Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
Walter Messner GmbH
Barsbütteler Weg 6, 22113 Oststeinbek, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Britta Messner seit 24.11.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 88.56% | |
| 5.73% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Walter Messner GmbHOststeinbekJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HandelsbilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Walter Messner GmbH, OststeinbekA. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Walter Messner GmbH, Oststeinbek, (Amtsgericht Lübeck 1447), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 30 Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden analog § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei den Beteiligungen war im Jahr 2022 eine Abschreibung auf den niedri ge ren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag aufgrund nachhaltiger Verluste der Beteiligungsgesellschaft erforderlich. Im Berichtsjahr erfolgte die Zuschreibung auf die fortgeführten historischen Anschaffungskosten. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungskosten oder niedrigeren Zeitwerten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das all gemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Umlaufvermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Ab dem Geschäftsjahr 2018 wurde die Richttafel 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt (bis 2017. Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 0 % bei den Entgelten und von 0 % bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 0 %. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 %. Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend der § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,82 % (im Vorjahr: 1,78 %. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von EUR 656,00 (Unterschiedsbetrag). Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Fristigkeiten Die Forderungen und sonstige Vermögengegenstände haben sämtlich eine Laufzeit von unter einem Jahr. 3. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Eigenkapital Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (in Vorjahren: sieben Jahre) ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 656,00. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. 5. Pensionsrückstellungen Angaben zum Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Sätze 1 und 3 HGB:
6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich TEUR 45 (TEUR 13). 7. Verbindlichkeiten
II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Personalaufwand In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Form von Pensionszahlungen enthalten. 2. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Wertpapieren in Höhe von 9 TEUR enthalten, die sich aus den Zuschreibungen der Wertpapiere ergeben. C. Sonstige Angaben 1. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind: Britta Messner (Geschäftsführerin), Hamburg 2. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 125.323,58 wird in das Folgejahr vorgetragen. Nach Verrech nung ergibt sich somit ein Bilanzgewinn von EUR 675.321,97. sonstige Berichtsbestandteile
Oststeinbek, 30. September 2024 Walter Messner GmbH Geschäftsführung Britta Messner Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024 festgestellt. |
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