Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 8693
Eingetragen
29.5.2013
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflegemitteln, Putz- und ReinigungsmittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist a) der Handel mit Kosmetikprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, b) der Im- und Export von Fabrikationsmaschinen aller Art, Baumaterialien und ähnlichen Gegenständen, c) die Beratung im Bereich der Umwelttechnologie, insbesondere in den Bereichen der Produktnachhaltgkeit und der unternehmerischen Nachhaltigkeit, e) Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich des Umweltund Entsorgungsmanagements, insbesondere umfangreiche Serviceleistungen für Branchenlösungen wie Registrierung, Rücknahme und Entsorgung usw. für andere Unternehmen im Bereich der Verpackung, Elektrogeräte und Batterien. 2. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten und vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Qian Luo
seit 28.11.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

60.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Guilan Xiong
60.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Guilan Xiong
Stadt Nanchang, Provinz Jiangxi, VR China
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SINNO GmbH

Friedberg (Hessen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 8.167,00 15.705,00
I. Sachanlagen 8.167,00 15.705,00
B. Umlaufvermögen 416.390,08 1.338.307,66
I. Vorräte 227.112,85 414.347,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 80.974,31 173.509,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 108.302,92 750.450,51
Aktiva 424.557,08 1.354.012,66

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 31,20 94.397,55
I. eingefordertes Kapital 50.000,00 50.000,00
1. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -50.000,00 -50.000,00
II. Gewinnvortrag 44.397,55 5.381,12
III. Jahresfehlbetrag 94.366,35 -39.016,43
B. Rückstellungen 28.079,52 31.179,52
C. Verbindlichkeiten 396.446,36 1.228.435,59
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 396.446,36 1.228.435,59
davon gegenüber Gesellschaftern 7.429,55 250.150,17
Passiva 424.557,08 1.354.012,66

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sinno GmbH, Friedberg (Hessen) (Amtsgericht Friedberg, HRB8693) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Es liegen Umstände vor, die dazu führen, dass der Jahresabschluss keine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB).

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software, Lizenzen) erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB), wobei voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen 1 und 5 Jahren angenommen werden. Die Abschreibung erfolgt linear. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über Euro 250,00 und unter Euro 800,00 im Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand verrechnet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata temporis.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.

Die Bewertung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfolgt zu Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB), der von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben wird.

Die erhaltenen Anzahlungen sind zu Netto-Nennwerten bilanziert. Das Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB, die erhaltenen Anzahlungen offen von den unfertigen Leistungen abzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata temporis.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Angaben zur Bilanz

Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 0,00 EUR ausgewiesen.

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 HBG)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 0,00 Euro (VJ 0,00 Euro) Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Bilanzgewinn




Euro
Bilanzgewinn zum
01.01.2022

44.397,55
Ausschüttungen


0,00
Jahresfehlbetrag


94.366,35
Bilanzverlust zum
31.12.2022

-49.968,80


Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


Euro
Rückstellungen
0,00
Verbindlichkeiten
7.429,00


Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen i. H. von 7.429,00€ und resultieren aus einem Darlehen.

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Pflichtangaben

Beschäftigte Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.

Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:

Jun Wu
ausgeübter Beruf:
Kaufmann


Der Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Friedberg (Hessen), den 04.06.2024

Gez. Herr Jun Wu, Geschätsführer


sonstige Berichtsbestandteile


Siehe Anhang.


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2024 festgestellt.

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