cnc - technik schwerdt gmbh
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Strahltechnik Ernst GmbHLünenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss A) Kurzdarstellung nach § 264 (1a) HGB: Der Firmenname der berichtenden Gesellschaft lautet „Strahltechnik Ernst-GmbH“. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lünen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Registernummer HRB 18173 eingetragen. Der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft umfasst im Wesentlichen die Führung eines Sandstrahlbetriebes. B) Allgemeine Grundsätze § 264 ff. HGB: Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist ein Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) und Anhang aufzustellen. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wird verzichtet. Der vorliegende Jahresabschluss der „Strahltechnik Ernst-GmbH“ wurde unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung sowie der Regelungen nach dem GmbH-Gesetz aufgestellt. Die Vorschriften der §§ 238 bis 288 HGB finden sinngemäß Anwendung. Ferner sind die Rechnungslegungsvorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) weiterhin beachtet worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag unverändert die Größenmerkmale einer Kleinkapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 i.V.m. 267, Abs. 1 HGB auf; (Bilanzsumme < 450 T€; Umsatz > 900 T€; Mitarbeiter > 10) Insoweit wurden größenabhängige und sachliche Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288, Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um nutzungsbedingter, planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der Abschreibung wurde auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Für neu angeschaffte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte, unter Beachtung eines evtl. Ausfallrisikos, zum Nennwert. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Bilanzstichtag keine. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag keine. III. Sonstige Pflichtangaben Erkenntnisse über Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB der Gesellschaft sowie wesentliche Ereignisse von besonderer finanzieller Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag liegen, lagen zum Bilanzsaufstellungszeitpunkt nicht vor. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durchgeführt von Herrn Uwe Ernst, Massener Heide 4, 59427 Unna sowie von Herrn Olaf Ernst, Billmericher Dorfstr. 13, 59427 Unna. Beide Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Am 17.12.2024 hat die Gesellschafterversammlung mit notar. Urkunde 767/2024 des Notars, Herrn Dr. Lindenberg, mit Amtssitz in Schwerte, Herrn Uwe Ernst als GmbH-Geschäftsführer abberufen. Neben den Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde auch die Schutzklausel gemäß § 286, Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. sonstige Berichtsbestandteile
Strahltechnik Ernst GmbH Olaf Ernst, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2025 festgestellt. |
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