligen Vermögenswerts. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Abweichend von diesen Grundsätzen werden etwaige auflagenbedingte Rückzahlungsansprüche aus Zuschüssen, welche im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, als Eventualverbindlichkeiten oder Rückstellungen erfasst, soweit ihr beizulegender Zeitwert für diesen Zeitpunkt verlässlich ermittelt werden kann (vgl. Angabe 22). Besteht das Risiko, dass bereits ausgezahlte Zuwendungen aufgrund der geänderten Bedingungen widerrufen werden könnten - weil die geförderten Vermögenswerte nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden können, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. f) Steuern Tatsächliche Ertragsteuern Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Bundesländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf zum Abschlussstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts sowie Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren. Latente Steueransprüche einschließlich noch nicht genutzter steuerlicher Verlustvorträge werden in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die erfolgsneutral erfasst werden, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. g) Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung des Vermögenswerts nach dessen Nutzung ist in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine entsprechende Rückstellung erfüllt sind. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. In Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von Sachanlagen anfallende Umsatzsteuer wird nur insoweit aktiviert, als die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht gegeben ist. Ein Teil der Anschaffungskosten der Schienenfahrzeuge wird größeren Wartungen und Überholungen der identifizierten Fahrzeugkomponenten (z. B. Antriebsaggregate, Fahrwerke) als Ersatz zugeordnet und separat abgeschrieben, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt auf einer linearen Basis über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen einzeln identifizierbar sind, erfasst der Konzern solche Teile als gesonderte Komponenten mit der jeweiligen spezifischen Nutzungsdauer. Der planmäßigen linearen Abschreibung liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:
Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird. Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. h) Leasingverhältnisse Gemäß IFRS 16 wird ein Vertrag als Leasingverhältnis eingestuft, wenn ein Unternehmen dazu berechtigt wird, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Es wird von einer Kontrolle der Nutzung des Vermögenswerts ausgegangen, wenn ein Unternehmen während des gesamten Verwendungszeitraums:
Konzern als Leasingnehmer Der ab dem 1. Januar 2019 anzuwendende Standard IFRS 16 hat den Unterschied zwischen Finanzierungs- und Operating-Lease für die Leasingnehmer eliminiert. Leasingnehmer müssen grundsätzlich für jedes Leasingverhältnis in der Bilanz eine Leasingverbindlichkeit und ein Nutzungsrecht ("right-of-use-asset") erfassen. Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet. Die Leasingzahlungen werden zu dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst, sofern sich dieser ohne Weiteres bestimmen lässt. Lässt sich dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmen, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz ("incremental borrowing rate") des Konzerns herangezogen. Dieser ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns wird regelmäßig geprüft. Die Leasingverbindlichkeit wird zum Bereitstellungsdatum erfasst; dieses ist der Zeitpunkt, zu dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer den dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Vermögenswert zur Nutzung bereitstellt. Im Wesentlichen sind die Leasingzahlungen vertraglich fixiert. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit erhöht, um dem Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Das Nutzungsrecht wird zum Bereitstellungsdatum zu Anschaffungskosten bewertet. Die Kosten umfassen:
Nach der erstmaligen Erfassung wird das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geht das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer über oder ist in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt, dass der Leasingnehmer eine Kaufoption wahrnehmen wird, so wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende seiner Nutzungsdauer abgeschrieben. Anderenfalls wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende seiner Nutzungsdauer oder - sollte dies früher eintreten - bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Ähnlich wie bei den anderen Sachanlagen wird der Teil des Buchwerts des Nutzungsrechts von größeren Wartungen und Überholungen von identifizierten Fahrzeugkomponenten diesen zugeordnet und separat abgeschrieben, wenn die Kosten dieser Maßnahmen bedeutsam im Verhältnis zum gesamten Wert sind. Die Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, indem die geänderten Leasingzahlungen zu einem geänderten Satz abgezinst werden, wenn:
Die Leasingverbindlichkeit wird durch die Abzinsung der geänderten Leasingzahlungen neu bewertet, wenn:
Das Nutzungsrecht wird um den aus der Neubewertung resultierenden Betrag berichtigt. Der Konzern nimmt für alle Kategorien von zugrunde liegenden Vermögenswerten die Ausnahmen gemäß IFRS 16.5 in Anspruch für:
Die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Bei Immobilienleasing wurden die Leasingraten nicht nach Lease- und non-Lease-Komponenten gesplittet. Konzern als Leasinggeber Leasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear als Ertrag unter den Umsatzerlösen erfasst. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingvertrags entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses korrespondierend zu den Mieterträgen als Aufwand erfasst. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Der im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses gehaltene Vermögenswert wird als Forderung in Höhe der Nettoinvestition zum Bereitstellungsdatum in der Bilanz erfasst. Die Nettoinvestition ist der Barwert der Leasingzahlungen und des nicht garantierten dem Leasinggeber zustehenden Restwerts. Die Finanzerträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden über die Laufzeit nach einem Muster erfasst, das eine konstante periodische Verzinsung der Nettoinvestition zugrunde legt. i) Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Den immateriellen Vermögenswerten liegen folgende erwartete Nutzungsdauern zugrunde:
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. j) Finanzinstrumente (1) Finanzielle Vermögenswerte Erstmalige Erfassung und Bewertung Finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum Zeitpunkt angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Diese Klassifizierung erfolgt auf Grundlage
Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von originären finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Erfüllungstag und damit zu dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert und die Schuld beglichen wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Transaktionen in finanziellen Vermögenswerten, bei denen die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums stattfindet. Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen. Die finanziellen Vermögenswerte werden unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen, sofern sie eine Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten haben. Folgebewertung Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten ("at amortised cost") bewertet, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung aller unter den Vertragspartnern gezahlten oder erhaltenen Gebühren berechnet, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter Finanzaufwendungen erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis ("at fair value through other comprehensive income" oder FVOCI) bewertet, wenn beide folgende Bedingungen erfüllt sind:
Weder zum Stichtag noch im Laufe des Berichtsjahres hat der Konzern finanzielle Vermögenwerte gehalten, die zum FVOCI zu bewerten waren. Finanzielle Instrumente, die den beiden oberen Kategorien nicht zugeordnet sind, werden zum erfolgswirksamen beizulegenden Zeitwert ("at fair-value through-profit and loss" oder FVTPL) bewertet. Insbesondere Eigenkapitalinstrumente werden zum FVTPL bewertet. Liegen nicht genügend Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vor, oder gibt es eine große Bandbreite von möglichen Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts, werden die Anschaffungskosten als Schätzung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn das vertragliche Anrecht des Konzerns auf Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ausläuft oder der Vermögenswert übergetragen wird. Der finanzielle Vermögenswert gilt als übertragen, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken übergetragen werden. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden. Die Werteberichtigung wird in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlust bemessen. Wenn sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusts bemessen. Dabei werden finanzielle Vermögenswerte, die keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, verschiedenen Kategorien je nach Vertragspartner zugeordnet:
Der Konzern bemisst die Wertberichtigung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei Vertragsvermögenswerten, die in Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen, und bei Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten. Bei der Bewertung der Wertberichtigung werden alle angemessenen und belastbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen berücksichtigt. Für weitere Ausführungen über die Wertberichtigung von finanziellen Vermögenswerten wird auf die Angabe 40 verwiesen. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Auf den geminderten Buchwert werden weiterhin Zinserträge erfasst; dies geschieht mithilfe des Zinssatzes, der zur Abzinsung der künftigen Cashflows bei der Bestimmung des Wertminderungsaufwands verwendet wurde. Die Zinserträge werden als Teil der Finanzerträge in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst. (2) Finanzielle Verbindlichkeiten Erstmalige Erfassung und Bewertung Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Anteile ohne beherrschenden Einfluss mit Veräußerungsoption, Kontokorrentkredite, Darlehen und Finanzgarantien. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Folgebewertung Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hängt von deren Klassifizierung ab: Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung aller unter den Vertragspartnern gezahlten oder erhaltenen Gebühren berechnet, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. Vom Konzern ausgereichte Finanzgarantien sind Verträge, die zur Leistung von Zahlungen verpflichten, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den Bedingungen eines Schuldinstruments nicht fristgemäß nachkommt. Die Finanzgarantien werden bei erstmaliger Erfassung als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, abzüglich der mit der Ausreichung der Garantie direkt verbundenen Transaktionskosten. Anschließend erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeit mit der bestmöglichen Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlichen Ausgaben oder dem höheren angesetzten Betrag abzüglich der kumulierten Amortisationen. Zur Folgebewertung der Anteile ohne beherrschenden Einfluss mit Veräußerungsoption wird auf Teilziffer p) verwiesen. Ausbuchung Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. (3) Sicherungsinstrumente (Derivate) Der Konzern wendet weiter für den Fair Value Hedge Accounting den IAS 39 für die Bilanzierung der Sicherungsgeschäfte an. Derivative Instrumente werden zum erfolgswirksamen beizulegenden Zeitwert bewertet, es sei denn, es wird davon ausgegangen, dass diese Instrumente effektive Absicherungsinstrumente für bestimmte Risiken sind, die zugrunde liegende Vermögenswerte, Schulden oder Verpflichtungen des Konzerns betreffen. Insbesondere werden derivative Instrumente im Rahmen einer Strategie verwendet, deren Ziel ist es, das Risiko von Änderungen in erwarteten Cashflows aus bereits abgeschlossenen oder hochwahrscheinlich erwarteten Transaktionen zu kompensieren (s.g. "cash flow hedge"). Die Effektivität der Sicherungsgeschäfte wird sowohl zu Beginn der jeweiligen Sicherungsgeschäfte als auch im regelmäßigen Abstand (zumindest zu jedem Abschlussstichtag) dokumentiert und geprüft. Die Prüfung erfolgt durch den Vergleich der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des derivativen Instruments und des Grundgeschäfts. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Instrumenten, die als "Cash flow hedge" eingestuft sind, werden wie folgt bilanziert:
Resultiert eine Absicherung einer erwarteten Transaktion später im Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, werden die damit verbundenen Gewinne oder Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie werden vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust in derselben Periode oder denselben Perioden umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen (z.B. in den Perioden, in denen Zinserträge oder Zinsaufwendungen erfasst werden). Wird jedoch erwartet, dass der gesamte oder ein Teil des im sonstigen Ergebnis erfassten Verlusts in einer oder mehreren der folgenden Perioden nicht wieder hereingeholt wird, wird der voraussichtlich nicht wieder hereingeholte Betrag als Umgliederungsbetrag in den Gewinn oder Verlust umgebucht. k) Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten enthalten direkt zuordenbare Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert für fertige und unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten. Der Nettoveräußerungswert für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entspricht den Wiederbeschaffungskosten. l) Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten (1) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Solche Anzeichen können unternehmensintern, zum Beispiel aufgrund von Überalterung, bei physischen Schäden oder bei Nutzungsänderungen von Vermögenswerten, oder auch unternehmensextern, zum Beispiel bei Änderungen von Marktpreisen, Technologien oder rechtlichen Rahmenbedingungen, gegeben sein. Liegen solche Anhaltspunkte vor, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Wenn Anhaltspunkte für den Wegfall einer Wertminderung von Vermögenswerten vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen werden erfolgswirksam erfasst. (2) Geschäfts- oder Firmenwert Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich (zum 31. Dezember) überprüft. Eine Überprüfung findet zusätzlich auch dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der ZGE bestimmt, der (denen) der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der ZGE den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. m) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten. n) Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten (1) Rückstellungen Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Aufzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst. (2) Eventualverbindlichkeiten Eine Verpflichtung, die die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung nicht erfüllt, wobei die Möglichkeit eines Abflusses zur Erfüllung allerdings nicht unwahrscheinlich ist, wird grundsätzlich nicht bilanziell erfasst. Abweichend hiervon wird eine entsprechende Verpflichtung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Eventualverbindlichkeit zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Anschließend erfolgt die Bewertung zum höheren der beiden folgenden Beträge:
o) Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Im Konzern bestehen sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Altersversorgungssysteme. Die leistungsorientierten Pensionspläne bestehen teilweise als gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber mit öffentlich-rechtlichen Versorgungsanstalten. Da keine ausreichenden Informationen zur Bilanzierung als leistungsorientierte Pläne zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend beitragsorientierter Pläne bilanziert. Die Höhe der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung wird jährlich auf der Basis von unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachten unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Altersversorgungssysteme entspricht dem Barwert der Pensionsverpflichtung abzüglich des Zeitwerts des Planvermögens am Bilanzstichtag und noch nicht ergebniswirksam erfasstem noch zu verrechnenden Dienstzeitaufwand. Die Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung erfolgt unter Anwendung eines Diskontierungssatzes auf Grundlage erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating. Der Konzern erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für leistungsorientierte Pensionspläne in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in voller Höhe im sonstigen Ergebnis. Der noch zu verrechnende Dienstzeitaufwand wird linear über den durchschnittlichen Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaften verteilt. Soweit Anwartschaften sofort nach Einführung oder Änderung eines Pensionsplans unverfallbar werden, ist der noch zu verrechnende Dienstzeitaufwand sofort erfolgswirksam zu erfassen. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und der erwartete Ertrag aus dem Planvermögen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Bei beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt der Konzern, freiwillig oder aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung, Beiträge an öffentliche oder private Altersversorgungseinrichtungen. Es bestehen über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden im Personalaufwand erfasst. Vorauszahlungen von Beiträgen werden in dem Umfang als Vermögenswerte angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen werden nach Maßgabe des Blockmodells für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Die vom Konzern während des Zeitraums der Altersteilzeit zum Gehalt gezahlten Aufstockungsbeträge und aufgelaufenen Erfüllungsverpflichtungen für während der Beschäftigungsphase geleistete Mehrarbeit sowie zusätzliche Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung stellen andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne des IAS 19 dar. Nur bei einer Laufzeit der Verpflichtung von weniger als 12 Monaten sind diese den "kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer" zuzuordnen. Für diese Rückstellungen wird der Barwert der zukünftigen Leistungen ausgewiesen. p) Anteile ohne beherrschenden Einfluss mit Veräußerungsoption Durch die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, an denen der Konzern nicht alle Kommanditanteile hält, ergeben sich Anteile ohne beherrschenden Einfluss, für welche die entsprechenden Anteilseigner eine Veräußerungsoption besitzen. Aufgrund der Vorschriften gem. § 723 Abs. 1 und 3 BGB i. V. m. §§ 105 Abs. 3 sowie 161 Abs. 2 HGB kann das Kündigungsrecht der Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften vertraglich nicht abbedungen werden. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden auf die Bilanzierung von Anteilen an Tochterpersonengesellschaften abgestellt, die nicht dem Konzern zuzurechnen sind und aus Konzernsicht Minderheitenanteile darstellen. Aufgrund der Eigenkapitalqualifikationskriterien nach IFRS stellen solche Minderheitenanteile an Tochterpersonengesellschaften im Konzernabschluss somit (regelmäßig) Fremdkapital dar. Aus Konzernsicht stellen diese Minderheitenanteile gem. IAS 32.23 i. V. m. IAS 32.AG29 finanzielle Verbindlichkeiten dar, die im Rahmen des Erstansatzes in Höhe des Barwerts des Rückkaufbetrags zu bilanzieren sind. Hinsichtlich der Bilanzierung der Anpassungen im Rahmen der Folgebewertung von solchen finanziellen Verbindlichkeiten im Konzernabschluss des Mutterunternehmens besteht derzeit Unklarheit (sog. diversity in practice). Die Änderungen des Jahres 2008 (revision des IFRS 3 und amendments von IAS 27 und IAS 32/39) verursachen einen potenziellen Konflikt bei der Bestimmung der für die Folgebewertung anzuwendenden Standards:
Im Konzernabschluss der NETINERA werden diese Anteile zu fortgeführten Anschaffungskosten als finanzielle Verbindlichkeit des Konzerns ausgewiesen. Der Betrag dieser Verbindlichkeiten ist zum Teil von den Ergebnissen der involvierten Konzerngesellschaften abhängig. Sollten sich die besagten Verbindlichkeiten nach dem erstmaligen Ansatz infolge von Änderungen dieser Ergebnisse ändern, werden die Anpassungen der Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst (IFRS 9.B5.4.6). q) Anteile von Minderheitsgesellschaftern an Konzerngesellschaften, mit denen ein Beherrschungsvertrag besteht Der Konzern hat mit der Tochtergesellschaft metronom Eisenbahngesellschaft mbH einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Minderheitsaktionäre der metronom Eisenbahngesellschaft haben das vertragliche Recht, wiederkehrende Ausgleichszahlungen (Dividendengarantie) zu erhalten, welche in der Konzernbilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen sind. 3. Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden In Berichtsjahr sind keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu verzeichnen. 4. Wesentliche Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit können Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam erfasst. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Wertminderungsbedarf bei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Zum Bilanzstichtag wurde untersucht, ob ein Wertminderungsbedarf in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorliegt. Grundlagen und Prämissen des gemäß IAS 36 (Wertminderungen von Vermögenswerten) in der NETINERA Gruppe angewendeten Impairment-Verfahrens sind im Abschnitt 2.3 ("Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden") unter dem Titel "l) Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten" sowie in den Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten unter der Angabe 15 dargestellt, auf die hier verwiesen wird. Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten Entsprechend den Bilanzierungsmethoden des Konzerns für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer führt der Konzern einen Wertminderungstest durch, sofern Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. In entsprechenden Fällen wird ein Wertminderungstest unter Zugrundelegung geeigneter Bewertungstechniken durchgeführt. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Abschnitte der Rechnungslegungsmethoden. Die Identifizierung und Bewertung von Anhaltspunkten für Wertminderungen beruht auf den zu diesen Zeitpunkten verfügbaren Informationen und liegt im Ermessen des Konzernmanagements ebenso wie die den Bewertungsmodellen zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen. Abschreibungsmethoden Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gesamtergebnisrechnung unter den Abschreibungen erfasst. Es wird auf die Angaben 10,11 und 12 verwiesen. Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Der Konzern schließt langfristige Verkehrsverträge mit öffentlichen Aufgabenträgern ab. Sofern sich aus diesen Verträgen erwartete Verluste ergeben, bildet der Konzern eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Höhe dieser Rückstellung beruht auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Ergebnisbeiträge dieser Verträge (wie z. B. erwartete Ticketeinnahmen, Entwicklung der Kostenstruktur, usw.). In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Angabe 22. Rückstellung für Rückzahlungsrisiken hinsichtlich erhaltener Fördermittel Aus dem Erwerb der Arriva Deutschland-Gruppe im Jahr 2011 resultierten Eventualverbindlichkeiten und Rückstellungen aus Rückzahlungsrisiken im Rahmen von in der Vergangenheit ausgereichten Fördermitteln, die im Wesentlichen zum Erwerb von Schienenfahrzeugen dienten. Auf der Basis der Regelungen der von den jeweiligen Landesbehörden ausgestellten Fördermittelbescheide ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von einer Rückzahlungsverpflichtung auszugehen, wenn die dort vereinbarten Auflagen in einem definierten Förderzeitraum nicht eingehalten werden können, z. B. wenn die Schienenfahrzeuge veräußert werden. Dieses Rückzahlungsrisiko aus den in der Vergangenheit ausgereichten Fördermitteln wurde zum Zeitpunkt der Akquisition der Arriva Deutschland-Gruppe als Eventualverbindlichkeit bzw. Rückstellung berücksichtigt (siehe hierzu Angabe 22). Auch später entstandene Risiken von Rückzahlungsverpflichtungen von Fördermitteln werden als Rückstellung berücksichtigt. Die Bewertung der Risiken basiert auf den zugrunde liegenden Förderbedingungen und wird dementsprechend vom Management durchgeführt. Schlussendlich liegt es aber im Ermessen der Behörde, vom Widerruf des Zuwendungsbescheides abzusehen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen diverse Sachverhalte. Die Höhe dieser Rückstellungen entspricht der bestmöglichen Schätzung des Konzernmanagements zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses. Die zugrunde liegenden Annahmen können sich im Zeitablauf verändern und zu signifikanten Effekten auf den Konzernabschluss führen. Der Betrag des zukünftigen Aufwands beruht auf Annahmen und Schätzungen, die auf der Erfahrung des Managements über ähnliche Sachverhalte und auf den vorliegenden Kenntnissen basiert. Umsatzerlöse aus Verkehrsverträgen Bei den meisten Verkehrsverträgen wird der finale Betrag der dem Verkehrsunternehmen zustehenden Fahrgeldeinnahmen und Zuschüsse erst im Rahmen von Endabrechnungen bestimmt, die mit einer erheblichen Zeitverzögerung erfolgen, so dass diese finalen Beträge zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses noch nicht bekannt sind. Die Umsatzerlöse werden durch das Management auf Basis der letzten verfügbaren Fahrgastzählungen geschätzt. Dazu wird auf die Angabe 2.3 d) verwiesen. 5. Zum 1. Januar 2022 erstmalig verpflichtend anzuwendende Standards Änderungen zu IFRS 16 - Mietzugeständnisse in Bezug auf Covid-19 nach dem 30. Juni 2021 IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (u.a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und haben eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen. Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde am 31. März 2021 IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, um eine einjährige Verlängerung der praktischen Erleichterung zu ermöglichen, die Leasingnehmer bei der Bilanzierung von COVID-19-bezogenen Mietkonzessionen unterstützt. Die Änderungen erweitern die praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällige Leasingzahlungen reduzieren. Zuvor waren nur solche Mietkonzessionen im Anwendungsbereich der Erleichterung, die Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind bzw. waren. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der NETINERA. Änderung zu IFRS 3 - Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards, so auch in IFRS 3, angepasst. Die Regeln für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben werden inhaltlich nicht geändert. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der NETINERA. Änderung zu IAS 16 - Sachanlagen - Erträge vor der geplanten Nutzung Die Änderungen stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat (beispielsweise Produktmuster), und die damit verbundenen Kosten im Gewinn oder Verlust zu erfassen sind. Die Berücksichtigung derartiger Beträge bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht zulässig. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der NETINERA. Änderung zu IAS 37 - Verlustbringende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages Die Änderungen umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Demnach sind Kosten für die Erfüllung eines Vertrags alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Damit sind sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden (incremental cost), als auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der NETINERA. Verbesserungen IFRS 2018-2020 Durch die Annual Improvements zu IFRS wurden die folgenden Standards geändert. In IFRS 1 wurde für erstanwendende Tochterunternehmen, welche IFRS 1.D16 (a) in Anspruch nehmen, die Möglichkeit eröffnet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten. Durch die Änderung von IFRS 9 erfolgt eine Klarstellung, welche Gebühren in den 10%-Test (IFRS 9.B3.3.6), hinsichtlich der Beurteilung, ob es zu Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit kommt, einzubeziehen sind. Es werden lediglich Gebühren berücksichtigt, welche zwischen dem Unternehmen als Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden. In IFRS 16 wurde im erläuternden Beispiel 13 zu IFRS 16 die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten entfernt. In IAS 41 wird das Verbot, Steuerzahlungen im Rahmen der Fair Value-Bewertung zu berücksichtigen, gestrichen. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der NETINERA. 6. Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Für die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant der NETINERA-Konzern keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den NETINERA-Konzernabschluss derzeit geprüft. a) EU Endorsement ist bereits erfolgt Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist erlaubt. IFRS 17 - Versicherungsverträge (inklusive Änderungen zu IFRS 17) IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung von und Anhangangaben zu Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach dem Bewertungsmodell des IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken sowie einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung führt. Als "Versicherungsumsatz" werden statt Prämieneinnahmen in jeder Periode die Änderungen aus der Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz ausgewiesen, für die das Versicherungsunternehmen ein Entgelt erhält sowie der Teil der Prämien, die die Abschlusskosten decken. Ein- und Auszahlungen von Sparkomponenten werden nicht als Umsatz bzw. Ertrag oder Aufwand in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen. Versicherungsfinanzertrag und -aufwand resultieren aus Abzinsungseffekten und finanziellen Risiken. Sie können je Portfolio entweder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) ausgewiesen werden. Änderungen in den Annahmen, die sich nicht auf Zinsen bzw. finanzielle Risiken beziehen, werden nicht unmittelbar in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst, sondern gegen die vertragliche Servicemarge gebucht und somit über die Dauer der noch zu erbringenden Leistungen verteilt. Lediglich für solche Gruppen von Versicherungsverträgen, für die Verluste drohen, erfolgt eine unmittelbare Erfassung von Schätzänderungen. IFRS 17 sieht für kurzlaufende Verträge ein Näherungsverfahren vor, das die Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz wie bislang über Prämienüberträge abbildet. Verbindlichkeiten aus eingetretenen, aber noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen, sind unter IFRS 17 mit jeweils aktuellen Zinssätzen abzuzinsen. Für große Teile des Lebensversicherungsgeschäftes mit Überschussbeteiligung modifiziert IFRS 17 das allgemeine Bewertungsmodell, indem auch Änderungen des Aktionärsanteils an der Entwicklung der der Überschussbeteiligung zugrundeliegenden Ergebnisquellen in der vertraglichen Servicemarge erfasst und über die noch verbleibende Dauer der Leistungserbringung verteilt werden. Soweit eine rückwirkende Anwendung nicht möglich ist, kann die vertragliche Servicemarge zum Übergangszeitpunkt anhand eines modifizierten rückwirkenden Verfahrens oder über den Vergleich des Erwartungswertes der diskontierten Zahlungsströme und Risikoanpassung mit dem Zeitwert zum Übergangszeitpunkt ermittelt werden. Die Änderungen aus Juni 2020 beinhalten eine Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 17 vom 1. Januar 2021 um zwei Jahre auf den 1. Januar 2023. Die für Versicherer geltende Ausnahme von der Erstanwendung des IFRS 9 wird ebenfalls auf den 1. Januar 2023 verschoben, so dass beide Standards weiterhin gleichzeitig erstmals angewendet werden können. Darüber hinaus betreffen die Änderungen im Wesentlichen die folgenden Themenbereiche:
Die Änderung aus Dezember 2021 führt die Möglichkeit ein, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen sog. "classification overlay approach" anzuwenden. Damit werden die Vergleichsinformationen zu den Finanzinstrumenten im Jahr vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 17, d.h. für das Jahr 2022, aussagekräftiger gemacht. Der "classification overlay approach" kann angewendet werden, wenn bei der gleichzeitigen Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 im Hinblick auf die Vergleichsinformationen des IFRS 9 im Jahr 2022 kein "restatement" eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt. Bei Anwendung des "classification overlay approaches" wird für die Klassifizierung in die Kategorien des IFRS 9 der jeweils zum Übergangszeitpunkt aktuelle Informationsstand genutzt, also wie das Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte bei der Erstanwendung des IFRS 9 zu klassifizieren plant. Die Offenlegung der Vergleichsinformationen erfolgt grundsätzlich so, als wären die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 9 bereits in der Vergleichsperiode angewendet worden, mit Ausnahme der Impairmentregeln, bei denen man durch den "classification overlay approach" nicht zur Offenlegung nach IFRS 9 gezwungen wird. Unterschiedsbeträge zwischen dem vorherigen Buchwert eines finanziellen Vermögenswertes und dem sich aufgrund des "classification overlay approaches" ergebenden Betrages sind im Eigenkapital zu erfassen. Es ist zudem der Umfang offenzulegen, in dem ein Unternehmen von dem Ansatz Gebrauch macht (z.B. ob er auf alle in 2022 abgehenden finanziellen Vermögenswerte angewendet wurde) und ob und in welchem Umfang nach den Impairmentregeln des IFRS 9 offengelegt wurde. Bei Erstanwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2023 sind die nach IFRS 9 geltenden Übergangsvorschriften anzuwenden, unabhängig davon, ob der "classification overlay approach" angewendet wurde oder nicht. Der neue Standard und die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig. Änderung zu IAS 1 und zu IFRS Practice Statement 2 - Angabe von Rechnungslegungsmethoden Die Änderung am IAS 1 erfordert, dass lediglich die "wesentlichen" Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen Anlass für die Darstellung geben. Ein Anlass kann bspw. darin bestehen, dass die Methode geändert wurde, es sich um ein Wahlrecht handelt, die Methode komplex oder stark ermessensbehaftet ist oder in Übereinstimmung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurde. Die Änderungen im Practice Statement 2 zeigen entsprechend auf, wie das Konzept der Wesentlichkeit auf die Angabe von Rechnungslegungsmethoden angewandt wird. Damit sollen in Zukunft unternehmensspezifische Ausführungen anstelle von standardisierten Ausführungen im Vordergrund stehen. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Änderung zu IAS 8 - Definition von Schätzungsänderung Die Änderung am IAS 8 stellt klar, wie Unternehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet neben Input-Parametern auch Bewertungsverfahren zur Ermittlung einer Schätzung. Bewertungsverfahren können Schätzverfahren oder Bewertungstechniken sein. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Änderung zu IAS 12 - Latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden, die aus einer einzelnen Transaktion entstehen Die Änderungen adressieren bisher bestehende Unsicherheiten bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen. Werden Vermögenswerte und Schulden erstmalig erfasst, galt schon bislang unter bestimmten Voraussetzungen die sog. "initial recognition exemption" (IAS 12.15). In diesen Fällen sind latente Steuern ausnahmsweise nicht anzusetzen. In der Praxis bestand Unsicherheit darüber, ob diese Ausnahmeregelung auch für Leasingverhältnisse und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen gilt. Es wurde nun eine eng begrenzte Änderung zu IAS 12 vorgenommen, um eine einheitliche Anwendung des Standards zu gewährleisten. Aufgrund dieser Änderung gilt die "initial recognition exemption" nicht mehr für solche Transaktionen, in denen beim erstmaligen Ansatz sowohl abziehbare als auch steuerbare temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen, auch wenn die sonstigen bisher schon gültigen Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich somit um eine Rückausnahme von der "initial recognition exemption" für eng umrissene Fälle. Die Änderungen führen dazu, dass latente Steuern z.B. auf beim Leasingnehmer bilanzierte Leasingverhältnisse und auf Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen anzusetzen sind. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. b) EU Endorsement ist noch ausstehend Änderung zu IFRS 10 und IAS 28 - Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen und Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Nach IFRS 10 hat ein Mutterunternehmen den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens bei Verlust der Beherrschungsmöglichkeit in voller Höhe in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen. Demgegenüber verlangt der aktuell anzuwendende IAS 28.28, dass der Veräußerungserfolg bei Veräußerungstransaktionen zwischen einem Investor und einer at-equity bewerteten Beteiligung - sei es ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen - lediglich in der Höhe des Anteils der anderen an diesem Unternehmen zu erfassen ist. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben. Änderungen zu IFRS 16 - Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback Transaktionen Die Änderung betrifft die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-leaseback Transaktionen und schreibt vor, dass ein Leasingnehmer im Anschluss an einen Verkauf die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten hat, dass er keinen Betrag im Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die neu eingefügten Paragrafen erläutern unter anderem anhand von Beispielen, unterschiedliche mögliche Vorgehensweisen, insbesondere bei variablen Leasingzahlungen. Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus. Änderungen zu IAS 1 - Einstufung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig sowie langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants Die im Januar 2020 verabschiedeten Änderungen an IAS 1 betreffen eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig. Es wird klargestellt, dass die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben: Liegen solche Rechte vor, klassifiziert die Schuld als langfristig. Das Recht, die Erfüllung der Schuld zu verschieben, muss hierbei substanziell sein. Sofern das Unternehmen für die Ausübung eines derartigen Rechtes bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, müssen diese am Abschlussstichtag erfüllt werden; anderenfalls folgt eine Klassifizierung als kurzfristig. Für die Klassifizierung einer Schuld ist es dabei unerheblich, ob das Management beabsichtigt oder erwartet, dass die Schuld tatsächlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfüllt wird. Entscheidend für die Klassifizierung sind lediglich am Abschlussstichtag bestehende Rechte, die Erfüllung der Schuld um mindestens 12 Monate zu verschieben. Dies gilt auch im Falle der Erfüllung innerhalb des Wertaufhellungszeitraums. Die Änderungen wurden (nach zwischenzeitlicher Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes der Änderungen vom 1. Januar 2022 auf den 1. Januar 2023 durch Änderungen aus Juli 2020) durch eine weitere im Oktober 2022 veröffentlichte Änderung des IAS 1 ergänzt. Die neue Änderung betrifft die Klassifizierung von Schulden, die Nebenbedingungen (covenants) unterliegen. Das IASB stellt dabei klar, dass Nebenbedingungen, die vor oder am Bilanzstichtag einzuhalten sind, Auswirkung auf die Klassifizierung als kurz- oder langfristig haben können. Nebenbedingungen, die lediglich nach dem Bilanzstichtag einzuhalten sind, haben dagegen keinen Einfluss auf die Klassifizierung. Statt einer Berücksichtigung im Rahmen der Klassifizierung sind solche Nebenbedingungen in den Anhangangaben offenzulegen. Hierdurch soll den Abschlussadressaten ermöglicht werden zu beurteilen, inwiefern langfristige Verbindlichkeiten innerhalb von 12 Monaten rückzahlbar werden könnten. Die Änderungen sind nun insgesamt - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus. 7. Unternehmenszusammenschlüsse Zum 11. Dezember 2022 erwarb der Konzern die Beherrschung über die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH, Parchim, und dessen 100%-iges Tochterunternehmen, die ODIG Ostdeutsche Instandhaltungsgesellschaft mbH, Eberswalde. Die ODEG ist ein Eisenbahnunternehmen, das verschiedene Verkehrsverträge in Ostdeutschland betreibt. Die ODIG betreibt Werkstätten für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen; ihre Tätigkeit betrifft hauptsächlich die Fahrzeuge der ODEG und marginal auch dritte Kunden. Der Konzern erwarb die Beherrschung über diese Gesellschaft durch eine vertragliche Konstellation ohne Zahlung von Gegenleistungen. Diese Gesellschaften wurden bis zu diesem Zeitpunkt mit der Equity-Methode konsolidiert. Es handelt sich also um einen s.g. "sukzessiven Unternehmenszusammenschluss" ("Business combination achieved in stages") gem. IFRS 3.41-42A und einen "Unternehmenszusammenschluss ohne Übertragung einer Gegenleistung ("Business combination without the transfer of consideration") gem. IFRS 3.43-44. Der Anteilbesitz des Konzerns an der ODEG bleibt unverändert bei 50%. Nichtdestotrotz haben der Konzern und der andere Gesellschafter eine Vereinbarung abgeschlossen, durch die dem Konzern allein alle Risiken und Chancen des Verkehrsvertrags "Netz-Elbe-Spree Los 1" trägt, der einen überwiegenden Anteil des Geschäfts der ODEG darstellt. Durch diese Vereinbarung werden die Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gemäß IFRS 10 für den Konzern ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des genannten Verkehrsvertrags erfüllt. Die so erworbene Beherrschung der ODEG erweitert und konsolidiert den Umfang der Geschäftstätigkeiten des Konzerns im Nord-östlichen Teil Deutschlands. In dieser Region verfügt die ODEG über eine umfassende Erfahrung im Schienenregionalverkehr und betreibt verschiedene Verkehrsverträge. Identifizierte Vermögenswerte und Schulden Die folgende Tabelle zeigt die zum Erwerbszeitpunkt für jede Hauptgruppe von erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden erfassten Beträge:
Die Sachanlagen bestehen vorwiegend aus Nutzungsrechten für Schienenfahrzeuge, welche nach den Vorschriften der IFRS 16 bewertet wurden. Das Bewertungsmodell für die anderen Sachanlagen berücksichtigt Marktpreise für ähnliche Gegenstände, wenn diese verfügbar sind, und gegebenenfalls fortgeführte Wiederbeschaffungskosten. Im Rahmen dieser Bewertung wurde ein Auftragsbestand von insgesamt TEUR 65.439 als Immaterieller Vermögenswert aktiviert und eine Rückstellung für verlustbringende Verträge in Hohe von TEUR 5.165 passiviert. Diese Posten wurden unter Anwendung eines Cashflowbasierten Verfahrens auf Basis der auftragsbezogenen Mittelfristplanung der erworbenen Unternehmen bewertet. Hierbei wurde der Auftragsbestand ohne Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen unter Zugrundelegung der vereinbarten Vertragslaufzeiten berücksichtigt. Der Auftragsbestand wird über die entsprechende Restlaufzeit der Aufträge linear abgeschrieben. Die resultierende Rückstellung wird in Folgeperioden zu jedem Stichtag neu bewertet. Die Vorräte bestehen zum größten Teil aus Ersatzteilen für die Fahrzeuge und anderes Werkzeug, und wurden auf Grundlage der geschätzten Kaufpreise im normalen Geschäftsgang ermittelt. Die erworbenen Forderungen stammen zum größten Teil aus den erbrachten Verkehrsleistungen. Die Debitoren gehören der öffentlichen Hand (Aufgabenträger, Verkehrsverbünde, usw.) Aus diesem Grund wird von einer sehr guten Bonität ausgegangen und es wird erwartet, dass keine vertraglichen Cashflows uneinbringlich sein werden. Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 8.588 ergibt sich als den Betrag, um den der beizulegende Zeitwert des am der ODEG gehaltenen Eigenkapitalanteils den Wert des identifizierbaren Nettovermögens übersteigt. Der beizulegende Zeitwert des am der ODEG gehaltenen Eigenkapitalanteils wurde in TEUR 50.593 bewertet; der Bewertung wurden künftige Zahlungsflüsse sowie marktabhängige Diskontierungsfaktoren zugrunde gelegt. Die künftigen Zahlungsflüsse wurden auf Basis der mittelfristigen Planung des erworbenen Unternehmens quantifiziert. Durch die Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert des vor dem Unternehmenszusammenschluss gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen wurde ein Gewinn von TEUR 47.442 im Posten "Sonstige Erträge" der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die nicht beherrschenden Anteile wurden mit einem Betrag in Höhe von TEUR 10.619 quantifiziert. Diese Bewertung umfasst die Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter an alle identifizierten Vermögenswerte und Schulden. Dabei wurden neben den Anteilbesitz auch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beiden Gesellschaftern (NETINERA-Konzern und Dritte) in Betrachtung gezogen. Der resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wurde wie folgt erfasst:
Er resultiert aus den Fähigkeiten des erworbenen Unternehmens, in Zusammenarbeit mit dem Konzern insbesondere den Wiedergewinn von bestehenden Verträgen nach dem Auslaufen der Vertragslaufzeit zu realisieren, aber auch den Umfang des Geschäftsbetriebs zu erweitern, im Sinne von Gewinn von weiteren ähnlichen Ausschreibungen. Dieser Geschäfts- oder Firmenwert wird für Steuerzwecke nicht abzugsfähig sein. Sonstige Angaben Da die Erstellung einer Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 11. bis zum 31. Dezember 2022 eine technische Herausforderung darstellt, wurde unter Betrachtung der Wesentlichkeit und der Aussagekräftigkeit darauf verzichtet. Die Vollkonsolidierung der ODEG und der ODIG erfolgt konventionell zum 31. Dezember 2022. Aus diesem Grund sind weder Erlöse noch Gewinne oder Verluste der erworbenen Unternehmen in der Konzernergebnisrechnung enthalten. Stattdessen wurde das Ergebnis der beiden Unternehmen mit der Equity-Methode bis zum konventionellen Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses erfasst. 8. Tochterunternehmen In den Konzernabschluss sind die NETINERA und folgende Tochterunternehmen einbezogen:
( *) ab Dezember 2022 werden die ODEG Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft mbH und die ODIG Ostdeutsche Instandhaltungsgesellschaft mbH vollkonsolidiert ( **) verschmolzen im Berichtsjahr auf die Autobus Sippel GmbH In der folgenden Tabelle sind die Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen gezeigt.
(1) Zwischen NETINERA und dem nicht beherrschenden Gesellschafter der NETINERA Bachstein GmbH besteht ein Gesellschaftervertrag. Gemäß diesem Vertrag ist NETINERA dazu verpflichtet, bei allen Entscheidungen, die die Busgesellschaften der OHE AG Gruppe betreffen, ein einstimmiges Ergebnis zu erzielen. Für alle anderen Entscheidungen ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Daneben steht dem Minderheitengesellschafter der NETINERA Bachstein die Hälfte des ausgeschütteten Gewinns von den Busgesellschaften an die OHE AG - nach Abzug des Anteils der nicht beherrschenden Anteile der OHE AG - zu. Diese Vereinbarungen der Gewinnverwendung und Stimmrechtsausübung sind auch in der Bilanzierungsmethode der Busgesellschaften berücksichtigt (siehe Angabe 9). Den nicht beherrschenden Anteilen der NETINERA Bachstein wird daher kein Gewinn- und Eigenkapitalanteil zugewiesen. (2) Die Beteiligung des Konzerns an der OHE AG erfolgt durch die NETINERA Bachstein, die 87,51% an der OHE AG besitzt. Wie im Punkt (1) bereits erläutert, werden dem nicht beherrschenden Gesellschafter der NETINERA Bachstein keine Anteile des Gewinns und des Eigenkapitals zugewiesen. Aus diesem Grund entspricht der den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Gewinn- und Eigenkapitalanteil bei der OHE lediglich der Beteiligung ihrer Minderheitengesellschafter (12,49%) und nicht der gemeinsamen handelsrechtlichen Beteiligung aller nicht beherrschenden Gesellschafter (16,58%). Das gilt auch für die erixx GmbH und die erixx Holstein GmbH. (3) Die NB ist eine Personengesellschaft. Die Anteile der Minderheitengesellschafter der NB werden aus Konzernsicht als finanzielle Verbindlichkeiten zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Ihre Veränderungen werden erfolgswirksam im Zinsaufwand/Zinsertrag erfasst (siehe hierzu Angabe 2.3.p). Die in der Tabelle dargestellten nicht beherrschenden Anteile beziehen sich lediglich auf die Minderheitenanteile am Mutterunternehmen OHE AG. (4) Die metronom hat mit der NB einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der außenstehende Gesellschafter der metronom hat das Recht, eine Ausgleichzahlung (Mindestdividenden) zu erhalten, welche im Konzern als Verbindlichkeit ausgewiesen wird (siehe hierzu Angaben 2.3.q) und 14.2). An den Verlusten ist dieser Gesellschafter ebenso nicht beteiligt. (5) Die ODEG (inkl. ihrer Tochtergesellschaft ODIG) wurde zum ersten Mal zum 31.12.2022 konsolidiert. Die OHE AG hat der NB ein Darlehen gewährt, dessen Saldo zum Stichtag TEUR 700 beträgt. Der nicht beherrschende Gesellschafter der NB hat der Gesellschaft ebenfalls ein Darlehen gewährt, dessen Saldo zum Stichtag TEUR 467 beträgt. Beide diese Darlehen sind unbefristet. Die NETINERA hat an die ODEG ein Darlehen von TEUR 5.200 gewährt. Das Darlehen ist am 31. Dezember 2024 fällig. Das Tochterunternehmen PEG hat an die ODEG ein langfristiges Darlehen von TEUR 1.750 gewährt. Das Darlehen war am 31.12.2022 fällig, wird aber für weitere 12 Jahre verlängert. Der nicht beherrschende Gesellschafter der ODEG hat Darlehen in gleicher Höhe und Fälligkeit an die ODEG gewährt. In der folgenden Tabelle werden die Finanzinformationen für die wesentlichen Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen gezeigt.
9. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Der Konzern besitzt mittelbar durch einige Tochterunternehmen Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen (samt deren Unterbeteiligungen). Sämtliche Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sind in der gleichen Branche wie die Tochtergesellschaften tätig. Insofern sind sie strategisch wichtig für die Weiterentwicklung der Gruppe und erlauben eine breitere Abdeckung mehrerer Regionalgebiete. Die genaue Art ihrer Tätigkeit ist in der folgenden Tabelle angegeben. Alle diese Unternehmen haben ihren Gesellschaftssitz in Deutschland und sind hauptsächlich in Deutschland tätig. Sämtliche Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen werden unter Verwendung der Equity-Methode bewertet. Die Tabelle enthält die Liste aller dieser Unternehmen:
( *) ab Dezember 2022 werden die ODEG Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft mbH und deren Tochterunternehmen ODIG Ostdeutsche Instandhaltungsgesellschaft mbH vollkonsolidiert ( **) Die Beteiligung an der Ostmecklenburgische Bahnwerk GmbH wurde im Februar 2022 verkauft. (i) Aufgrund der bestehenden Vereinbarung zwischen der NETINERA und dem nicht beherrschenden Gesellschafter der NETINERA Bachstein GmbH (siehe oben Anmerkung (1) zu der Tabelle in der Angabe 8) betrachtet der Konzern diese Gesellschaften trotz der Mehrheitsbeteiligung als Gemeinschaftsunternehmen. (ii) Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern der KVG Stade GmbH & Co. KG wird das Ergebnis des Jahres abweichend vom Anteilbesitz zu 69% der Verkehrsbetrieb Osthannover GmbH zugeordnet. Im Dezember 2019 hat das Tochterunternehmen vlexx GmbH 100 % der Einlage an der Darina Grundstückverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG (TEUR 5) erworben und ist Kommanditistin dieser Gesellschaft geworden. Gemäß dem Gesellschaftervertrag wird diese Gesellschaft von der Komplementärin Darina Grundstückverwaltungsgesellschaft mbH beherrscht, und wird daher nicht konsolidiert. Durch diese Konstellation wird ab dem Jahr 2020 die Werkstatt der vlexx GmbH in Mainz refinanziert. Folgende Tabelle enthält die Werte der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen am Anfang und am Ende des Jahres und ihre Veränderungen.
Die folgenden Tabellen enthalten zusammengefasste finanzielle Informationen über die Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die für den Konzern wesentlich sind. Alle diese Gesellschaften/Einheiten haben den gleichen Bilanzstichtag wie das Konzernmutterunternehmen. Für keine dieser Gesellschaften ist ein notierter Marktpreis vorhanden. Verkehrsbetrieb Osthannover GmbH (VOG)
(1) Ein Anteil der von der VOG ausgeschütteten Gewinne steht gemäß vertraglicher Vereinbarung dem Minderheitengesellschafter der NETINERA Bachstein GmbH zu. Die oben dargestellten Dividenden entsprechen also nicht dem gesamten von der VOG ausgeschütteten Betrag, sondern nur dem Anteil, der dem Konzern zusteht. (2) Dieser Anteil entspricht nicht dem Anteil der Stimmrechte und der handelsrechtlichen Beteiligung, sondern basiert auf der tatsächlichen Teilnahme des Konzerns an den Ergebnissen des Unternehmens. Siehe hierzu Angabe 8. Die Beteiligung an der VOG wird durch die OHE AG gehalten. An der OHE AG sind Anteilseigner mit nicht beherrschenden Anteilen beteiligt (siehe Angabe 8). Aus diesem Grund entstehen zum Stichtag akkumulierte nicht beherrschende Anteile an der VOG i. H. v. TEUR 448 (Vorjahr: TEUR 457). Im Jahr 2022 wurden Gewinnanteile am Ergebnis der VOG i. H. v. TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 43) den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen. KVG Stade GmbH & Co. KG
(3) Ein Anteil an dem von der KVG Stade ausgeschütteten Gewinn steht gemäß vertraglichen Vereinbarungen dem Minderheitengesellschafter der NETINERA Bachstein GmbH zu. Die oben dargestellten Dividenden entsprechen also nicht dem gesamten von der KVG Stade ausgeschütteten Betrag, sondern nur dem Anteil, der dem Konzern zusteht. (4) Dieser Anteil entspricht nicht dem Anteil der Stimmrechte und der handelsrechtlichen Beteiligung, sondern basiert auf den tatsächlichen Anteilen des Konzerns an den Ergebnissen des Unternehmens. Siehe hierzu Angabe 8. (5) Da eine neue Regelung zur Verteilung des Ergebnisses erst ab 2020 eingetreten ist, ist eine pauschale Berechnung durch die Anwendung eines einzigen Prozentsatzes nicht mehr möglich. KVG Lüneburg GmbH (KVG)
(6) Dieser Anteil entspricht nicht dem Anteil der Stimmrechte und der handelsrechtlichen Beteiligung, sondern basiert auf den tatsächlichen Anteilen des Konzerns an den Ergebnissen des Unternehmens. Siehe hierzu Angabe 8. (7) Da eine neue Regelung zur Verteilung des Ergebnisses erst ab 2020 eingetreten ist, ist eine pauschale Berechnung durch die Anwendung eines einzigen Prozentsatzes nicht mehr möglich. Die Beteiligung an der KVG Stade und an deren 100%iger Tochter KVG Lüneburg werden durch die VOG gehalten. Die Beteiligung an der VOG wird durch die OHE AG gehalten. An der OHE AG sind Anteilseigner mit nicht beherrschenden Anteilen beteiligt (siehe Angabe 8). Aus diesem Grund entstehen zum Stichtag akkumulierte nicht beherrschende Anteile an der KVG Stade und der KVG Lüneburg i. H. v. TEUR 287 (Vorjahr: TEUR 103). Im Jahr 2022 wurden Gewinne der KVG Stade und der KVG Lüneburg i. H. v. TEUR 262 (Vorjahr: TEUR 110) den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen. Die folgende Tabelle zeigt in aggregierter Form den Anteil des Konzerns an den Ergebnissen der Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, die einzeln für sich genommen für den Konzern nicht wesentlich sind:
10. Sachanlagen
In der folgenden Tabelle sind die Bewegungen detailliert:
Im Berichtsjahr waren Anlagezugänge von TEUR 52.232 (Vorjahr TEUR 71.542) zu verzeichnen. Diese beziehen sich vor allem auf aktivierbare schwere Instandhaltung und Aufarbeitung von Schienenbahnfahrzeugen, neue Nutzungsrechte für Schienenfahrzeuge und Erweiterung von Werkstätten. Durch die Konsolidierung der ODEG wurden am Ende des Berichtsjahres Sachanlagen i.H.v. TEUR 132.342 erfasst. Diese betreffen zum größten Teil Nutzungsrechte für Schienenfahrzeuge. Zur Besicherung von Bankdarlehen sowie Leasingverbindlichkeiten und Investitionsförderungen sind diverse Fahrzeuge mit einem Buchwert von TEUR 72.824 (Vorjahr: TEUR 23.445) sicherungsübereignet. Zur Besicherung von Darlehen und von Rückzahlungen von Förderungsmitteln bestehen Grundschulden in Höhe von TEUR 75.780 (Vorjahr: TEUR 49.116). Aus der Veräußerung von Sachanlagen wurden Nettobuchgewinne in Höhe von TEUR 979 realisiert. Insgesamt wurden Sonderabschreibungen i.H.v. TEUR 2.780 gebucht. Zum größten Teil bezieht sich diese Sonderabschreibung auf Schienenfahrzeuge, deren künftigen Einsatzmöglichkeiten bzw. Verwertung noch nicht vertraglich definiert sind. 11. Leasingverhältnisse Konzern als Leasingnehmer Der Konzern ist Leasingnehmer in mehreren Leasingverhältnissen. Diese betreffen vorwiegend Schienenfahrzeuge, Busse, Grundstücke und PKW, die in der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns eingesetzt werden.
Die Leasingverbindlichkeit beträgt zum Stichtag TEUR 418.076. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten betrug im Berichtsjahr TEUR 12.679. Der im Berichtsjahr erfasste Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse beträgt TEUR 1.270. Der Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert betrug im Berichtsjahr TEUR 807. In Berichtsjahr sind Zahlungsmittelabflüsse für die Tilgung von Leasingverhältnissen i.H.v. TEUR 38.601 zu verzeichnen. Bei Leasingverhältnissen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen wurden die Erwartungen des Managements über die Ausübung dieser Optionen als Grundlage für die Berechnung der Leasingverbindlichkeit herangezogen. Insbesondere bei Leasingverträgen, deren zugrunde liegende Vermögenswerte in Bezug auf spezifische Verkehrsverträge benutzt werden, wurde davon ausgegangen, dass die Leasinglaufzeit der Laufzeit des Verkehrsvertrags entspricht. Die Fälligkeit der Leasingverbindlichkeiten wird in der folgenden Tabelle gezeigt:
Die vereinbarten, undiskontierten Leasingzahlungen werden in der folgenden Tabelle gezeigt:
Bei der Berechnung der Leasingverbindlichkeit wurden alle Leasingzahlungen berücksichtigt, die der Konzern für hinreichend sicher hält (inklusive Ausübungspreisen von Kaufoptionen). Es wird von keinen wesentlichen in den Leasingverbindlichkeiten unberücksichtigten Zahlungsmitteabflüssen ausgegangen. Grund dafür ist,
Konzern als Leasinggeber Der Konzern agiert als Leasinggeber in Operating-Leasingverhältnissen, deren zugrunde liegende Vermögenswerte vor allem Schienenfahrzeuge und Grundstücke sind. Durch diese Leasingverhältnisse wurden Erträge i.H.v. TEUR 11.399 im Berichtsjahr erwirtschaftet (davon TEUR 8.810 aus Unterleasingverhältnissen). Ab dem Geschäftsjahr 2023 ist durch die Vollkonsolidierung der ODEG ein Rückgang der Umsätze aus Lease-Geschäften des Konzerns als Leasinggeber zu verzeichnen. Finanzierungsleasingverhältnisse sind und waren im Berichtsjahr nicht vorhanden. Die Fälligkeitsanalyse für die Leasingzahlungen wird in der folgenden Tabelle gezeigt:
Die nächste Tabelle zeigt den Anlagenspiegel für die im Berichtsjahr vermieteten Anlagen:
12. Immaterielle Vermögenswerte
Der Auftragsbestand umfasst die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Kundenverträge (Verkehrsverträge). Infolge des Unternehmenszusammenschlusses mit der ODEG wurden immaterielle Vermögenswerte i.H.v. TEUR 74.868 erfasst (davon TEUR 8.588 Geschäfts- oder Firmenwert). Der im Berichtsjahr neu erfasste Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG, wie in der Angabe 7 erklärt. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird auf die Angabe 15 verwiesen. 13. Ertragsteuern Latente Steuern Latente Steuern werden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode gebildet. Sie resultieren aus temporären Unterschieden in den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz und der Steuerbilanz. Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge werden aktiviert, soweit sie als zukünftig realisierbar eingeschätzt werden. Latente Steuern werden unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet, wenn sie sich auf Posten beziehen, die ebenfalls unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet werden. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragssteuersätze, die zum Zeitpunkt der Realisierung der Unterschiede gelten. Aktive latente Steuern werden in dem Umfang erfasst, in dem wahrscheinlich zu versteuerndes Einkommen auf Ebene der relevanten Finanzbehörde für die Nutzung der abzugsfähigen temporären Differenzen zur Verfügung stehen wird. Latente Steueransprüche (aktive latente Steuern) und latente Steuerschulden (passive latente Steuern) werden saldiert, soweit das Unternehmen ein Recht zur Aufrechnung der laufenden Ertragssteueransprüche und -schulden hat. Tatsächliche Ertragsteuern Laufende Ertragsteuern für die Berichtsperiode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung an bzw. Erstattung durch die Steuerbehörden erwartet wird. Sie werden anhand der am Bilanzstichtag geltenden gesellschaftsbezogenen Steuersätze ermittelt. Ertragssteuerrückstellungen werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind. Ertragsteuern Für den NETINERA-Konzern in Deutschland fallen - vorbehaltlich der Verlustvortragsnutzung - eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie im Inland ansässige Gesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbeertragsteuer, deren Höhe sich entsprechend des gemeindespezifischen Hebesatzes beläuft. Bei der Holding NETINERA und deren Organschlaft ergibt sich ein Steuersatz von 14,52 % (Vorjahr: 14,52 %). Somit ergibt sich ein kombinierter Ertragssteuersatz von 30,35 % (Vorjahr: 30,35 %). Abweichende Steuersätze bei den Tochterunternehmen wurden ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt. Diese Steuersätze belaufen sich auf 30,18% und 30,75%. Daneben wurden in diesem Posten gemäß IAS 12 Ertragssteuern auf temporär unterschiedliche Wertansätze zwischen der nach den IFRS erstellten Bilanz und der Steuerbilanz sowie auf ggf. realisierbare Verlustvorträge latente Steuern erfasst. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
Die tatsächlichen Ertragsteuern beinhalten Erträge i. H. v. TEUR 149 aus Korrekturen der Steuern der Vorjahre. Im Berichtsjahr wurden Erträge aus latenten Steuern i.H.v. TEUR 74 direkt ins Eigenkapital gebucht. Diese beziehen sich auf versicherungsmathematische Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen, die als sonstiges Ergebnis erfasst wurden (es wird auf die Angabe 21 verwiesen). Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird der im Geschäftsjahr jeweils gültige gesetzliche Ertragsteuersatz der NETINERA in Höhe von 30,35 % mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert.
Die Auswirkungen abweichender Steuersätze vom Konzernsteuersatz sind in der Überleitungsrechnung unter den Unterschieden aus den abweichenden Steuersätzen ausgewiesen. Der Überleitungseffekt bei den nicht abzugsfähigen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen zurückzuführen. Der Posten "Steuern, die sich auf die Vorjahre beziehen" enthält Korrekturen des tatsächlichen Steueraufwands der Vorjahre, zusammen mit Anpassungen der latenten Steuern, die aus einer angepassten Bewertung der Verlustvorträge und der temporären Differenzen resultieren. Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen wie folgt:
Die Summe der Veränderungen der latenten Steuern weicht um TEUR 18.085 von dem in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen latenten Steueraufwand ab. Es handelt sich dabei um die Erfassung der Steuereffekte des sonstigen Ergebnisses ins Eigenkapital (TEUR 74) und der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit der ODEG erfassten latenten Steuerschulden i.H.v. TEUR 18.011. Die aktivierten steuerlichen Verlustvorträge beziehen sich auf die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge (TEUR 1.317) bei der OHE AG als Organträgerin sowie auf die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge (TEUR 19.762) und Zinsvorträge (TEUR 11.550) bei der NETINERA Deutschland GmbH als Organträgerin. Latente Steueransprüche und Verbindlichkeiten werden entsprechend IAS 1 in der Bilanz unabhängig von dem erwarteten Realisierungszeitpunkt als langfristig klassifiziert. Die Realisierungszeitpunkte ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Aktive latente Steuern werden auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge angesetzt, sofern deren Realisierung in der näheren Zukunft hinreichend auf Basis der Prognose für die nächsten 10 Jahren gesichert erscheint. Die Beträge der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verluste, für die keine aktive latente Steuer angesetzt wurde, ergeben sich wie folgt:
Für temporäre Differenzen zwischen dem Nettovermögen und dem steuerlichen Buchwert von Tochterunternehmen wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, da mit einer Umkehr der temporären Differenzen aufgrund der fehlenden Veräußerungsabsicht in näherer Zukunft nicht zu rechnen ist. Die temporäre Differenz zwischen dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert und dem anteiligen Eigenkapital beträgt EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,3 Mio.). 14. Sonstige finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 14.1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 7.056) beinhalten Beteiligungen (TEUR 61) und ein Darlehen an das assoziierte Unternehmen BLB i. H. v. TEUR 1.275, das völlig wertberichtigt wurde, da die Voraussetzungen für die rechtzeitige Tilgung zum Stichtag nicht bestehen. Im Vorjahr waren in diesen Posten auch Darlehensforderungen gegen ODEG i.H.v. TEUR 7.002, welche infolge der Konsolidierung dieser Gesellschaft eliminiert wurden. Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte (TEUR 2.089) enthalten eine Darlehensforderung von TEUR 250 gegen einen Dienstleister. Die Forderung war zum Stichtag bereits fällig; der Konzern beabsichtigt, die Forderung durch Aufrechnung auszugleichen, da der Dienstleister Leistungen an den Konzern in ausreichender Höhe erbringen wird. Der restliche Betrag betrifft den noch auszuzahlenden Betrag eines Bankdarlehens (TEUR 1.839). Die finanziellen Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Abgesehen von dem oben erwähnten Fall werden keine Kreditverluste in den nächsten 12 Monaten erwartet. Eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung ist bei diesen Forderungen nicht zu verzeichnen. Der Konzern hält Anteile ohne beherrschenden Einfluss, für die keine notierten Marktpreise existieren, die zum erfolgswirksamen beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Soweit nicht genügend Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen, werden die Anschaffungskosten als Schätzung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen. 14.2 Darlehensverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Gesellschafterdarlehen (langfristig) Dieser Posten enthält ein unbefristetes Darlehen von TEUR 467, das von einem nicht beherrschenden Anteilseigner an die NiedersachsenBahn GmbH & Co. KG gewährt wurde, und Darlehen i.H.v. 6.950, die von dem nicht beherrschenden Anteilseigner an die ODEG GmbH gewährt wurden. Bankdarlehen Die NETINERA sowie ihre konsolidierten Tochterunternehmen weisen zum Stichtag Verbindlichkeiten für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 69.115 (Vorjahr TEUR 9.128) aus. Diese Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Darlehen für die Finanzierung von Investitionen in Fahrzeugen und Werkstätten. Darlehen mit einem gesamten Buchwert zum Stichtag von TEUR 67.088 werden durch einen festen Zinssatz von 0,83 % bis 2,65 % bei Restlaufzeiten bis zu 12 Jahren verzinst. Darlehen mit einem Buchwert von TEUR 2.026 haben eine variable Verzinsung. Der Zinssatz basiert auf dem 3-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Marge. Darlehensverbindlichkeiten mit einem Buchwert von TEUR 68.360 sind besichert (Vorjahr: TEUR 8.112). Die Besicherung erfolgt zum großen Teil durch die Sicherungsübereignung von Fahrzeugen. Zu einem weiteren Teil bestehen auch Grundschulden. Daneben bestehen für einen Teil dieser Verbindlichkeiten Kreditgarantien der FS. Im Berichtsjahr wurden neue Darlehen i.H.v. 52.101 aufgenommen; davon ersetzt ein Betrag von TEUR 38.209 ein auslaufendes Leasingverhältnis. Infolge des Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG wurden in der Konzernbilanz Bankdarlehensverbindlichkeiten i.H.v. TEUR 9.435 und Darlehen von nicht beherrschenden Gesellschaftern i.H.v. TEUR 6.950 erfasst. Anteile ohne beherrschenden Einfluss mit Veräußerungsoption Die Verpflichtungen aus als Fremdkapital eingestuften finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitsgesellschaftern der NiedersachsenBahn GmbH & Co. KG enthalten sowohl die Auswirkungen variabel vereinbarter Komponenten in Bezug auf die Ausübungsbedingungen als auch die Zurechnung von laufenden Ergebnisanteilen. Der Ermittlung der Verpflichtungen aufgrund der Kündigungsrechte der Minderheitsgesellschafter liegen die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Abfindungsklauseln zu Grunde. Die Abfindung ist in gleichen Jahresraten innerhalb von fünf Jahren ab Kündigung zu bezahlen und ist mit 2 % über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. Der Konzern ist berechtigt, die Abfindung ganz oder teilweise früher auszuzahlen. Nach der antizipierten Erwerbsmethode wird das Kündigungsrecht so bilanziert, als sei es bereits ausgeübt und als seien die nicht beherrschenden Anteile bereits erworben worden. Im Berichtsjahr wurden Dividenden an nicht beherrschende Anteilsinhaber der Tochterpersonengesellschaften i. H. v. TEUR 819 gezahlt (Vorjahr: TEUR 1.032). Ebenfalls wurden Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter der Konzerngesellschaften, mit denen ein Beherrschungsvertrag besteht, i. H. v. TEUR 515 geleistet (Vorjahr: TEUR 634). Änderungen der Finanzverbindlichkeiten, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung als Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten gezeigt werden Die folgende Tabelle zeigt die Änderungen der Finanzverbindlichkeiten, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden.
Die Spalte "Erwerb" der Leasingverbindlichkeiten zeigt der Anfangsbetrag der Verträge, die zur direkten Finanzierung von einzelnen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr abgeschlossen wurden. Die Spalte "Erwerb der Bankdarlehen zeigt abgegrenzten Zinsen, die in einem späteren Zeitpunkt zu zahlen sind. Die Spalte "Änderung des Konsolidierungskreises bezieht sich auf die infolge der Konsolidierung der ODEG erfassten finanzielle Verbindlichkeiten. Zur Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten der Gesellschaft wird auf die Ausführungen zur Liquiditätslage (Angabe 40) verwiesen. 14.3 Beizulegender Zeitwert Für Finanzinstrumente, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, ergibt sich der beizulegende Zeitwert aus den notierten Preisen zum Bilanzstichtag (Fair Value-Hierarchiestufe 1). Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Zugrundelegung gängiger Bewertungsmethoden auf Basis direkt am Markt beobachtbarer Parameter ermittelt (Fair Value-Hierarchiestufe 2). Sofern keine beobachtbaren Marktdaten vorliegen, werden Parameter aus nicht beobachtbaren Märkten für die Bewertung herangezogen (Fair Value-Hierarchiestufe 3). Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte, beizulegende Zeitwerte und die Bewertungskategorie sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente:
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen, sachverständigen, voneinander unabhängigen und auf Augenhöhe agierenden Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die zur Ermittlung angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:
15. Wertminderungstests des Geschäfts- oder Firmenwerts In der Konzernbilanz ist ein Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. EUR 87,0 Mio. Dieser resultiert aus den bis zum Stichtag erfolgten Unternehmenszusammenschlüssen. Der Geschäfts- oder Firmenwert hat sich im Berichtsjahr um EUR 8,6 Mio. infolge des Unternehmenszusammenschlusses mit der ODEG erhöht. Der ganze Konzern wird als eine einzige Cash-generating-unit betrachtet, und der Wertminderungstest umfasst deshalb den gesamten oben genannten Geschäfts- oder Firmenwert. Diese Betrachtung basiert untern anderem auf den folgenden Sachverhalten:
Zum 31. Dezember 2022 wurde ein Wertminderungstest durchgeführt. Hieraus ergab sich kein Abwertungsbedarf. Der Nutzungswert wurde unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Grundlage für die Ermittlung des Nutzungswerts ist die Bottom-Up Business Planung, die durch die zuständigen Gremien des Unternehmens verabschiedet worden ist. Das Geschäft des Konzerns basiert zum größten Teil auf langfristigen Verkehrsverträgen, die eine detaillierte Planung über einen längeren Planungshorizont ermöglichen. Darauf aufbauend wurde für die Erstellung der Cashflow-Prognose eine Planung für die kommenden elf Jahre angewendet. Für die über den Zeithorizont von elf Jahren hinausgehende ewige Rente wird der Cashflow unter Berücksichtigung der erwarteten langfristigen Wachstumsrate extrapoliert. Die Umsatz- und Kostenplanungen basieren im Wesentlichen auf langfristigen SPNV-Verkehrsverträgen mit öffentlichen Aufgabenträgern, bei denen den Risiken steigender Preise insbesondere bei Personal und Energie zum großen Teil über Indexierungen begegnet wird. Basierend auf vergangenen Erfahrungen wird angenommen, dass das SPNV-Geschäft weiterhin einer relativ geringen Abhängigkeit von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung im Bedienungsgebiet ausgesetzt sein wird. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts wurden nur die zum Stichtag bestehenden Verkehrsverträge berücksichtigt. Neue Verkehre, die innerhalb des Planungshorizonts gewonnen werden könnten, haben somit keine Auswirkung auf den ermittelten Nutzungswert. Aufgrund der ermittelten Free Cashflows nach Steuern wird auch ein Kapitalkostensatz nach Steuern verwendet. Der zur Diskontierung der geschätzten Cashflows herangezogene gewichtete Nach-Steuer-Kapitalkostensatz spiegelt den Verzinsungsanspruch des Kapitalmarkts für Fremd- und Eigenkapital gegenüber der NETINERA-Gruppe wider und liegt bei 5,84 % (Vorjahr: 5,25 %), was unter Berücksichtigung der typischen Steuerquote auf das EBIT von 30,00 % einem korrespondierenden Vor-Steuer-Kapitalisierungszinssatz von 7,34 % (Vorjahr: 6,83 %) entspricht. Dem Nach-Steuer WACC liegt eine Zielkapitalstruktur zugrunde, die unter Berücksichtigung einer relevanten Peer Group bestimmt wurde. Der risikofreie Zinssatz beträgt 2,00 % (Vorjahr: -0,11 %) und die Marktrisikoprämie 7,50 % (Vorjahr: 8,00 %). Die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde mit 1,0 % angesetzt. Der Anstieg des Diskontierungszinssatzes im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die höheren Markzinssätze zurückzuführen. Hinsichtlich der bei der Bestimmung des Nutzungswerts der NETINERA-Gruppe zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten. Das Management ist der Auffassung, dass auch nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderungen der beschriebenen Parameter nicht dazu führen könnten, dass der in diesem Zusammenhang ermittelte Buchwert den erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt. Sofern die langfristige Wachstumsrate der Cashflows um 10 % unter der aktuellen Annahme läge, die ein durchschnittliches Wachstum von 1 % in der ewigen Rente unterstellt, würde sich kein Wertminderungsbedarf ergeben. Ein Wertminderungsaufwand würde sich auch nicht ergeben, wenn die tatsächliche EBIT-Marge die derzeit getroffene Annahme von 4,32 % (Vorjahr: 3,99 %) für die ewige Rente um 10 % unterschreiten würde. Auch bei einer Steigerung um bis zu 10 % des gewichteten Kapitalkostensatz nach Steuern, der zur Barwertberechnung des Nutzungswertes herangezogen wurde, wurde sich keine Wertminderung ergeben. Hierbei würde sich der Korridor zwischen dem Nutzungswert und dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit lediglich vermindern. 16. Vorräte
Die Wertminderung von Vorräten, die als Aufwand erfasst wurden, belaufen sich auf TEUR 2.100 (Vorjahr: TEUR 2.209). Dieser Aufwand wird unter Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ausgewiesen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit der Methode des gewogenen Durchschnitts. Durch den Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG wurden Vorräte i.H.v. TEUR 14.468 zum Stichtag erfasst. 17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Auf die Konditionen von Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen wird auf die Angabe 8 verwiesen. Zum Stichtag werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wert von TEUR 1.902 (Vorjahr: TEUR 1.726) wertberichtigt. Zum Stichtag werden die Forderungspositionen analysiert, um den Wertberichtigungsbedarf festzustellen. Dazu wird auf die Angabe 40 verwiesen. Durch den Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. TEUR 6.196 erfasst. 18. Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen im Rahmen der Abgrenzung von Verkehrsverträgen. Durch den Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG wurden in diesem Posten Vermögenswerte i.H.v. TEUR 15.429 erfasst. 19. Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente
Durch den Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG wurden in diesem Posten Zahlungsmitteln i.H.v. TEUR 44.531 erfasst. 20. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von EUR 1.025.000,00 ist vollständig eingezahlt. Kapitalrücklage Zum 31. Dezember 2022 beträgt die Kapitalrücklage TEUR 195.450. Dividenden Im Jahr 2022 wurde keine Dividende an die Gesellschafter der Holding ausgeschüttet. Gewinn- und sonstige Rücklagen Die hierin enthaltenen Rücklagen aus Sicherungsgeschäften von TEUR 2.087 umfasste den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust. Infolge der Vollkonsolidierung der ODEG wurde die Rücklage erfolgswirksam aufgelöst. Siehe dazu Angabe 34. 21. Rückstellungen für Pensionen und sonstige personalbezogene Verpflichtungen Die Rückstellungen enthalten Pensionsansprüche sowie Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen. Die Barwerte der entsprechenden Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Änderungen des Barwerts der Altersteilzeit- und sonstigen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Die Pensionsrückstellung betrifft ausschließlich ehemalige Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, daher fiel in den betrachteten Perioden kein laufender Dienstzeitaufwand an. Für die nächsten 5 Jahre rechnet der Konzern mit den folgenden Rentenzahlungen:
Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargestellt:
Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen fanden darüber hinaus hinsichtlich biometrischer Parameter die Heubeck-Richttafeln 2018 G Anwendung. Bei einer Erhöhung von +0,25% des Abzinsungssatzes würde sich der Barwert der Pensionsverpflichtung um TEUR 29 verringern. Wäre der Abzinsungssatz um -0,25% niedriger gewesen, wäre der Barwert der Pensionsrückstellung um TEUR 31 höher gewesen. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wird als Verpflichtung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses behandelt und in Höhe des Barwerts der erwarteten künftigen zusätzlichen Zahlungen abzüglich etwaiger Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellung werden die bereits mit Arbeitnehmern verbindlich abgeschlossenen Altersteilzeitverhältnisse berücksichtigt. Die Aufwendungen aus den Altersteilzeitverpflichtungen sind im operativen Ergebnis und die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen in den Finanzierungsaufwendungen enthalten. Die Rückstellungen für die Altersteilzeitregelungen weisen im Wesentlichen Laufzeiten von eins bis zu vier Jahren aus. Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen enthalten die, in Höhe des Barwerts der zukünftigen Zahlungen erfassten, langfristigen Rückstellungen für Jubiläumsleistungen. 22. Sonstige Rückstellungen
* Die Rückstellungen aus Fördermittelrisiken beinhalten auch Eventualverbindlichkeiten auf der Basis von angenommenen Wahrscheinlichkeiten der Inanspruchnahme.
* Die Rückstellungen aus Fördermittelrisiken beinhalten auch Eventualverbindlichkeiten auf der Basis von angenommenen Wahrscheinlichkeiten der Inanspruchnahme. Von den ausgewiesenen Rückstellungen in Höhe von TEUR 67.203 haben TEUR 63.300 langfristigen und TEUR 3.903 kurzfristigen Charakter. Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Aus den mit öffentlichen Aufgabenträgern oder mit anderen Vertragspartnern abgeschlossenen langfristigen Verkehrsverträgen können sich künftig Verluste ergeben, wenn die Einnahmen aus diesen Verträgen, die diesen Verträgen zurechenbaren Kosten nicht decken. Sofern sich aus diesen Verträgen erwartete Verluste ergeben, bildet der Konzern eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Höhe dieser Rückstellung beruht auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Ergebnisbeiträge, der voraussichtlichen Kostenstruktur und der Rahmenbedingungen der Verkehre, die wiederum auf den vertraglichen Bedingungen und auf der Erfahrung des Managements basieren. Unter anderem basieren solche Annahmen auf den neuesten Fahrgastzählungen, auf den bestehenden Tarifverträgen und auf den vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen. Grundsätzlich wird von einer stabilen Fortsetzung der bestehenden Erlös- und Kostenstruktur bis zum Ende der Verträge ausgegangen. Ebenfalls werden Rückstellungen gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten bei Dienstleistungsverträgen die voraussichtlichen Umsätze übersteigen. Rückstellungen aus Fördermittelrisiken Aus dem Erwerb der damaligen Arriva Deutschland-Gruppe (heute: NETINERA-Gruppe) resultierten Eventualverbindlichkeiten aus Rückzahlungsrisiken im Rahmen von in der Vergangenheit erhaltenen Fördermitteln, die im Wesentlichen zum Erwerb von Schienenfahrzeugen dienten. Auf der Basis der Regelungen der von den jeweiligen Landesbehörden ausgestellten Fördermittelbescheide ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von einer Rückzahlungsverpflichtung auszugehen, wenn die dort vereinbarten Auflagen in einem definierten Förderzeitraum nicht eingehalten werden können, z. B. bei einer Veräußerung der Schienenfahrzeuge. Diese Auflagen beinhalten im Wesentlichen die Verpflichtung, die mit Fördermitteln finanzierten Schienenfahrzeuge ausschließlich auf Strecken einzusetzen, die durch die entsprechenden Länder/Regionen verlaufen, deren Fördermittelbehörde die entsprechenden Zuschüsse gewährt hat. Soweit während der Bindungsfrist des Fördermittelbescheides, die i.d.R. 20 bis 25 Jahre beträgt, der Zuwendungsempfänger nicht mehr mit der Erbringung der für den Einsatz der Fahrzeuge maßgeblichen Verkehrsleistungen in jener bestimmten Region beauftragt wird (neuer Verkehrsvertrag bzw. Prolongation) und ein Einsatz auf anderen Strecken in dieser Region nicht möglich ist, sind die Zuschüsse an den Fördermittelgeber anteilig zurückzahlen. Dieses Rückzahlungsrisiko aus den in der Vergangenheit ausgereichten Fördermitteln wurde in der Rückstellung berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert einer etwaigen Rückzahlungsverpflichtung bestimmt sich hierbei aus der Höhe der Rückzahlung sowie einer Schätzung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit. Der Buchwert zum Stichtag entspricht den Erwartungen des Managements bezüglich des zukünftigen Einsatzes der Fahrzeuge in Bezug zu den Bedingungen der Förderung. Der beizulegende Zeitwert dieser Rückstellung betrug zum 31. Dezember 2022 EUR 6,2 Mio. (Vorjahr: EUR 7,2 Mio.). Rückstellung für Abrechnungsrisiken Die Rückstellung berücksichtigt Unsicherheiten im Rahmen der Fahrgeldeinnahmen der Verkehrsverträge, die aufgrund unterschiedlicher Auslegung insbesondere hinsichtlich der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen auf einzelnen Streckenabschnitten und der ausstehenden Endabrechnung von Verkehrsentgelten noch nicht abschließend geklärt bzw. verhandelt sind. Die Schätzung des Managements beruht im Wesentlichen auf den vorliegenden Verkehrserhebungen und auf der Interpretation der vertraglichen Regeln in Bezug zum Verlauf des Verkehrs. Übrige sonstige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen betreffen sonstige Risiken, die einen Abfluss von finanziellen Ressourcen aus dem Konzern verursachen können. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt im Wesentlichen durch den Eintritt der Verjährung von Rückzahlungspflichten im Geschäftsjahr oder wenn es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass mit der Erfüllung der relevanten Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen verbunden ist. 23. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung setzen sich aus Verbindlichkeiten gegenüber Dienstleistern und Lieferanten in Höhe von TEUR 138.827 (Vorjahr: TEUR 77.177), erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 2.817 (Vorjahr: TEUR 3.552), Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von TEUR 876 (Vorjahr: TEUR 5.856) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften der FS-Gruppe von TEUR 1.268 (Vorjahr: TEUR 1.167) zusammen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich. Durch den Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG wurden in diesem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. TEUR 52.052 und sonstige Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 5.584 erfasst. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Kunden, d.h. kreditorische Debitoren, TEUR 127.945 (Vorjahr: TEUR 129.855). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten auch Verbindlichkeiten im Rahmen der Abgrenzung von Einnahmen, sonstige diverse Abgrenzungen sowie Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 i.H.v. TEUR 97 (Vorjahr TEUR 108). Ein zu Beginn des Berichtszeitraums in den Vertragsverbindlichkeiten enthaltener Betrag von TEUR 80 wurde in der Berichtsperiode als Umsatzerlös erfasst. Die vertraglichen Verbindlichkeiten stammen hauptsächlich aus an Kunden verkauften Travel Cards und sind über den Berichtszeitraum hinaus gültig. Die folgende Tabelle stellt die Bewegungen der Vertragsverbindlichkeiten im Berichtsjahr dar.
Zu Konditionen von Verbindlichkeiten gegen Gemeinschaftsunternehmen und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen wird auf Angabe 38 verwiesen. Für Erläuterungen zu den Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements des Konzerns wird auf die Angabe 40 verwiesen. 24. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Schulden Zum Stichtag weist der Konzern keine zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Schulden. Die im Vorjahr ausgewiesenen zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden wurde im Laufe des Berichtsjahres planmäßig veräußert. 25. Umsatzerlöse und Zuwendungen aus Kompensationsmaßnahmen
Zur Messung des Leistungsfortschritts der zeitraumbezogenen erfassten Umsatzerlöse werden output-basierte Methoden (wie z. B. Fahrplankilometer und erzielte Ticketeinnahmen) angewendet. Bei jeder Leistungsverpflichtung wird der Leistungsfortschritt durch die Methode bemessen, die am besten den Inhalt des relevanten Vertrags widerspiegelt. Die Umsatzerlöse resultieren primär aus Verkehrsdienstleistungen, welche sich in Marktumsätze in Höhe von TEUR 231.973 und Erlöse aus Dienstleistungsverträgen mit öffentlichen Aufgabenträgern in Höhe von TEUR 326.037 aufteilen lassen. Die Steigerung der Marktumsätze sind vor allem auf die niedrigeren Effekte der Corona-Pandemie in Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Die Erlöse aus Dienstleistungsverträgen mit öffentlichen Aufgabenträgern sind ebenfalls höher als im Vorjahr, unter anderem, weil sie im Vorjahr in höherem Maße durch Zuwendungen ersetzt wurden. Im Berichtsjahr erfasste der Konzern Umsatzerlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Geschäftsjahren erfüllt worden sind, i.H.v. TEUR 19.065. Diese Erträge werden erfasst, wenn neue Ereignisse (z.B. Verkehrsvertragsabrechnungen) bzw. Erkenntnisse (z.B. neue Fahrgastzählungen) es ermöglichen, die in den Vorjahren gebuchten Erlöse anzupassen. Die Umsatzerlöse, die nicht im Anwendungsbereich des IFRS 15 sind, betreffen hauptsächlich die Vermietung von Schienenfahrzeugen und Immobilien (TEUR 11.399, im Vorjahr TEUR 11.255). Unter dem Posten "Zuwendungen aus Kompensationsmaßnahmen" ist ein Betrag von TEUR 26.698 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 52.121). Dabei handelt es sich um die Zuwendungen des s.g. "Rettungsschirms", die als Ersatz für die ausgefallenen Fahrgeldeinnahmen dem Konzern von der öffentlichen Hand zugesagt wurden. Durch weiter erwartete Steigerung der Fahrgastzahlen im Jahr 2023 werden voraussichtlich auch keine weiteren "Rettungsschirme" der öffentlichen Hand zugesagt, was im Geschäftsjahr 2023 zu einem weiteren Rückgang der Zuwendungen aus Kompensationsmaßnahmen führen wird. 26. Sonstige Erträge
Der einmalige Ertrag aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der ODEG resultiert aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert des zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteil zum Erwerbzeitpunkt. Die übrigen sonstigen Erträge betreffen hauptsächlich periodenfremde Erträge und diverse andere Erträge. 27. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
Die Löhne und Gehälter enthalten alle Leistungen für das Personal. In den Sozialversicherungsbeiträgen sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (beitragsorientierter Plan) in Höhe von TEUR 10.087 (Vorjahr: TEUR 10.489) enthalten. In den sonstigen Personalaufwendungen sind Aufwendungen wie temporäre Mitarbeiterkosten, Trainingskosten, Kantine, Kleidungsuniform und sonstige Sachverhalte enthalten. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter hat sich wie folgt entwickelt:
Die Anzahl der Mitarbeiter entspricht dem arithmetischen Mittelwert der am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember im In- und Ausland beschäftigten Arbeitnehmer. Die zur Berufsausbildung beschäftigten sind dabei nicht berücksichtigt. Unter der Position "Weitere Mitarbeiter" sind zum größten Teil Zugführer sowie Zugbegleiter zusammengefasst. Die Tabelle weist nur die Mitarbeiter der vollkonsolidierten Gesellschaften aus. 28. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich fast ausschließlich aus den Energiekosten für Beförderung sowie dem Verbrauch von Material und Verbrauchsgütern zusammen. 29. Aufwendungen für bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten vor allem Trassenkosten in Höhe von TEUR 232.607 (Vorjahr: TEUR 246.664). Weiterhin wurden Leistungen für Instandhaltung, Reinigung und weitere Dienstleistungen von TEUR 36.614 (Vorjahr: TEUR 36.493) bezogen. Provisionen für Ticketverkäufe wurden in Höhe von TEUR 12.177 (Vorjahr: TEUR 14.939) gezahlt. In den sonstigen Kosten in Höhe von TEUR 24.064 (Vorjahr: TEUR 20.001) sind Kosten wie z. B. Haustechnik-, Administrations-, IT-services-, Beratungs-, Fremdleistungen-, Reise- und Kommunikationskosten enthalten. 30. Leasing und Miete
31. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR: 21.208; Vorjahr: TEUR 16.497) beinhalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen, Schadenersatzleistungen, Energiekosten, periodenfremde Aufwendungen sowie Verkehrsverbundkosten. 32. Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen, aktivierte Eigenleistungen und Wertberichtigung von Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Die Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen von TEUR 52.128 (Vorjahr: TEUR 48.700) setzen sich zusammen aus Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.006 (Vorjahr: TEUR 1.056) und Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 51.122 (Vorjahr: TEUR 47.644). Davon betreffen TEUR 33.268 Nutzungsrechte von Sachanlagen (Vorjahr: TEUR 28.932). Im Berichtsjahr wurden Sonderabschreibungen von Sachanlagen i. H. v. TEUR 2.780 (Vorjahr: TEUR 1.081) gebucht. Dazu wird auf die Angabe 10 verwiesen. Eigenleistungen wurden in Höhe von TEUR 20.539 (Vorjahr: TEUR 23.332) aktiviert. 33. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten In Anwendung des IFRS 9 sind die Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten in der Gesamtergebnisrechnung separat dargestellt. Der Aufwand beträgt TEUR 392 (Vorjahr TEUR 213). Dazu wird auf die Angabe 40 verwiesen. 34. Finanzerträge Die Finanzerträge in Höhe von TEUR 6.813 (Vorjahr: TEUR 2.246) enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus Darlehen an assoziierte Unternehmen, die erfolgswirksame Anpassung von finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber außenstehenden Gesellschaftern von Personengesellschaften und die Auflösung der Rücklage aus Sicherungsgeschäften (2.087 TEUR) infolge des Unternehmenszusammenschlusses mit der ODEG. 35. Finanzaufwendungen
Die sonstigen Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen die bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten (Finanzierungsleasing und Bankdarlehen), die Kosten für Garantien, die Wertberichtigungen von langfristigen finanziellen Vermögenswerten und die Zuführung in die Rückstellung für Verpflichtungen in Bezug auf das Gemeinschaftsunternehmen Berchtesgadener Land Bahn GmbH. Die Unterteilung der Zinsaufwendungen und Zinserträge nach den im IFRS 9 aufgeführten Kategorien von Finanzinstrumenten wird in der folgenden Tabelle vorgelegt:
36. Dienstleistungen des Abschlussprüfers Der Abschlussprüfer der NETINERA Deutschland GmbH und des Konzerns ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie im Vorjahr. Im Berichtsjahr sind folgende Aufwendungen entstanden:
37. Vergütungen für Geschäftsführung, Operating Committee und Aufsichtsrat Für das Geschäftsjahr 2022 belaufen sich die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung auf TEUR 1.288 (Vorjahr: TEUR 1.051). Davon bestehen ein Betrag von TEUR 1.184 aus kurzfristig fälligen Leistungen und ein Betrag von TEUR 104 aus Kosten für einen beitragsorientierten Altersversorgungsplan. Es wurde keine Vergütung an die Mitglieder des Operating Committee im Jahr 2022 gewährt. Auch im Geschäftsjahr 2021 fielen für dieses Organ keine Vergütungen an. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt im Berichtsjahr TEUR 8 (TEUR 8 im Vorjahr). Es bestanden keine Darlehen an Mitglieder der Unternehmensleitung. Die Geschäftsführung der NETINERA setzte sich im Berichtsjahr aus den folgenden Personen zusammen:
Im Jahr 2022 bestand das Operating Committee aus den unten aufgeführten Personen:
Im Berichtsjahr bestand der Aufsichtsrat aus den unten aufgeführten Personen: Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner:
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer:
38. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Die Liste der assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen der NETINERA-Gruppe befindet sich in der Angabe 9. Das oberste Mutterunternehmen Das Mutterunternehmen mit Sitz in Viechtach ist die NETINERA. Das oberste, beherrschende Mutterunternehmen ist die Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A. (FS). Die FS erwarb im Jahr 2010 51 % der Anteile an der NETINERA. Im Jahr 2019 hat die FS ihre Anteile an der NETINERA in ihre 100%-ige Tochter Trenitalia S.p.A. eingebracht. Am 2. Dezember 2020 hat die Trenitalia S.p.A. die restlichen Anteile (49 %) erworben. Ab diesem Datum ist die Trenitalia S.p.A. alleinige Gesellschafterin der NETINERA. Im Berichtsjahr wurden keine Dividenden an die Trenitalia S.p.A. ausgeschüttet. Erhaltene Dividenden Die Gesellschafterversammlung der ODEG hat im Berichtsjahr eine Ausschüttung an die Gesellschafter von gesamten TEUR 4.512 beschlossen. Davon stehen TEUR 2.256 dem Konzern zu. Die Dividende wurde im April 2022 bezahlt. Für die sonstigen Ausschüttungen bzw. Ergebnisabführungen wird auf die Angabe 9 verwiesen. Sonstige Geschäftsvorfälle In der folgenden Tabelle wird die Gesamthöhe der weiteren Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im jeweiligen Geschäftsjahr dargestellt:
Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die Verkäufe an und Käufe von nahestehende(n) Unternehmen und Personen entsprechen denen zu marktüblichen Bedingungen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Salden sind unbesichert, unverzinslich (abgesehen von den unten genannten Darlehen) und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen gegen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende(n) Unternehmen und Personen bestehen keine Garantien. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr 2022 wie im Vorjahr nicht wertberichtigt, da Kreditausfälle weder jemals zu verzeichnen waren noch zu erwarten sind. 39. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Rechtsstreitigkeiten Infrastruktur-Rechtsstreitigkeiten Wie schon in den Vorjahren sind die Entgelte und Entgeltsysteme der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des DB-Konzerns Gegenstand verschiedener gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzungen sowie behördlicher Beanstandungen. Zahlreiche Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen befinden sich in Rechtsstreitigkeiten mit dem DB-Konzern. In diesem Kontext fordern die Tochterunternehmen im NETINERA-Konzern von der DB Station & Service AG auf dem Klageweg die Rückzahlung der Differenzbeträge von Stationsnutzungsentgelten auf der Grundlage des jeweils aktuellen Stationspreissystems (SPS) im Verhältnis zum SPS 05. Für die Jahre 2005 bis 2007 konnten bereits stattgebende Urteile vor Land- und Oberlandesgerichten erstritten werden. Gegen letztere Urteile wurde jedoch Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durch die DB Station & Service AG eingelegt, die Entscheidung ist noch ausstehend. Die von dem Kammergericht Berlin gestellte Vorlagefrage wurde im Oktober 2022 durch den EuGH beantwortet. Der EuGH bestätigte grundsätzlich die Anwendbarkeit des europäischen und deutschen Kartellrechts zur Überprüfung von Stations- und Trassenpreissystemen; die insoweit unterbrochenen Zivilverfahren sind jedoch bislang nicht wieder aufgenommen worden. Zwischenzeitlich wurde zudem durch das Verwaltungsgericht (VG) Köln die Frage der Zulässigkeit einer nachträglichen Überprüfung von Stationsentgelten durch die Regulierungsbehörde dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund der noch nicht berücksichtigten Entscheidung des EuGHs vom Oktober 2022 und der ausstehenden Entscheidung des EuGHs zur Vorlagefrage des VG Köln sowie des BGHs in den Revisionsverfahren sind die Verfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten zu Stationsnutzungsentgelten ausgesetzt bzw. werden derzeit nicht terminiert. Es ist daher davon auszugehen, dass die Rechtsstreitigkeiten sich noch einige Zeit hinziehen werden. Es sind auch Rechtsstreitigkeiten gegenüber der DB Netz AG rechtshängig. Die Prozesse gegen die DB Netz AG betreffen den Rückforderungsanspruch der NETINERA-Töchter aufgrund der Rechtswidrigkeit des sogenannten Regionalfaktors als Kostenbestandteil des Trassenpreissystems der DB Netz AG ab 2003. Der Regionalfaktor kam ab 2011 nach Einigung zwischen DB Netz AG und Bundesnetzagentur nicht mehr zur Anwendung. Gegen ein abweisendes Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden konnte erfolgreich Revision vor dem BGH eingelegt werden. Der BGH verwies den Rechtsstreit zur Entscheidung zurück an das Oberlandesgericht. Dieses urteilte zugunsten der NETINERA-Töchter. Gegen dieses Urteil wurde seitens DB Netz AG jedoch Revision eingelegt. Die Revision der DB Netz AG war jedoch nicht erfolgreich, der BGH bestätigte die stattgebenden Urteile des Oberlandesgerichtes Dresden. Daraufhin legte die DB Netz AG vor dem BGH Anhörungsrügen und vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile ein. Es ist daher davon auszugehen, dass die Rechtsstreitigkeiten sich noch einige Zeit hinziehen werden. Im Zusammenhang mit den zivilgerichtlichen Klagen gegen die Entgelte und Entgeltsysteme des DB-Konzerns sind Klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig, um die Entscheidung der Bundesnetzagentur, sich für Entgelte in der Vergangenheit für nicht zuständig zu erklären, zu revidieren. Kostenträger für die Stationsentgelte und Regionalfaktoren sind bei fast allen NETINERA-Töchtern jeweils die öffentlichen Aufgabenträger. Die Tochterunternehmen erhalten grundsätzlich die Stationsnutzungsentgelte und Regionalfaktoren, ebenso die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, mit Ausnahme des internen Aufwands, durch die Aufgabenträger in voller Höhe erstattet. Weitere Rechtsstreitigkeiten gegen die DB Netz AG betreffen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund mangelhafter Infrastruktur und daraus resultierenden Zugverspätungen und Zugausfällen Sonstige Streitigkeiten Daneben befinden sich Tochtergesellschaften des NETINERA-Konzerns in verschiedenen rechtlichen Auseinandersetzungen bzw. Verhandlungen. Der tatsächliche Ausgang dieser Verfahren kann jedoch von den getroffenen Schätzungen und Annahmen abweichen. Folgende wesentliche Streitigkeiten sollen explizit genannt werden:
Garantien Der Konzern hat keine Garantien zugunsten von Dritten abgegeben. Die im Vorjahr angegebenen Garantien waren alle zugunsten der ODEG oder der ODIG, die in diesem Konzernabschluss vollkonsolidiert sind. 40. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen verzinsliche Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Finanzgarantien. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns sowie die Aufrechterhaltung seiner Geschäftstätigkeit. Der Konzern verfügt über Forderungen aus ausgereichten Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Der Konzern ist Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken ausgesetzt. Die Richtlinien und Prozesse der Unternehmensleitung zur Identifizierung und Bewertung dieser Risiken werden im Folgenden dargestellt. Kreditrisiko Das Kredit- oder Ausfallrisiko besteht in dem Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Kreditrisiken (insbesondere ergeben sich Risiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten und sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt. Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht dem Buchwert jeder in der Angabe 14.3 ausgewiesenen Klasse von finanziellen Vermögenswerten. Sicherheiten werden nicht gehalten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des NETINERA-Konzerns entfallen zu einem großen Teil auf öffentliche Aufgabenträger. Der Konzern beurteilt das Ausfallrisiko hinsichtlich dieser Forderungen als niedrig. Die Covid-19-Pandemie hat keinerlei Auswirkung auf die Bonität dieser öffentlichen Kunden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die endgültige Abrechnung der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen längere Zeit in Anspruch nimmt. Erst im Anschluss an die endgültige Abrechnung beginnt der Fälligkeitslauf. Im Ergebnis hat der Konzern zum Bilanzstichtag keine wesentlichen überfälligen Forderungsbestände, die nicht entsprechend wertberichtigt sind. Kunden aus der Privatwirtschaft unterliegen einem Mahnwesen, welches bereits teilweise automatisiert wurde. Bei Bedarf wird dieses durch ein telefonisches Mahnwesen ergänzt. In regelmäßigen Abständen wird über die offenen Posten im Rahmen der Abteilungsbesprechungen informiert und entsprechende Aktionen beschlossen. Für die wichtigsten Neukunden aus der Privatwirtschaft werden Bonitätsauskünfte eingeholt. Für finanzielle Vermögenswerte, die keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, betrachtet der Konzern als Ausfallindikatoren Überfälligkeiten von mehr als 360 Tagen bei der öffentlichen Hand und von mehr als 90 Tagen bei allen anderen Schuldnern. Ferner wird von einem Ausfall ausgegangen, wenn spezifische Informationen über finanzielle Schwierigkeiten eines spezifischen Schuldners vorliegen. Die Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Zu jedem Abschlussstichtag werden die Positionen der wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Zusätzlich wird eine große Zahl von geringeren Forderungen homogen gruppiert und gemeinsam auf Wertminderung beurteilt. Die Berechnung basiert auf allen angemessenen und belastbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlichen Bedingungen. Zur allgemeinen Methode für die Berechnung der Wertberichtigung wird auf die Angabe 2.3 j) (1) verwiesen. Die Änderung der Wertberichtigung im Berichtsjahr wird in der folgenden Tabelle gezeigt:
Die Wertberichtigung von Finanzinstrumenten, die keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, betreffen Rückforderungsansprüche von den sogenannten Regionalfaktoren (siehe dazu Angabe 39), deren Werthaltigkeit nicht ausreichend sicher ist, und finanzielle Forderungen gegen das Gemeinschaftsunternehmen Berchtesgadener Land Bahn GmbH, die in Anwendung von IAS 28.38 wertberichtigt wurde. Die Ansprüche von den Regionalfaktoren sind Gegenstand mehrerer laufenden Gerichtsverfahren, durch die der Konzern versucht, die Kreditverluste zu minimieren. Abgesehen von dem Darlehen an die BLB (TEUR 1.275) wurde kein finanzieller Vermögenswert wertberichtigt. Von den Forderungen gegen private Kunden und öffentliche Auftraggeber ist ein Betrag in Höhe von TEUR 1.390 um mehr als 180 Tage überfällig, wurde aber aufgrund der guten Bonität und der Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht wertgemindert. Bei den finanziellen Vermögenswerten, die nicht wertberichtigt wurden, besteht keine signifikante Konzentration des Ausfallsrisikos. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Bestand an flüssigen Mitteln nicht zur Erfüllung von Verpflichtungen aus finanziellen Verbindlichkeiten ausreicht. Der Konzern überwacht dieses Risiko im Rahmen seines Liquiditätsmanagements auf Gruppenebene. Das Ziel des Konzerns ist, die Aufrechterhaltung eines ausreichenden Bestandes an flüssigen Mitteln zur kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen, Finanzierungs-Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen zu wahren. Es wird danach gestrebt, die bedeutendsten Finanzierungsverträge und Leasingverhältnisse so zu gestalten, dass die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen durch die voraussichtlichen Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Betreib gedeckt werden können. Die Holding NETINERA besitzt zum Bilanzstichtag Kreditlinien in Höhe von EUR 39 Mio., die durch die Konzernholding in Anspruch genommen werden können. Das Tochterunternehmen DLB verfügt über unbenutzte Kontokorrentkreditlinien i.H.v. EUR 2,8 Mio. Der Teilkonzern OHE verfügt ebenfalls über Kontokorrentkreditlinien i. H. v. EUR 1,7 Mio. Weder zum Stichtag noch im Laufe des Berichtsjahres wurden diese Kreditlinien in Anspruch genommen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns. Die Zahlungen aus Leasingverhältnissen werden separat in der Angabe 11 gezeigt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns. Für die Fälligkeit der Leasingverbindlichkeit wird auf die Angabe 11 verwiesen.
Sicherheiten Der Gesamtbetrag der besicherten Darlehensverbindlichkeiten beträgt TEUR 68.360 (Vorjahr: TEUR 8.112). Die Besicherung erfolgt im Wesentlichen durch Sicherungsübereignung von Fahrzeugen. Daneben bestehen Grundschulden. Weiterhin bestehen für einen Teil dieser Verbindlichkeiten Kreditgarantien der FS. Ein Teil der Leasingverbindlichkeiten der RAG (TEUR 28.163) werden von der FS garantiert. Die Leasingverbindlichkeit eines Vertrags der vlexx (Buchwert zum Stichtag: TEUR 198.346) wird von den Aufgabenträgern des Verkehrs "Dieselnetz-Südwest" garantiert. Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Der Konzern unterliegt dem Risiko von Schwankungen der Zinssätze mit Auswirkungen auf variabel verzinsliche Darlehen. Bei den Leasingverhältnissen wurden die Leasingraten für die ganze Laufzeit festgesetzt, so dass die Schwankungen der Marktzinssätze keinerlei Auswirkung auf die Cashflows und auf die Zinsaufwendungen haben. Darlehen mit einem Buchwert zum Stichtag von TEUR 2.026 werden mit einem variablen Zinssatz verzinst. Der Zinssatz basiert auf dem 3-Monats-EURIBOR plus eine Marge. Eine Schwankung von +/- 1% in dem Marktzinssatz würde um weniger als. EUR 0,1 Mio. den Zinsaufwand für dieses Darlehen und daher das Ergebnis vor Steuern beeinflussen. Der restliche Betrag der Bankdarlehen wird mit einem festen Zinssatz verzinst. Der Konzern ist also nur in geringem Maße den Schwankungen der Marktzinssätze ausgesetzt. Die Entwicklung der Marktzinssätze wird auf jeden Fall regelmäßig beobachtet, um gegebenenfalls notwendige Gegensteuerungsaktionen rechtzeitig unternehmen zu können. Der Verhandlungsprozess für neue Finanzierungen kann in einigen Fällen mehrere Monate dauern, da die relevanten Klauseln häufig sehr komplex sind. Der anzuwendende Zinssatz wird oft erst zum Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzierungsvertrags auf Basis der zurzeit geltenden Marktzinssätze festgestellt. Der Konzern ist in diesem Zusammenhang teilweise der Schwankungen der Marktzinssätze ausgesetzt, da sich diese auf den gesamten Zinsaufwand über die Laufzeit der Finanzierung auswirken. 41. Sicherungsgeschäfte Wie in der Angabe 40 erklärt, kann der Konzern aufgrund der Bonität der Aufgabenträger und der Stabilität der Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Hauptgeschäft dem Kredit- und Liquiditätsrisiko erfolgreich entgegenwirken. Ebenfalls werden Risiken aus den Schwankungen von Marktpreisen einiger Produktionsmittel durch Indexierungsklauseln in den Verkehrsverträgen zum größten Teil entschärft. Was das Zinssatzrisiko angeht, überwacht der Konzern die Entwicklung der relevanten Zinssatzrisiken und unternimmt Sicherungsgeschäfte, wenn der Umfang und die Wahrscheinlichkeit der möglichen negativen Auswirkungen von Marktschwankungen eine für den Konzern wesentliche Dimension haben. Die Entscheidung, ein Sicherungsgeschäft aufzunehmen, wird vom Management in Abstimmung mit den Gesellschaftern in Bezug auf die einzelnen Grundgeschäfte getroffen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Begrenzung der Schwankungen in den Cashflows aus den abgeschlossenen oder hochwahrscheinlich abzuschließenden Finanzierungen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden derivative Instrumente - wie z.B. Interest Rate Swaps - verwendet, wenn das Management das Zinssatzrisiko als quantitativ und qualitativ relevant einstuft. Im Berichtsjahr wurden keine Sicherungsgeschäfte initiiert. Zum Stichtag liegen weder Derivate noch andere Sicherungsgeschäfte vor. 42. Verkehrs- und Infrastrukturverträge Infrastruktur- und Verkehrsverträge Die folgenden Erläuterungen und Angaben beziehen sich auf die Erfordernisse des SIC-29 (Angaben - Vereinbarungen von Dienstleistungslizenzen). Verkehrsverträge Grundsätzlich erfordert die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen in Deutschland eine entsprechende Konzession. Eine solche Konzession wird üblicherweise auf Anfrage und nach Prüfung durch die konzessionserteilende Stelle erteilt. Zum Teil werden Konzessionen aber auch im Wettbewerb vergeben. Mit der Konzession ist aber noch keine Regelung über die Vergütung einer Verkehrsleistung getroffen. Die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen in Deutschland kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen erfolgen:
Beim eigenwirtschaftlichen Verkehr betreibt ein Verkehrsunternehmen eine Strecke auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Es ist dabei völlig frei in der Wahl des Umfangs seines Angebots, erhält aber auch keine öffentlichen Verkehrsentgelte für die Aufrechterhaltung dieses Angebots. Typischerweise ist der Fernverkehr in Deutschland ein solcher eigenwirtschaftlicher Verkehr. Umsatzerlöse stellen hierbei die Fahrgeldeinnahmen dar. Seit 2012 betreibt der Konzern keinen eigenwirtschaftlichen Schienenverkehr. Der überwiegende Teil des Regionalverkehrs in Deutschland ist gemeinwirtschaftlicher Verkehr, d. h. als Gegenleistung für die Erbringung der Verkehrsleistung erhält das Verkehrsunternehmen von der öffentlichen Hand einen Zuschuss. Diese Beziehung ist im Verkehrsvertrag geregelt, für den es wiederum grundsätzlich drei verschiedene Ausprägungen gibt:
Bei Bruttoverträgen hat das Verkehrsunternehmen keinerlei wirtschaftliches Risiko bzgl. der Fahrgeldeinnahmen. Es wird auf die Angabe 2.3.d) für weitere Erklärungen über diese Arten von Verkehrsverträgen verwiesen. Allen gemeinwirtschaftlichen Verkehren ist gemeinsam, dass das Verkehrsunternehmen die Infrastruktur der DB Netz AG bzw. DB Station und Service GmbH nutzt. Die dafür anfallenden Trassen- und Stationsentgelte werden, soweit sie durch die bestellte Verkehrsleistung ausgelöst werden, direkt an die Aufgabenträger durchgeleitet und von diesen 1:1 ausgeglichen. Entgelte für Leerfahrten und Abstellungen werden normalerweise nicht durch die Aufgabenträger ausgeglichen. Für den Fall, dass Fahrten vom Aufgabenträger zwar bestellt, vom Verkehrsunternehmen aber nicht erbracht worden sind (z. B. im Falle eines Streiks des Fahrpersonals), muss das Verkehrsunternehmen die Trassen- und Stationsentgelte entrichten, erhält diese aber nicht vom Aufgabenträger erstattet. Daher werden die an die Aufgabenträger fakturierten Trassen- und Stationsentgelte als Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen, da der Konzern das Risiko aus der Nichtbereitstellung der Beförderungsleistungen hat. Die Gesamtlaufzeit der Verkehrsverträge beträgt in der Regel im Busbereich zwischen fünf und acht Jahren, im Bahnbereich für die Altverträge zwischen acht und zwölf Jahren, für Neuverträge zwischen zehn und 22 Jahren. Der größte Verkehrsvertrag läuft erst im Jahr 2037 aus. Eine Kündigung des jeweiligen Verkehrsvertrags durch den Besteller ist normalerweise während der Laufzeit nur aus wichtigem Grund möglich, Zu- oder Abbestellungen sind aber in der Regel laufend möglich. Im Rahmen bestimmter Grenzen sind die Verkehrsentgelte für diesen Fall geregelt, darüber hinaus muss Einigkeit über das Verkehrsentgelt erzielt werden. Die in den Verkehrsverträgen bestehenden Preisfortschreibungsregeln reduzieren das Preisrisiko bei den definierten Kostenbestandteilen, insbesondere im Bereich Personal und Energie. Die erforderlichen Vermögenswerte zur Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere für Fahrzeuge und Werkstätten, stehen zu einem großen Teil im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaften bzw. werden sie gemietet. Teilweise werden die Fahrzeuge aber auch durch die Aufgabenträger in Form von Leasingverhältnissen zur Verfügung gestellt. Zur bilanziellen Behandlung solcher Fälle wird auf die Angabe 2.3.h) verwiesen. Besondere Verpflichtungen nach Ablauf der Vertragslaufzeit können sich dann ergeben, wenn im Rahmen der Regelungen aus den Verkehrsverträgen Fördermittel der zuständigen Landesbehörde des Verkehrsträgers bzw. Vertragspartners der NETINERA Gruppe zur Anschaffung von Schienenfahrzeugen ausgereicht wurden, die mit bestimmten Auflagen versehen sind, und diese nach dem Auslaufen der Verkehrsverträge nicht eingehalten werden könnten. Aufgrund dieser Verpflichtungen wurden entsprechende Rückstellungen angesetzt. Es wird auf die Angabe 22 verwiesen. Infrastrukturverträge Die Tochtergesellschaften des Konzerns betreiben im geringeren Umfang Eisenbahninfrastruktur. Auf der Grundlage des § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bedürfen die zum Konzern gehörenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), die Schienenwege, Steuerungssysteme oder Bahnsteige betreiben, hierfür einer Genehmigung. Die vorliegenden Genehmigungen des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2048 befristet. Dem Recht der EIU, die Eisenbahninfrastruktur zu betreiben, stehen verschiedene Verpflichtungen gegenüber. Insbesondere haben sie die Verpflichtung, ihren Betrieb sicher zu führen, die Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und in einem betriebssicheren Zustand zu halten, § 4 Abs. 1 AEG. Die EIU des Konzerns unterliegen in Bezug auf die Einhaltung dieser Vorschrift der Aufsicht durch das EBA. Die EIU gewähren den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur gemäß §§ 14 ff. AEG und erheben hierfür von den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Entgelte. Diese müssen den Vorgaben des AEG und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) entsprechen. Die Einhaltung dieser Vorschriften unterliegt der Aufsicht durch die Bundesnetzagentur. Die Vermögenswerte der Eisenbahninfrastruktur stehen grundsätzlich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaften. 43. Ereignisse nach der Berichtsperiode Im Februar 2023 wurden, nach einer Neuverhandlung von existierenden Banklinien durch FS, Bankkontokorrentkreditlinien der NETINERA um EUR 17 Mio. reduziert. Nach dieser Anpassung verfügt die NETINERA über Kontokorrentkreditlinien i.H.v. EUR 22 Mio. Die anderen in der Angabe 40 genannten Kreditlinie bleiben unverändert. Die Kreditlinie von FS - ursprünglich EUR 75 Mio. mit Laufzeit bis Ende August 2023 - wurde im März 2023 durch eine Vertragsänderung um EUR 10 Mio. reduziert auf EUR 65 Mio. und die Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Die Reduzierung des Betrags wurde zwischen den Parteien auf Basis der Cash-Prognose des Konzerns vereinbart. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat am 14. Februar 2023 der Tochtergesellschaft Die Länderbahn GmbH DLB den Zuschlag für das Netz Regionalverkehre Ostbayern erteilt. Die Ausschreibung erfolge in zwei Lose - Oberpfalz (Los 1) und Bayernwald (Los 2). Der Verkehrsvertag für das Los 1 umfasst 3,3 Mio. Zug-km/Jahr, insbesondere auf den Hauptstrecken Regensburg - Marktredwitz und Schwandorf - Furth im Wald. Ausgeschrieben war der Vertag mit einer Dauer bis zum Jahr 2037. Los 2 umfasst die Strecken der Zwieseler Spinne nach Plattling, Grafenau, Bodenmais und Bayerisch Eisenstein sowie als Eventualposition auch die Strecke Gotteszell - Viechtach (die zu einem späteren Zeitpunkt separat beauftragt werden kann). Das Grundangebot (ohne Eventualposition) beläuft sich auf rund 1,6 Mio. Zug-Km pro Jahr und der Vertrag läuft bis 2034. Beide Verträge beginnen im Dezember 2025. Für die Zwischenperiode 2023-2025 ist eine Direktvergabe an die DLB vorgesehen; der offizielle Zuschlag wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2023 erteilt.
Viechtach, den 8. März 2023 Geschäftsführung Jost Knebel Markus Resch Alexander Sterr Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die NETINERA Deutschland GmbH, Viechtach Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der NETINERA Deutschland GmbH, Viechtach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der NETINERA Deutschland GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 8. März 2023 KPMG
AG
Marquordt, Wirtschaftsprüfer Meier, Wirtschaftsprüfer Billigung des KonzernabschlussesDie Billigung des Konzernabschlusses erfolgte am 11. Mai 2023. |
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