Blumen-Struck GmbH
Halle
(Saale)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 31.08.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.8.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
11.547,91 |
12.500,00 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
238,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.785,91 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.8.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.532,46 |
12.500,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
253,45 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
253,45 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.785,91 |
12.500,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für die Blumen-Struck GmbH,
Halle (Saale), für das Geschäftsjahr 2018 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches insbesondere
der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt.
Ergänzende Vorschriften des Gesellschaftsvertrages
wurden beachtet.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde teilweise von
den größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das
Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Sämtliche Bilanzposten sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des
§ 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB).
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Außerdem
wurden die Vermögensgegenstände und Schulden zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
und 3 HGB).
Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Forderungen den Gesellschaftern beinhalten das
Verrechnungskonto eines Gesellschafters und werden
entsprechend dem Gesellschaftsvertrag verzinst.
Kapital
Das gezeichnete Kapital ist nicht in voller Höhe
einbezahlt.
Sowohl das gezeichnete Kapital als auch die
Rücklagen werden nicht verzinst.
Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 1.967,54
Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen
des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die im
Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 26072
eingetragene Blumen-Struck GmbH mit Sitz in Halle (Saale).
Deren Geschäftsführerin war im Jahre 2018:
Frau Andrea Struck, Kauffrau, Halle
(Saale).
Der Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt. Frau Andrea Struck ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführerin schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 1.967,54 Euro auf
neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Gesellschafter
Jens Struck
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2020 festgestellt.
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