Thomas Jeske Malerei GmbH
Selbe AdresseMalerei- und Lackiergewerbe
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Heiko Jeske seit 18.12.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Consatec GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ zum 31. Dezember 2010Consatec GmbH Energieberatung, BerlinAKTIVA
Berlin, den 02. März 2012 ANHANG für das Geschäftsjahr 2010I. Rechtliche Verhältnisse
II. Grundsätzliches zum JahresabschlussDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden befolgt. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR (Zugänge bis 2009) wurde ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Berlin, den 02. März 2012 |
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