mi Casa
GmbH
Sindelfingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
79.903,00 |
7.624,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.724.050,99 |
2.183.979,45 |
| Aktiva |
6.803.953,99 |
2.191.603,45 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
76.739,02 |
188.532,74 |
| B.
Rückstellungen |
25.125,85 |
92.223,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.702.089,12 |
1.910.846,81 |
| Passiva |
6.803.953,99 |
2.191.603,45 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresanschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
nach § 267a HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß
§ 275 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die keinen Betrag ausweisen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
II. Allgemeine Angaben zur Bewertung und
Bilanzierung einschließlich der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Für Aufwendungen zur Gründung des
Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht endgeldlich erworben wurden, ist kein Aktivposten
angesetzt.
Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB
gebildet worden.
Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten aus der
Begebung und Übertragung von Wechseln,aus
Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und
aus Gewährleistungsverträgen sowie
Haftverhältnisse und aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten zum 31.
Dezember 2021 nicht zu vermerken.
Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch die tatsächlichen und
rechtlichen Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Die Bemessung der planmäßigen Abschreibung
sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Bewertungsvereinfachung nach § 6 Abs. 2 EStG
wurde für das Geschäftsjahr 2021 in Anspruch
genommen.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind auf den Börsen oder
Marktpreis abgeschrieben worden. War ein Börsen- oder
Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden
Wert abgeschrieben worden.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von dem Zeitpunkt
derentsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 132.239,74 (VJ
€ 82.745,96).
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen hat ein Betrag in Höhe
von € 0,00 eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten in Höhe von €
2.228.656,46 (1.910.846,81) haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
III. Sonstige Pflichtangaben
Organe Mitglieder der Geschäftsführung:
Melek Ada-Eryalcin
Sindelfingen, den 30.
März 2023
mi
Casa GmbH
gez.
Melek Ada-Eryalcin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2023
festgestellt.
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