Neue Energie Werl GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Seele seit 11.11.2024 | Geschäftsführer |
Dieter Herbert Dipl.-Ing. Schubert seit 28.9.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Werl | 74.90% |
| 15.09% | |
| 10.01% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
KonWerl Zentrum GmbHAufgelöst | 11.12% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Werl GmbHWerlJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Aufgabe der Stadtwerke Werl GmbH ist es, die ca. 34.000 Einwohner der Wallfahrtsstadt Werl als Energieversorger und Netzbetreiber mit Strom, Erdgas und Trinkwasser (nur Kernstadt) sicher, marktgerecht, verbraucherfreundlich, effizient und umweltfreundlich zu versorgen. Energienahe Dienstleistungen reichern das Angebotsportfolio für die Bürger an und sollen den Fortbestand des Unternehmens nachhaltig sichern. Sowohl die Energieversorgung, als auch Energiedienstleistungen werden vermehrt regional angeboten und stützen damit zusätzlich die Unternehmung. II. Wirtschaftsbericht 1. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses Die Entwicklung der Absatzmengen zeigt im Geschäftsjahr folgenden Verlauf:
Strom Der Stromabsatz (hier: Vertrieb und Durchleitung) der Stadtwerke Werl GmbH im Geschäftsjahr 2023 betrug 131,5 Mio. kWh (im Vorjahr 139,5 Mio. kWh). Die maximale Netzlast (zeitgleich) ist nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr (25,9 MW) bei 25,3 MW. Der Stromabsatz an Tarifkunden und an die monatlich abzurechnenden Sondervertragskunden ist mit 81,8 Mio. kWh gegenüber dem Vorjahr mit 88,1 Mio. kWh um 6,3 Mio. kWh gesunken (7,2 %). Der Anteil der Netznutzung durch Dritte hat sich um 1,7 Mio. kWh gemindert (3,3 %). Die Minderungen sind durch einen geringeren Kundenverbrauch und auch durch eine erhöhte Eigenverbrauchserzeugung mithilfe von Photovoltaik-Anlagen zu erklären. Die Umsatzerlöse vor Stromsteuer der Stromsparte betragen im Netzgebiet der Stadtwerke und außerhalb (Fremdgebiete) in Summe 31,6 Mio. EUR. Im Vorjahr betrugen diese Umsatzerlöse 20,6 Mio. EUR. Die regenerativen Erzeugungsanlagen (Wind, Photovoltaik und Biomasse) im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Werl GmbH speisten 73,6 kWh Strom (+6,5 Mio. kWh), damit werden etwa 59 % der im Versorgungsgebiet (Verbrauch im Netzgebiet, d.h. eigene Kunden, fremdbelieferte Kunden und Eigenverbrauch: 123,9 Mio. kWh) verbrauchten Menge von erneuerbaren Energieträgern erzeugt. Erdgas Der Erdgasabsatz (hier: Vertrieb und Durchleitung) der Stadtwerke Werl GmbH im Geschäftsjahr 2023 betrug 212,3 Mio. kWh (im Vorjahr 226,0 Mio. kWh). Die mit Erdgas versorgten Tarif- und Sondervertragskunden bezogen eine Menge von insgesamt 161,7 Mio. kWh (im Vorjahr 168,1 Mio. kWh). Hierin enthalten ist der Erdgasabsatz der Erdgastankstelle mit 1,3 Mio. kWh (im Vorjahr 1,1 Mio. kWh). Der Erdgasabsatz an Tarifkunden und an die monatlich abzurechnenden Sondervertragskunden ist mit 160,4 Mio. kWh gegenüber dem Vorjahr mit 167,0 Mio. kWh um 6,6 Mio. kWh gesunken (3,9 %). Der Anteil der Netznutzung durch Dritte hat sich um 7,4 Mio. kWh gemindert (12,7 %). Der Minderverbrauch in der Erdgas-Sparte ist durch die milderen Temperaturen und Energieeinsparmaßnahmen zu erklären. Der Erlös aus dem Erdgasgeschäft vor Energiesteuer ist um rd. 15 Mio. € auf 26,7 Mio. € (132,6 %) gestiegen. Wasser Der Wasserabsatz in der von der Gesellschaft versorgten Kernstadt belief sich auf insgesamt 1,061 Mio. m 3 (-1,88 %) mit Erlösen von 2,93 Mio. €. Die Wasserbereitstellung betrug 1,304 Mio. m 3 (-0,52 %) mit Aufwendungen von 1,50 Mio. €. Der Wasserverkaufspreis wurde zum 01.07.2023 um 24,90 ct/m 3 (netto) erhöht. Wärme Der Wärmeverkauf an den einzigen Kunden "Freizeitbad" liegt bei rd. 2,0 GWh (+4,5 % im Vergleich zum Vorjahr). Der Erlös beträgt 0,25 Mio. €. Netze Für die Ermittlung der Erlösobergrenzen für die Netzentgelte des Strom- und Erdgasverteilnetzes, die im Rahmen der ab 01.01.2009 begonnenen Anreizregulierung von der Landesregulierungsbehörde festgesetzt werden, wurde von der Gesellschaft das "vereinfachte Verfahren" gewählt. Die Netzentgelte werden jährlich an die zulässigen Erlösobergrenzen angepasst. Investitionen Im Geschäftsjahr wurden für immaterielle Vermögensgegenstände (Software) 156 T€ und für Sachanlagen 5.462 T€ investiert. Jahresergebnis Insgesamt wurde im Geschäftsjahr ein Jahresergebnis vor Steuern und vor Gewinnabführung von 10.292 T€ (im Vorjahr 3.443 T€) erzielt. Es konnte ein Jahresergebnis über Plan (2.651 T€) realisiert werden. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus preisbedingt deutlich erhöhten Umsatzerlösen aus dem Energieverkauf, insbesondere im Geschäftskundenbereich, bei korrespondierend unterproportional gestiegenen Bezugsaufwendungen. 2. Ertragslage Die Darstellung der Ertragslage des Geschäftsjahres zeigt folgendes Bild:
Der Rohüberschuss (Umsatzerlöse abzüglich Kosten für Energiebezug, Umlagen und Netzentgelte) des Geschäftsjahres 2023 hat sich gegenüber dem Vorjahr um 8.207 T€ stark erhöht. Dies ist insbesondere auf Effekte im Geschäftskundenbereich und der Beschaffungssituation am Energiemarkt zurückzuführen. Der Personalaufwand ist um 189 T€ höher als im Vorjahr. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf den Inflationsausgleich zurückzuführen. Neu- und Nachfolgebesetzungen sind weitere sich teils nivellierende Kostenfaktoren. Der Geschäftsaufwand, bei dem die sonstigen Aufwendungen mit den sonstigen Erträgen saldiert dargestellt werden, hat gegenüber dem Vorjahr stark zugenommen (+1.227 T€). Dies resultiert aus den zugeführten Drohverlustrückstellung für das langfristige Strombezugsband. An Konzessionsabgabe wurde im Berichtsjahr insgesamt etwa 30 T€ weniger als im Vorjahr an die Wallfahrtsstadt Werl abgeführt; dies ist durch den geringeren Absatz in der Strom- (-51 T€) und Gassparte (+1 T€) erklärbar. In der Wassersparte hingegen wurde 20 T€ mehr Konzessionsabgaben abgeführt. 3. Vermögenslage und Finanzlage Vermögenslage Die für eine Beurteilung der Bilanz wichtigen Kennzahlen stellen sich im Geschäftsjahr und für die Vorjahre wie folgt dar:
Die Investitionstätigkeiten der Stadtwerke Werl GmbH der vergangenen Jahre sorgen für ein steigendes Anlagevermögen; das Anlagevermögen gilt als Basisgröße für die Berechnung der Netzentgelte und ein Anstieg wirkt sich positiv in Bezug auf die Anreizregulierung aus. Da die Investitionen derzeit höher sind als die Abschreibungen, können die Investitionen nicht allein durch eine Innenfinanzierung erfolgen. Zur Finanzierung wird daher Fremdkapital aufgenommen (Januar und Dezember 2023, Höhe 4,5 Mio. €). Die zunehmende Fremdkapitalaufnahme führt zu den oben aufgeführten Kennzahlen wie Rückgang der Eigenkapitalquote und Erhöhung des Verschuldungsgrades. Finanzlage Die Finanzlage der Stadtwerke Werl GmbH zeigt folgendes Bild:
Dies bedeutet, dass die Bilanzregel, nach der langfristiges Vermögen auch langfristig finanziert sein soll, nicht eingehalten wurde. Die Vollausschüttung des Jahresergebnisses gemäß Ergebnisabführungsvertrag belastet die Liquidität der Stadtwerke Werl GmbH und führt dazu, dass Anfang des Jahres u.a. Kontokorrentkredite bei Banken in Anspruch genommen werden müssen; dadurch war die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährleistet. Kapitalflussrechnung
Im Geschäftsjahr 2023 ist der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 4.596 T€ gestiegen. Der Cashflow aus Investitionen verringerte sich um ca. 2.300 T€ und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Berichtsjahr ist um etwa 1.721 T€ gesunken. Die am Ende des Jahres vorhandenen Finanzmittel erhöhten sich um 5.887 T€. 4. Erläuterungen zu den Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Nach den Bestimmungen des § 6b Abs. 7 Satz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist im Lagebericht auf die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG einzugehen. 4.1. Stromverteilung Die Stadtwerke Werl GmbH betreiben auf dem Gebiet der Stadt Werl ein Stromversorgungsnetz einschließlich der notwendigen Nebenanlagen. Das Stromverteilungsnetz setzt sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen wie folgt zusammen:
4.2. Erdgasverteilung Die Stadtwerke Werl GmbH betreiben auf dem Gebiet der Stadt Werl ein Gasversorgungsnetz einschließlich der notwendigen Nebenanlagen. Das Gasverteilungsnetz setzt sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen wie folgt zusammen:
4.3. Sonstige Tätigkeiten innerhalb der Stromversorgung Die sonstigen Tätigkeiten innerhalb der Stromversorgung enthalten im Wesentlichen den Stromvertrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung (172,7 km, 3.364 Leuchtstellen) und erbrachte Dienstleistungen gegenüber Dritten. Der Umbau auf LED-Leuchten wird sukzessive vorgenommen. Bisher sind von den Leuchtstellen 1.027 auf LED umgerüstet (für 2024 sind 500 weitere Umrüstungen geplant). 4.4. Sonstige Tätigkeiten innerhalb der Erdgasversorgung Die sonstigen Tätigkeiten innerhalb der Gasversorgung umfassen im Wesentlichen den Erdgasvertrieb, den Betrieb einer Erdgastankstelle und die Nahwärmeversorgung an das Freizeitbad Werl. 4.5. Sonstige Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Erdgasversorgung Unter den sonstigen Tätigkeiten außerhalb der Strom- und der Gasversorgung wird hauptsächlich der Betrieb der Wasserversorgung auf dem Gebiet der Stadt Werl ausgewiesen. Das Verteilungsnetz umfasst zum Bilanzstichtag 104,6 Kilometer sowie 4.739 Hausanschlüsse und 5.198 Zähler. Des Weiteren betreiben die Stadtwerke ein Leerrohr- und Glasfasernetz, das an Dritte verpachtet wird. Bis Ende 2023 sind 69,2 km Leitungen zur Aufnahme von Glasfasern und 365 Glasfaserhausanschlüsse verlegt worden. 5. Prognosebericht Der beschlossene Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 sieht im Rahmen des Erfolgsplans ein Ergebnis vor Steuern von 2,905 Mio. € vor. Bisherige Marktentwicklungen deuten an, dass das Ergebnis erreicht wird. Der Strom- sowie Erdgaspreis für die Tarifkunden wurde Anfang des Jahres 2024 angepasst. Die Börsenhandelspreise sind hochvolatil, jedoch auf einem wesentlich niedrigeren Niveau im Vergleich zum Zeitraum als der Wirtschaftsplan erstellt wurde. Unsicherheiten am Energiemarkt sind u.a. die kriegerischen Konflikte in und außerhalb Europas; auch Angriffe auf LNG-Tanker erzeugen Unsicherheiten. Wie sich die Preise im weiteren Jahresverlauf entwickeln werden bleibt, ungewiss. Das derzeitig sehr niedrige Preisniveau bei Erdgas ist auch durch den sehr milden Winter zu erklären. Die Versorgungssicherheit insbesondere bei Erdgas für die kommende Heizperiode scheint vorhanden zu sein, jedoch ist davon auszugehen, dass im Sommer 2024 die Erdgaspreise anziehen könnten. Der europaweite weiterhin starke Zubau von Photovoltaikanlagen wird Einfluss auf den Strom-Spotmarkt, besonders in den Sommermonaten (fallende Preise), haben. Dem gegenüber steht der zunehmende Einbau von Wärmepumpen und der damit verbundene "Heizstrom". Absatzseitig werden die Schwankungen berücksichtigt und prognoseseitig eingerechnet. Insgesamt sind Dynamiken an den Märkten schwerer abzuschätzen, sodass kontinuierliche Risikobewertungen notwendig sind. Im Gewerbekundenbereich konnten Kunden gewonnen werden. Die Neugestaltung von Verträgen und der Zugang zum Großhandelsmarkt macht eine langfristige Kundenbindung möglich. In diesem Geschäftsfeld ist weiterhin das Kundenausfallrisiko zu beobachten und die Marktrisiken werden auf die Kunden in der Vertragsgestaltung (u.a. "Take-or-Pay" Verpflichtung) übertragen. Zudem können wieder längerfristige Verträge geschlossen werden. Der Wasserabsatz in der Stadt ist im bisherigen Jahresverlauf auf dem Niveau des Vorjahres. Der Wasserverkaufspreis für die in der Kernstadt von den Stadtwerken versorgten Kunden wurde zum 01.07.2023 angepasst. Das Segment "Energiedienstleistungen" befindet sich weiterhin im Aufbau und wird mit energienahen Produkten angereichert. Über 150 PV-Anlagen konnten von den Stadtwerken verkauft bzw. verpachtet werden. Auch die Speichernachrüstung gewinnt vermehrt an Absatz. Im Fokus dieser Energiedienstleistungen steht, neben der Wirtschaftlichkeit, die langfristige Kundenbindung durch Pacht-/Contracting-Verträge. Ein weiterer Baustein wird das Geschäftsfeld Wärme darstellen. Analog zum Photovoltaik-Modell sind Wärmeerzeugungsanlagen ("Wärmepumpen") in der Vermarktung. Die politischen Rahmenbedingungen führten in 2023 zu erheblichen Unsicherheiten auf Kundenseite, sodass der Absatz bei den Wärmepumpen sehr gering ausfällt. Erste Installationen werden in 2024 durchgeführt. Im Bereich der Gewerbekunden kann die Abrechnungsdienstleistung für "Mieterstrom"-Projekte angeboten werden, sodass weitere Erlöse generiert werden und die Stadtwerke eine engere Kundenbindung realisieren können. Der Einbau von intelligenten Messsystemen ist aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit in einer rudimentären Umsetzung. Erste Pilotsysteme wurden verbaut und der flächendeckende Rollout kann voraussichtlich ab Q4/2024 starten. Mithilfe dieser Systeme werden auch neue Tarife, wie z.B. "Dynamische Tarife" vermarktet. Dies wird Auswirkungen auf die Beschaffung haben (Minderung Beschaffungsrisiken) und dem Kunden Flexibilität in der Abrechnung und Verbrauchsverhalten einräumen. 6. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Preissensible Kunden sind nach wie vor ein Risiko in der Kundenanzahl und der Absatzmenge - dies insbesondere bei den aktuellen Marktentwicklungen von fallenden Preisen. Die von den Stadtwerken angewandte langfristige Beschaffungsstrategie führt zu aktuell hohen Angebotspreisen im Vergleich zu Drittanbietern über Wechselportale wie verivox und check24. Dieser negative Effekt wird zum Jahreswechsel 2024/2025 und in den Folgemonaten reduziert. Durch die Regionalität, das Kundencenter und Kundenrückgewinnungsmaßnahmen bzw. Kundenbindungsinstrumente (wie Energiedienstleistungen) gelingt es den Stadtwerken seit 2018, Kundenabwanderungen zu verringern und die Kundenanzahl gleich zu halten bzw. eine leichte Steigerungsrate zu generieren. Die Marktverwerfungen in 2022/2023 haben einen sprunghaften Anstieg in der Kundenanzahl verursacht. Dies löst sich jedoch gerade wieder auf, sodass ein Vorkrisenniveau erreicht wird. Die Stadtwerke Werl sind mit den vorhandenen Tarifangeboten grundsätzlich wettbewerbsfähig aufgestellt. Eine Tarifbereinigung ist für die Folgejahre angestrebt. Dies mindert den internen Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand. Neue Tarife, hin zu Kundengruppenorientierung, werden dabei in den nächsten Jahren die Tariflandschaft der Stadtwerke prägen. Der Wettbewerb im Segment der großen Gewerbekunden ist seit Jahren sehr intensiv. Die teils geringen Margen lassen sich auf die hohe Markttransparenz und auf die Strategie des Wettbewerbs mit dem Ziel der Sicherung der Absatzmengen zurückführen. Die Möglichkeit, die Kunden selbst über die Zeitpunkte über die Beschaffung von Teilmengen entscheiden zu lassen und dadurch das Risiko für die Stadtwerke zu mindern, ist für die Kundenbindung wertvoll. Ein Portal speziell für Industriekunden ist in Planung, um den digitalen Zugang und Chancen für diese Kundengruppe zu schaffen und die Stadtwerke nachhaltig zu positionieren. Digitale Lösungsplattformen sind ein modernes Werkzeug, um Prozesse zu überwachen und zu steuern und um möglichst kosteneffizient zu arbeiten. Die damit verbundene Dokumentation und prozessuale Arbeitsweise ermöglicht einen zügigen Wissenstransfer und wirkt dem operationellen Risiko der Personalressource (Entwicklung Altersstruktur der Mitarbeiter, zunehmender Aufwand je Stelle Ausfallrisiko ohne Vertretungsoption) entgegen. Der Einsatz von ,,robot process automation" und "Workflows" findet bereits heute Anwendung und soll in 2024 intensiv weiterentwickelt werden. Hiermit werden u.a. Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen angestrebt. Darüber hinaus bietet die Technologie eine inhaltliche Bereicherung der Arbeitsaufgaben und zugleich eine Arbeitsentlastung. In den nächsten Jahren wird ein IT-affines Anforderungsprofil an neue und vorhandene Mitarbeitende eine Voraussetzung sein, um weiterhin marktfähig zu bleiben. Es lässt sich nicht ausschließen, dass Mängel bei der Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur und bei der Datensicherheit auftreten. Die Gefahr von Cyber-Angriffen besteht nach wie vor. Mithilfe von hohen Sicherheitsstandards und Schulungen in den Bereichen Cyber Security wird das Risiko gemindert. Die Beschaffung der von der Gesellschaft benötigten Strom- und Erdgasmengen wird entsprechend der Vorgaben im Gesellschaftsvertrag von einem Wirtschaftsprüfer zertifizierten und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft verabschiedeten Risikohandbuch für Energiebeschaffung vorgenommen. Die Umsetzung einer optimalen Beschaffungsstrategie ist dabei wesentlich. Für den bestehenden Langfristbezugsvertrag (Laufzeit bis 2037) werden Drohverlustrückstellungen für die kommenden vier Jahre gebildet, da für diesen Zeitraum belastbare Strombezugs- und CO 2 -Preisnotierungen an der Strombörse vorliegen. Jenseits des Zeitraums von vier Jahren sind aus Sicht der Stadtwerke die Preisnotierungen zu ungewiss, um einen weiteren Drohverlust zu bestimmen. Die Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse ist zum heutigen Stand weitgehend abgearbeitet. In den nächsten Monaten wird die Umsetzung dieser Regularien geprüft. Trotz der umgesetzten Leitfäden und rechtlichen Beistands können Aufwände erzeugt und Rückzahlungen seitens der Behörden gefordert werden. Im Netzbereich bestehen Risiken durch die Anreizregulierungsverordnung, die das Ziel verfolgt, die zu genehmigenden Netzkosten mittelfristig stetig absinken zu lassen, um die Netzbetreiber zu Effizienzsteigerungen zu veranlassen. Bei den vielfältigen Einflussgrößen der Berechnungsmethode beteiligen sich die Stadtwerke Werl an Prozesskostengemeinschaften, die gegen die von der Regulierungsbehörde festgesetzten Werte klagen, da nur auf diesem Wege bei einem positiven Entscheid gegen die Regulierungsbehörde auch das an der Prozesskostengemeinschaft beteiligte Unternehmen partizipiert. Im Bereich des intelligenten Messwesens entstehen neue Kooperationen und Marktveränderungen stellen sich ein. Die notwendigen Leistungen zur Abbildung der Anforderungen werden von dem Unternehmen SmartOptimo bezogen. Langfristig entstehen gute Chancen für die Stadtwerke Werl GmbH, da die erhobenen energiewirtschaftlichen Daten unterschiedliche Anwendungszwecke bedienen und neue Geschäftsfelder (u.a. "Dynamische Tarife") entwickelt werden können. Ein nennenswerter Bezug der genannten Komponenten ist ab Ende 2024 absehbar. Erste Testsysteme sind bereits verbaut. Seit Ende 2016 haben die Stadtwerke Werl GmbH damit begonnen, bei Verlegearbeiten von Strom-, Erdgas- oder Wasserleitungen gleichzeitig auch Leerrohre für den Aufbau eines Glasfasernetzes mit zu verlegen, um als Verpächter oder Verkäufer fungieren zu können. Die Stadtwerke tragen - systembedingt - am Anfang des Wirtschaftsjahres ein erhöhtes Liquiditätsrisiko. Um diesem Risiko entgegen zu wirken, sind kurzfristige Kassenkredite sowie Kontokorrentkredite notwendig. Darüber hinaus ist die Innenfinanzierungskraft für die notwendigen Investitionen in das Netz zur Versorgungsicherheit nicht ausreichend vorhanden, sodass eine Fremdkapitalaufnahme notwendig ist. Dies führt mittelfristig zu einer erhöhten Verschuldung und zur Schwächung der Bonität. Darüber hinaus ist das Ergebnis 2023 sehr hoch und eine 100%ige Ausschüttung an die Gesellschafter wird ohne eine Finanzierung nicht möglich sind. Zudem werden keine Darlehen ohne Bürgschaften seitens der Sparkasse Hellweg gewährt. Die größten Risiken liegen in den ungünstigen Veränderungen der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Durch die unterschiedlichen Kriege (u.a. Ukraine und Nah-Ost) sind weitere Entwicklungen denkbar, die erhebliche negative Auswirkungen für die Stadtwerke haben können. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, bestehen gegenwärtig nicht. 7. Öffentliche Zwecksetzung und Zweckerreichung Die in § 2 des Gesellschaftsvertrages verankerte öffentliche Zwecksetzung wurde im Geschäftsjahr 2023 jederzeit erfüllt. Tatbestände, die auf eine Gefährdung der öffentlichen Zwecksetzung hinweisen, sind der Geschäftsführung nicht bekannt.
Werl, 25.05.2024 Stadtwerke Werl GmbH Stams, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn - und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Gliederungsgrundsätze Die Stadtwerke Werl GmbH mit Sitz Grafenstraße 25 in 59457 Werl, eingetragen unter HRB-Nr. 4085 im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg, hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB wurde erweitert um die Posten "Forderungen gegen Gesellschafter", "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" und "Empfangene Ertragszuschüsse". Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Softwarelizenzen, Anzahlung Stromlangfristliefervertrag sowie Zuschuss Zuleitung) wurden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit möglich, planmäßig über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet, wobei die degressive Abschreibungsmethode gewählt wurde, soweit dies zulässig ist. Die Herstellungskosten für selbsterstellte Anlagen (in der Regel Netzanlagen) enthalten auch Lohn- und Gemeinkostenzuschläge im steuerlich geforderten Umfang. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die den steuerlichen Abschreibungstabellen entnommenen Nutzungsdauern zugrunde. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die mit einer Stichtagsinventur aufgenommenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungswerten angesetzt. Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschluss-Stichtag waren wegen allgemeiner Preissteigerungen im Berichtsjahr nicht vorzunehmen. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nennwert unter Berücksichtigung entsprechender Einzelwertberichtigungen. Eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Kreditrisiko. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Die ab 2003 vereinnahmten Zuschüsse wurden passiviert und entsprechend ihrem jeweiligen Abschreibungsverlauf aufgelöst. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge gebildet. Bei den sonstigen Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, wurde im Rahmen der Umstellung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 01.01.2010 vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels 67 EGHGB, Abs.1 Satz 2 Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Aktive Steuerlatenzen resultieren im Wesentlichen aus wertmäßigen Unterschieden im Bereich der sonstigen Rückstellungen. Die Stadtwerke Werl GmbH (Organgesellschaft) bilden mit der Bäder- und Beteiligungsgesellschaft mbH (Organträgerin) eine steuerliche Organschaft. Dementsprechend wird der bestehende Aktivüberhang aufgrund des Organschaftsverhältnisses bei der Organträgerin ausgewiesen. 2. Erläuterungen zur Bilanz Die Gliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens wird in der Anlage "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt. Die Finanzanlagen setzen sich aus neun unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter zur eigenen Wohnraumbeschaffung zum 31.12.2023. Für das Projekt SL Windpark Werl GmbH & Co.KG wurde die Beteiligung aktiviert. Darüber hinaus sind die Einlagen für die Bürger.Energie.Werl eG einschließlich der Beteiligung am Windpark Westhilbeck und die Beteiligung an der Smart Optimo GmbH & Co. KG sowie Green GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG ausgewiesen. Die Vorräte umfassen hauptsächlich den Bestand an CO 2 -Zertifikaten sowie Lagermaterialien für Baumaßnahmen und für Reparaturzwecke. Forderungen mit einer Laufzeit größer einem Jahr bestehen nicht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten hauptsächlich bereits in Rechnung gestellte Energie- und Wasserlieferungen (7.050 T€) sowie Forderungen aus dem Bau- und Nebengeschäftsbereich (682 T€). Eine Pauschalwertberichtigung (85 T€) trägt möglichen Ausfallrisiken Rechnung. Bei den Forderungen gegen Gesellschafter handelt es sich im Wesentlichen um Gewerbesteuerforderungen (216 T€) an die BBG. Größte Einzelposten bei den sonstigen Vermögensgegenständen sind Abrechnungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für 2023 mit der Amprion GmbH (23 T€), Forderungen aus der Abrechnung von Photovoltaikanlagen (827 T€), CO 2 -Emissionszertifikate (75 T€), Insolvenzsicherungsbeträge wegen Altersteilzeit (141 T€) sowie noch nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge (2.236 T€). Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten. Festgelder waren zum Bilanzstichtag nicht angelegt. Das Stammkapital beträgt 2.810 T€ und die Kapitalrücklage beträgt 5.995 T€. Die Städtische Bäder- und Beteiligungsgesellschaft mbH ist mit 74,9 % und die Beteiligungsgesellschaft Werl mbH mit 25,1 % beteiligt. Den Zugängen an Bau- und Ertragszuschüssen von 553 T€ standen planmäßige Auflösungen von 239 T€ gegenüber. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Bildung der Rückstellung für CO 2 -Zertifikaten in Höhe von 886 T€, Verpflichtungen aus Altersteilzeit von 141 T€ und sonstige Rückstellungen des Personalbereiches von 1.175 T€. Die in den Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen für den zukünftigen Stromeinkauf wegen der Differenz zwischen dem vertraglich festgelegten Strompreis für das braunkohlepreisbasierte Langfristprodukt und dem Börsenkurs wurde zum Bilanzstichtag neu bewertet. Die Neubewertung des Bezugsvertrages, für die folgenden vier Jahre (2025 - 2028) ergibt eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 2.871 T€. Es erfolgte eine Zuführung von 2.274 T€ und eine Abzinsung von 58 T€. Die gebildete Rückstellung für das umsatzsteuerliche Risiko im Zusammenhang mit der Umsatzsteuersenkung in 2022 auf Erdgas und den Hilfsprogrammen der Bundesregierung wurde in 2023 wieder aufgelöst (348 T€). Die Stadtwerke sind Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe. Gegenüber den Arbeitnehmern besteht für den Fall, dass die VBL ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, eine Einstandspflicht der Gesellschaft. Die Verteilung der Versorgungsverpflichtung auf anspruchsberechtigte Arbeitnehmer und Rentenbezieher ist nicht ermittelbar. Der derzeitige Umlagesatz beträgt insgesamt 7,30 %, (AG 5,49 % - AN 1,81 %), ferner wird ab dem 01.01.2002 ein Sanierungsgeld berechnet (derzeit 0,0 %). Diese Beiträge trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Die Summe des umlagepflichtigen Entgelts für das Jahr 2023 betrug 3.377.323,92 €. Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen der VBL im so genannten Umlageverfahren (Abschnittsdeckungsverfahren) erfolgt, bestehen gegebenenfalls Unterdeckungen für zukünftige Versorgungslasten. Bei dieser Art der Zusatzversorgung liegt eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor. Die Gesellschaft hat von dem Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs.1 des Einführungsgesetztes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) in den Vorjahren keinen Gebrauch gemacht. Zusammensetzung und Fristen der Verbindlichkeiten gehen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
Die Tilgung im Berichtsjahr ist bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 905 T€ gestiegen. In 2023 wurden zwei neue Darlehen aufgenommen (4.500 T€). Von den insgesamt zehn Darlehen ist eins durch eine Ausfallbürgschaft oder gesamtschuldnerische Mithaftung der Stadt Werl besichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen Energie- /Wasserbezugsaufwand (3.559 T€), Tiefbau, Fuhrpark und Dienstleistungen betragen in Summe ca. 291 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern setzen sich aus der Gewinnabführung an die BBG (5.226 T€) und der Ausgleichszahlung an die Beteiligungsgesellschaft Werl mbH (1.640 T€) zusammen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind vor allem Nachzahlungen an Betreiber von Fotovoltaikanlagen (391 T€), Kundengutschriften aus Verkaufsabrechnungen (6.223 T€), Anzahlungen auf den Strom-, Erdgas- und Wasserverkauf (1.050 T€) sowie Lohn-, Umsatz-, Strom- und Energiesteuerverbindlichkeiten (2.367 T€) enthalten. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse entwickelten sich wie folgt:
Bei den Erlösen Erdgastankstelle sind im Berichtsjahr auch Erlöse aus der Übertragung der Treibhausgasminderungsquote an ein verpflichtetes Unternehmen der Mineralölwirtschaft (25 T€) enthalten. Andere aktivierte Eigenleistungen (Strom 200 T€, Gas 43 T€, Wasser 57 T€) enthalten die direkten Lohnkosten zuzüglich Gemeinkosten für selbsterstellte Sachanlagen. Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren bilden die Aufwendungen für den Strom-, Erdgas- und Trinkwasserbezug stets den größten Anteil. Die Gesamtaufwendungen im Zusammenhang mit der Stromlieferung, -beschaffung inkl. der Netznutzung, der Abwicklung der EEG-/KWK-Abrechnung sowie der Abwicklung der gesetzlichen Umlagen sind im Vergleich zum Vorjahr um 4.315 T€ gestiegen (Energiebeschaffung +5,259 Mio. €, Netznutzung +254 T€, EEG/KWK Abwicklung -1.426 T€, Abrechnung Umlagen +228 T€). Die Gesamtaufwendungen im Zusammenhang mit der Erdgaslieferung, -beschaffung inkl. der Netznutzung sind im Vergleich zum Vorjahr um 12,59 Mio. € gestiegen (davon entfallen auf Energiebeschaffung +12,373 Mio. €, Netznutzung +234 T€, CO 2 -Zertifikate -14 T€). Die bezogene Wassermenge ist um -0,5 % im Berichtsjahr auf rund 1.304 Tm 3 gesunken, die Bezugskosten stiegen um 248 T€. Die Aufwendungen für Lagermaterial und Direktmaterial sind in Summe gegenüber dem Vorjahr um 310 T€ gestiegen, die Aufwendungen für bezogene Leistungen für die Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der Versorgungsnetze und -anlagen haben sich im Berichtsjahr um 100 T€ gemindert. Der Personalaufwand ist um 189 T€ höher als im Vorjahr. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Auszahlung des Inflationsausgleichs zurückzuführen. Neu- und Nachfolgebesetzungen sind weitere sich teils nivellierende Kostenfaktoren. Die Beitragszahlungen des Arbeitgebers zur zusätzlichen Altersversorgung durch die Beteiligung an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) belaufen sich auf 5,49 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögensgegenstände ergeben sich im Einzelnen aus der Entwicklung des Anlagevermögens und sind gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (+148 T€). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind als größte Einzelposten die Konzessionsabgabe (1.199 T€), Aufwand für Datenverarbeitung (530 T€), Beratungsaufwand (182 T€), Versicherungsprämien (127 T€) und Marketing und Kommunikationskosten (146 T€) enthalten. Ferner sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen solche gem. § 285 Nr. 17 HGB (u.a. Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 28 T€ sowie Steuerberatungsleistungen in Höhe von 58 T€) enthalten. Die Zinserträge resultieren aus Verzugszinsen (4 T€), der Aufzinsung der Rückstellungen (58 T€) sowie aus der Tagesgeldanlage (46 T€). Der Zinsaufwand für langfristige Darlehen ist wegen Neuaufnahme zweier Darlehen gestiegen (+81 T€). Die Zinsen für kurzfristige Darlehen sind leicht gestiegen (+25 T€). Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist die Körperschaftsteuerbelastung auf die Ausgleichszahlung an die Minderheitsgesellschafterin sowie die Gewerbesteuerumlage enthalten. III. Gewinnverwendung Das sich nach Abzug der Ausgleichszahlung von 1.640 T€ an die Minderheitsgesellschafterin ergebende Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in Höhe von 6.654 T€ wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages nach Abzug der Vorabgewinnausschüttung an die Gesellschafterin BBG (Städtische Bäder- und Beteiligungsgesellschaft mbH) abgeführt. IV. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, oder die geeignet wären, den Fortbestand des Unternehmens zu gefährden oder zu beenden, haben sich nicht ereignet. V. Ergänzende Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Mit der Innogy SE wurde ein langfristiger Strom-Bezugsvertrag über die Abnahme von 2 MW Grundlast seitens der Stadtwerke Werl GmbH für den Zeitraum 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2037 abgeschlossen. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen darüber hinaus lediglich im Umfang des branchenspezifischen Rahmens. 2. Rechnungslegung und interne Buchführung Die Anforderungen des § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz sind erfüllt worden. Aufgrund der Struktur der Stadtwerke Werl GmbH wurden intern Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für die Tätigkeitsbereiche Stromnetz, Stromvertrieb, Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme - mME/iMSys, Gasnetz, Gasvertrieb sowie für sonstige Aktivitäten erstellt. Die Konten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden den Tätigkeiten soweit möglich direkt zugeordnet. Für nicht direkt zuzuordnende Positionen wurden entsprechende Schlüssel zur Aufteilung angewandt. Die Definition der Schlüssel erfolgte nach sachgerechten Kriterien unter Berücksichtigung der Nachvollziehbarkeit und der Stetigkeit. Grundlage der angewandten Schlüssel waren unter anderem die Umsatzerlöse, die Personalkennzahlen sowie die Restbuchwerte des Anlagevermögens. Die für die Tätigkeiten-Abschlüsse angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG ergeben sich aus den in diesem Anhang ausgeführten Grundsätzen. Eine kongruente Behandlung korrespondierender Posten in der Bilanz und der GuV wurde beachtet. 3. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe und Organkredite Organe der Gesellschaft Gesellschafter
Aufsichtsrat
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 7.080,00 € wie folgt vergütet:
Organkredite wurden nicht gewährt. Hinsichtlich der Angabe der Vergütungen des Geschäftsführers wurde von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 4. Belegschaft Im Berichtsjahr beschäftigten die Stadtwerke durchschnittlich 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Werl, 25.05.2024 Stadtwerke Werl GmbH Geschäftsführung Stams Entwicklung des Anlagevermögens
Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Angaben nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG für die interne Rechnungslegung zum 31.12.2023 Nach der Struktur der Stadtwerke Werl GmbH kommen für die interne Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG die folgenden Tätigkeitsbereiche in Betracht:
Für diese Tätigkeitsbereiche wurden Bilanzen zum 31. Dezember 2023 und Gewinn- und Verlustrechnungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Wir haben die öffentlichen Ladepunkte der Sparte "Sonstige Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors" zugeordnet. Nach § 7c Abs. 1 EnWG dürfen Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Ladepunkte entwickeln, verwalten oder betreiben. Nach unserer Auffassung kann mit diesem Verbot nicht das gesamte vollintegrierte (rechtlich nicht entflochtene) Stadtwerk gemeint sein, sondern lediglich die "Marktrolle" Netzbetrieb der Stadtwerke Werl GmbH. Die Regeln einschließlich der Abschreibungsmethoden, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Tätigkeitsbereiche zugeordnet wurden, werden im Folgenden erläutert. 1. Bilanzen Aktivseite: Die bei den immateriellen Vermögensgegenständen aktivierten Zuschüsse für Zuleitungen betreffen ausschließlich den Netzbetrieb und konnten den jeweiligen Sparten dementsprechend direkt zugeordnet werden. Die nicht verursachungsgerecht zu verteilenden Softwarelizenzen wurden den Tätigkeiten anhand eines Personalschlüssels zugeordnet. Das Sachanlagevermögen konnte bis auf die gemeinsamen Vermögensgegenstände (etwa das Verwaltungsgebäude sowie die gemeinsame Betriebs- und Geschäftsausstattung) im Wesentlichen direkt zugerechnet werden, wobei sich ein überwiegender Anteil für den Bereich der Netzbetriebe ergab. Für die nicht direkt zuzuordnenden Vermögensgegenstände wurde der spezielle, oben genannte Personalschlüssel verwendet. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ergaben sich keine Zurechnungsprobleme, da eine direkte Zuordnung der Vorräte vollständig möglich war. Die Liefer- und Leistungsforderungen wurden den Aktivitäten nach dem Verhältnis der Umsatzerlöse der Gewinn- und Verlustrechnungen der Sparten zugeteilt. Dies gilt auch für die übrigen Forderungen des Umlaufvermögens, die nicht direkt zuzurechnen waren. Passivseite: Das Eigenkapital wurde im Wesentlichen anhand eines spezifischen Schlüssels auf der Basis der Restbuchwerte des Sachanlagevermögens verteilt. Empfangene Ertragszuschüsse konnten ausnahmslos den Energienetzen und dem Wassernetz (sonstige Aktivitäten) zugerechnet werden. Die Steuerrückstellungen wurden anhand der Umsatzerlöse der Sparten verteilt. Bei den sonstigen Rückstellungen diente der Personalschlüssel als Verteilungsgrundlage, sofern eine direkte Zuordnung nicht möglich war. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind nach Finanzierungsbedarf zugeordnet worden. Die Liefer- und Leistungsschulden, die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden anhand der Umsatzerlöse der Sparten verteilt. 2. Gewinn- und Verlustrechnungen Die Kontentrennung auf die einzelnen Aktivitäten erfolgt im Rahmen der internen Kosten- und Leistungsrechnung nach Kostenstellen. Die Kostenstellenrechnung der Stadtwerke ist nach den Tätigkeitsbereichen Stromnetz, Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme - mME/iMSys, Gasnetz, Stromvertrieb, Gasvertrieb und den sonstigen Aktivitäten (im Wesentlichen Wasserversorgung) gegliedert. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden bei der Buchung der Geschäftsvorfälle durch entsprechende Kontierungen für die Kostenstellen dem Strom- und Gasnetz sowie den anderen Aktivitäten zugeordnet. Gemeinsame Erträge und Aufwendungen, die nicht nur einer Aktivität zuzuordnen sind, werden sachgerecht aufgeteilt. Der Leistungsaustausch zwischen den einzelnen Aktivitäten wird durch die innerbetriebliche Leistungsverrechnung abgebildet. Grundlage für die interne Leistungsverrechnung bilden Verrechnungspreise. Die Verkaufserlöse für Strom und Gas wurden den einzelnen Aktivitäten nach den Erlösbestandteilen Netznutzung und Vertrieb direkt zugeordnet. Die Erlöse für Netznutzung Gas und Strom errechnen sich nach den ausgewiesenen und veröffentlichten Preisblättern der Stadtwerke. Die Auflösung und erfolgswirksame Vereinnahmung der empfangenen Ertragszuschüsse Strom und Gas sind ausschließlich dem Strom- und Gasnetz zugeordnet. Die Ertragszuschüsse der Wasserversorgung sind unter den sonstigen Aktivitäten ausgewiesen. Die Nebengeschäfte für Installationen sind dem Netzbetrieb zugeordnet. Die aktivierten Eigenleistungen sind den Netzbetrieben überwiegend direkt zugeordnet. Die geringfügigen verbleibenden Anteile wurden den Netzbetrieben der Sparten gleichmäßig zugerechnet. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden, sofern möglich, direkt zugerechnet. Sofern dies nicht möglich war, erfolgte die Zurechnung anhand des Personalschlüssels. Der Materialaufwand wird durch die Kostenstellenrechnung direkt auf die Aktivitäten verteilt. Die Aufwendungen für Netznutzung, Verlustenergie und Unterhaltung sind den Netzbetrieben für Gas und Strom zugeordnet. Die Strom- und Gasbeschaffung ist den Vertriebsaktivitäten zugewiesen. Soweit die Mitarbeiter nicht direkt den Aktivitäten zugeordnet sind, wurden die Personalkosten anhand von spezifischen sachgerechten Schlüsseln auf die einzelnen Aktivitäten verteilt. Die Abschreibungen für die Verteilungsanlagen sind ausschließlich dem Strom- und Gasnetz zugeordnet. Die Abschreibungen für die Wasserversorgung sind den sonstigen Aktivitäten zugerechnet. Die Abschreibungen des gemeinsam genutzten Anlagevermögens wurden anhand des Personalschlüssels verteilt. Die Gesellschaft schreibt Anlagegüter sowohl linear als auch degressiv ab. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in der Regel in dem Jahr, in dem der lineare Abschreibungsbetrag den degressiven übersteigt. Die Konzessionsabgaben für Strom- und Gas sind bei dem Strom- bzw. Gasnetz ausgewiesen. Die Konzessionsabgabe für Wasser ist bei den sonstigen Aktivitäten gebucht. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden den Aktivitäten sowohl direkt durch entsprechende Kostenstellenkontierungen als auch unter Berücksichtigung des Personalschlüssels zugewiesen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen der Darlehen wurden den Netzbereichen zugeordnet, die Zuordnung der Zinserträge und der Zinsaufwendungen gegenüber Kunden erfolgte über dieTätigkeiten des Vertriebsbereiches. Die gemeinsamen Erträge und Aufwendungen der Hilfskostenstellen wurden zunächst über die Sparten Stromversorgung, Gasversorgung und Wasserversorgung verteilt und anschließend den Tätigkeiten zugerechnet. Dabei wurden als statistische Größen z. B. die Umsatzerlöse, die Netzlängen, die Anschlüsse sowie die eingebauten Zähler und die direkte Zuordnung der Beschäftigten auf die einzelnen Sparten verwendet. Bilanz zum 31.12.2023Stromversorgung - NetzAktivseite
Passivseite
Gewinn - und Verlustrechnung Stromversorgung - Netz für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
Bilanz zum 31.12.2023Stromversorgung - mME/iMSysAktivseite
Passivseite
Gewinn - und Verlustrechnung Stromversorgung - mME/iMSys für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
Bilanz zum 31.12.2023Stromversorgung - VertriebAktivseite
Passivseite
Gewinn - und Verlustrechnung Stromversorgung - Vertrieb für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
Bilanz zum 31.12.2023Gasversorgung - NetzAktivseite
Passivseite
Gewinn - und Verlustrechnung Gasversorgung - Netz für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
Bilanz zum 31.12.2023Gasversorgung - VertriebAktivseite
Passivseite
Gewinn - und Verlustrechnung Gasversorgung - Vertrieb für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
Bilanz zum 31.12.2023sonstige Tätigkeiten - WasserversorgungAktivseite
Passivseite
Gewinn - und Verlustrechnung sonstige Tätigkeiten - Wasserversorgung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Werl GmbH, Werl Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Werl GmbH, Werl, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Werl GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, den 31. Mai 2024 EversheimStuible
Treuberater GmbH
Schellhorn, Wirtschaftsprüfer Fuchs, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat der Stadtwerke Werl GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegende Überwachung der Geschäftsführung wahrgenommen und sich von der Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsganges überzeugt. Im Rahmen von drei Aufsichtsratssitzungen und durch regelmäßige zeitnahe und umfassende Information durch die Geschäftsführung hat sich der Aufsichtsrat über die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft unterrichten lassen und die ihm nach dem Gesellschaftsvertrag zugeordneten Entscheidungen getroffen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates hat sich in dem Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht verändert. Frau Heike Heim, Geschäftsführerin DEW21, wurde in den Vorstand der DSW berufen und hat den Aufsichtsrat der Stadtwerke Werl zum 31.05.2023 verlassen. Wir danken ihr für die konstruktive und wertvolle Zusammenarbeit. An ihrer Stelle durften wir Herrn Werner Zurnieden, Prokurist der DEW21 und Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft Werl, zum 01.06.2023 begrüßen. Gegenstand der Aufsichtsrat-Beratungen waren die Feststellung des Jahresabschlusses 2022, die Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2024, die Befassung mit den Themen Strom- und Gaspreisbremsen, die Energiebeschaffung, Strom- und Wasserpreisanpassungen und die Anpassung des Gesellschaftsvertrages. Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages ermöglicht online-Aufsichtsratssitzungen und die papierlose Informationsbereitstellung über einen Cloud-Zugang. Eine Eigenkapitalstärkung wurde durch den Aufsichtsrat befürwortet, um die Stadtwerke bei den zukünftigen Herausforderungen der Energiewende finanziell zu unterstützen. Der Aufsichtsrat wurde informiert über Entwicklungen des Vertriebs und im Bau befindliche Beteiligungen im Bereich Erzeugung Erneuerbare Energien, wie das Repowering- Projekt Wind Mawicke und das Freiflächenphotovoltaik-Projekt Bergstraßer Weg. Das geplante Freiflächenphotovoltaik-Projekt entlang der Bundesautobahn A44 wurde zunächst aufgrund aktueller mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht weiter entwickelt. Der für das Jahr 2023 vorgelegte Jahresabschluss und Lagebericht wurden einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG von der Eversheim-Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf geprüft. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der vom Aufsichtsrat gewählte und beauftrage Abschlussprüfer hat im Rahmen einer Schlussbesprechung dem Aufsichtsrat über seine Prüfungshandlungen berichtet. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung zu und billigt den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen und den Aufsichtsrat zu entlasten. Der Geschäftsführung wird vom Aufsichtsrat Entlastung erteilt. Der Aufsichtsrat spricht allen Beschäftigten, dem Betriebsrat und der Geschäftsführung des Unternehmens für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.
Werl, im Juni 2024 Stadtwerke Werl GmbH Der Aufsichtsrat Höbrink, Vorsitzender Aufsichtsrat Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde im Rahmen eines Umlaufverfahrens durch die Gesellschafter am 02.10.2024 festgestellt. |
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