JHW - gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung des Jugendhilfswerks Freiburg
Selbe AdresseAußerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Alexander Dr. Thommen seit 16.6.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ERTE Holding AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FREKA GmbHGrenzach-WyhlenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vorschrift ist bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf: Forschungs- und Entwicklungskosten Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden aktiviert. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr EUR. Davon entfallen EUR auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Derivative Finanzinstrumente Die folgenden derivativen Finanzinstrumente wurden aufgrund einer nur vorübergehenden Wertminderung nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß § 255 Abs. 4 HGB ermittelt. Die Gründe dafür, warum der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden kann, sind . Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden größere Beträge für noch nicht vereinnahmte erfasst. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Aktivierte Disagiobeträge In die Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein Disagiobetrag in Höhe von EUR eingestellt. Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, wurde Gebrauch gemacht. Der eingestellte Eigenkapitalanteil beträgt EUR . Eigenkapitalanteil von Sonderposten Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von in der Handelsbilanz nicht zulässigen steuerrechtlichen Sonderposten in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, wurde Gebrauch gemacht. Der eingestellte Eigenkapitalanteil beträgt EUR . Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein vortrag von EUR einbezogen. Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzverlust ein vortrag von EUR einbezogen. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten. Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden. Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen: Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 3.100.000,00 (Vorjahr: EUR 3.450.000,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR . Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten: 1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen 2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen 3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten 4 = Sicherungsübereignung Vorräte 5 = Sicherheitsabtretung Forderungen 6 = Eigentumsvorbehalt Angabe zu Restlaufzeitvermerken Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind. Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen. Im Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben. Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden. Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 74.488,94 (Vorjahr: EUR 69.288,76). Latente Steuern Die latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden Differenzen: Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von %. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von %. Steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR wurden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern berücksichtigt. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden wurde Gebrauch gemacht. Nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Transaktionen sind weiterhin folgende Geschäfte aufzuzeigen:
Aus den außerbilanziellen Geschäften ergeben sich im Einzelnen die folgenden Risiken: Aus den außerbilanziellen Geschäften ergeben sich im Einzelnen die folgenden Vorteile: Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte: Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen: Gesonderter Ausweis zusätzlicher Posten Die nachfolgenden Angaben vervollständigen die in der Form der kleinen Kapitalgesellschaft erstellte Bilanz. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Gegebenenfalls Anwendung der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 2 HGB, wonach die Aufgliederung der Umsatzerlöse unterbleiben kann, sofern die Aufgliederung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem Unternehmen, an dem die Kapitalgesellschaft mindestens 20% besitzt, einen erheblichen Nachteil zuzufügen. Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert:
Zusätzliche Angaben zur Anwendung des Umsatzkostenverfahrens Materialaufwand Der Materialaufwand des Geschäftsjahrs beträgt EUR und gliedert sich wie folgt:
Personalaufwand Der Personalaufwand des Geschäftsjahrs beträgt EUR und gliedert sich wie folgt:
Erläuterung der außerordentlichen Erträge Beim ausgewiesenen Betrag der außerordentlichen Erträge handelte es sich im Einzelnen um: Erläuterung der außerordentlichen Aufwendungen Beim ausgewiesenen Betrag der außerordentlichen Aufwendungen handelte es sich im Einzelnen um: Erläuterung der periodenfremden Erträge In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR enthalten. Die Erträge wurden im Posten erfasst. Im Einzelnen ergaben sich folgende Erträge, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind: Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR enthalten. Die Aufwendungen wurden im Posten erfasst. Im Einzelnen ergaben sich folgende Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind: Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Von EUR Steueraufwand entfallen EUR auf das . Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane Der Geschäftsführung gehörten an: Die Gesamtleitung hatten die nachfolgenden Personen:
Vergütungen der Geschäftsführer Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden EUR gewährt. Vergütungen der Mitglieder der Unternehmensorgane Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden EUR gewährt. Die Vergütungen betreffen im Einzelnen: Die Aufsichtsratstätigkeiten wurden mit EUR vergütet. Gewährte Bezüge, die noch in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind Für Leistungen früherer Jahre, die erst in diesem Geschäftsjahr abgerechnet wurden, waren EUR abzurechnen. Gewährte Bezüge für frühere Geschäftsführer bzw. deren Hinterbliebenen Früheren Geschäftsführern sowie deren Hinterbliebenen wurden EUR gewährt. Diesen gewährten Bezügen stehen keine Gegenleistungen im Geschäftsjahr gegenüber. Gewährte Bezüge für frühere Mitglieder der Unternehmensorgane Den früheren Mitgliedern des wurden EUR gewährt. Den früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie deren Hinterbliebenen wurden EUR gewährt. Gebildete Rückstellungen für frühere Geschäftsführer Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Geschäftsführern und deren Hinterbliebenen sind voll durch Rückstellungen abgedeckt. Die Rückstellungen betragen EUR . Die für frühere Geschäftsführer sowie deren Hinterbliebenen gebildeten Rückstellungen betragen EUR . Der zurückgestellte Betrag betrifft laufende Pensionen sowie Anwartschaften auf Pensionen. Zur Rückstellungsbildung wurden die steuerlichen Vorschriften beachtet. Gebildete Rückstellungen für frühere Mitglieder der Unternehmensorgane Die Rückstellungen für frühere Aufsichtsratsmitglieder betragen EUR . Die Rückstellungen für frühere betragen EUR . Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Organmitgliedern und deren Hinterbliebenen sind voll durch Rückstellungen abgedeckt. Die Rückstellungen betragen EUR . Bestehende Verpflichtungen früherer Mitglieder ohne Rückstellungsdeckung Nicht durch Rückstellungen gedeckt ist ein Betrag von EUR . Unbeschränkte Haftung an Unternehmen Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter folgender Unternehmen:
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Laufe des Geschäftsjahres führte das Unternehmen die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durch: Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR und gliedert sich wie folgt:
Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahres beträgt EUR . Einschließlich des zu berücksichtigenden ergibt sich ein Betrag von EUR , der zu verwenden ist. In die Rücklagen werden EUR eingestellt. Zur Ausschüttung ist ein Betrag von EUR vorgesehen. Auf neue Rechnung werden EUR vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Grenzach-Wyhlen, 18.03.2014 Tobias Thommen sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2014 festgestellt. |
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