Lizergy
GmbH
Freudenstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresabschluss
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.899.528,92 |
1.381.665,30 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.865,00 |
9.326,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.325.922,60 |
1.281.199,60 |
| III.
Finanzanlagen |
569.741,32 |
91.139,70 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
569.741,32 |
91.139,70 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.933.539,22 |
4.847.353,39 |
| I.
Vorräte |
1.780.485,23 |
2.918.219,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.323.910,72 |
605.682,02 |
| davon
gegen Gesellschafter |
50.015,75 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.829.143,27 |
1.323.451,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.565,00 |
7.534,22 |
| Aktiva |
6.840.633,14 |
6.236.552,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.294.854,04 |
2.770.986,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.745.986,60 |
1.905.631,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.523.867,44 |
840.355,55 |
| B.
Rückstellungen |
368.693,00 |
201.401,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.177.086,10 |
3.264.165,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.625.722,10 |
2.638.905,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
551.364,00 |
625.260,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
112.793,05 |
| Summe
Passiva |
6.840.633,14 |
6.236.552,91 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft ist unter HRB 745905 im
Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.
Nach den in den §§ 267, 267a HBG angegebenen
Größenklassen in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Von der Erleichterungsregel des § 288 HBG wird
Gebrauch gemacht.
Besondere Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.
Der Jahresabschluss der Lizergy GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Bilanzausweis wurde entsprechend dem Grundsatz
der Stetigkeit im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen
unverändert vorgenommen.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Jahresbilanz ist in Anlehnung an § 266 HGB
gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgebaut.
Die Vorschriften zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie
die Bilanzvermerke gemäß § 268 HGB und die
in § 277 HGB genannten Vorschriften zu den einzelnen
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden beachtet.
IV. Angaben zur Bilanz
Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten aktiviert
sowie Anschaffungskostenminderungen abgesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert bis zu Euro 800,00 werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben. Die Abgänge werden
für das Berichtsjahr bis zum Monat des jeweiligen
Abgangs abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zum
Nennwert angesetzt. Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich der
Anschaffungsnebenkosten, vermindert um Skonti und Rabatte,
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden mit
den Herstellungskosten angesetzt.
Kostenbestandteile gem. §§ 255 Abs. 2 Satz
4 und Abs. 3 HGB (Kosten für Forschung und Vertrieb
sowie Zinsen für Fremdkapital) wurden bei der
Ermittlung der Herstellungskosten nicht eingerechnet. Die
anderen Gegenstände des Umlaufvermögens werden
nominell zu den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbaren
Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen (1
%), welche auf die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gebildet wurde, deckt das allgemeine
Kreditrisiko ab. Die aktiven
Rechnungsabgrenzungspostenenthalten nominell bewertete
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag für einen bestimmten
Zeitraum danach. Die Rückstellungen gem. § 249
HBG werden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung für alle erkennbaren Risiken gebildet
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten sind mit
ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten per 31.12.2023 betragen
2.177.086 Euro, davon mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr 1.625.722 Euro und mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr 551.364 Euro. Die passiven
Rechnungsabgrenzungspostenenthalten nominell bewertete
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag für einen bestimmten
Zeitraum danach.
IV. Pflichtangaben
Am Bilanzstichtag bestand bei den
Geschäftsbanken kein Wechselobligo.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben
am Bilanzstichtag nicht bestanden.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Simon
Hänel geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Simon Hänel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2025
festgestellt.
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