GFOS International GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ignace Adolf Julien Dr. Van Meenen seit 9.10.2024 | Geschäftsführer |
Joachim Münstermann seit 7.12.2023 | Prokura |
Katharina Van Meenen-Röhrig seit 25.5.2022 | Geschäftsführer |
Francisco Yela Pacheco seit 13.10.2000 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GFOS Cloud & IT-Infrastructures GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften unter Beachtung des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und 275 HGB. Nach den Größenklassenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB gehört die Gesellschaft zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben statt in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang zu machen, wird hiervon teilweise Gebrauch gemacht. III. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB, sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274 a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264 c, 266 und 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit sie gegen Entgelt erworben wurden, zu Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten bewertet worden. Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig, unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge werden ab dem Monat der Anschaffung vorgenommen. Die Abschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Die Finanzkonten sind mit den Nennwerten bilanziert. DieRückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das Geschäftsjahr betreffen. Die Höhe der Rückstellungen orientiert sich am voraussichtlich zu erwartendem Aufwand bzw. an der Höhe und dem Umfang des Risikopotentials, das mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag bewertet wurde. Soweit Rückstellungen bestehen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, erfolgt eine Abzinsung auf den Barwert. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. 2. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Gem. § 274 a Nr. 1 HGB wurde auf die Erstellung eine Bruttoanlagespiegels verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bis auf einen Betrag von € 4.170,49 € (Vorjahr: € 4.170,49) sind sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. € 745.006,21 (Vorjahr: € 95.316,38). Rechnungsabgrenzungsposten Es handelt sich um Aufwendungen die das Geschäftsjahr 2024 betreffen. Eigenkapital Die Höhe des gezeichneten Kapitals ist unverändert und beträgt nominal € 125.000,00. Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde, in Anwendung der Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 HGB, verzichtet. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von € 49.146,33 einbezogen. Rückstellungen Unter den Rückstellungen sind alle Verpflichtungen, Verluste und Risiken ausgewiesen, die das Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr auch, innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Grundpfandrechte oder andere Sicherheiten besichert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterliegen den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber anderen Gesellschaftern bestehen i. H i. H. v. € 172.408,48 (Vorjahr: € 176.700,00). Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Erträge, die das Geschäftsjahr 2024 betreffen. IV. Sonstige Angaben Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen bestehen sonstige finanzielleVerpflichtungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen, die jedoch aufgrund der Laufzeit und des Volumens für den Fortbestand der Gesellschaft nicht von Bedeutung sind. Im Geschäftsjahr waren neben den Geschäftsführern durchschnittlich 17 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr von den Kaufleuten Katharina Van Meenen-Röhrig und Francisco Yela Pacheco wahrgenommen. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird unter Anwendung der größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB verzichtet. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt und den Jahresüberschuss in den Bilanzgewinn übernommen. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Essen, 16. April 2024 GFOS Cloud & IT-Infrastructures GmbH _________________________ Katharina Van Meenen-Röhrig _________________________ Francisco Yela Pacheco sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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