Beteiligungsgesellschaften
Boga Gastro GmbH
Bäckerstraße 31, 31737 Rinteln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kadir Boga seit 18.11.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Boga Gastro GmbHRintelnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
AnhangDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschrif-ten der §§ 246–251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz-vorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268–274a, §§ 276–277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Be-wertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. AnlagevermögenImmaterielle VermögensgegenständeEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Geschäfts- und Firmenwert. SachanlagenSachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Neben-kosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmä-ßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnli-chen Nutzungsdauer. FinanzanlagenDie Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folge-jahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschrei-bungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nenn-wert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet.
Rinteln, den 19. Oktober 2021 gez. Boga Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Oktober 2021 |
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